Zeitkauf
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Zeitkauf — (Zielkauf, Kauf auf Ziel, auf Lieferung, auf Frist, Terminalkauf), soviel wie Kreditkauf, Kauf auf Kredit, dann soviel wie Lieferungsgeschäft (s. d. und Börse, S. 243) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zeitkauf — Zeitkauf, s.v.w. Kauf (s.d.) auf Kredit; im Börsenverkehr s.v.w. Lieferungsgeschäft (s.d.) … Kleines Konversations-Lexikon
Staatspapiere — (Staatsschuldscheine, Staatsobligationen, Fonds, Stocks, Effets publics), die den Staatsgläubigern über die ihnen gegen den Staat zustehenden Forderungen ausgestellten Schuldscheine. Die S. unterscheiden sich danach wesentlich von dem… … Pierer's Universal-Lexikon
Schlußzettel — (Schlußnote), das schriftliche Zeugniß, welches der Sensal od. Mäkler (s.d.) über ein durch ihn zu Stande gekommenes Geschäft ausstellt, wodurch dieses gerichtliche Gültigkeit erhält. Bezieht sich der S. auf einen Zeitkauf, so kann er selbst… … Pierer's Universal-Lexikon
Actien — (v. lat.), Antheilscheine, sind Beweisstücke über die Größe der Betheiligung von Privaten an einer gesetzmäßig constituirten Gesellschaft, Actiengesellschaft (Actienverein, Actiencompagnie). Ihr Zweck ist, durch Vereinigung von Capital u. Arbeit… … Pierer's Universal-Lexikon
Handel — Handel. I. Handel im Allgemeinen ist jeder Austausch von Gütern irgend welcher Art gegen andere, gleichviel ob derselbe durch Kauf u. Verkauf (gegen Geld) od. durch Tausch (gegen Waare) bewirkt wird; insbesondere der gewerbmäßig betriebene Ein u … Pierer's Universal-Lexikon
Lieferungsgeschäft — (Zeit , Termingeschäft, Lieferungskauf, Zeitkauf, Kauf auf Lieferung, auf Bezug), im Gegensatz zum Tagesgeschäft oder Kontantgeschäft (Kassageschäft, Tageskauf) ein Geschäft, dessen Erfüllung nicht sofort nach Abschluß des Vertrags, sondern erst… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zielkauf — Zielkauf, s. Zeitkauf … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Staatspapiere — (Staatsobligationen, Staatseffecten, engl. stocks), Schuldscheine, welche der Staat über seine Gelddarlehen ausstellt, also kein Papiergeld. Sie lauten entweder auf den Namen des Gläubigers (als wirkliche Obligationen od. eingetragen ins Großbuch … Herders Conversations-Lexikon