Civilfrüchte

Civilfrüchte

Civilfrüchte, s. u. Accession A) a) bb).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Accession — (v. lat. Accessio, Rechtsw.), jede Sache, welche zu einer andern in einem solchen Verhältniß steht, daß sie als Attribut der andern (der Hauptsache) betrachtet wird, deshalb auch von ihr abhängig ist u. ihr Schicksal theilt. Den allgemeinen… …   Pierer's Universal-Lexikon

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