Dispensiren

Dispensiren

Dispensiren (v. lat.), 1) freisprechen, erlassen; 2) Arzneien, bes. zusammengesetzte, bereiten; 3) Arzneien ausgeben, eigentlich nur den Apothekern zustehend. Das Selbst-D. der Ärzte ist in den meisten Staaten nur da gestattet, wo gute Apotheken fehlen u. bei der Praxis von Landärzten. In einigen Staaten haben auch die homöopathischen Ärzte das Recht der Selbstdispensation.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Recept — (v. lat.), 1) (Arzneiformel), eine nach gewissen Regeln, gewöhnlich in lateinischer Sprache, verfaßte ärztliche Vorschrift, nach welcher der Apotheker bestimmte Medicamente in bestimmter Gabe der Signatur zu verabreichen (dispensiren) hat, über… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Selbstdispensiren — (Med.), s.u. Dispensiren 3) …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Dispensation — (v. lat.), die Anordnung, durch welche die Anwendung einer allgemeineren gesetzlichen Vorschrift für einen bestimmten einzelnen Fall ausgeschlossen wird (Relaxatio legis). Bei der Unmöglichkeit, daß ein Gesetz für alle unter seine Regel fallenden …   Pierer's Universal-Lexikon

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