Arrha

Arrha

Arrha (v. gr. ἀῤῥαβών, Angeld, Aufgeld, Haftgeld, Handgeld), eine zum Zeichen eines Vertrags gegebene Sache, z.B. ein Ring, Geld. Die Wirkungen der A. sind verschieden, je nachdem sich dieselbe auf einen erst abzuschließenden od. bereits vollgültig abgeschlossenen Vertrag bezieht. Die 1) A. pacto imperfecto data, vor völlig u. unwiderruflich geschlossenem Vertrage, z.B. vor obrigkeitlicher Bestätigung einer Grundstücksveräußerung, hat die Natur einer Conventionalstrafe, auch wenn dies nicht durch eine besondere Verabredung (Arrhāle pactum) ausdrücklich festgesetzt ist. Der von der Verabredung Zurücktretende verliert die gegebene A. od. muß das Doppelte der empfangenen A. zurückgeben. Bei dem Mahlschatze (A. sponsalitĭa, A. nuptiālis), dem Zeichen des eingegangenen Eheverlöbnisses, behält außerdem noch der Unschuldige die vom schuldigen Theil etwa erhaltene A.; bei erfolgender Ehe wird nach Deutschem Rechte die A. nicht zurückgegeben. 2) Die A. pacto perfecto data, bei vollkommen abgeschlossenem Vertrage, ist je nach der Absicht der Vertragschließenden entweder a) eine A. poenitentiālis, Reugeld, Reustrafe, als Zeichen der Befugniß, von dem Vertrage wieder abzugehen, jedoch mit Verlust od. doppelter Zurückerstattung der A.; od. b) A. confirmatorĭa, als Zeichen der unumstößlichen Verbindlichkeit des Vertrags. Hier steht außerdem die Klage auf Vollziehung des Vertrags od. Schadensersatz gegen den zu, welcher den Vertrag nicht erfüllt. Vgl. Lauterbach, Tr. de a., Tüb. 1657; Zumbach, De a. contractuum. Jena 1828.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Arrha — Ar rha, n.; pl. {Arrh[ae]}. [L. Cf. {Earnest}.] (Law) Money or other valuable thing given to evidence a contract; a pledge or earnest. [Webster 1913 Suppl.] …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Arrha — (lat.), Angeld, Draufgabe (s. d.). A. nuptialis oder sponsalitia, Morgengabe (s. d.); Widerlage, d.h. Aussetzung eines Vermögens seitens des Mannes für die Frau als Äquivalent der dos (s. Mitgift), daher gleichbedeutend mit donatio propter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Arrha — (lat.), An , Auf , Hand , Haftgeld, Anzahlung beim Abschluß eines Vertrags …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Arrha — Arrha, Handgeld, Haftpfennig, Aufgeld, Angeld, Geld oder ein Zeichen, z.B. Ring, zum Wahrzeichen eines abgeschlossenen oder abzuschließenden Vertrags. Kommt der Vertrag nicht zu Stande, so ist die A. verloren, beim Zurücktreten muß sie erstattet… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Arrha — Als Naturalrabatt bezeichnet man einen Rabatt, der durch die Lieferung von Waren geleistet wird. Formen des Naturalrabatts sind die Draufgabe, die Dreingabe und die Zugabe. Ein Rabatt in Form eines Preisnachlasses wird dagegen als Barrabatt… …   Deutsch Wikipedia

  • arrha — arra Spelled also arrha, arrhoe, arroe /sera/ In the civil law, earnest; earnest money; evidence of a completed bargain. Used of a contract of marriage, as well as any other. Compare arles …   Black's law dictionary

  • arrha — arra Spelled also arrha, arrhoe, arroe /sera/ In the civil law, earnest; earnest money; evidence of a completed bargain. Used of a contract of marriage, as well as any other. Compare arles …   Black's law dictionary

  • Arrha — Ạrrha   die, / , Recht: die Draufgabe.   …   Universal-Lexikon

  • Arrha — Ar|rha die; , <aus gleichbed. gr. arrhabo̅n, dies zu hebr. ērābôn> Geld, das beim Abschluss eines Vertrages vom Käufer gezahlt wird u. als Bestätigung des Vertrages gilt; Anzahlung …   Das große Fremdwörterbuch

  • arrha — ar·rha …   English syllables

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