- Aburtheln
Aburtheln, durch eine richterliche Entscheidung über die Straffälligkeit eines Verbrechens od. die Verbindlichkeit einer der streitenden Parteien erkennen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Aburtheln, durch eine richterliche Entscheidung über die Straffälligkeit eines Verbrechens od. die Verbindlichkeit einer der streitenden Parteien erkennen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Abörtern — Abörtern, so v.w. Aburtheln … Pierer's Universal-Lexikon