Armiren [2]

Armiren [2]

Armiren (v. lat. Armus, Bug), von Pferden, die Stangen des Gebisses gegen die Brust stoßen, u. dadurch das Gebiß von den Laden abwärts drücken.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Armiren — Armiren, bewaffnen, ausrüsten; wird besonders von festen Plätzen gebraucht und heißt dieselbe mit allem zur Vertheidigung Nothwendigen: Mannschaft, Munition, Geschütz, Lebensmitteln ausrüsten; ebenso ein Schiff armiren. – Balken, Magnete armiren …   Herders Conversations-Lexikon

  • Armiren [1] — Armiren (v. lat. Arma, Waffen), 1) bewaffnen; 2) eine Festung a., sie in Vertheidigungsstand setzen, die Kanonen auf die Wälle bringen, für die nöthige Verproviantirung sorgen etc., s. Ausrüstung; 3) einen Baum zum Schutz gegen Wild mit Dornen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Armiren — * Armiren, verb. reg. act. aus dem Franz. armer, bewaffnen. Einen Magneten armiren, ihn mit Eisen einfassen, ihn bewaffnen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Magnetismus — Magnetismus, ist die Ursache, vermöge deren ein damit behafteter Körper (Magnet) andere Körper im Allgemeinen entweder anzieht (am stärksten weiches Eisen), od. abstößt (am stärksten Wismuth), von einem zweiten Magneten aber das eine Ende anzieht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Russisch-Türkischer Krieg von 1853–56 — Russisch Türkischer Krieg von 1853 56. I. Einleitung. Das Übergewicht Rußlands im Orient u. die dadurch entstehende Gefahr für den Bestand des Türkischen Reichs war längst ein Gegenstand der Besorgniß für die europäischen Großmächte gewesen,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Aufstützen — Aufstützen, von Pferden, das Maul sehr stark auf das Gebiß legen; od. die Zaumstangen mit ihren Enden an die Brust setzen, um sich zu armiren. Aufstützig sein, vom Vieh, so v.w. krank sein …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Caper — (Caperschiff, engl. Privateer, franz. Armateur), Schiffe, welche zu Kriegszeiten mit Erlaubniß des kriegführenden Staates von Privaten ausgerüstet werden, um der feindlichen Macht durch Angriffe auf ihre Kriegs od. Handelsflotte Schaden zuzufügen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bewaffnen — Bewaffnen, verb. reg. act. mit Waffen versehen, rüsten. 1. Eigentlich. Soldaten bewaffnen, sie mit dem gehörigen Gewehre versehen. Das Landvolk bewaffnen. Mit bewaffneter, oder gewaffneter Hand, eigentlich ein Gewehr in der Hand haltend, und dann …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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