- Dienstcontract
Dienstcontract, ein Consensualvertrag (s. Consens), durch welchen Jemand (Locator) einem Andern (Conductor) seine Dienste gegen einen gewissen Lohn zu leisten verspricht. Macht ein Zufall die Leistung der Dienste unmöglich, so muß der Conductor den versprochenen Lohn bezahlen, wenn sich der Zufall nicht auf Seiten des Locator ereignete. Mit der Ableistung des einzelnen Dienstes, od. durch die Aufkündigung hört der D. auf.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.