- Werk
Werk, 1) Etwas, was durch physische od. geistige Kräfte hervorgebracht ist; s. Opus 1); insbes. Kunstwerke, welche sich wieder theilen in W-e der Kunst im engern Sinne des Wortes, als Gemälde, Bildsäulen, u. literarische (schriftliche, wissenschaftliche) W-e; 2) Werke, Inbegriff dessen, was ein Dichter, Philosoph, Redner etc. geschrieben hat; 3) so v.w. Arbeit, Bearbeitung; 4) ein aus Brustwehren, Gräben u. dgl. zusammengesetztes Ganzes, welches zur Vertheidigung einer Festung od. eines Lagers nöthig ist, s. Schanze u. Festungswerke. Nebenwerke, die W-e einer Festungsfronte, welche zunächst ihr auf beiden Seiten liegen u. daher bei großen Polygonen die feindlichen Laufgräben in der Flanke beschießen können; 5) bei Schiffen lebendiges W., der Theil des Schiffes, welcher sich im Wasser befindet, im Gegensatz zum todten W., dem sich über dem Wasser befindlichen Theil des Schiffes; 6) eine künstliche Maschine; 7) das Gehwerk einer Uhr, s.d. 2) I.; 8) (Bienenzucht), so v.w. Gewirke; 9) das durch das Schmelzen der Erze erlangte Gemisch von allerhand Metall, s.u. Silber III. A) c) u. Treibherd; 10) so v.w. Glassatz, s.u. Glas II. B); 11) die Vorrichtung zur Gewinnung des Salzes aus Steinsalz, s.u. Salzwerk S. 830; 12) beim Spielkartenmachen das zweite Leimen der Papierbogen, wodurch der Hinterbogen mit dem Vorderbogen vereinigt wird; 13) so v.w. Zunft od. Handwerk; daher Werkschneiden, ein Handwerk wirklich betreiben; 14) am Webstuhl, so v.w. Geschirr, s. Webstuhl I. A) b); 15) s.u. Strumpfwirkerstuhl I. A); 16) so v.w. Handlung, daher gute W-e, s. Opera 2); vgl. Werkheilig.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.