Bittweise

Bittweise

Bittweise (Log.), so v.w. Precario.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Bittweise — Bittweise, adv. nach Art einer Bitte, im gemeinen Leben. Jemanden bittweise um etwas angehen. Er hat es bittweise erhalten, durch Bitten: S. Bittlich …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • bittweise — bịtt|wei|se <Adv.> (selten): mit einer Bitte: sich b. an jmdn. wenden …   Universal-Lexikon

  • Precarium — Precarium, lat., bittweise, widerruflich, unentgeltlich gewährte Benutzung einer Sache oder eines Rechtes; precario modo, bittweise. Precareihandel, der von einem neutralen Volke mit den kriegführenden Mächten betriebene Handel. Prekär, erbeten;… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Prekativ —   [lateinisch precativus »bittweise geschehend«] der, / e, Sprachwissenschaft: Modus zum Ausdruck der Bitte (z. B. in den Turksprachen). * * * Pre|ka|tiv, der; , e [zu lat. precativus = bittweise geschehend] (Sprachw.): ↑Modus (2) zum Ausdruck… …   Universal-Lexikon

  • Servitūt — (vom Lat. Servitus), Dienstbarkeit, ein Recht an einer fremden Sache auf Benutzung derselben zu Gunsten eines individuell bestimmten andern Subjectes. S. bedeutet daher einerseits die Beschränkung des Eigenthums an einer Sache zu Gunsten eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Weg — Weg, 1) die Linie od. der Raum, welchen ein Punkt od. Körper bei seiner Bewegung beschreibt; 2) (lat. Via), der Raum, bes. auf der festen Erdoberfläche, auf welchem man von einem Orte zum andern gelangt. Meist sind die W e für diesen Zweck… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Besitz — (Possessio, Rechtsw.), die factische Herrschaft einer Person über einen Gegenstand in der Weise, daß dieselbe beliebig u. mit Ausschluß Anderer auf denselben einwirken kann. Der B. erscheint in rechtlicher Beziehung zunächst als ein reines Factum …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Culpa [2] — Culpa (Rechtsw.), 1) im allgemeinsten Sinne die Verschuldung eines rechtswidrigen Erfolges; 2) im engeren Sinne so v.w. Fahrlässigkeit, der gesetzwidrige Mangel an der von einem vernünftigen Wesen zu erfordernden Vorsicht, Sorgfalt u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Deprecatĭon — (v. lat. Deprecatio), 1) Abbitte; 2) Fürbitte; 3) (Rhet.), Figur, wenn der Redner, statt mit Gründen zu wirken, sich bittweise an die Richter od. anderen Zuhörer wendet; 4) (Dogm., D. Christi), die hohepriesterliche Fürbitte Christi, s.d …   Pierer's Universal-Lexikon

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