- Banktüchtig
Banktüchtig u. Bankuntüchtig, Fleisch, welches für gut od. für nicht gut zum Verkauf in der Fleischbank befunden worden ist.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Banktüchtig u. Bankuntüchtig, Fleisch, welches für gut od. für nicht gut zum Verkauf in der Fleischbank befunden worden ist.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Banktüchtig — Banktüchtig, und Bankuntüchtig, adj. et adv. bey den Fleischern, von demjenigen Fleische, welches in der Fleischbank verkauft, oder nicht verkauft werden darf. Banktüchtiges Fleisch … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Schlachtbank — Schlachtbank, 1) eine Bank od. eine mit Füßen versehene Krippe, worauf kleineres Vieh, als Schafe u. Kälber, geschlachtet werden; 2) so v.w. Fleischbank. Schlachtbar, so v.w. Banktüchtig … Pierer's Universal-Lexikon