- Andingen
Andingen, vor Gericht etwas bitten u. erlangen, od. unter Bedingungen etwas versprechen. Daher Andingung.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Andingen, vor Gericht etwas bitten u. erlangen, od. unter Bedingungen etwas versprechen. Daher Andingung.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Eindingen — Eindingen, 1) in den Vertrag mit einschließen; 2) das Gericht (Ding), nach der Hegung anfangen; 3) neuerwählte Schöppen einführen; 4) sich ein od. andingen, den Richter um Erlaubniß bitten, etwas vorzutragen … Pierer's Universal-Lexikon
Fromm — Fromm, frömmer, frömmste, adj. et adv. welches von den ältesten Zeiten an, in einem vielfachen Verstande gebraucht worden. 1) * Stark, heftig; eine veraltete Bedeutung. Ein frumer Slach, ein heftiger Schlag, in dem alten Gedichte auf Carls des… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Hochzeit — 1. Af der Hochzet wêch Brît, nô der Hochzet Koamer uch Nît. (Siebenbürg. sächs.) – Schuster, 263. 2. Auff Hochzeiten soll man frölich sein, wenn man zu grabe geht, so ists wainens vnd trawrenszeit. – Henisch, 1723, 15. 3. Die erste Hochzeit ist… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon