Achtgericht
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Criminalgerichtsbarkeit — (Criminaljurisdiction, Peinliche Gerichtsbarkeit), das aus der allgemeinen Justizhoheit hervorgehende Recht, begangene Verbrechen u. Vergehen zu untersuchen u. zu bestrafen. Die Bezeichnungen für die C. sind in, der früheren Zeit sehr verschieden … Pierer's Universal-Lexikon