Friedebrecher

Friedebrecher

Friedebrecher, 1) Verletzer des Friedens; 2) Verletzer des Landfriedens von 1495 u. des Religionsfriedens von 1555. Des Friedensbruchs schuldige Reichsstände wurden in die Acht erklärt od. zu Geldstrafen verurtheilt, andere Privatpersonen dagegen mit dem Tode bestraft.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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