Dienstbarkeit
11Persönlich beschränkte Dienstbarkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 1093 …
12Persönliche Dienstbarkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 1093 …
13Beschränkte persönliche Dienstbarkeit — Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 – 1093 BGB) die Befugnis einer bestimmten Person, das belastete Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen. Sie unterscheidet sich vom Nießbrauch als dem… …
14beschränkte persönliche Dienstbarkeit — beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Dienstbarkeit …
15beschränkte persönliche Dienstbarkeit — einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person zustehendes, grundsätzlich nicht übertragbares ⇡ dingliches Recht zur beschränkten unmittelbaren Nutzung eines Grundstücks; z.B. Eintragung eines dinglichen Wohnrechts, Eintragungen zu… …
16Servitut — Dienstbarkeit, auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken: den Nießbrauch als umfassendes Nutzungsrecht die dem jeweiligen Eigentümer …
17Servitut — Dienstbarkeit * * * Ser|vi|tut 〈[ vi ] n. 11〉 1. 〈veraltet〉 Dienstbarkeit 2. 〈Rechtsw.〉 Nutzungsrecht an einer fremden Sache * * * Ser|vi|tut, das; [e]s, e, (österr., schweiz. auch:) die; , en [lat. servitus (Gen.: servitutis) = Verbindlichkeit]… …
18Unterwürfigkeit — Dienstbarkeit; Servilität; Demut * * * Un|ter|wụ̈r|fig|keit 〈a. [′ ] f. 20; unz.〉 unterwürfige Gesinnung, Verhalten * * * Un|ter|wụ̈r|fig|keit [auch: ʊn…], die; (abwertend): 1. <o. Pl.> unterwürfige [Wesens]art. 2. unterwürfig wirkende… …
19Buchersitzung — Ersitzung ist der Erwerb eines Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) 1.2 Immobilien 2 Österreichisches Recht 2.1 Eigentliche Ersitzung …
20Ersitzung — (lat. usucapio) ist der Erwerb an Sachen im Sinn des bürgerlichen Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Deutsches Recht 2.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) …