Deservītenjahr — (Annus deservitus), nach gemeinem Kirchenrecht beim Tod eines Geistlichen die verdienten, wenngleich noch nicht perzipierten Früchte des letzten Jahres, die den Erben des in diesem Verstorbenen zukommen; zu unterscheiden von dem Sterbequartal, d … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Deservitenjahr — Deservītenjahr, letztes Dienst oder Gnadenjahr, währenddessen die verdienten, aber noch nicht ausgezahlten Einkünfte den Erben des verstorbenen Geistlichen zukommen; meist nur ein halbes Jahr … Kleines Konversations-Lexikon
Deservitenjahr — Deservitenjahr, s. annus … Herders Conversations-Lexikon
Gnadenzeit — heißt die partikularrechtlich verschieden bemessene Zeit (bald ein Jahr, bald ein Halbjahr, bald ein Vierteljahr [Quartal]), während welcher die Erhen, besonders die Witwe und die (unversorgten) Kinder eines Besoldeten noch über die Sterbezeit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sterbemonat — Sterbemonat, Sterbequartal, die auf den Monat, bez. das Vierteljahr des Todes eines Besoldeten sich erstreckende Gnadenzeit (s. d.), zuweilen auch die für diese Frist in Frage kommenden Einkünfte selbst Vgl. Pension, S. 569, und Deservitenjahr … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Annus — (lat.), Jahr; A. bissextīlis oder intercalāris, Schaltjahr; A. carentĭae, Karenzjahr, das Jahr oder die kürzere Zeit, in der ein Angestellter ohne Besoldung dient; A. decretorĭus, Entscheidungsjahr (s. Normaljahr); A. deservĭtus, s.v.w.… … Kleines Konversations-Lexikon