Rechtlosigkeit — Rechtlosigkeit, bedeutete im Mittelalter im Allgemeinen die Eigenschaft einer Person, vermöge deren sie der bürgerlichen Ehre u. der mit derselben verbundenen Rechte entbehrte. Dieß erfolgte in vier Graden: erste Acht, Ehrlosigkeit, R. im engeren … Pierer's Universal-Lexikon
Burgfriede — Burgfriede, 1) die befreite Gegend um eine Burg; 2) Vertrag zur gemeinen Sicherheit eines Gebiets, bes. unter Geschlechtern eines Namens geschlossen; vgl. Ganerbschaft; 3) (Burgfreiheit, Burgfreyt), der besondere Schutz, unter welchen im… … Pierer's Universal-Lexikon
Landfriedensbruch — (Crimen fractae pacis publicae, Pacifragium, Violatio pacis publicae), 1) die Verletzung des gemeinen Landfriedens durch unerlaubte Fehde, wurde sonst als ein Capitalverbrechen behandelt u. war sowohl für den Friedebrecher selbst, als für seine… … Pierer's Universal-Lexikon