- Cumuliren
Cumuliren (v. lat.), häufen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Cumuliren (v. lat.), häufen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Einrede — (Ausflucht, Exceptio, Praescriptio, Rechtsw.), 1) im allgemeineren Sinne jedes Vorbringen, wodurch sich eine der streitenden Parteien gegen den Angriff der anderen zu vertheidigen sucht; 2) im juristisch technischen Sinne des Civilrechts u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Eventualmaxime — (Eventualprincip), im gemeinen deutschen Civilproceßrechte der Grundsatz, nach welchem die Partei die verschiedenen Angriffs u. Vertheidigungsmittel, welche sie überhaupt in dem Processe zu benutzen gedenkt, auf einmal vorbringen muß, wenn sie… … Pierer's Universal-Lexikon
Cumulation — Cumulation, im Prozeß Vereinigung mehrerer Klagen (c. actionum). Mehrere Klagen des einen Klägers gegen den einen Beklagten heißt objective Klagenhäufung; mehrere Klagen eines oder mehrerer Kläger gegen mehrere Beklagte od. umgekehrt heißt… … Herders Conversations-Lexikon