- Nachmänner
Nachmänner, so v.w. Hintermänner.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Nachmänner, so v.w. Hintermänner.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Rückgriff — Regress; Inanspruchnahme eines Dritten wegen bestimmter Forderungen. I. Allgemein:R. nimmt: 1. Wer auf ⇡ Schadenersatz in Anspruch genommen worden ist und nunmehr von einem Dritten Ersatz des von ihm zum Zweck des Schadensersatzes Geleisteten… … Lexikon der Economics