- Boden [1]
Boden, 1) das Untere im Gegensatz zu etwas Oberen; daher 2) die Erdfläche im Gegensatz zum Himmel, so weit man in dieselbe gräbt, s. Boden (Landwirthsch.); 3) (Rechtsw.), die besessenen Flächen Landes, als die Grundbedingung jedes andern Besitzes; 4) (Her.), die Erde, worauf eine Figur steht, gewöhnlich Hügel od. Berg; 5) so v.w. Schildfuß, s.u. Ehrenstücke; 6) (Anat.), so v.w. Basis 4); 7) (Bot.), so v.w. Blüthenboden, s.u. Blüthenstand; 8) der unterste Theil eines Behältnisses od. Raumes, so im Zimmer (s. Fußboden), eines Gefäßes (s.u. Böttcher), eines Siebes etc.; 9) in Mühlen der Ort, wo die Mahlgänge, Beutel- u. Mehlkasten stehn; 10) der Grund des Meeres, eines Flusses, einer Schleuße etc.; 11) der hintere Theil der inneren Aushöhlung einer Kanone, s.d.: der hinterste Theil heißt daher Bodenstück u. die äußerlich daran angebrachten Verzierungen, heißen Bodenfrieie 12) der untere Theil der Bogeninstrumente, s.d.; 13) in der Windlade der Orgel der gegitterte Rahmen, woran die Cancellen für die Clavessind; 14) (Seew.), der unterste, im Wasser gehende Theil von Schiffen; 15) die auf dem Grund eines Frischfeuers od. Heerds befindliche Bodenplatte, so wie der unterste Theil eines Schachtofens; 16) was in ein Gefäß gegossen nach dem Erkalten die Gestalt des Bodens des Gefäßes hat, so ein B. Wachs, Talg u. dergl.; 17) (Eisenb.), Schlacken, die sich über dem Zerrenherde auf der Kolrösche festsetzen; 13) (Bank.), der unter dem Dache befindliche Raum eines Hauses; man unterscheidet: Unter-B., der Raum zwischen den Dachbalken u. der ersten Kehlbackenlage; Ober-B von einer Kehlbalkenlage bis zur andern, od. bis zum Forst; bei Mansarden- u. halben Walmdächern wird der Bodenraum oft zu Wohnungen (Bodengeschoß), gewöhnlich aber zu Kammern Bodenkamern), od. zur Aufbewahrung des Getreides u. Viehfutters gebraucht (Heu- u. Schüttboden); 19) (Web.), so v.w. Grund; 20) ein Muster, nach welchem beim Weben gemusterter Linnenzeuge die Schäfte mit den Fußtritten vereinigt werden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.