- Arrondiren
Arrondiren (v. fr., spr. Arrongdiren), 1) abrunden; 2) Besitzungen, bes. zweier Staaten, durch Erwerbung od. durch Tausch in ununterbrochenen Zusammenhang bringen. Daher Arrondirung..
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Arrondiren (v. fr., spr. Arrongdiren), 1) abrunden; 2) Besitzungen, bes. zweier Staaten, durch Erwerbung od. durch Tausch in ununterbrochenen Zusammenhang bringen. Daher Arrondirung..
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Arrondiren — Arrondiren, abrunden, ausrunden, bei Gütern und Staatsgebieten gebraucht, in letzterem Falle die natürlichen Grenzen. Arrondissement, Abrundung, abgerundeter Bezirk, in Frankreich der Name der Abtheilungen der Departemente … Herders Conversations-Lexikon
Fürstenbund — Fürstenbund. Als nach dem Baierischen Erbfolgekrieg Kaiser Joseph II. von Nenem die Idee faßte, seine Erbstaaten durch die Erwerbung von Baiern zu arrondiren, ließ er dem Kurfürsten von Baiern, Karl Theodor, 1781 durch die Kaiserin Katharina II.… … Pierer's Universal-Lexikon