- Amtsschriftsassen
Amtsschriftsassen, 1) so v.w. Amtssassen; 2) nach sächsischem Recht Besitzer von Rittergütern, die in 1. Instanz einem Justizamte unterworfen sind.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Amtsschriftsassen, 1) so v.w. Amtssassen; 2) nach sächsischem Recht Besitzer von Rittergütern, die in 1. Instanz einem Justizamte unterworfen sind.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.