Dienstbarkeit
61Vertragsparteien — Inhaltsverzeichnis 1 Der Vertrag als soziale Institution 2 Der Vertrag als rechtliches Institut 3 Geistesgeschichtliche Bedeutung 3.1 Philosophie 4 Vertragsverhandlung …
62Vertragspartner — Inhaltsverzeichnis 1 Der Vertrag als soziale Institution 2 Der Vertrag als rechtliches Institut 3 Geistesgeschichtliche Bedeutung 3.1 Philosophie 4 Vertragsverhandlung …
63Vertragsverhandlung — Inhaltsverzeichnis 1 Der Vertrag als soziale Institution 2 Der Vertrag als rechtliches Institut 3 Geistesgeschichtliche Bedeutung 3.1 Philosophie 4 Vertragsverhandlung …
64Vertragsverhältnis — Inhaltsverzeichnis 1 Der Vertrag als soziale Institution 2 Der Vertrag als rechtliches Institut 3 Geistesgeschichtliche Bedeutung 3.1 Philosophie 4 Vertragsverhandlung …
65Vertragswerk — Inhaltsverzeichnis 1 Der Vertrag als soziale Institution 2 Der Vertrag als rechtliches Institut 3 Geistesgeschichtliche Bedeutung 3.1 Philosophie 4 Vertragsverhandlung …
66Wohnungsrecht — ist in Deutschland das subjektive Recht, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Inhaltsverzeichnis 1 Dingliches oder schuldrechtliches Wohnungsrecht 2 Inhalt 3 Mitbenutzungsdie …
67Servitūt — (lat., »Dienstbarkeit«), das an einer fremden Sache bestehende dingliche Recht, vermöge dessen der Berechtigte jene Sache in bestimmter Weise nutzen oder gebrauchen darf (Nutzungsrecht, Gebrauchsrecht). Vgl. auch Dienstbarkeit und… …
68Enteignung — (expropriation; expropriation; espropriazione). Inhalt: I. Begriff; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen. II. Gegenstand der E. III. Entschädigung der Eigentümer und Nebenberechtigten. IV. Rückerwerbsrecht. V. Benützung fremden Grundes für… …
69Bauernrechtsliteratur — Die Bauernrechtsliteratur war eine juristische Literaturgattung im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Sie stellte die Rechtslage und die Spruchpraxis der Gerichte, insbesondere des Reichskammergerichts, in Konflikten der Bauern mit ihren… …
70Sachenrecht (Liechtenstein) — Das Sachenrecht (SR) regelt die Rechtsbeziehung zwischen körperlichen Sachen bzw. Tieren und Menschen. Es ist das Recht der dinglichen Güterzuordnung.[1] Zu den körperlichen Gegenständen[2] gehören dabei bewegliche Sachen[3] (Fahrnis) und… …