Arrhāle pactum
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Arrha — (v. gr. ἀῤῥαβών, Angeld, Aufgeld, Haftgeld, Handgeld), eine zum Zeichen eines Vertrags gegebene Sache, z.B. ein Ring, Geld. Die Wirkungen der A. sind verschieden, je nachdem sich dieselbe auf einen erst abzuschließenden od. bereits vollgültig… … Pierer's Universal-Lexikon