Baubegnadigungen

Baubegnadigungen

Baubegnadigungen, Freiheit von Abgaben u. Lasten auf gewisse Zeit, unentgeldlicher Bezug von Bauholz u. anderer Materialien od. Geldunterstützungen, die Solchen, welche in einer neu anzulegenden Stadt, od. auf wüsten Plätzen einer alten Stadt neue Häuser errichten, auch wohl bei schon bestehenden neue Theile aufführen, vom Staate zugestanden werden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Baubegnadigungen — Baubegnadigungen, Vorteile und Unterstützungen, die eine Regierung Leuten gewährt, die sich entweder in neuangebauten Gegenden oder Städten, die man in Aufnahme bringen will, anbauen, oder auf wüsten Stellen einer alten Stadt neue Häuser… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Baubegnadigungen — Baubegnadigungen, die Vorteile und Unterstützungen, welche der Staat denjenigen angedeihen läßt, die sich in neuangebauten Gegenden oder Städten, die man in Aufnahme bringen will, anbauen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Baufreyheit, die — Die Baufreyheit, plur. die en. 1) Die Freyheit oder Erlaubniß zu bauen; ohne Plural. 2) Am gewöhnlichsten, eine Freyheit oder ein Nachlaß von obrigkeitlichen Abgaben und Beschwerden, zum Behufe eines neuen Baues; in welchem Verstande die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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