Reichsstände

Reichsstände

Reichsstände, 1) die Glieder des Staats, welche in Dingen, die der Regent allein nicht entscheiden darf, zu Rathe gezogen werden müssen. Sie bestehen meist aus dem hohen u. niedern Adel, der Geistlichkeit u. zuweilen Abgeordneten des Bürger- u. Bauernstandes; 2) die Mitglieder des Deutschen Reichs, welche das Recht hatten, auf dem Reichstage zu erscheinen. Jeder R. war ein unmittelbares Glied des Deutschen Reichs mit Sitz u. Stimme auf dem Reichstage. Die unmittelbaren Reichsgüter der R. waren theils allodial, theils Lehen, doch hatten einige wenige der Mitglieder der Grafenbänke kein unmittelbares Allodium; die Reichsglieder (s.d.) waren nicht R. Die katholischen R. bildeten das Corpus Catholicorum u. die evangelischen das Corpus Evangelicorum. Außerdem theilten sie sich in das Kurfürstliche, Fürstliche u. Reichsstädtische Collegium, s. u. Reichstag.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Reichsstände — Reichsstände, im ehemaligen Deutschen Reich die unmittelbaren Glieder des Reiches, die auf dem Reichstage Sitz und Stimme hatten. Der Erwerb des Reichsstandschaftsrechts erfolgte durch kaiserliche Verleihung in Verbindung mit der Erhebung in den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichsstände — Reichsstände, im frühern Deutschen Reiche die unmittelbaren (geistlichen und weltlichen) Glieder des Reichs, die auf den Reichstagen Sitz und Stimme hatten. Zur Erlangung der Reichsstandschaft war der Besitz einer reichsunmittelbaren Herrschaft… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reichsstände — Reichsstände, die Mitglieder des deutschen Reichs, die auf den Reichstagen Sitz und Stimme hatten; dazu befähigte der Besitz einer reichsunmittelbaren Herrschaft, die Einwilligung des Kaisers und Reichs, die Uebernahme eines Reichsanschlags …   Herders Conversations-Lexikon

  • Reichsstände — Symbolische Darstellung der Reichsstände auf einem Kupferstich von 1606 Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Zusammensetzung Dies… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichsstände — Reichs|stän|de 〈Pl.; im Dt. Reich bis 1806〉 die reichsunmittelbaren Mitglieder des Reiches, die im Reichstag Sitz u. Stimme hatten ● geistliche Reichsstände die geistlichen Kurfürsten, Erzbischöfe u. Bischöfe, Prälaten, Äbte; Äbtissinnen, der… …   Universal-Lexikon

  • Reichsstände des Königreichs Westphalen — Die Reichsstände des Königreichs Westphalen waren eine frühe Form eines Parlamentes im Königreich Westphalen zwischen 1807 und 1813. Die Einrichtung war die erste auf einer Verfassung beruhende Volksvertretung in Deutschland. Es tagte lediglich… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichsstände — Reichs|stän|de Plural (Geschichte die reichsunmittelbaren Fürsten, Städte u. a. des Dt. Reiches) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Имперские чины — (Reichsstände) в прежней Герм. империи непосредственные члены ее, имевшие голос в И. сейме (см.), делились на духовные (духовные курфюрсты, архиепископы и епископы, И. прелаты, аббаты и аббатисы, владения орденов иоаннитского и немецкого) и… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • H.R.R. — Kaiser und Reich in …   Deutsch Wikipedia

  • HRR — Kaiser und Reich in …   Deutsch Wikipedia

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