Abörtern
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Abörtern — * Abörtern, verb. reg. act. 1) Von Ort, das Ende; bey den Tischlern, das abgehobelte Holz nach der wahren Länge absägen. 2) In den Rechten durch gerichtliches Erkenntniß entscheiden, aburtheilen. S. Erörtern … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Erörtern — Erörtern, verb. reg. act. untersuchen und entscheiden, von dunkeln, streitigen Sachen. Eine Frage, einen Zweifel, eine streitige Sache erörtern. Die Frage ist längst erörtert. Besonders von der gerichtlichen Entscheidung streitiger Sachen, nach… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart