Beweisfrist

Beweisfrist

Beweisfrist (Rechtsw.), so v.w. Beweistermin.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Beweisfrist — s. Beweisverfahren und Beweismittel …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beweisfrist — Be|weis|frist 〈f. 20〉 Frist, in der Beweise für einen Prozess gesammelt werden …   Universal-Lexikon

  • Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gegenbeweis — (Reprobatio), ein Gegensatz zum Hauptbeweis (s.u. Beweis), die Parteihandlung, durch welche der Gegner des Hauptbeweisführers (Product, nunmehr aber Reproducent od. Reprobant genannt), den Hauptbeweis in seiner überzeugenden Kraft zu vernichten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beweisverfahren — nennt man die äußere Gestaltung der Beweistätigkeit im Prozeß. Dabei ist zu unterscheiden die Beweisantretung (früher Beweisinduktion), die Beweisaufnahme (früher Beweisproduktion) und die Beweiswürdigung. Auch ist Zivil und Strafprozeß… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Summarischer Proceß — (außerordentlicher Proceß), ein von dem regelmäßigen Verfahren in Civilstreitigkeiten od. Untersuchungssachen abweichender Proceß, dessen Zweck auf Beschleunigung der Sache durch Abkürzung u. Vereinfachung des Verfahrens gerichtet ist. A) Der… …   Pierer's Universal-Lexikon

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