Balgstaar
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Staar [2] — Staar, 1) Beschränkung od. gänzliche Aufhebung des Sehvermögens, welche entweder in den nervösen Gebilden des Auges, als Schwarzer S., od. in einer Trübung der Krystalllinse, als Grauer S., od. des Glaskörpers, als Grüner S., begründet ist. [615] … Pierer's Universal-Lexikon