Burgfriede

Burgfriede

Burgfriede, 1) die befreite Gegend um eine Burg; 2) Vertrag zur gemeinen Sicherheit eines Gebiets, bes. unter Geschlechtern eines Namens geschlossen; vgl. Ganerbschaft; 3) (Burgfreiheit, Burgfreyt), der besondere Schutz, unter welchen im Mittelalter durch meist autonomische Satzungen, zum Theil auch durch gemeines Recht den landesherrlichen Burgen mit ihrer Umgebung gestellt waren. Wer in der Burg od. den dazu gehörenden Umkreis, namentlich mit gewaffneter Hand, eindrang, wurde als Friedebrecher besonders hart, meist mit Abhauung der rechten Hand bestraft. Auch noch jetzt hat sich die Ansicht, daß Ruhestörungen, sowie Entwendungen u. Beschädigung, überhaupt Unbilden jeder Art, wenn sie innerhalb der landesherrlichen Schlösser verübt worden sind, schon wegen des besonderen Friedens, welchen diese Orte genießen sollen, härter zu bestrafen seien, als sie sonst bestraft werden würden, wenn sie an anderen Orten geschehen wären. Doch wird dabei nicht mehr ein eigenes Verbrechen des Burgfriedensbruches angenommen, sondern die Criminalgesetzbücher bezeichnen die Verübung in landesherrlichen Schlössern etc. nur als einen besonderen Schärfungs- od. Erhöhungsgrund der gewöhnlichen Strafe. In ähnlicher Weise wird die Verübung eines Verbrechens in Gotteshäusern, Amtslocalitäten etc. mit härteren Strafen bedroht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Burgfriede — Burgfriede, eine Verabredung unter adligen Stammverwandten, wodurch ein Bezirk um die Burg herum bestimmt wurde, der als zu ihr gehörig angesehen werden und wie diese selbst gemeinschaftlich bleiben sollte; dann auch ein solcher Bezirk selbst;… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Burgfriede — Burgfriede, im Mittelalter die öffentliche Freiheit und Sicherheit in einer Stadt oder Burg; der Umkreis, innerhalb dessen der B. nicht gebrochen werden durfte …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Burgfriede — Burgfriede, der ganz besondere Gesetzesschutz, unter welchem die landesherrlichen Schlösser stehen als befriedete Sachen (res sanctae), gleichwie Kirchen, Grabstätten, Staatsgebäude u.s.w., analog dem Hausfrieden, gegen dessen Störung der… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Burgfriede — Burgfriede‹n› ↑ Burg …   Das Herkunftswörterbuch

  • Burgfriede — Bụrg|frie|de 〈m. 26〉 1. 〈früher〉 1.1 Hoheitsbezirk eines Burgherrn sowie der rechtl. Schutz innerhalb dieses Bezirks 1.2 Verbot der Fehde in einem ummauerten Bezirk (Burg od. Stadt) 2. 〈heute fig.〉 zeitweilige Einstellung eines parlamentar.… …   Universal-Lexikon

  • Burgfriede, der — Der Burgfriede, des ns, plur. die n. 1) Eine Art Befriedigung oder Befestigung ohne Mauern, nur mit Wall und Graben. 2) Eine Burg zum Frieden, d.i. zur Sicherheit gewisser Geschlechter und Gegenden. 3) Eine befreyete Gegend um eine Burg, um… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Burgfriede — Als Burgfriedenspolitik wird im Allgemeinen das Zurückstellen innenpolitischer Konflikte und wirtschaftlicher Auseinandersetzungen in Deutschland während des Ersten Weltkriegs bezeichnet. In Frankreich wurde zur selben Zeit der Begriff Union… …   Deutsch Wikipedia

  • Burgfriede(n) — Bụrg|frie|de[n] …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Burgfrieden — Burgfriede‹n› ↑ Burg …   Das Herkunftswörterbuch

  • Burgfried (Gerichtsbezirk) — Gerichtsbezirke in der Steiermark Mitte des 18. Jahrhunderts, der Zeit Maria Theresias: Die ohnedies bereits zersplitterten Bezirke der Landgerichte wurden durch Burgfriede noch weiter untergliedert. Burgfried (auch Purgkhfridt, Purgkhfryd,… …   Deutsch Wikipedia

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