Deservitenjahr

Deservitenjahr

Deservitenjahr (lat. Annus deservitus), die verdienten, wenngleich noch nicht percipirten Früchte des letzten Jahres, welche noch den Erben des in letzterem verstorbenen Geistlichen zukommen. Man schlägt die sämmtlichen regelmäßigen Amtseinkünfte zu einer Masse an u. berechnet nun, wie viel davon auf die Zeit, welche der Verstorbene im letzten Jahre noch gelebt hat, kommen; davon werden dann die aufgewendeten Kosten u. Auslagen nach gleichem Maßstabe abgezogen. Das D. ist wohl zu unterscheiden von dem Sterbequartal, d.h. der Begünstigung, nach welcher die Erben od. Gläubiger eines verstorbenen Geistlichen die ganzen Einkünfte (auch Accidenzien) des laufenden Vierteljahres genießen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Deservītenjahr — (Annus deservitus), nach gemeinem Kirchenrecht beim Tod eines Geistlichen die verdienten, wenngleich noch nicht perzipierten Früchte des letzten Jahres, die den Erben des in diesem Verstorbenen zukommen; zu unterscheiden von dem Sterbequartal, d …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deservitenjahr — Deservītenjahr, letztes Dienst oder Gnadenjahr, währenddessen die verdienten, aber noch nicht ausgezahlten Einkünfte den Erben des verstorbenen Geistlichen zukommen; meist nur ein halbes Jahr …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Deservitenjahr — Deservitenjahr, s. annus …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gnadenzeit — heißt die partikularrechtlich verschieden bemessene Zeit (bald ein Jahr, bald ein Halbjahr, bald ein Vierteljahr [Quartal]), während welcher die Erhen, besonders die Witwe und die (unversorgten) Kinder eines Besoldeten noch über die Sterbezeit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sterbemonat — Sterbemonat, Sterbequartal, die auf den Monat, bez. das Vierteljahr des Todes eines Besoldeten sich erstreckende Gnadenzeit (s. d.), zuweilen auch die für diese Frist in Frage kommenden Einkünfte selbst Vgl. Pension, S. 569, und Deservitenjahr …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Annus — (lat.), Jahr; A. bissextīlis oder intercalāris, Schaltjahr; A. carentĭae, Karenzjahr, das Jahr oder die kürzere Zeit, in der ein Angestellter ohne Besoldung dient; A. decretorĭus, Entscheidungsjahr (s. Normaljahr); A. deservĭtus, s.v.w.… …   Kleines Konversations-Lexikon

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