Ladung [1]

Ladung [1]

Ladung, 1) die Handlung, wodurch man in ein Feuergewehr die zum Abfeuern desselben nöthigen Stoffe bringt. Das Laden der Militärgewehre ist fast in allen Armeen verschieden u. wird durch besondere Reglements normirt. a) Das Laden derglatten Gewehre geschieht, indem die Patrone abgebissen wird, so daß das Pulver nicht gefaßt wird, dasselbe muß zur Sicherung der Gleichförmigkeit der Wirkung vollständig auslaufen; es dürfen keine Körner an den Seelenwänden hängen bleiben, u. ist der Lauf deshalb möglichst senkrecht zu halten. Die Kugel ist fest auf das Pulver aufzusetzen. doch darf ihre Gestalt nicht zerstört u. das Pulver nicht zerstoßen werden. Der Zündkanal muß sich ordentlich füllen; damit das Pulver nicht ausläuft, ist vor dem Laden der Hahn auf das Piston zu lassen; das Zündhütchen ist fest aufzusetzen. b) Das Laden der gezogenen Gewehre geschieht so: erst Pulver in den Lauf, dann das Spitzgeschoß, welches vorsichtig in den Lauf hinab geschoben wird; ob es mit dem Stock noch fest aufgesetzt wird, richtet sich nach der Construction des Gewehrs. c) Laden der Gewehre von Hinten kommt in Anwendung bei den Montalembert'schen, Robert'schen, Lefaucheux'schen Gewehren, bei dem Fusil de rem part, dem norwegischen Kammerladungs- u. dem preußischen Zündnadelgewehr. Die Patrone, aus Geschoß, Zündung u. Ladung bestehend, wird entweder von Hinten in den Lauf gebracht, od. in die mit dem Lauf in Verbindung gebrachte Kammer eingesetzt; schwächste Ladung. d) Laden gezogener Gewehre mit Pflasterkugeln. Halten des Gewehrs wie zu a), dann wird das Pflaster, die Talgseite nach unten, auf die Mündung, darauf die Kugel, den Gußhals unten, gelegt, die Kugel wird mit dem Ladehammer leicht in die Seele geklopft, dann mit dem Hammerstiel soweit in die Seele gestoßen, daß man mit dem Ladestock sicher einwirken kann, darauf das Gewehr zwischen die Beine geklemmt u. die Kugel mit dem Ladestock mit beiden Händen zu Boden gebracht. e) Das Laden des groben Geschützes, s.u. Bedienung. 2) Diejenige Menge Pulver, welche in das Geschütz od. Gewehr eingebracht wird, um das Geschoß fortzutreiben. Beim kleinen Gewehr nimmt man eine so starke L. als nöthig ist, um das Geschoß ohne Rückstoß möglichst weit fortzutreiben; bei dem Infanteriegewehr befindet sich die L. für einen[10] jeden Schuß abgemessen in einer Papierhülse, sie besteht aus 1/23/4 Loth Pulver; die Büchse wird mit. losem Pulver geladen, Stärke der L. verschieden, circa 1/2 Loth; Karabinerladung = 5/8 Loth, Pistolen = 3/8 Loth Pulver, befinden sich bei beiden in einer Hülfe abgemessen; bei der Jagdflinte probirt man die L. so lange, bis sie stößt u. bricht dann 1 Grad Pulver ab. Bei dem groben Geschütz hängt die L. von der Länge u. Schwere des Geschützes, der Güte des Pulvers u. dem zu erreichenden Zweck ab. Man nennt die L. 1/3, 1/2, 1/10 etc. kugelschwer in Bezug auf das Verhältniß ihres Gewichts zu dem des Geschosses. Die für den gewöhnlichen Gebrauch bestimmte heißt volle, eine geringere, schwache L. Die L. für Feldgeschütze heißt Feldladung u. ist stets volle. Für Feldhaubitzen hat man sowohl große als kleine Feldladungen u. außerdem Hülfsladungen. Die L. ist bei den Kanonen u. Haubitzen unter allen Umständen in einer Kartusche eingeschlossen, u. nur die Mörser werden mit losem Pulver geladen. Im Festungskriege sind die L-en sehr verschieden; beim Breschschießen u. Demontiren bedient man sich 1/25/6 kugelschwerer, beim Ricochettiren (s.d.) sehr schwacher L-en (1/201/10 kugelschwer); bei den Mörsern hängen die L-en von der Entfernung des Ziels u. dem gewählten Richtungswinkel ab; werden die Kammern mit so viel Pulver gefüllt als sie fassen können, so nennt man dies kammervolle od. stärkste L. Bei Brand- od. Leuchtkugeln nimmt man sehr schwache L. um durch die zu große Kraft diese Geschosse nicht zu zertrümmern. 3) Die Last, welche ein Fuhrwerk od. Schiff trägt, mit Rücksicht auf gehörige Vertheilung derselben; beim Fuhrwerk entscheidet Größe u. Stärke des Wagens, Zahl u. Kraft der Pferde, leichter od. schneller Gang des Fuhrwerks, Ebenheit des Bodens u. Beschaffenheit der Straßen. Die Stärke der L. steht nicht in genauem Verhältniß mit der Zahl der Pferde; durch Vermehrung der Last wird die Reibung zwischen Achse u. Nabe größer, die Räder schneiden in nachgiebigem Boden tiefer ein, u. außer der Last selbst muß noch dieser doppelte Widerstand von den ziehenden Pferden überwunden werden. Wenn man auf ein gewöhnliches Pferd 12–13 Centner u. bei gutem Wege u. leicht gehendem Fuhrwerk sogar 14–15 Centner rechnen darf, so sind gleichwohl schon 60–70 Centner eine volle L. für ein Gespann von 6 Pferden. Die stärksten L-en leisten die brabanter Kohlenwagen. Die L. der Schiffe theilt sich in Sturzgüter, welche durch die Ballastpforte eingeschaufelt werden, wie Korn, Salz, Kohle etc., u. Stückgüter, welche in Kisten, Ballen od. Stücken gehisst u. gestaut werden, z.B. Zucker, Baumwolle, Bauholz, Färbeholz etc. Volle L. hat ein Schiff, wenn es bis zu seinen größtmöglichen Tiefgange belastet ist. In L. liegt es, wenn es damit beschäftigt ist, die Güter an Bord zu nehmen; die L. brechen heißt anfangen, das Schiff zu entlasten; 4) die Menge Kohlen u. Eisensteine, die auf ein Mal aufgegeben wird.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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