Adcitation

Adcitation

Adcitation (v. lat.), gerichtliche Ladung eines bisher nicht Aufgetretenen, zur wesentlichen Theilnahme an einem Rechtsstreite, an welchem er unmittelbares Interesse hat u. wobei er von jetzt an als Hauptperson (Mitkläger od. Mitbeklagter) erscheint. Der Richter kann sie auf Wunsch einer Partei verfügen. Erscheint der Adcitat nicht, so findet Contumacialverfahren gegen ihn statt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Adcitation — Adcitation, Ladung eines Betheiligten zu einem Rechtsstreite durch den Richter; bleibt der Adcitat aus, so tritt das Contumacialverfahren gegen ihn ein …   Herders Conversations-Lexikon

  • Adcitation — Indstævning af tredjemand …   Danske encyklopædi

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