Auszug

Auszug

Auszug, 1) (Chem.), s. Extract; 2) (Rechtsw.), die Unterhaltsbeiträge, od. die zum lebenslänglichen Nießbrauch überlassenen Gutstheile, welche, in Folge des bei der Veräußerung eines Gutes gemachten Vorbehaltes, dem zeitherigen Besitzer desselben, od. in Folge gesetzlichen Anspruchs, überlebenden Ehegatten u. Interimswirthen zu verabreichen od. zu überlassen sind. Die solche A-e genießenden heißen Anzügler (Auszugsvater, Auszugsmutter). Der A. ist nur auf Lebenszeit u. ruht als Reallast auf dem Gute, daher auch die freiwillige od. nothwendige Veräußerung des Gutes, von Seiten des neuen Besitzers, das Recht auf den A. nicht aufhebt. Die Contracte, durch welche der A. begründet wird, sind sehr verschiedener Art, z.B. Schenkung mit dem Vorbehalt lebenslänglicher Alimente od. Käufe, wo neben dem Kaufpreis noch solche Alimente od. ähnliche Vortheile stipulirt werden; 3) was ein Pachter statt des Geldes od. neben dem Gelde in Naturalien geben muß; vgl. Pacht; 4) ein gemeinschaftliches Verlassen eines bisherigen Wohnortes od. Aufenthaltes; 5) bes. die Procession der Handwerker, bei welcher die Lade zum neuen Obermeister getragen wird; 6) das Ausziehen der Jägerei vom Jägerhose zu einer großen Jagd u. das Ritual hierbei; 7) das kunstmäßige Verfahren beim Führendes Leithundes, s.d.; 8) (Tischl.), Schubkästen in Schränken; 9) Unterplatten an Auszugstischen; 10) (Röhrenmeist. u. Bergb.), Instrument in Form einer Krautstampfe, womit Röhren am Ende so ausgehöhlt werden, daß sie sich bequem in einander stecken lassen; 11) (Fisch.), Fischgrube in Teichen; 12) (Spielw.), beim Lotto der Gewinn, welcher auf eine der von dem Spieler gewählten Nummern fällt, s.u. Lotto; 13) das Ausziehen beim Schach- u. Bretspiel; 14) Buch, das die Hauptsachen eines ausführlicheren Werkes enthält; 15) A. einer Rechnung, Abschrift od. summarische Angabe derselben.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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