Rentenanstalten

Rentenanstalten

Rentenanstalten, gemeinnützige Anstalten, wo das Einlegen einer bestimmten Summe auf einmal, od. einer jährlichen Summe den Einlegern für das spätere Lebensalter eine gewisse jährliche Rente sichert, s.u. Assecuranz II. D).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Rentenanstalten — Rentenanstalten, Anstalten, in welchen das Einlegen einer bestimmten Summe den Einlegern für spätere Zeit eine bestimmte jährliche Rente sichert; in Deutschland sind solche zu Wien, Berlin, München, Karlsruhe u.s.f.; s. Leibrente …   Herders Conversations-Lexikon

  • Assecuranz — (v. lat., Versicherung), I. Vertrag, wodurch. sich ein Theil verbindlich macht, die Gefahr gewisser, dem andern Theil gehöriger Gegenstände, Schiffe u. Ladung, Häuser u. Mobilien, Getreide auf dem Halm, Vieh etc., selbst das Leben, gegen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Versorgungsanstalten — Versorgungsanstalten, öffentliche Anstalten, wo alte u. gebrechliche Leute, welche ihre Stelle in der menschlichen Gesellschaft nicht mehr ausfüllen u. bes. sich nicht mehr ernähren können, daher ihrer Familie zur Last fallen, Wohnung, Nahrung u …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Aussteuerversicherung — Aussteuerversicherung, eine der mannigfaltigen Formen der Kapitalversicherung, bei der sich die Versicherungsanstalt (oder eine Aussteuerkasse, auch Kinderausstattungskasse) verpflichtet, dem Nutznießer, zu dessen gunsten eine einmalige oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bevölkerung — Bevölkerung, die einem bestimmten Gebiet (Land, Provinz, Wohnort, Stromgebiet etc.) angehörende Volksmenge. Dieselbe wird gewöhnlich nur für ein geschlossenes Staatsgebiet oder einen administrativen Teil desselben statistisch erhoben, und zwar… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rentenbanken — werden teils solche Anstalten (Rentenanstalten) genannt, bei denen man gegen eine vorauszuzahlende Summe für sich oder für Dritte die Berechtigung auf den Bezug einer Rente erwerben kann (vgl. Rentenversicherung), teils solche, welche die Tilgung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rentenversicherung — Rentenversicherung, diejenige Art der Versicherung, bei welcher der Versicherte sich oder Dritten den Anspruch auf eine Leibrente erwirbt. Bei der heutigen Ausbildung der R. wird die Rente in den verschiedensten Kombinationen gewährt. Es können… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Versorgungsanstalten — Versorgungsanstalten, Anstalten, die den Beteiligten Gelegenheit geben, Ersparnisse, namentlich kleinere, zinsbar anzulegen, um ihnen von einem gewissen Alter an oder beim Eintritt von Erwerbsunfähigkeit Leibrenten oder einmalige Kapitalzahlungen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rente — (frz.), jedes Einkommen aus angelegtem Kapital, ohne persönliche Leistung des Empfängers, bes. aus Grundstücken (Land R.), vermieteten Häusern (Haus R.), verliehenen Kapitalien (Zins R.); insbes. der über den üblichen Zinsfuß hinausgehende… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Tontine — Tontīne, nach dem Italiener Tonti (unter Ludwig XIV. von Frankreich) benannte Gesellschaft zu gegenseitiger Beerbung, besteht in Deutschland meist in Form der Rentenanstalten (s. Rente) …   Kleines Konversations-Lexikon

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