- Nacheile
Nacheile, 1) so v.w. Jagdfolge; 2) so v.w. Eilende Folge, s.u. Abwesenheit 2), vgl. Flucht 2).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Nacheile, 1) so v.w. Jagdfolge; 2) so v.w. Eilende Folge, s.u. Abwesenheit 2), vgl. Flucht 2).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Nacheile — ist die Durchsetzung hoheitlicher Rechte bzw. Aufgaben durch Verfolgung eines Flüchtenden über die Grenze des Gebietes hinaus, in dem dem verfolgenden Staat diese Rechte zustehen. Von Bedeutung ist traditionell die Nacheile zur See, die heute… … Deutsch Wikipedia
Nacheile — (Sequela judicialis), Verfolgung eines flüchtigen Verbrechers, wozu nach altgermanischem Strafverfahren die Gemeinde auf ein bestimmtes Geschrei (Gerüffte) verbunden war, während man später annahm, daß alle Gerichtseingesessenen verpflichtet… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nacheile — Nacheile, das Recht der Sicherheitsbeamten eines Bundesstaates, einen flüchtigen Verbrecher in das Gebiet eines andern Bundesstaates zu verfolgen (Gerichtsverfassungsgesetz § 168) … Kleines Konversations-Lexikon
Nacheile — Nacheile, vor Zeiten die Verfolgung flüchtiger Verbrecher von Seiten der Gemeinde … Herders Conversations-Lexikon
Nacheile — Nach|eile, im Strafprozessrecht (§ 167 Gerichtsverfassungsgesetz) die Befugnis der Polizeibeamten der (Bundes )Länder, die Verfolgung eines Flüchtigen auf das Gebiet eines anderen Bundeslandes fortzusetzen. Der Ergriffene ist unverzüglich an… … Universal-Lexikon
Nacheile, die — Die Nacheile, plur. inus. die Handlung, da man jemanden nacheilet. In engerer Bedeutung ist es in einigen Gegenden die Verfolgung eines flüchtigen Missethäters. Die Unterthanen zur Nacheile aufbiethen. Ingleichen das Recht, flüchtige Missethäter… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Polizeiliche Nacheile — In der juristischen Fachsprache bezeichnet Nacheile die Verfolgung eines flüchtigen Verdächtigen durch Polizeibeamte über die Grenzen ihres Zuständigkeitsbereichs hinaus. Entsprechende Verfahrensregelungen finden sich u.a. im § 167… … Deutsch Wikipedia
Polizeikräfte — Die Artikel Polizeivollzugsbeamter, Polizeibeamter und Polizist überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte… … Deutsch Wikipedia
Schutzmann — Die Artikel Polizeivollzugsbeamter, Polizeibeamter und Polizist überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte… … Deutsch Wikipedia
Einsatzfahrt — Als Sonderrechte wird in Deutschland die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezeichnet. Dieses Recht ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird in § 35 der StVO geregelt. In der Praxis kommt es beispielsweise … Deutsch Wikipedia