Pfandgläubiger

Pfandgläubiger

Pfandgläubiger (Pfandinhaber), dem eine Sache verpfändet u. übergeben ist.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Pfandgläubiger — Pfandgläubiger, s. Pfand …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Pfandgläubiger — Pfạnd|gläu|bi|ger 〈m. 3〉 Gläubiger, der im Besitz eines Pfandes ist u. das Recht hat, dieses zur Befriedigung seiner Forderung zu verkaufen * * * Pfạnd|gläu|bi|ger, der (Rechtsspr.): Gläubiger, der im Besitz eines Pfandes (1 a) ist, das er zu… …   Universal-Lexikon

  • Pfandrecht — Pfandrecht, im subjektiven Sinne das dingliche Recht an einer fremden beweglichen Sache, kraft dessen der Berechtigte wegen einer Forderung (an den Besteller des Pfandrechts oder einen Dritten) Befriedigung aus der Sache suchen darf; im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Faustpfand — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Inkonnexes Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Konnexes Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pfandrecht — I. Charakterisierung:1. Begriff: ⇡ Dingliches Recht an einem fremden Gegenstand, bes. einer Sache, zwecks dinglicher Sicherung einer Geldforderung oder einer anderen Forderung, die in eine Geldforderung übergehen kann. Das BGB (§§ 1204 ff.) kennt …   Lexikon der Economics

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