- Gewicht
Gewicht (Pondus), 1) (Phys.), die Größe des Drucks, welchen ein Körper auf einen andern ihn vollkommen unterstützenden ausübt; sie ist mit dem Druck anderer Körper vergleichbar, u. da dieser von der Schwerkraft herrührt, dieselbe aber an einer Stelle über der Erdoberfläche in allen Massentheilchen gleichwirkt, so ist das G. der Masse proportional u. durch Vergleichung jenes Druckes wird mithin zugleich eine Vergleichung der Massen gewonnen. Im Allgemeinen geschieht dies durch Schätzung nach einfacher Wahrnehmung, z.B. indem man einen Körper u. dann wieder einen andern hebt od. auf die Hand legt; genauer aber durch Wägen (s.d.). Man unterscheidet absolutes G., welches einem Körper ohne Rücksicht auf den Raum, welchen derselbe einnimmt (Volumen), zukommt; specifisches G., wobei das Volumen berücksichtigt wird (vgl. Specifische Schwere); u. relatives G., was einem Körper noch übrig bleibt, wenn ihm ein Theil seines Drucks durch Gegendruck od. Gleichgewicht entzogen wird, z.B. beim Eintauchen in eine Flüssigkeit von minderer specifischer Schwere. Jeder Körper verliert nämlich in einer Flüssigkeit so viel an seinem Gewicht, als die Flüssigkeit wiegt, welche er aus den Räumen verdrängt; daher sinkt er, wenn die verdrängte Flüssigkeit specifisch leichter ist, u. schwimmt, wenn sie specifisch schwerer ist. Im letztern Falle wird der Körper nur so tief eintauchen, bis die durch ihn verdrängte Flüssigkeit dem G-e des ganzen Körpers gleich ist, weil dann der Druck nach oben durch gleichen Gegendruck aufgehoben wird. Daher kann man aus der Größe eines Körpers der Tiefe, bis zu welcher er einsinkt, u. aus dem bekannten G-e eines Cubikfußes der Flüssigkeit das G. des schwimmenden Körpers u. umgekehrt aus der Größe des Gewichtsverlustes eines in Wasser getauchten Körpers sein Volumen finden, wenn das G. eines[327] Kubikfußes od. Zolles Wassers bekannt ist; vgl. Schwerpunkt. 2) (Handelsw.), die Bestimmung des Maßes eines körperlichen Gegenstandes nach seiner Masse (Schwere), nicht der Zahl od. Form (Volumen) nach. Diese Art der Werthbestimmung geschieht durch die Wage. Zur Feststellung gewisser Normen benutzte man früher ganz nahe liegende Verhältnisse, z.B. die Masse, welche ein kräftiger Mensch heben, tragen, auf der flachen Hand, dem Finger etc. halten kann, wodurch sich die Eintheilung in Centner, Pfund, Loth etc. bildete, u. wählte daraus die Einheit zur Bestimmung des Normalgewichts, welche, da sie ganz willkürlich geschah, in jedem Lande, ja jedem Orte, verschieden ausfiel. Erst in der neusten Zeit hat man durch Einführung gleichförmiger G-e in den größern Staaten, z.B. England, Frankreich, Österreich, Preußen, den Staaten des Deutschen Zollvereins, Rußland etc. angefangen, diese Verschiedenheiten zu vermindern, ja man hat sogar die Normalgewichte Frankreichs bei der Feststellung des deutschen Zollcentners zu 50 französischen Kilogrammen angenommen. Eine vergleichende Übersicht der bekanntesten G-e s.u. Centner. Man theilt die G-e ein in Bezug auf die zu wägenden Gegenstände in Handels-, Victualien-, Medicinal- od. Apotheker-, Gold-, Silber-, Münz- od. Mark-, Juwelen- u. Perlengewichte; beim Handels- u. Victualiengewicht unterscheidet man ferner: Brutto- u. Nettogewicht (s. Brutto), Kramer-, Fleisch-, Fischgewicht; in Bezug auf die Form hat man Stockgewichte, welche aus einem Stück bestehen, u. Einsatzgewichte, s.d. Die Benennung u. Eintheilung der G-e als Maß selbst s.u. den betreffenden Artikeln u. den einzelnen Ländern. 3) G. u. Gewichtuhr, s.u. Uhr.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.