- Bekenntnißschein
Bekenntnißschein, 1) so v.w. Recognitionsschein; 2) schriftliche Versicherung, daß man etwas empfangen od. eine gewisse Obliegenheit übernommen hat.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Bekenntnißschein, 1) so v.w. Recognitionsschein; 2) schriftliche Versicherung, daß man etwas empfangen od. eine gewisse Obliegenheit übernommen hat.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.