- Aberkennen
Aberkennen, rechtlich entscheiden, daß Jemand etwas zu verlangen nicht berechtigt, od. daß eine Urkunde ohne Beweiskraft sei.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Aberkennen, rechtlich entscheiden, daß Jemand etwas zu verlangen nicht berechtigt, od. daß eine Urkunde ohne Beweiskraft sei.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
aberkennen — ↑abjudizieren … Das große Fremdwörterbuch
aberkennen — absprechen * * * ab|er|ken|nen [ ap|ɛɐ̯kɛnən], erkannte ab, aberkannt <tr.; hat: durch einen [Gerichts]beschluss absprechen: jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte aberkennen. Syn.: ↑ entziehen, ↑ sperren, ↑ verweigern, ↑ wegnehmen. * * *… … Universal-Lexikon
aberkennen — ạb|er·ken·nen; erkannte ab / aberkannte, hat aberkannt; [Vt] (jemandem) etwas aberkennen durch einen Beschluss etwas für ungültig erklären ↔ zuerkennen <jemandem ein Recht, eine Auszeichnung aberkennen>: Ihm wurde der Titel des… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
aberkennen — abnehmen, absprechen, abstreiten, entziehen, sperren, verweigern, vorenthalten, wegnehmen; (Rechtsspr.): abjudizieren; (schweiz. Rechtsspr.): einstellen. * * * aberkennen:absprechen;abjudizieren(Rechtsw)… … Das Wörterbuch der Synonyme
aberkennen — erkennen: Als Präfixbildung zu dem unter ↑ kennen behandelten Wort bedeutet mhd. erkennen, ahd. irchennan »innewerden, geistig erfassen, sich erinnern«. Von der gleichen Grundbedeutung geht die zugehörige Nominalbildung ↑ Urkunde aus. In der… … Das Herkunftswörterbuch
aberkennen — averkenne … Kölsch Dialekt Lexikon
aberkennen — ạb|er|ken|nen ; ich erkenne ab, selten ich aberkenne; ich erkannte ab, selten ich aberkannte … Die deutsche Rechtschreibung
absprechen — übereinkommen; aushandeln; ausschnapsen (österr.); abmachen; ausverhandeln; akkordieren; vereinbaren; aberkennen * * * ab|spre|chen [ apʃprɛçn̩], spricht ab, sprach ab, abgesprochen <tr.; hat: 1. sich über etwas einigen und ge … Universal-Lexikon
ausbürgern — aus|bür|gern [ au̮sbʏrgɐn], bürgerte aus, ausgebürgert <tr.; hat: jmdm. [gegen seinen Willen] die Staatsangehörigkeit aberkennen, entziehen /Ggs. einbürgern/: er wurde aus seinem Land ausgebürgert. * * * aus||bür|gern 〈V. tr.; hat〉 jmdn.… … Universal-Lexikon
abjudizieren — ab|ju|di|zie|ren 〈V. tr.; hat; Rechtsw.〉 absprechen, aberkennen [<lat. abiudicare „richterlich aberkennen“] * * * ab|ju|di|zie|ren <sw. V.; hat [lat. abiudicare] (Rechtsspr.): [gerichtlich] aberkennen, ↑absprechen (1 a) … Universal-Lexikon