Volksrechte

Volksrechte

Volksrechte (Volksfreiheiten), die politischen Rechte, welche den Unterthanen als Einzelnen, unbeschadet ihrer Unterwerfung unter die Staatsgewalt, im Verhältniß zu dieser, d.h. dem Souverain, gegenüber zustehen; s. Grundrecht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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