niedere Gerichtsbarkeit

  • 1Niedere Gerichtsbarkeit — Niedere Gerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit, welche sich nur über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten u. geringere Verbrechen erstreckt …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 2Niedere Gerichtsbarkeit — Schandpfahl zur Ausübung der Niederen Gerichtsbarkeit im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit (Niedergerichtsbarkeit) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht. Die niedere Gerichtsbarkeit (auch die Bezeichnungen patrimoniale… …

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  • 3Gerichtsbarkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Gerichtsbarkeit bezeichnet einerseits (in der Neuzeit in der Regel die Gesamtheit der staatlichen) Gerichte, die der… …

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  • 4Gerichtsbarkeit — Justiz; Justizgewalt; Rechtsprechung; Judikative * * * Ge|rịchts|bar|keit 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Befugnis zur Rechtsprechung ● höhere Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit einer Berufungsinstanz; niedere Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit der unteren… …

    Universal-Lexikon

  • 5Gerichtsbarkeit — (Jurisdiktion), das Recht und die Pflicht zur Rechtspflege. Sie wurde früher auch von der Kirche ausgeübt, kommt aber nach den modernen Anschauungen nur dem Staate zu (s. Geistliche Gerichtsbarkeit). Der Staat überträgt seine G. zur Ausübung an… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 6Gerichtsbarkeit — (Jurisdictio), die Befugniß zur Ausübung richterlicher Handlungen. I. Die weltliche G. ist als ein Bestandtheil der höchsten Staatsgewalt zu betrachten u. jede richterliche Thätigkeit daher auf diese als die erste u. einzige Quelle der G.… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 7Patrimonial-Gerichtsbarkeit — Schandpfahl zur Ausübung der Niederen Gerichtsbarkeit im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit (Niedergerichtsbarkeit) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht. Die niedere Gerichtsbarkeit (auch die Bezeichnung patrimoniale… …

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  • 8Patrimoniale Gerichtsbarkeit — Schandpfahl zur Ausübung der Niederen Gerichtsbarkeit im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit (Niedergerichtsbarkeit) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht. Die niedere Gerichtsbarkeit (auch die Bezeichnung patrimoniale… …

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  • 9Hohe Gerichtsbarkeit — „Halsgericht mit bedeckten Blößen“ Detail des Reliefs am Rathaus von Hannover Die Blutgerichtsbarkeit, auch als ius gladii („Recht des Schwertes ), Blutbann, Hochgerichtsbarkeit (Hohe Gerichtsbarkeit) oder Halsgerichtsbarkeit bekannt, war im… …

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  • 10Peinliche Gerichtsbarkeit — „Halsgericht mit bedeckten Blößen“ Detail des Reliefs am Rathaus von Hannover Die Blutgerichtsbarkeit, auch als ius gladii („Recht des Schwertes ), Blutbann, Hochgerichtsbarkeit (Hohe Gerichtsbarkeit) oder Halsgerichtsbarkeit bekannt, war im… …

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