Wandelung
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Wandelung — ist Aufhebung eines Vertrages, insbes. eines Kauf oder Werkvertrages wegen Mangelhaftigkeit der gelieferten Sache oder des gelieferten Werkes. Die W. kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht nur durch den Vertrag nach § 465, sondern auch durch … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wandelung — Unter dem Rechtsbegriff Wand(e)lung versteht man allgemein die Erstattung des Kaufpreises einer gekauften Sache, die sich innerhalb einer gegebenen Frist als mangelhaft herausgestellt hat. Der Begriff war in Deutschland Teil des… … Deutsch Wikipedia
Wandelung — Wạn|de|lung, die; , en: 1. (selten) ↑ Wandlung. 2. (Rechtsspr.) das ↑ Wandeln (2 c). * * * Wạn|de|lung, die; , en: 1. (selten) ↑ … Universal-Lexikon
Wandelung — Wạn|de|lung, Wạnd|lung … Die deutsche Rechtschreibung
Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts — Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I Seite 3138) geregelten Änderungen des Schuldrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Gesetz,… … Deutsch Wikipedia
Rücktrittsrecht — Der Rücktritt führt im deutschen Schuldrecht zu einer Rückabwicklung des Vertrages, sodass empfangene Leistungen zurückgewährt werden müssen (§ 346 Abs. 1 BGB); erst recht erlöschen bisher noch nicht erfüllte Ansprüche (rechtsvernichtende… … Deutsch Wikipedia
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz — Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I Seite 3138) geregelten Änderungen des Schuldrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Gesetz,… … Deutsch Wikipedia
Schuldrechtsreform — Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I Seite 3138) geregelten Änderungen des Schuldrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Gesetz,… … Deutsch Wikipedia
Haftpflicht — (Haftung, Haftbarkeit, Gewährleistung), im allgemeinen die Verpflichtung, für gewisse Schäden und Nachteile auszukommen; im engern Sinne die Verpflichtung, den nicht durch eigne Handlungen oder Unterlassungen entstandenen Schaden zu ersetzen. Je… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Actio redhibitoria — Die actio redhibitoria (dt. Wandelung) war ein Klage des römischen Rechtes für das Rückgängigmachen des Kaufes von fehlerhaften Sklaven und Zugtieren auf dem Markt gegen Erstattung des Kaufpreises. Diese actio war schon zur Zeit des… … Deutsch Wikipedia