- Automăchie
Automăchie (v. gr.), 1) die Führung eines Processes vor Gericht in eigener Person; 2) im attischen Recht das Verfahren des Käufers eines verschuldeten Gutes, wenn er den Proceß wegen der erhobenen Forderungen für seine Person übernahm; 3) Widerspruch mit sich selbst.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.