Commissionshandel

Commissionshandel

Commissionshandel, der Verkauf von Waaren (Commissionsartikel, Commissionswaaren, Commissionsgüter) eines anderen Kaufmanns für dessen Rechnung gegen eine gewisse Provision (Commissionsgebühren) für seine Kosten (Commissionskosten, Commissionsspesen) u. seine Mühe od. gegen Antheile am Verkaufspreise. Bei diesem Handel muß der Commissionär Rechenschaft nach der in dem gehörig geführten Commissionsbuch geführten Commissionsrechnung (Commissionsconto) ablegen, für jedes Versehen haften u. darf den Auftrag nicht überschreiten, auch erhält der Committent, wenn jener fallirt, seine Waaren od. auch das dafür gelöste Geld, wenn solches noch vorhanden ist. Vgl. Treitschke, Rechtsgrundsätze von C., Lpz. 1839.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Vevay — (spr. Wewä, deutsch Vivis), 1) Bezirk im Schweizercanton Waadt, zwischen dem Genfer See, den waadtländischen Bezirken Aigle ü. la Vaux u. dem Canton Freiburg, mit 13,900 Ew.; 2) Stadt u. Hauptort darin in herrlicher Lage, am Einfluß der Vevayse… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Übersetzung — Übersetzung, die Übertragung eines literarischen Geistesproductes aus der Sprache, in welcher dasselbe zunächst erschienen ist, in eine andere. Das Übersetzen ist eine Kunst (Übersetzungskunst, Metaphrastik); sie setzt von Seiten des Übersetzers… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Avisbuch — Avisbuch, so v.w. Commissionsbuch, s.u. Commissionshandel …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Commission — (v. lat. Commissio), 1) Auftrag, der Einem od. Mehreren von einer öffentlichen Behörde zu Verhandlung einer Sache, z.B. eines Zeugenverhörs, Beaugenscheinigung etc. ertheilt wird. Der den Auftrag ertheilt, heißt Committent; der ihn erhält,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Commissionsartikel — Commissionsartikel, s. u. Commissionshandel …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Commissionsbureau — (spr. Kommissionsbüroh), Bureau, wo Aufträge jeder Art, bes. Gesindemiethen, Wohnungsnachweisungen u. dergl. übernommen werden; das Geschäft wird wie der Commissionshandel betrieben, u. ebenfalls Gebühren dafür berechnet …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Factorei — Factorei, 1) Waarenniederlage an fremden Orten, die von einem Factor verwaltet wird; 2) überseeisches Handelsetablissement, namentlich auf fremdländischem Boden errichtet, aber unter dem Schutze der heimischen Regierung stehend, mit welchem große …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Genf [1] — Genf (fr. Genève), 1) der 22. u. kleinste Canton der Schweiz, am südwestlichen Ende derselben; liegt um das westliche Ende des Genfersees u. wird im N. vom Canton Waadt, im W. von Frankreich, im S.u. O. von Sardinien begrenzt; eine kleine Enclave …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Genua [1] — Genua (ital. Genŏva, spr. Dschenowa, fr. Gênes, spr. Schän), 1) Herzogthum im Königreich Sardinien; grenzt im Norden an Piemont, im Osten an Parma u. Modena, im Süden an das Mittelmeer, das hier den Meerbusen von G. (Golfo di Genova) bildet, im …   Pierer's Universal-Lexikon

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