- Wildsteuer
Wildsteuer, eine, in der Regel vertragsmäßige, Abgabe, welche von den Grundeigenthümern des Jagdreviers dem Jagdherrn als Entschädigung für Minderung des Wildes bezahlt wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Wildsteuer, eine, in der Regel vertragsmäßige, Abgabe, welche von den Grundeigenthümern des Jagdreviers dem Jagdherrn als Entschädigung für Minderung des Wildes bezahlt wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Weber [2] — Weber, 1) Veit, Schweizerdichter in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh.; fünf Kriegslieder von ihm befinden sich in Schillings Beschreibung der burgundischen Kriege (Bern 1743, Fol.), einzeln herausgegeben von H. Schreiber, Freib. 1819. 2) Immanuel … Pierer's Universal-Lexikon