- Beispruch
Beispruch (Beisprache), die von einem Dritten, welcher das Näherrecht (s.d.) für sich in Anspruch nimmt, gegen einen Verkauf erhobene Einsprache.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Beispruch (Beisprache), die von einem Dritten, welcher das Näherrecht (s.d.) für sich in Anspruch nimmt, gegen einen Verkauf erhobene Einsprache.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.