Waldeigenthum
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Forstrecht — Forstrecht, 1) was hinsichtlich des Forstwesens gesetzlich ist; 2) (Waldeigenthum), das nutzbare Eigenthum an Waldgrundstücken, verschieden von der Forstherrlichkeit od. Forstgerechtigkeit, welche auf dem landeshoheitlichen Obereigenthum beruht.… … Pierer's Universal-Lexikon
Baiern [2] — Baiern (Geschichte). I. Älteste Geschichte des 794. Die ältesten Bewohner des heutigen Königreichs B. sollen Celten, vom Stamme der Bojer gewesen sein. Durch andringende Germanische Völkerschaften zum größten Theile vertrieben, machten sie (nach… … Pierer's Universal-Lexikon