Beweistermin

Beweistermin

Beweistermin, der Tag, bis zu welchem bei einem Civilproceß von der beweispflichtigen Partei der Beweis der ihrem Anspruche zu Grunde liegenden Thatsachen angetreten werden muß (s.u. Beweis. 4) a). In den meisten Ländern ist derselbe durch. Particulargesetze im Voraus bestimmt. Nach gemeinem Recht hängt aber die Bestimmung desselben von dem Richter ab, welcher die Frist alsdann nach Willkühr, in der Regel aber in peremtorischer Weise vorschreibt. Ist das Letztere nicht geschehen, so kann die Partei verlangen, immer noch mit dem Beweise zugelassen zu werden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Beweistermin — Be|weis|ter|min, der (Rechtsspr.): Termin zur Beweisaufnahme …   Universal-Lexikon

  • Anticipation — (v. lat.), 1) Vorausnahme; 2) Vorausnahme von Abgaben der Unterthanen durch eine in Verlegenheiten verwickelte Regierung; 3) (Hdlgsw.), Vorschüsse, die ein Commissionär auf Waaren, die er in Consignation hat, deren Eigenthümer macht (Zahlung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beweisfrist — (Rechtsw.), so v.w. Beweistermin …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beweisstadium — und Beweistermin, s. Beweisverfahren …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beweisverfahren — nennt man die äußere Gestaltung der Beweistätigkeit im Prozeß. Dabei ist zu unterscheiden die Beweisantretung (früher Beweisinduktion), die Beweisaufnahme (früher Beweisproduktion) und die Beweiswürdigung. Auch ist Zivil und Strafprozeß… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Termīn — (v. lat. terminus, »Grenze«, Tagfahrt), Zeitpunkt, an dem eine bestimmte Handlung, namentlich eine Rechtshandlung, vorgenommen werden muß, im Gegensatz zur Frist, binnen der dies zu geschehen hat. Die Festsetzung (Terminsbestimmung) erfolgt bald… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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