Österreich [3]

Österreich [3]

Österreich (Gesch.). Das heutige Erzherzogthum Ö. wurde zur Zeit der Römer auf dem linken Donauufer von Germanen, namentlich Markomannen, Quaden, Juthungen, auf dem rechten von Celten, namentlich Tauriskern u. Pannoniern, bewohnt. Das Land auf dem rechten Donauufer erobertendie Römer um 13 v. Chr., u. der westliche Theil Ö-s bieß Noricum, der östliche aber Pannonien (s.b.). In den Jahren 169–180 n. Chr. war O. der Schauplatz des Krieges mit den Markomannen, in welchem diese Anfangs siegreich waren, bis sie unter Marc Aurel bezwungen wurden. Die Quaden setzten aber den Krieg fort, bis nach dem Tode Marc Aurels, welcher 180 zu Vindobona (Wien) starb, Commodus den Frieden erkaufte. Das Christenthum wurde hier früh verbreitet, u. zwar nicht allein von Italien aus durch römische Soldaten u. Colonisten, sondern auch von Osten her, aus Macedonien u. Thracien. Das älteste Bisthum war in Lorch, welches schon im 3. Jahrh. bestanden haben soll. Alarich, König der Westgothen, erschütterte 400 in Noricum u. Pannonien die Herrschaft der Römer, welche 432 von den Hunnen zertrümmert wurde. Zu deren Zeit predigte u. befestigte nach der Mitte des 5. Jahrh. St. Severinus das Christenthum in Noricum, u. seitdem lassen sich auch Bischöfe von Lorch nachweisen. Neben den Hunnen wanderten Rugier u. andere nordische Völker in Noricum ein. Als der Heruler Odoaker 476 ein Germanisches Reich in Italien gründete, gehörte auch Noricum u. ein Theil von Pannonien zu demselben, ebenso nach Odoakers Sturz, 493, zu dem Reiche des Ostgothenkönigs Theoderich. Nach Theoderichs Tode, 526, nahmen die Longobarden von Pannonien u. Noricum Besitz, u. als sie 568 nach Italien zogen, bildete die Enns die Grenze zwischen den Resten der Bojer (Bojoariern) in dem Lande ob der Enns u. den von Osten eingewanderten Avaren, während sich an der Mur, Drau u. Save schon zu Anfang des 7. Jahrh. Slawen niederließen. Damals wurde auch das Bisthum von Lorch nach Passau verlegt. Die Barbaren führten häufige Kriege mit den Bojern, wurden aber deren Bundesgenossen, als Herzog Thassilo II. sich gegen Karl den Großen auflehnte. Als nach der Absetzung Thassilos II., 788, die Avaren über die Enns gingen u. Einfälle in Baiern machten, schlug sie Karl, drängte sie 791 bis an die Raab zurück u. vereinigte das Land unter der Enns mit dem Deutschen Reiche, gab demselben nach dem vertriebenen Volke den Namen Avarien od., als dem deutschen Grenzlande nach Osten, Ostmark (Marchia orientalis, Austria), schickte Colonisten dahin u. setzte einen Markgrafen dort ein, während das Land in kirchlicher Hinsicht dem Erzbischof in Salzburg untergeben wurde. Nach Ludwigs des Deutschen Tode 876 erhielt dessen Sohn Karlmann nebst Baiern auch die Ostmark, von welchem sie 880 dessen natürlicher Sohn Arnulf erbte, welcher auch Kärnten als Herzogthum besaß. Als er 887 deutscher König wurde, ließ er die Ostmark durch den Markgrafen Arbo verwalten. Engelschalk, Arnulfs Eidam, wollte die Verwaltung der Markgrafschaft ertrotzen, mußte aber 895 dem Markgrafen Arbo weichen, welcher indeß 898 ebenfalls entsetzt wurde. Sein Sohn Isenreich empörte sich gegen Arnulf u. erhielt Beistand von Swatobog von Mähren. Gegen ihn rief Arnulf die Ungarn zu Hülfe, welche zwar Swatobog bekriegten, aber auch 900 die Ostmark bis zur Enns eroberten u. bis 955 hier hausten, wo Kaiser Otto I., sie nach der Schlacht im Lechfelde bis hinter Mölk trieb, die verwüsteten Städte u. Dörfer wieder herstellte, das Land durch deutsche Colonisten bevölkerte u. Burchard (st. 982) zum Markgrafen einsetzte.

Im Jahr 983 ertheilte Kaiser Otto II. die Mark Ö. dem Grafen Leopold I. von Babenberg für sich u. seine Nachkommen. Er war mütterlicher Seits dem Kaiserhause verwandt, stammte aber von väterlicher Seite von den Herzögen von Franken; er eröffnete also das Geschlecht der Babenberger in O. Er bekriegte den Ungarkönig Geisa, eroberte die Grenzfestung Mölk, wo er seine. Residenz nahm, u. wurde 994 auf dem Reichstage zu Würzburg getödtet. Heinrich I., sein Sohn, führte im kaiserlichen Heere glückliche Kriege gegen Polen u. Mähren. Unter ihm wurde 1012 St. Coloman vom Volke, welches ihn für einen polnischen Kundschafter hielt, ermordet, der Markgraf aber erhob ihn zum Schutzpatron des Landes. Unter ihm kommt auch 906 zuerst der deutsche Name Ostirrichi für das Land vor. Albrecht od. Adalbert I. der Siegreiche, sein Bruder u. 1018 sein Nachfolger, nahm den Ungarn das Land bis zur Leitha ab u. st. 1056. Sein Sohn Ernst der Tapfere führte für den König Salomo lange Kriege mit Ungarn gegen Bela u. dessen Sohn Geisa, erhielt 1058 einen kaiserlichen Gnadenbrief, worin er Fidelissimus princeps regni genannt wird u. das Recht, die Fahne u. das Schwert sich vortragen zu lassen, bekam, u. blieb, für Heinrich IV. gegen die Sachsen fechtend, 1075 in der Schlacht an der Unstrut. Sein Sohn Leopold II. der Schöne trat 1078 als Gegner des Kaisers Heinrich IV. auf u. nahm Partei für den Papst Gregor VII. Deshalb der Markgrafschaft für verlustig erklärt, wurde er durch Herzog Wratislaw von Böhmen bekriegt u. 1082 geschlagen, kam aber 1083 wieder in den Besitz des Landes u. söhnte sich mit dem Kaiser aus. Unter ihm kommen zuerst österreichische Landstände vor. Er st. 1006. Sein Sohn, Leopold III. der Fromme od. Heilige, hielt es treu mit Kaiser Heinrich IV., bis dessen Sohn Heinrich der [441] Jüngere ihn 1104 durch seine Schwester Agnes, verwittwete Herzogin von Schwaben, welche er ihm zur Gemahlin gab, zum Abfall verleitete. 1108 führte er mit Kaisee Heinrich V. verbündet u. 1117 mit Böhmen Krieg gegen die Ungarn, befestigte u.a. den Kahlenberg, schlug die ihm nach dem Tode des Kaisers Heinrich V. angebotene Kaiserkrone aus u. st. 1136. Er wurde seiner Frömmigkeit halber 1485 vom Papst Innocenz VIII. heilig gesprochen. Ihm folgte sein jüngerer Sohn Leopold IV. der Freigebige; dieser erhielt 1140 von seinem Stiefbruder, König Konrad III., das Herzogthum Baiern aus dem Besitz Heinrichs des Stolzen (vgl. Baiern), hatte aber dort viel mit Empörungen zu kämpfen u. st. 1141, ohne sich in Baiern gehalten zu haben. Sein älterer Bruder u. Nachfolger Heinrich II. Jasomirgott vermählte sich, um sich Baiern zu sichern, mit Heinrichs des Stolzen Wittwe u. setzte die Fehden wegen dieses Landes mit den Welfen fort, verlor 1146 bei Leitha eine Schlacht gegen die Ungarn u. begleitete den König Konrad III. auf einem Kreuzzuge nach Palästina, wo er in zweiter Ehe Theodora, Nichte des griechischen Kaisers Manuel, heirathete. Nach langem Kampf um Baiern (s.u. Baiern, Gesch. IV), mußte er dies Land 1154 nach dem Ausspruch des Kaisers Friedrich I. an Heinrich den Löwen abtreten, erhielt aber auf dem Reichstage zu Regensburg 17. Sept. 1156 die Mark ob der Enns zurück u. die Marken ob u. unter der Enns wurden für ihn in ein erbliches Herzogthum verwandelt u. festgesetzt, daß das Herzogthum untheilbar sein, die Herrschaft nach dem Rechte der Erstgeburt vererbt werden, das Reich in dem Herzogthum O. kein Lehn besitzen, der Herzog keinem Reichsgericht unterworfen sein u. alle Vorrechte O-s in allen Besitzungen gelten sollten, welche der Herzog etwa noch erwerben würde. Heinrich begleitete den Kaiser 1158 auf seinem Feldzuge in Italien, half 1162 Mailand erobern, verlegte seine Residenz von Leopoldsberg nach Wien u. st. 13. Jan. 1177. Sein Sohn von Theodora, Leopold V., nahm 1182 u. 1189 Theil an den Kreuzzügen, half auf letzterem Ptolemais erobern, wobei er vom König Richard Löwenherz beleidigt wurde, indem derselbe bei einem Streite das österreichische Banner herabriß. Als später Richard durch O. nach England zurückkehren wollte, nahm ihn Leopold 1192 gefangen u. gab ihn erst 1194 wieder frei. Nach dem Aussterben des Hauses der Traungauer mit seinem Schwiegersohne, Leopold VI., 1192, erhielt Leopold, von diesein zum Erben eingesetzt, das Herzogthum Steyermark u. starb am 31. Decbr. 1194. Sein ältester Sohn Herzog Friedrich I. der Katholische unternahm 1197 einen Kreuzzug nach Palästina u. st. auf dem Rückwege 1198 unvermählt. Sein Bruder Leopold VI. der Glorreiche, bisher Herzog von Steyermark u. während der Abwesenheit seines Bruders in Palästina Landesverweser in Ö., folgte ihm als Herzog von O., führte 1198 u. 1205 Kriege mit Ungarn, war im Kampfe Philipps mit Otto um die Kaiserkrone erst auf Seite des Ersteren, unterwarf sich nach dessen Tode Otto, nahm aber für Friedrich II. Partei, als dieser in Deutschland erschien, that 1212 einen Kreuzzug gegen die Mauren in Spanien u. 1217 einen nach Palästina, wo er mit den Templern Damiette eroberte. Er kaufte die Freisingischen Güter in Krain u. die Grafschaft Retz. In dem Streite zwischen Kaiser u. Papst stiftete er zu S. Germano in Apulien Frieden u. st. hier 1230. Um diese Zeit erlosch auch eine Nebenlinie des Hauses O. Schon die Söhne Heinrichs II. Jasomirgott hatten nämlich 1177 getheilt u. der jüngere, Heinrich der Ältere, hatte die Herrschaft unter dem Gebirge zum Antheil bekommen, Mödling zur Residenz gewählt u. sich Herzog von Ö.-Mödling genannt; er st. 1223, u. sein Sohn Heinrich der Jüngere bald nach ihm. Zwar gab Leopold VI. seinem zweiten Sohne Heinrich dem Gottlosen das heimgefallene Besitzthum, dieser st. aber noch vor seinem Vatter 1226. Leopolds VI. Nachfolger im Herzogthum O. war sein dritter Sohn, Friedrich II. der Streitbare; er vermehrte seine Besitzungen in Krain, so daß er sich schon auch Herr von Krain nannte, 1233 wählte ihn eine Partei in Ungarn zu ihrem König, aber König Bela schlug u. vertrieb ihn. Unzufrieden mit ihm verklagten ihn die Österreicher u. Steyermärker bei dem Kaiser u. forderten einen andern Herzog, u. von Böhmen u. Baiern 1237 bekriegt, verlor Friedrich II. fast sein ganzes Land. Bald gewann er aber das Verlorne zurück u. regierte von da an milder. 1241 leistete er den Ungarn gegen die Mongolen Beistand u. erfocht einen Sieg bei Wienerisch Neustadt. In mehrern Feldzügen gegen die Böhmen u. Ungarn von 1242–46 blieb er stets Sieger, wurde aber in einer Schlacht gegen König Bela von Ungarn 1246 getödtet.

Da Herzog Friedrich II. kinderlos starb, so erlosch mit ihm das Haus Babenberg in Ö., u. es folgte zunächst das sogenannte Österreichische Interim. Da nämlich Herzog Friedrich keine Verfügung für den Fall seines Todes getroffen hatte, so zog Kaiser Friedrich II. O. u. Steyermark als erledigtes Reichslehn ein u. belieh keinen neuen Herzog mit dem Lande, sondern setzte einen Statthalter ein, welcher in Wien residirte, welcher Stadt der Kaiser die reichsstädtischen Rechte erneuerte. Aber der Papst Innocenz IV, welcher die Macht des Hauses Hohenstaufen nicht noch größer werden lassen wollte, munterte Margarethen, älteste Schwester des Herzogs Friedrich 11. u. Wittwe des römischen Königs Heinrich, u. Gertruden, Tochter des Herzogs Heinrich des Gottlosen von O. Mödling (s. oben), verwittwete Markgräfin von Mähren u. jetzt an den Markgrafen Hermann von Baden verheirathet, auf, ihre Ansprüche auf O. geltend zu machen. Sie thaten dieses 1248, Letztere bes. für ihren Sohn Friedrich, Herzog von Baden, worauf sich ihr Gemahl Hermann, der kaiserliche Statthalter in O., Wiens bemächtigte. Aber der Kaiser verlieh Steyermark dem Grafen Meinhard von Görz u. O. dem Herzog Otto von Baiern, starb jedoch, bevor sich diese in den Besitz des Landes setzen konnten, 1250. Da traten die Stände Ö-s u. Steyermarks zusammen u. wählten einen der Söhne der Constantia, der jüngeren Schwester des Herzogs Friedrichs II. u. Gemahlin des Markgrafen Heinrich des Erlauchten von Meißen; indeß wurden die deshalb an Heinrich abgeordneten Gesandten auf dem Wege in Prag an den König Wenzeslaw überredet, seinen Sohn Ottokar, Markgraf von Mähren, zum Herzog zu nehmen; sie thaten es, u. Ottokar vermählte sich zur Befestigung seiner Herrschaft 1252 mit der genannten Schwester Friedrichs II., Margaretha, u. erhielt 1253 nach seines Vaters Tode auch Böhmen. Ottokar mußte mit Ungarn, welches sich in den Erbstreit mischte, einen Krieg führen u. 1254 die Hälfte von Steyermark abtreten, welches[442] er aber 1260 durch den Sieg auf dem Marchfelde zurückeroberte. Ottokar ließ sich 1261 von Margaretha scheiden, sich aber 1262 von dem deutschen Könige Richard die Lehen über die österreichischen Lande ertheilen u. erhielt noch 1269 durch Erbschaft vom Herzog Ulrich die Herzogthümer Kärnten, Krain u. einen Theil von Friaul. Obgleich Ottokars Herrschaft durch den Tod Friedrichs von Baden (welcher mit Konradin von Schwaben 1268 in Neapel enthauptet wurde) befestigt worden war, so entfremdete er sich doch die Stände durch Härte u. beleidigte den König der Deutschen, Rudolf von Habsburg, welchen er nicht anerkennen wollte u. welcher ihn deshalb in die Reichsacht erklärte. 1276 mußte er seine Länder durch einen Vergleich abtreten, u. als er sie wieder erobern wollte, blieb er 26. Aug. 1278 in der Schlacht auf dem Marchfelde.

Es meldeten sich nun der Pfalzgraf Ludwig, Schwiegersohn des Kaisers, der Graf Meinhard von Görz u. Tyrol, dessen Gattin aus dem Geschlecht der Babenberger stammte, u. Herzog Heinrich von. Baiern zur Belehnung mit O., aber der Kaiser Rudolf blieb vor der Hand selbst in Wien, dann setzte er 1281 seinen ältesten Sohn Albrecht als Statthalter ein u. belehnte 1282 mit Einwilligung der Kurfürsten auf dem Reichstage zu Augsburg seine Söhne Albrecht u. Rudolf mit Ö., Steyermark u. Kärnten; diese überließen Kärnten dem Grafen Meinhard von Tyrol u. schlossen 1283 einen Vertrag, wonach Albrecht allein Ö. u. Steyermark erhalten u. in Wien (welches nun aufhörte Reichsstadt zu sein) residiren sollte; zugleich wurde Ö. als der Geschlechtsname gewählt u. so kam das Haus Habsburg auf den Thron von Ö. Herzog Albrecht I. wurde von dem Abt von Admont zu eigennützigen Schritten verleitet u. gerieth deshalb 1285 mit Baiern, Salzburg u. Ungarn in Fehden, welche erst 1293 durch den Frieden von Linz beendigt wurden. Wegen Verletzung ihrer Rechte standen die österreichischen u. steyermärkischen Stände gegen ihn auf u. eine Empörung brach in Wien aus. Albrechts Absichten auf die Deutsche Krone veranlaßten ihn aber zur Nachgiebigkeit u. Milde; kaum war er aber 1298 Kaiser geworden, als er mehre Eroberungskriege begann u. seine Unterthanen wieder streng behandelte. 1301 erwarb er die Schwäbische Mark, that von Ö. aus 1303 bis 1307 Feldzüge nach Böhmen u. Ungarn, benutzte auch außerdem die Streitkräfte Ö-s 1302 gegen die rheinischen Kurfürsten u. 1307 gegen Friedrich den Gebissenenen von Meißen, wo sein Heer bei Lucka geschlagen wurde. Da 1308 in der Schweiz seine Vögte aus den Cantonen Schwyz, Unterwalden u. Uri vertrieben worden waren u. Albrecht die Schweizer wieder unterwerfen wollte, wurde er von seinem Neffen, Johann von Schwaben, dessen Erbe er widerrechtlich in Besitz behielt, 1. Mai 1308 unweit Rheinfelden ermordet. O. begriff schon bei Albrechts I. Tode einen Flächengehalt von 1254 Q M. Friedrich III. der Schöne, ältester Sohn Albrechts, folgte ihm mit seinen Brüdern Leopold, Heinrich, Albrecht u. Otto u. hatte gleich mit Empörungen zu kämpfen, gerieth auch über die niederbaierische Vormundschaft mit Herzog Ludwig von Oberbaiern in Fehde u. wurde bei Gamelsdorf 1313 geschlagen, erwarb aber seinem Hause Neuburg. Er warb nach dem Tode Heinrichs von Luxemburg um die Deutsche Königskrone u. wurde 1314 zugleich mit Ludwig dem Baier gewählt. Zweimal fiel nun Friedrich mit seinem Bruder Leopold dem Glorreichen, welchem Friedrich einigen Antheil an der Erbschaft gegeben hatte, u. welcher die empörten Schweizer vergebens bekriegte u. mit Heinrich VII. einen Zug nach Italien gemacht hatte, in Baiern ein, u. schon war Ludwig im Begriffe der Krone zu entsagen: als Leopold am 16. November 1315 von den Schweizern bei Morgarten geschlagen wurde. Ludwig setzte nun den Krieg gegen Ö. mit abwechselndem Glück fort. Während Leopold 1317 Solothurn u. Speier vergebens belagerte, wurde endlich Friedrich u. sein Bruder Heinrich 22. Sept. 1322 bei Mühldorf geschlagen u. gefangen. Drei Jahre saß Friedrich in dem Schlosse Trausnitz in Hast u. erst 1325 ließ ihn Ludwig unter der Bedingung los, daß er dem Königstitel entsage, alle Reichsgüter, welche in österreichischer Gewalt waren, herausgebe u. den Papst u. seinen Bruder Leopold zu dieser Anerkennung bewege. Könne er dies nicht, so sollte er sich wieder zur Hast stellen. Der Papst u. Leopold willigten aber nicht ein, u. Friedrich stellte sich, seinem Worte treu, in München wieder zur Haft. Durch solche Treue gerührt versöhnte sich Ludwig mit Friedrich, schloß mit ihm Freundschaft u. 1325 einen Vertrag, worin Ludwig sich den römischen Königstitel u. Italien vorbehielt, Friedrich aber den deutschen Königstitel u. die Leitung der deutschen Angelegenheiten überließ, was aber die Kurfürsten nicht Anerkannten. Nach dem Tode Leopolds 1326 verlangte Otto die Theilung der österreichischen Lande u. rief, als Friedrich u. Albrecht es verweigerten, die Ungarn zu Hülfe. Nun erhielt Otto Stadt u. Schloß Haimburg u. die Verwaltung der vorderen Lande. Friedrich st. 13. Jan. 1330, u. die beiden noch übrigen Brüder (da auch Herzog Heinrich 1327 gestorben war), Albrecht II. der Weise od. Lahme u. Otto verglichen sich; sie erbten 1335 Tyrol u. Kärnten, traten jedoch Tyrol 1336 wieder an Margarethe Maultasch ab. Nachdem Otto 1339 u. auch dessen Nachkommenschaft bis 1344 gestorben war, vereinigte Albrecht Ö. in Einer Hand u. vermehrte außerdem seine Ländermasse beträchtlich. Die Grafschaft Pfürt brachte ihm 1324 seine Gemahlin zu, Breisach, Rheinfelden u. Schaffhausen erhielt er als Verbündeter des Kaisers Ludwig des Baiern für aufgelaufene Kriegskosten. Mit Böhmen führte Albrecht 1336 u. 1337 Krieg u. 1354–55 mit Zürich wegen des Beitritts einiger seiner schweizerischen Besitzungen zur Eidgenossenschaft. Er st. 1358. Sein ältester Sohn, Rudolf der Geistreiche, brachte 1363 Tyrol an Ö., so wie auch die Anwartschaft auf Görz u. Gradisca. 1356 begründete er die Universität Wien, vollendete den von Heinrich Jasomirgott begonnenen Bau der Stephanskirche u. st. 1365 kinderlos; vor ihm war auch sein jüngster Bruder Friedrich gestorben, die beiden übrigen Brüder Albrecht u. Leopold theilten; Albrecht behielt Ö., Leopold bekam erst die schwäbischen u. schweizerischen Besitzungen, 1379 aber, als Tyrol wieder an Ö. gefallen war, Steyermark, Krain, Kärnten u. Tyrol, die Anfangs gemeinschaftlich regiert wurden.

A) Österreichische Linie bis 1456. Albrecht III. mit dem Zopf erwarb 1368 das Privilegium de non appellando für Ö., that 1377 einen Kreuzzug nach Preußen u. st. 1395 in Laxenburg.[443] Sein Sohn Albrecht IV. der Welt Wunder (so benannt von den Abenteuern, die er auf einer Wallfahrt nach Jerusalem 1400 erlebte) wurde 1404 auf einem Feldzuge gegen den Markgrafen von Mähren vergiftet. Dessen Sohn Albrecht V. folgte noch als Kind; seine Vormünder bedrückten das Land, u. darüber entstand ein Aufruhr, welcher erst 1409 gedämpft wurde. Den Landständen wurden dabei wichtige Vorrechte bewilligt. Sie erklärten 1410 den 15jährigen Fürsten für volljährig, u. er erhob Ö. zu hohem Wohlstand. 1422 vermählte er sich mit der einzigen Tochter des Kaisers Sigismund, welchem er in seinen Kriegen gegen die empörten Böhmen u. Ungarn beistand u. dessen Nachfolger er 1437 als König von Ungarn u. 1438 als König von Böhmen u. als Kaiser (Albrecht II.) wurde (s.u. Deutschland (Gesch.) XI. A). Er st. 27. Oct. 1439 in Ungarn auf einem, Feldzuge gegen die Türken begriffen. Ladislaw der Nachgeborene, Sohn des Vor., vier Monate nach seines Vaters Tode geboren, wurde an dem Hofe seines Vormunds Friedrich von Steyermark erzogen; er hatte zugleich die Kronen von Ungarn u. Böhmen geerbt, u. die Stände aller dieser Länder verlangten den jungen Fürsten zu erziehen. Er mußte 1452 wirklich an Johann Hunyades, welcher die ungarische Vormundschaft führte, ausgeliefert werden, später zwang ihn demselben Ladislaws Oheim, Graf Ulrich von Cilly, ab. Dieser aber drückte das Land auf unerhörte Weise, bis er 1456 in Ungarn ermordet wurde. Ladislaw st. 23. Novbr. 1457 in Prag. Mit ihm erlosch die ältere Österreichische Linie.

B) Steyermärkisch-kärntische Linie. Sie stiftete Leopold VII. der Fromme od. der Gütige, welcher Anfangs die schwäbischen u. schweizerischen Besitzungen, in der Theilung von 1379 aber Steyermark, Krain, Kärnten u. Tyrol erhielt; 1375 hatte er Feldkirch gekauft u. dem Grafen von Werdenberg Pludenz, Sargans u. das Rheinthal entrissen; von Venedig eroberte er 1381 die Trevisermark, welche er aber an Carrara abtrat, u. 1382 die Stadt Triest. Aus Mißmuth, daß sein Sohn Wilhelm die polnische Krone nicht erhielt, vernachlässigte er die Regierung. Seine Statthalter verwickelten ihn mit den schweizerischen Eidgenossen in Streitigkeiten, es kam 1383 zum Kriege, u. Leopold blieb 9. Juli 1386 in der Schlacht bei Sempach. Seine vier unmündigen Söhne, Wilhelm, Ernst, Friedrich u. Leopold, standen bis 1396 unter Vormundschaft Albrechts III. von der Österreichischen Linie; unter ihm wurde der Krieg mit der Schweiz fortgesetzt u. 1388 die Schlacht von Näfels verloren, doch 1389 ein Waffenstillstand u. dann ein Friede auf 20,1414 aber einer auf 50 Jahre geschlossen. Später regierten die vier Brüder gemeinschaftlich, als aber 4406 Wilhelm starb, theilten die drei übrigen Brüder die Länder. a) Schwäbische Linie: Leopold VIII. der Dicke od. Prächtige erhielt die schweizerischen u. schwäbischen Lande, st. aber schon 1411 kinderlos, u. sein Land fiel zurück. b) Tyroler Linie: Friedrich IV. mit der leeren Tasche stritt 1412 u. 1414 siegreich gegen die Einfälle der Herzöge Stephan u. Wilhelm von Baiern, nahm den Papst Johann XXIII. 1414 gegen das Concil zu Kostnitz in Schutz u. begünstigte dessen Flucht, verfiel aber deshalb in die Acht, verlor den größten Theil seiner schweizerischen Besitzungen u. wnrde gefangen, aber durch List befreit. Sein Bruder Ernst ließ sich 1416 in Tyrol huldigen; aber sobald Friedrich mit dem Kaiser ausgesöhnt war, strafte er dafür die Tyroler Stände um große Summen u. sammelle davon einen ansehnlichen Schatz. Friedrich st. 1439. Sein Sohn Sigismund gerieth 1450 mit dem Papst u. den Schweizern wegen der Bischofswahl zu Brixen in Streit, verlor an die Schweiz beträchtliches Landgebiet, verkaufte nach dem Frieden 1461 auch noch Kyburg u. Winterthur an Zürich u. verpfändete 1468 den Breisgau u. die Waldstädte an Karl den Kühnen. Wegen der Beerbung Ladislaws des Nachgeborenen gerieth er mit seinem Vetter Friedrich von Steyermark in Feindschaft, doch nahm er dessen Tochter Kunigunde an Kindes Statt an u. vermählte sie mit Albrecht von Baiern. Ihr wollte er, da er kinderlos war, Tyrol zuwenden, doch widersetzten sich die Stände, u. er mußte 1490 die Verwaltung seiner Länder an Maximilian gegen einen Jahrgehalt abtreten; er st. 1496. c) Steyermärkische Linie, gestiftet 1406 von Ernst dem Eisernen, einem ausgezeichneten Fürsten, welcher sich dem Kaiser Sigismund widersetzte, als derselbe seinen Bruder Friedrich aller seiner Länder berauben wollte; 1416 versuchte er vergebens seinem Bruder Friedrich Tyrol zu entreißen u. st. 1424. Sein Sohn Friedrich V. wurde als Vormund des Königs Ladislaws u. seines Vetters Sigismund von Tyrol in die schwierigsten Angelegenheiten verwickelt u. gerieth vielfach in Kriege. Da er 1440 (als Friedrich III.) zum Deutschen Kaiser gewählt wurde (s.u. Deutschland, Gesch. XI. A), überließ er seinem Bruder Albrecht VI. den größten Theil der schwäbischen Länder u. behielt nur Steyermark, Kärnten u. Krain. Die Krainer aber, mit dessen Regierung unzufrieden, verlangten Albrecht zum Regenten. 1452 ertheilte Kaiser Friedrich III. dem Hause Ö., bei welchem nun die Deutsche Kaiserkrone ununterbrochen blieb, die Erzherzogliche Würde. Das neue Erzherzogthum fiel 1456 an die Steyerische Linie. Nach dem Tode Ladislaws, 1457 (s. oben A), brach ein Streit zwischen Friedrich u. Albrecht über die Erbschaft aus; die Österreicher u. bes. die Wiener, welche im Aufruhr gegen den Kaiser waren u. denselben in der Hofburg zu Wien belagerten, bestanden darauf, daß Albrecht Antheil an der Regierung erhalte, u. der Kaiser wurde nur durch Georg Podiebrad, König von Böhmen, aus seiner mißlichen Lage befreit u. versöhnte sich mit seinem Bruder Albrecht, dieser kam aber wegen der Hinrichtung des Wiener Bürgermeisters Holzer in neue Händel mit dem Kaiser, während welcher er 3. Dec. 1463 starb. Der Kaiser trat nachher seinem andern Bruder Sigismund einen Theil der Erbschaft Ladislaws ab. In den Jahren 1466, 1473 u. 1475 verheerten die Türken Friedrichs Lande; 1470 bekriegte ihn Matthias Corvinus von Ungarn, weil er dessen Krone an sich bringen wollte, eroberte fast ganz Ö. u. konnte selbst 1487 durch die Hülfe Albrechts von Sachsen nicht vertrieben werden. Erst 1491 kam der Friede zu Stande, u. nun gelangte Friedrich zum Besitz der Erblande, deren Regierung er seinem Sohne Maximilian übertrug. Er vermählte diesen mit Maria von Burgund u. wurde so der Gründer von Ö-s Größe. Friedrich st. 1403.

Friedrichs Sohn Maximilian I. (s. Maximilian 1), schon seit 1486 Römischer König u. nun auch[444] Kaiser, kam im 35. Jahre zur Regierung von Ö. u. erhielt die österreichischen Erblande völlig erschöpft. Sogleich vertrieb er die Türken aus Steyermark u. Krain; 1496 erbte er Tyrol u. 1500 Görz u. Gradisca. Für sein Haus führte er 1409 Krieg mit den, Schweizern wegen der oberherrlichen Rechte Ö-s über mehre an u. in der Schweiz gelegne Gebiete u. bes. wegen des von Ö. gekauften Prättigauthals. Im Frieden zu Basel 1501 wurden Ö-s Rechte auf das Prättigauthal anerkannt u. die Schweizer von dem Kammergericht u. den Reichsauflagen freigesprochen. An dem ersten Kriege wegen der baierschen Erbfolge nahm Maximilian 1504 Theil u. bekam im Frieden Rattenberg, das Zillerthal, Kufstein, Neuburg am Inn, die Grafschaft Kirchberg, Weißenhorn, Oberhausen, Buch, Pfaffenhofen, Schmichen, Spitz- u. Schwalenbach pfandweise u. außerdem mehre Einkünfte u. Gerechtsame abgetreten; vgl. Baiern (Gesch. VII. B) b) cc). Mit. Ungarn hatte er 1493 einen Erbvertrag geschlossen; um denselben zu sichern, griff er zu den Waffen, doch kam 1506 der Friede zu Stande. Bei seinen vielfachen Verwickelungen in die Angelegenheiten des Deutschen Reichs u. des gesammten. Europa vernachlässigte er doch die Regierung seiner Österreichischen Lande nicht, er führte darin eine verbesserte Rechtspflege u. eine zweckmäßigere Verwaltung ein u. st. 12. Jan. 1519 zu. Wels in Oberösterreich. Sein einziger Sohn, der Erzherzog Philipp, welcher mit der Infantin Johanna von Spanien vermählt gewesen war, war 1506 in Burgos gestorben u. hatte zwei Söhne, Karl u. Ferdinand, hinterlassen, welche Maximilians Erben waren. Der Erstere folgte ihm als Karl V. auf dem Kaiserthrone u. in den von seiner Großmutter Maria von Burgund u. seiner Mutter Johanna von Castilien u. Aragonien ererbten Niederlanden u. Spanien, u. überließ seinem Bruder Ferdinand I. durch die Theilungsverträge 28. April 1521 in Worms u. 17. Mai 1540 in Gent, mit Ausnahme der Niederlande, die deutschen Erblande u. das Herzogthum Württemberg; letzteres hatte er vom Schwäbischen Bunde erworben u. gab es im Vertrag zu Cadan 29. Juni 1534 als. österreichisches Afterlehn an Herzog Ulrich zurück. Der Herrenstand bat 1532 u. 1542 um freie Religionsübung, erhielt aber jedesmal eine abschlägige Antwort; dagegen war Ferdinand bemüht, den Gebrechen der Römischen Kirche abzuhelfen, er ließ 1554 durch den Jesuiten Canisius einen Katechismus abfassen u. in seinen Landen einführen, gestattete 1556 den Niederösterreichern den Genuß des Kelchs beim Abendmahl u. verlangte bei der Kirchenversammlung zu Trident die Genehmigung der Priesterehe u. der Spendung des Abendmahls unter beiderlei Gestalt. Seit 1531 war Ferdinand Römischer König u. folgte deshalb auch 1556 auf Karl V. als Kaiser. Ferdinand war mild u. gemäßigt, u. seine deutschen Staaten befanden sich unter seiner Regierung wohl; doch kam er wegen Ungarn mit den Türken in Krieg, welche 27. Sept. bis 15. Oct. 1529 Wien belagerten (s.u. Türkisches Reich). Da er seit 1526 auch König von Ungarn u. Böhmen (s.b.) war, so theilte er, um die Eifersucht der deutschen Fürsten auf seine Macht (die Besitzungen der deutschen Linie Ö-s betrugen bereits 5402 QM.) nicht zu erregen, die deutschen Erblande unter seine drei Söhne, u. bei seinem Tode 1564 erhielt Maximilian II., welcher auch 1562 Deutscher Kaiser wurde, Ö., Ungarn u. Böhmen, Ferdinand Tyrol u. Vorderösterreich (die schwäbischen Provinzen) u. Karl Steyermark, Kärnten, Krain u. Görz.

A) Die ältere Hauptlinie Österreich blühte nun unter Kaiser Maximilian II. Ö. war ungeachtet mehrer Kriege glücklich unter ihm. Gleich Anfangs wurde er von Johann Sigismund Zapolya von Siebenbürgen u. 1566 von den Türken angegriffen, doch fand Soliman vor Szigeth den Tod, worauf 1567 ein Friede mit den Türken zu Stande kam, welchem sich auch Zapolya unterwerfen sollte, doch setzte dieser bis 1570 den Krieg fort, wo er als Fürst von Siebenbürgen anerkannt wurde. Maximilian war eifrig bemüht, die Katholiken u. Protestanten zu versöhnen u. neigte sich der Evangelischen Lehre zu. Er st. 12. Oct. 1576. Sein Sohn u. Nachfolger Rudolf II. gab seinen Brüdern (zum ersten Mal) nicht Ländertheile, sondern Apanagen. Gleich nach dem Antritt seiner Regierung wurden harte Verbote gegen die Ausübung des protestantischen Gottesdienstes in Ö. erlassen u. von Jahr zu Jahr geschärft. Dies erzeugte Widersetzlichkeit, bes. als 1590 der Dompropst zu Wien, Melchior Klesel, die Evangelischen streng verfolgte. 1594 brach deshalb in Oberösterreich ein Bauernaufruhr aus, der zwar, so wie auch ein späterer Aufstand der Stände, gedämpft wurde; doch blieb das Land in feindlichen Parteien zerspalten. Rudolf verlegte seine Residenz nach Prag u. versank in gänzliche Unthätigkeit. In Ungarn brachen ebenfalls Empörungen aus, bald auch in den übrigen Erbstaaten, u. die große Verwirrung nöthigte den Kaiser, seinem Bruder Matthias die Statthalterschaft von Ö., dann auch den Heeresbefehl u. darauf die Statthalterschaft von Ungarn anzuvertrauen. Matthias wirkte mit Klugheit zum Besten des Staats, sah sich aber überall durch die Eifersucht Rudolfs beschränkt u. mußte 1596 die Statthalterschaft an seinen Bruder Maximilian abtreten. Doch um den Verfall des Hauses Ö. abzuwenden, schlossen sämmtliche Erzherzöge 1606 einen Familienbund u. erklärten Matthias für das Haupt ihres Hauses, welcher nun mit Bocskai, dem Haupte der Ungarn, einen Frieden zu Wieu u. mit den Türken einen vierzigjährigen Waffenstillstand schloß. Beide Verträge wollte Rudolf nicht genehmigen, u. da er von dem Familienbunde Kenntniß erhielt, so ernannte er aus Erbitterung gegen Matthias den Erzherzog Ferdinand von Steyermark zu seinem Nachfolger. Matthias nahm nun zur Erhaltung seines Erbfolgerechts die Hülfe der ungarischen u. österreichischen Stände in Anspruch, welche er durch Bewilligung mancher Vorrechte u. der Gewissensfreiheit für. sich gewann. Er wurde 1608 zum König von Ungarn erwählt u. erhielt auch Ö., nun aber schränkte er die Protestanten ein u. bewilligte ihnen erst, als diese Miene zur Gegenwehr machten, 1609 Glaubensfreiheit. In Böhmen wollte Rudolf seinen Vetter, den Erzherzog Leopold, als Nachfolger anerkennen lassen. Leopold sammelte bei Passau ein Heer, marschirte durch Ö. nach Böhmen, rückte vor Prag u. eroberte die Kleinseite. Da drang Matthias 1611 in Böhmen ein, vertrieb Leopold u. zwang den Kaiser, ihm auch Böhmen u. Tyrol, welches er bis dahin sich vorbehalten hatte, abzutreten. Rudolf starb 1612 unvermählt. Matthias (auch zum Kaiser gewählt) verdarb es,[445] nun nur aus Nothwendigkeit tolerant, durch sein Schwanken mit beiden Parteien, u. nur sein staatskluger Minister Klesel erhielt Ruhe im Lande. Matthias war, wie seine beiden Brüder Maximilian u. Albrecht, kinderlos, u. alle drei näherten sich dem Greisenalter, daher nahm Matthias 1616 den Erzherzog Ferdinand, bisher Herrn von Steyermark u. Tyrol, als Thronfolger an u. betrieb auch dessen Wahl zum König von Böhmen, Ungarn u. dem Deutschen Reich. Matthias erlebte noch den Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges u. st. 1619. Mit ihm erlosch die ältere Österreichische Hauptlinie.

B) Österreich-Tyrol. Ferdinand, zweiter Sohn des Kaisers Ferdinand I, erhielt bei der Theilung 1564 Tyrol zum Antheil u. beherrschte das Land von Schloß Ambras aus; er st. 1595. Seine zwei Söhne aus der Ehe mit Philippine Welser (s.d.) waren nicht successionsfähig, obschon der Kaiser später die Ehe gebilligt u. die Kinder zu Markgrafen von Burgau u. Reichsfürsten erhoben hatte; seine zweite Ehe, nach Philippinens Tode 1580, mit Katharina von Mantua war ohne Kinder geblieben, daher fiel Tyrol an den Kaiser Rudolf zurück, welcher es 1602 seinem Bruder Maximilian gab, dieser starb 1618 unvermählt. Der Erzherzog Leopold, Bruder des Kaisers Ferdinand II., welcher zugleich Bischof von Strasburg war, folgte ihm in Tyrol. 1626 heirathete er mit päpstlichem Dispens Claudia von Medici u. st. 1632 in Innsbruck. Sein Sohn Karl Ferdinand regierte Anfangs unter Vormundschaft des Kaisers Ferdinand II. bis 1662, wo er starb. Sein Bruder Sigismund Franz, Bischof von Gurk, Augsburg u. Trient, ließ sich vom Papst dispensiren u. heirathete Hedwig Auguste von Pfalz-Sulzbach, starb aber schon 1665 u. mit ihm erlosch die Linie Österreich-Tyrol.

C) Österreich-Steyermark. Karl, dritter Sohn des Kaisers Ferdinand I., gründete diese Linie vermöge der Theilung von 1564, er focht gegen die Türken u. erbaute, um seine Grenzen gegen dieselben zu schützen, in Kroatien die Feste Karlsstadt. Er verfolgte Anfangs die Protestanten, gab aber später, als er zu ernstlichen Widerstand fand, nach u. gewährte den Ständen Religionsfreiheit: er st. 1590 Sein ältester Sohn Ferdinand I. war noch unmündig, u. Erzherzog Ernst, Sohn des Kaisers Maximilian 11., führte bis 1595 u. nach dessen Tode Kaiser Rudolf II. die Vormundschaft. Nachdem Ferdinand 1596 die Regierung übernommen hatte, vertrieb er die Protestanten. Von Matthias zum Nachfolger in allen Besitzungen bestimmt, wurde er 1617 zum König von Böhmen, 1618 zum König von Ungarn u. 1619 nach dessen Tode (als Ferdinand II.) zum Kaiser erwählt, u. Steyermark hörte nun auf, ein eignes Besitzthum zu sein.

Als Ferdinand die Regierung antrat, versagten ihm die österreichischen Stände die Huldigung u. die Böhmen erklärten ihn für abgesetzt, Graf Thurn, das Haupt der böhmischen Stände, drang bis vor Wien, u. die österreichischen Protestanten belagerten ihn in der Hofburg zu Wien. Doch wurde er noch durch das Erscheinen des ihm treuen Regiments Dampierre gerettet. In Böhmen wurde Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz u. in Ungarn Bethlen Gabor, Großfürst von Siebenbürgen, proclamirt; selbst in Ö. wurden seine Heere geschlagen. Jetzt kam ihm Herzog Maximilian I. von Baiern zu Hülfe, eroberte Ober- u. Niederösterreich u. schaffte in ersterem Land den Protestantismus ab, behielt dasselbe aber als Pfand. Nun besiegte Ferdinand mit spanischer u. bairischer Hülfe den Gegenkönig in Böhmen, Friedrich von der Pfalz, gab die demselben entrissene Oberpfalz dem Herzog Maximilian für die Kriegskosten, wogegen dieser Vorderösterreich zurückgab, u. ließ nun die Evangelische Lehre 1623 mit Gewalt unterdrücken. Vergebens widersetzten sich 38,000 Bauern unter Stephan Fadinger, als der Graf Herbersdorf seine protestantischen Unterthanen zur Bekehrung zwingen wollte, u. schlossen ihn 1626 in Linz ein, sie wurden aber vom General Pappenheim geschlagen u. die Ruhe wiederhergestellt. In Niederösterreich wurden die Protestanten ebenfalls 1628 verfolgt. Durch diese Kriege war aber der Flor der Österreichischen Lande gebrochen, indem Hunderte von Städten zerstört, Tausende von Dörfern verwüstet u. Millionen von Menschen getödtet waren. Ferdinand erklärte zwar durch ein Gesetz 1631 die Untheilbarkeit der Österreichischen Lande, trat aber doch seinem Bruder Leopold Tyrol u. dem Erzherzog Karl, gemeinschaftlich mit Leopold, den Breisgan u. das Elsaß ab; im Prager Frieden 1635 verlor er die Lausitz an Sachsen; er starb 1637. Sein Sohn Ferdinand II. (als Kaiser Ferdinand III.) folgte ihm in O. u. Deutschland. Unter ihm wurde 1648 der Westfälische Friede geschlossen, in welchem Ferdinand das Elsaß mit Ausnahme der enclavirten Besitzungen der Reichsstände u. des Bisthums Strasburg gegen 300,000 Gulden an Frankreich abtrat. Da dieser Friede das Jahr 1624 als Normaljahr setzte, unterdrückte er auch die Protestanten. 1654 Karb sein ältester Sohn Ferdinand; an dessen Stelle trat 1657 nach Ferdinands II. Tode der jüngere Bruder, Leopold I. In ewigen Kriegen mit Frankreich, den ungarischen Malcontenten u. den Türken verflochten, konnte er nur wenig für O. thun. Im Kriege mit Ungarn überschritten die Türken die Grenze Ö-s 1683, rückten bis vor Wien, welches sie vom 14. Juli bis 12. Septbr. belagerten u. welches sie genommen hätten, wenn nicht der König von Polen, Johann Sobieski, u. die Kurfürsten von Sachsen u. Baiern nebst dem Herzog von Lothringen der beidenmüthigen Garnison u. Bürgerschaft unter Stahrenberg Hülfe gebracht hätten, s.u. Türken (Gesch.). Durch den Tod seines Vetters, Sigismund Franz von O.-Tyrol, fiel ihm diese Provinz 1665 zu, u. nach der Besiegung Ungarns hob er dort das Wahlrecht auf u. verwandelte Ungarn 1687 in ein Erbreich, mit dem er Siebenbürgen vereinigte, welches jedoch seinen eigenen Fürsten behielt; in dem Karlowitzer Frieden 1699 mußte der Sultan das Land zwischen Donau u. Theiß zurückgeben. Der Wunsch, seinem zweiten Sohne Karl die spanische Krone zuzuwenden, verflocht den Kaiser Leopold in den Spanischen Erbfolgekrieg (s.d.) mit Frankreich u. wurde doch vereitelt. Noch im Verlauf dieses Krieges st. Leopold I. 5. Mai 1705 Er gab Ö. eine verbesserte Rechtspflege u. Polizei u. erleichterte die Kriegslasten durch Sparsamkeit. Sein Sohn Joseph I. erhielt von seinem Vater seine Erbstaaten, das Deutsche Reich u. den Spanischen Erbfolgekrieg, mit welchem der Krieg gegen die rebellischen Ungarn Hand in Hand ging. Unter ihm wurde 1708 das Herzogthum Mantua (s.d.) mit der Österreichischen Monarchie[446] verbunden u. Ungarn wurde 1711 durch den Vertrag von Zatmar beruhigt. Er gestattete den protestantischen Schlesiern den Bau von 9 Kirchen. Er st. 17. Avril 1711 ohne Söhne, u. sein Bruder Karl, der spanische Kronprätendent, erbte ganz O. u. wurde auch bald als Karl VI. zum Deutschen Kaiser erwählt. Da durch ihn, wenn er als Kaiser u. König von Ungarn u. Böhmen auch noch Spanien erhalten hätte, das europäische Gleichgewicht bedroht worden wäre, so traten England, Holland u. andere seiner Verbündeten vom Kampfplatze ab, u. er mußte 1714 mit Frankreich den Frieden zu Rastadt u. Baden schließen, in welchem er von der spanischen Erbschaft die Spanischen Niederlande, Neapel, Sardinien u. Mailand erhielt. 1716–18 hatte Karl VI. als Alliirter der Republik Venedig einen Krieg gegen die Türken geführt, welcher durch den Frieden von Passarowitz glücklich geendigt wurde, in welchem die Pforte an Ö. Belgrad, das Temesvarer Banat u. einen Theil von Serbien u. der Walachei abtrat. Ö., zum wichtigsten Staat in Europa geworden, besaß damals, außer seinen Erbstaaten (O., Steyermark, Kärnten, Krain, Görz u. Gradisca, Tyrol u. Breisgau), noch Ungarn nebst Siebenbürgen, Slawonien u. Syrmien, Österreichisch. Kroatien, Böhmen nebst Mähren u. Schlesien, die Katholischen Niederlande, Neapel (ohne Sicilien), Sardinien u. Mailand. Mit Spanien u. Savoyen dauerte der Krieg fort u. wurde erst 1720 durch den Frieden im Haag beendet, u. Karl VI. tauschte in letzterem von Savoyen Sicilien gegen Sardinien ein. Karls VI. eifrigstes Streben war, ein anderes Erbgesetz, welches seinen Töchtern vor denen seines Bruders Joseph die Erbfolge sicherte, zu entwerfen u. für dieses neue Hausgesetz, die Pragmatische Sanction, die Garantie der wichtigsten Staaten Europas zu erhalten. Wirklich erhielt er die Zustimmung der österreichischen Stände 1720 u. bald darauf auch der Stände in Böhmen, Schlesien, Siebenbürgen, den Niederlanden u. Ungarn, u. 1732 wurde die Pragmatische Sanction auf dem Reichstage (mit Ausnahme von Sachsen, Baiern u. der Pfalz) anerkannt; die Genehmigung der europäischen Großmächte erhielt er durch Tractate u. Friedensschlüsse, oft nicht ohne große Opfer. So gewährleistete er im Wiener Vertrag (Quadrupelallianz) Spanien für den Infanten Don Carlos die Anwartschaft auf Toscana, Parma u. Piacenza u. versprach den Spaniern zur Wiedereroberung von Gibraltar u. Minorea behülflich zu sein. England, argwöhnisch gegen diese Wiener Allianz, schloß 1725 in Herrenhausen mit Frankreich u. Preußen die Hannoversche Allianz. Der Kaiser dagegen verstärkte das Wiener Bündniß 1726 durch Hinzuziehung der Kurfürsten von Pfalz, Köln, Trier, Rußlands u. Preußens. Schon hatten die Feindseligkeiten zwischen Spanien u. England begonnen, als der Papst noch den Frieden vermittelte u. Fleury durch die Pariser Präliminarien vom 31. Mai 1727 die Suspension der kaiserlich Ostindischen Compagnie Karls auf sieben Jahre u. einen Congreß zu Soissons den 14. Juni 1728 zu Stande brachte. Als diesem Congreß wieder kein glücklicher Erfolg bevorstand, schloß Spanien, welches in seinen Erwartungen von Ö. getäuscht war, mit Frankreich u. Großbritannien, ohne Karls VI. Vorwissen, einen Vertrag in Sevilla den 9. Novbr. 1729 ab, worin Spanien zugestanden wurde, die dem Infanten Don Carlos bewilligten Länder sogleich in Besitz zu nehmen. Während Karl VI. hiergegen protestirte u. die Reichsstände den 22. März 1730 zur Vertheidigung der Reichsrechte aufforderte, starb 1731 der letzte Herzog von Parma u. Piacenza, u. Karl VI. nahm dessen Lande, welche durch die Quadrupelallianz dem Infanten zugesagt waren, als eröffnetes Reichslehen in Besitz. Doch wegen Georgs II. Abneigung gegen den Krieg kam es am 6. März 1731 zu einem Vertrag mit Karl VI., vermöge dessen er für Garantie seiner Pragmatischen Sanction von Seiten Englands u. Hollands die Österreichisch-ostindische Compagnie aufhob. Dem Don Carlos räumte dagegen Karl Parma u. Piacenza ein, nachdem Spanien dem Wiener Vertrag am 27. Juli 1731 beigetreten war. Kurz darauf entflammte die Erledigung des polnischen Thrones den Krieg in Ö. u. dem Reiche gegen Frankreich, Spanien u. Sardinien von Neuem; über dessen unglückliche Erfolge s. Polen (Gesch.). Fleury knüpfte 1735 ohne Wissen Spaniens u. Sardiniens Unterhandlungen an, u. nach den Wiener Präliminarien vom 3. October überließ Karl das Königreich Neapel u. Sicilien, Elba u. die Stati degli presidi als eine Secundogenitur zu Gunsten des Don Carlos an Spanien u. erhielt zur Entschädigung Parma u. Piacenza. In dem Kriege gegen die Türken (1737–39) gingen alle durch den Frieden von Passarowitz erhaltenen Eroberungen wieder verloren (s. Türken). Kurz nach Beendigung desselben starb Karl VI. 20. Octbr. 1740, u. mit ihm erlosch der Habsburgische Mannesstamm.

Karls VI. Tochter, Maria Theresia, bestieg den Thron u. brachte durch ihren Gemahl Franz (s. Österreich, Geneal.) das Haus Habsburg-Lothringen od. Ö.-Lothringen auf den österreichischen Thron. Maria Theresia kam unter den traurigsten Umständen zur Regierung. Es fehlte an Geld u. an einem Heere; Baiern, Pfalz u. Köln weigerten sich, sie als Erbin von Ö. u. Böhmen anzuerkennen, u. Preußen machte plötzlich Ansprüche auf einen Theil von Schlesien geltend u. eroberte diese Provinz. Damit wurde der Österreichische Erbfolgekrieg (s.d.) eröffnet; Preußen, Baiern, Frankreich, Spanien u. eine Zeitlang Sachsen kämpften gegen Ö., u. der Kurfürst von Baiern wurde König von Böhmen u. 1742 deutscher Kaiser. Nur England half Marien Theresien, so wie Ungarn, welches von ihren Erblanden ihr treu blieb; aber sie ward besiegt u. trat im Frieden zu Breslau am 11. Juni 1742 an Preußen ganz Schlesien, mit Ausnahme von Teschen, Troppau u. Jägerndorf, ab. Schon im folgenden Jahre begann der Krieg mit Preußen wieder, wo aber außer England auch Sachsen, Sardinien u. Holland als Verbündete Ö-s auftraten. Der Friede mit Preußen kam 1745 in Dresden, wo Maria auf Schlesien verzichtete, mit Baiern durch den Vertrag von Füssen, mit Frankreich u. Spanien 1748 zu Aachen zu Stande; in letzterem trat Maria die Herzogthümer Parma, Piacenza u. Guastalla an den Infanten Philipp von Spanien u. Theile von Mailand an Sardinien ab, s. Österreichischer Erbfolgekrieg. Schon während dieses Krieges hatte Maria Theresia 1745 die Wahl ihres Gemahls, Franz I., zum Deutschen Kaiser durchgesetzt. Als sie in dennun folgenden acht Friedensjahren die Einkünfte O-s vermehrt u. das Heer neu organisirt hatte, wollte sie im Bunde mit Frankreich, Rußland, Sachsen u. Schweden Schleffen[447] zurückerobern. So entstand 1756 der Siebenjährige Krieg (s.d.), in welchem aber Maria Theresia ihren Zweck gänzlich verfehlte u. dem Flor Ö-s bedeutend schadete; damals wurde zuerst Papiergeld (Staatsobligationen) ausgegeben u. zu deren Umsetzung eine Bank errichtet. Nach dem Hubertsburger Frieden 1763 beschäftigte sich Maria Theresia damit, die Einrichtungen des Staates zu verbessern u. den Wohlstand ihrer Länderwieder herzustellen; sie stiftete u. vervollkommnete alle Arten von Bildungsanstalten, ermunterte die Künste, Gewerbe u. den Ackerbau, stellte viele Mißbräuche der Geistlichkeit ab, verbesserte die Rechtspflege u. verbot die Anwendung der Folter. Nach dem Tode ihres Gemahls Franz, den 18. August 1765, wurde ihr ältester Sohn Joseph zum Deutschen Kaiser erwählt u. als ihr Mitregent in den Erbstaaten erklärt u. durch die Abtretung Toscanas (s.d.) an den Erzherzog Peter Leopold, ihren zweiten Sohn, dort eine Secundogenitur des Hauses Ö. errichtet. 1772 erhielt O. durch die erste Theilung von Polen Galizien u. Lodomirien u. von der Türkei die Bukowina. Minder glückte der Plan, den Kurfürsten von der Pfalz, Karl Theodor, welcher Baiern geerbt hatte, zu vermögen, daß derselbe nach seinem Tode Baiern an Ö. gelangen ließe, denn Friedrich II. von Preußen bewog den Herzog von Zweibrücken hiergegen zu protestiren, u. so entstand 1778 der Baierische Erbfolgekrieg (s.d. 2), den aber schon 1779 der Friede von Teschen endigte, wodurch Ö. zwar auf Baiern verzichtete, aber das Amt Burghausen im Innviertel, so wie die Grafschaft Falkenstein u. andere Besitzungen erhielt. Maria Theresia st. 28. Novbr. 1780; sie hinterließ ein Land von 11,070 QM. mit 24 Mill. Einw. u. einer Schuldenmasse von 160 Mill. Gulden. Ihr Sohn u. Nachfolger, Joseph II., der bisher zwar Mitregent gewesen, aber ohne allen Einfluß auf die Regierung geblieben war, ergriff dieselbe nun mit großer Energie u. machte viele Änderungen, er hob die besondere Gerichtsbarkeit auf, theilte die Monarchie in 13 Regierungsbezirke, welche unter einem Hauptgerichtshofe in Wien standen, führte eine neue Proceßordnung ein, schaffte die Todesstrafe ab, ließ an einem neuen allgemeinen Gesetzbuche arbeiten, hob die Leibeigenschaft auf, beschränkte die Lehnsrechte, gab ein Toleranzedict (1781), säcularisirte bis 1783700 Klöster u. milderte die Censur. Alle diese Neuerungen wurden aber so rasch u. gewaltsam eingeführt, daß dadurch großes Mißvergnügen hervorgerufen u. das viele von ihm geförderte Gute übersehen wurde, denn er stiftete von den Gütern der aufgehobenen Klöster Schulen, Kranken- u. Arbeitshäuser, Seminarien für Priester u. Schullehrer u. Bibliotheken, legte zur Beförderung des Kunstfleißes u. des Handels Häfen an, erbaute Kunststraßen u. Kanäle, schloß Handelsverträge u. gab den Handwerkern u. Fabrikanten Vorschüsse. Auf ein Bündniß mit Frankreich bauend, hob Joseph II. den Barrieretractat (s.d.) auf u. eröffnete später seinen niederländischen Unterthanen die Schelde, doch drang er hiermit nicht durch u. mußte sich im Vertrage zu Fontainebleau 1785 mit einer Entschädigungssumme begnügen. Zur Abrundung seiner Staaten wollte er 1785 Baiern gegen die Niederlande eintauschen; doch Preußen widersprach u. stiftete ihm entgegen den Deutschen Fürstenbund (s.d.). Die zu raschen Veränderungen in den bisherigen Staats u. Kircheneinrichtungen veranlaßten einen Bauernaufstand in Siebenbürgen; eben so entstand in den Niederlanden, wo er durch Einführung einer neuen Rechtspflege u. durch Aufhebung mehrer Klöster, so wie der Freiheiten der Universität Löwen u. der Joyeuse entrée (s.d. 3), das Grundgesetz des Landes mehrfach verletzt hatte, ein Aufruhr in Mecheln, u. eine Verbindung der Stände zur Aufrechthaltung ihrer Rechte war die Folge davon. Durch seine weitgreifenden Vergrößerungspläne verleitet, hatte Joseph ein Bündniß mit Rußland geschlossen u. 1788 einen Krieg mit den Türken angefangen, in welchem er erst selbst, aber ohne Glück, befehligte, dann das Commando an Laudon abgab (s.u. Türken), welcher dem Feinde manche Vortheile abgewann. Aber den Aufstand der Niederländer konnte er nicht bezwingen u. mußte auch wegen der sonstigen allgemeinen Mißstimmung die mehrsten seiner Einrichtungen wieder aufheben. Der Mißmuth darüber beschleunigte seinen Tod; er st. 20. Febr. 1790 kinderlos. Sein Bruder Leopold II., seit 1765 Großherzog von Toscana, folgte ihm; der Staatsschatz war leer, der Türkenkrieg unbeendigt, der Aufstand in den Niederlanden nicht niedergeworfen u. Preußen drohte in Böhmen einzufallen. Leopold schloß mit Preußen 1790 den Vertrag zu Reichenbach u. mit der Pforte 1791 den Frieden zu Szistowa, in welchem er den District von Alt-Orsowa erhielt. Er hob nun auch noch mehre Neuerungen Josephs II. wieder auf, schaffte dagegen die Einfuhrverbote u. sonstige Handelsbeschränkungen ab, untersagte alle geheimen Verbindungen, verbot alle Willkür der Justiz u. Polizei, verbesserte die Lehranstalten u. veränderte die Criminaljustiz. Er beruhigte die Ungarn, deren Liebe er auf dem Reichstage zu Ofen erwarb, u. dämpfte den Aufstand in den Niederlanden durch Feldmarschall Bender (s.u. Belgien [Gesch.]). Die Französische Revolution u. die Mißhandlungen der königlichen französischen Familie (die Königin Antoinette war seine Schwester) bewogen Leopold, zur Wiederherstellung des Königthums in Frankreich auf einer Zusammenkunft in Pillnitz mit dem Könige von Preußen 1791 Verabredungen zu nehmen u. ein Bündniß zu schließen, in Folge dessen Beide Truppen gegen Frankreich marschiren lassen sollten; aber Leopold II. st. am 1. März 1792.

Auf Leopold II. folgte sein Sohn Franz II., welcher Frankreich sogleich den Krieg erklärte, s.u. Französischer Revolutionskrieg. Auf den Frieden von Campo Formio (17. October 1797), welcher diesen Krieg beendigte, folgte nur eine kurze Ruhe, denn 1799 brach der. Krieg wieder aus, welcher erst 8. Februar 1801 durch den Frieden von Luneville beendigt wurde. In demselben trat O. die Grafschaft Falkenstein u. das Frickthal an Frankreich ab (auch die Secundogenitur Toscana mußte es bald abtreten, s.u. Toscana), erhielt dagegen die Erzstifte Trient u. Botzen, so daß es, die früheren Gewinne in der zweiten u. dritten Theilung Polens (s.d.) 1793 u. 1795 (Westgalizien) mitgerechnet, um 452 QM. größer wurde u. 11,976 QM. umschloß. Der Krieg hatte aber Ö-s Kräfte erschöpft, 1220 Mill. Fl. Staatsschulden drückten das Land. Indessen geschah viel, es wieder zur Blüthe zu bringen. Als die Verhandlungen auf der Reichsdeputation 1803 die nahe Auflösung des Deutschen Reiches erkennen ließen, u. Napoleon sich 1804 zum Kaiser erklärt hatte, erklärte sich 11. Aug. 1804 [448] Franz als Franz I. zum Erbkaiser von Ö., indem er seine sämmtlichen Staaten unter dem Namen eines Kaiserthums Ö. zu Einem Staate vereinigte. Hierauf griff er noch einmal, mit England u. Rußland verbunden, zu den Waffen, um den Anmaßungen Napolens entgegen zu treten, u. es kam zu dem unglücklichen Krieg von 1805 (s. Österreichischer Krieg gegen Frankreich von 1805), welcher durch den Frieden von Presburg 26. Dec. 1805 geendigt wurde, u. in welchem O. die noch übrigen Besitzungen in Italien (an Frankreich), Burgau, Eichstädt, Nassau, Tyrol, Vorarlberg, Hohenems, Rothenfels, Tettnang, Argen u. Lindau (an Baiern), die fünf Donaustädte, Hohenberg, die Landgrafschaft Nellenburg, die Landvogtei Altdorf (an Württemberg), den Breisgau, die Ortenau, Constanz u. die Commende Meinau (an Baden) abtreten mußte, wogegen es Salzburg u. Berchtesgaden erhielt u. einem Erzherzog die Würde des Hoch- u. Deutschmeisters zugesprochen wurde. Eine der wichtigsten Folgen des Presburger Friedens war die Errichtung des Rheinbundes (12. Juli 1806) durch Napoleon u. daß Franz II. die deutsche Kaiserwürde (6. Aug. 1806) niederlegte. Völlig erschöpft u. in der Furcht, daß ein nochmaliger Krieg Ö-s gänzliche Vernichtung als Staat herbeiführen könne, mußte der Kaiser bei dem Kriege 1806–7 gegen Preußen u. Rußland ruhig zusehen, indessen bot er Alles auf, um das Heer zu retabliren, schaffte die Käuflichkeit der Offizierstellen ab u. vermehrte die Kampffähigkeit seiner Krieger auf alle Weise, namentlich errichtete er eine allgemeine Landwehr. Mit dem Beistand Englands u. des insurgirten Spaniens glaubte sich Franz I. stark genug, um wieder gegen Napoleon auftreten zu können. So kam es zum Krieg von 1809 (s. Österreichischer Krieg gegen Frankreich von 1809), in welchem aber Ö. wieder unterlag u. in dem Frieden zu Wien 14. Oct. 18092000 QM. (Salzburg mit Berchtesgaden, das Innviertel, das westliche Hausruckviertel, Krain, Görz, Triest, den Villacher Kreis, Kroatien, Istrien, Räzüns, die böhmischen Enclaven in Sachsen, Westgalizien, einen Theil von Ostgalizien u. Krakau, den Tarnopoler Kreis, einen Theil von Wieliczka), mit 34 Mill. Einw. an Baiern, Frankreich, Italien, das Großherzogthum Warschau u. Rußland abtreten mußte. Doch fast schlimmer als dieser Verlust war die große Finanzverlegenheit, in welche Ö. sich versetzt sah. Die Schulden waren fast verdoppelt u. das Papiergeld (Banknoten) allein auf 1060 Mill. Gulden angewachsen u. es galt kaum noch 8 Procent seines Nennwerthes (s.u. Bank II. p). Am 26. März 1811 ersetzte man die Banknoten zwar durch die Einlösungsscheine, die den fünften Theil ihres Nominalwerthes galten, doch verloren sie gleich von diesem neuen Nennwerth beträchtlich. Franz bemühte sich nun, die Wunden des Krieges zu heilen u. das Übriggebliebene zu einem Ganzen zu vereinigen; die größten Ersparnisse im Staatshaushalt wurden eingeführt, der Geldnoth auf alle erdenkliche Weise zu steuern gesucht. Die äußern Verhältnisse Ö-s schienen sich 1809 durch die Verheirathung der Erzherzogin Marie Luise, der Tochter des Kaisers, mit Napoleon besser zu gestalten, u.ö. stellte in Folge des Bündnisses vom 14. März 1812 für Napoleon bei dessen Invasion in Rußland ein Auxiliarcorps von 36,000 M. gegen Rußland (s. Russisch-deutscher Krieg). Nach der Vernichtung des französischen Heeres u. dessen Rückzug über die Elbe im April 1813 zog Ö. das Auxiliarcorps hinter seine Grenzen u. nahm nach den Schlachten bei Lützen u. Bautzen als Frieden vermittelnde Macht eine imponirende Stellung ein, derjenigen Partei den Krieg drohend, welche nicht billigen Vorschlägen Gehör gäbe. Größtentheils durch Ö-s Einfluß kam der Waffenstillstand im Juni zwischen Preußen, Rußland u. Frankreich zu Stande, da sich aber Napoleon auf dem Congreß zu Prag nicht zum Frieden bewegen ließ, erklärte Kaiser Franz 10. Aug. 1813 an Napoleon den Krieg u. schloß 9. Sept. 1813 in Teplitz ein Bündniß mit England, Rußland, Preußen u. Schweden. Über den in diesem Bunde gegen Napoleon geführten Krieg, s. Russisch-deutscher Krieg gegen Frankreich von 1812–15. Franz I. hatte das Heer begleitet u. war Anfang April 1814 mit in Paris eingezogen. Dort kam dann, nach Napoleons Abdankung zu Fontainebleau, mit der bourbonischen Regierung am 30. Mai der Friede von Paris zu Stande, durch welchen Ö. seine in Italien verlorenen Länder wieder erhielt, welche zu dem Lombardisch-venetianischen Königreich vereinigt wurden, eben so die früher abgetretenen Erbländer nebst Dalmatien; auch wurde in Toscana der Großherzog aus dem Hause Ö. wieder eingesetzt. Durch den Congreß zu Wien (1814–1815) u. den Vertrag mit Baiern zu München den 14. April 1816 erhielt Ö. seine Gestaltung, zugleich erhielt Ö., laut Bundesacte, das Präsidium heim Deutschen Bundestag.

Zu allen diesen Begebenheiten seit 1809 hatte Fürst. Metternich, Staatskanzler u. erster Minister Ö-s, sehr viel beigetragen u. seiner Umsicht verdankt Ö. viel von seiner Größe. Wie sich Ö. von dem Ausland durch eine strenge Zolllinie abschied, so wurde im Innern die Censur streng gehandhabt; die Beobachtung des Princips der strengsten Legitimität, die Behauptung des Friedens u. die Bekämpfung von Allem, was denselben stören konnte, wurde das consequente System Ö-s. Daher bekämpfte es 1819 auf dem Congreß zu Karlsbad Alles, was es für antimonarchisch u. revolutionär ansah, u. wirkte den geheimen Verbindungen mit allen Mitteln entgegen. Gleichen Geist bewies es in den späteren Bundestagsverhandlungen. Auch gegen nicht deutsche Staaten führte es Ähnliches durch. Gleiche Gesinnung zeigte es auf dem Congreß zu Aachen 1818, nicht weniger führte es auf dem zu Troppau 1820, zu Laibach 1821 u. zu Verona 1822 das Hauptwort über die Revolutionen in Neapel, Piemont, Spanien u. Griechenland, trat bei erstern beiden selbst thätig auf, indem es durch seine Truppen Neapel u. Piemont 1821 fast ohne Schwertstreich besetzen u. die Unruhen u. bes. den Carbonarismus in Italien durch Strenge unterdrücken ließ, u. war wegen seiner Freundschaft mit der Pforte Ursache, daß die Großmächte Europas die Griechische Revolution Anfangs hemmten, u. Mitursache, daß Frankreich die Revolution in Spanien mit gewaffneter Hand 1823 unterdrückte; die endliche Pacification Griechenlands seit 1827 durch die Seemächte England, Frankreich u. Rußland hinderte es zwar nicht, begünstigte sie aber eben so wenig. 1828 kam Ö. in Händel mit Marokko, weil die Marokkaner eine österreichische Handelsbrigg aufgebracht hatten; es kam zu einem kleinen Kriege, in welchem eine österreichische Seemacht sich im Mittelmeer zeigte, welcher jedoch 1830 durch den Frieden zu Gibraltar geendigt[449] ward. Die Unruhen von 1830, durch die Julirevolution in Paris veranlaßt, berührten Ö-s deutsche Staaten nicht, aber in Italien kam es zu unruhigen Auftritten, u. Franz I. sah sich genöthigt, die Armee dort zu verstärken, so wie auch 40,000 M. an Polens Grenze aufzustellen. Der in Italien commandirende General Frimont erhielt Befehl, allen Requisitionen italienischer Fürsten gemäß zu handeln, u. Österreicher rückten nach Parma, Modena u. den Kirchenstaat (s.d.a.), um die dort ausgebrochenen Unruhen zu ersticken. Auch gegen die Schweiz wurde in Tyrol u. Vorarlberg eine Armee von 50,000 M. aufgestellt. Die geringen Zeichen von Unruhen aber, welche auf österreichischem Gebiet in Italien Statt fanden, wurden wieder wie 1821 durch consequente Strenge vor deren Ausbruch unterdrückt. Einige der aufgestellten Heere, bes. das italienische, blieb bis 1836 zusammen. Gegen die Polen benahm sich Ö. 1831 sehr mild, u. Viele fanden, als die Insurrection durch die Einnahme von Warschau geendet war, auf dessen Gebiet ein Asyl, Andere wurden, wie auch die Unruhigen von 1830, später nach Amerika transportirt.

Am 2. März 1835 st. Kaiser Franz I. u. sein ältester Sohn, Ferdinand I., folgte ihm. Getreu der Weisung seines Vaters, den Fürsten Metternich als seinen besten Freund u. erprobtesten Diener zu betrachten, behielt er vollständig dessen System bei u. befestigte auch den politischen Bund mit Rußland u. Preußen auf einer Zusammenkunft mit den Monarchen dieser Länder in Teplitz im Oct. 1835. Bei der Krönung in Mailand wurde eine Amnestie der politischen Verbrecher in Lombardei-Venedig erlassen; am 3. Juli 1838 wurde der Schifffahrtsvertrag mit England erneuert u. auf die Donauhäfen bis einschließlich Galacz ausgedehnt; mit Griechenland der Verkehr zu Folge regelmäßiger Dampfschifffahrten zwischen Triest u. Patras u. des Handelsvertrags 1839 erneuert; die schon 1834 auf der Donau eröffnete Dampfschifffahrt fort u. fort vermehrt u. verbessert. Lange hatte sich Ö. für die Lösung der Orientalischen Frage interessirt u. auch hier dem bestehenden Zustand das Wort gesprochen; als sich daher Frankreich Mitte 1840 von den andern Seemächten (Großbritannien u. Rußland) trennte u. den Vicekönig von Ägypten, Mehemed Ali, schützen wollte, erklärte sich Ö. gegen diesen Schutz. Die österreichische Flotte unter Bandiera nahm an der Bezwingung Beiruts, St. Jeans d'Acre u. anderer Punkte der syrischen Küste thätig Theil u. zwang mit den andern Flotten die Ägyptier, Syrien zu räumen, worauf sich der Vicekönig dem Großsultan unterwarf.

Treu ihrem conservativen Charakter im Politischen ließ sich die österreichische Regierung auch ferner zu keinen irgend bedeutenden Veränderungen bewegen. Dagegen erhielt ihre angelegentliche Fürsorge für materielle Entwickelung dadurch eine neue Beglaubigung, daß sie seit Ende 1841 die Zustandebringung der für die Staatsinteressen wichtigsten Eisenbahnen unter ihren unmittelbaren Einfluß stellte, ohne indessen die Privatbetriebsamkeit, wo sie sich als nützlich bewähre, ausschließen zu wollen. Zu den Verdiensten Kübecks, welcher seit 1840 an die Spitze der österreichischen Finanzverwaltung getreten war, gehörte neben seinem Einschreiten gegen die Agiotage an der Börse, seinem Antheil an dem Beschlusse des Staatseisenbahnbaues u. der Durchführung der Postreform, namentlich auch die am 1. Juli 1844 publicirte Zollermäßigung, wodurch manche der bisherigen Prohibitivmaßregeln beseitigt wurden. Von demselben Jahre datirten mit Frankreich u. Sardinien abgeschlossene erleichternde Postverträge, wie das Zustandekommen eines Schifffahrts- u. Handelsvertrages mit Mexico. Erzherzog Stephan wurde zum Statthalter von Böhmen ernannt, wo der Vorschlag auf Zulassung des Bürger- u. Bauernstandes zur Vertretung des Landes von den Ständen befürwortet wurde, sich übrigens auch Arbeiterunruhen zeigten, welche zum Theil, namentlich in Prag, militärisches Einschreiten nöthig machten. Das Jahr 1845 gab in den Berathungen u. Schritten mehrer Landtage des Kaiserreichs einen erneuten Beweis für die Geneigtheit der Bevölkerung zu einer naturgemäßen Weiterentwickelung der staatlichen Zustände. Während der böhmische Landtag um Errichtung einer Hypothekenbank in Prag, Trennung des Amtes des Oberstburggrafen als Chef der Stände von dem Gubernium des Landes, Aufhebung der Zahlenlotterie u. die Vertretung der Städte durch Abgeordnete bat; verwendeten sich die niederösterreichischen Stände um Wiedereinräumung des ihnen zu Ende des 18. Jahrh. verliehenen Rechtes, in allen die Provinz betreffenden wichtigeren Angelegenheiten zu Rathe gezogen zu werden, u. reichten u.a. eine Vorstellung wegen der allmälig erfolgten Beschränkung der gutsherrlichen Rechte, um Errichtung einer niederösterreichischen Creditanstalt, Verbesserung des Schulwesens u. rücksichtlich der beabsichtigten Übernahme der Criminalgerichte durch den Staat ein. Die Deputationen fanden günstige Aufnahme u. geneigtes Gehör. Die Regierung machte die bisher nur an bevorzugte Personen mittheilbaren Hofkammerausweise zum ersten Male dem größeren Publikum zugänglich u. gab so in den Veröffentlichungen über die Zollerträgnisse wenigstens eine Annäherung an eine Budgetveröffentlichung. Ferner wurde durch Patent vom 14. Febr. 1845 die Dienstzeit für das Militär sämmtlicher Landestheile (mit Ausnahme von Ungarn, wo sie 10, u. von Italien, wo sie 6 Jahre auch fernerhin betragen sollte) von 14 Jahren auf 8 Jahre herabgesetzt. Die Pflege der materiellen Interessen von Seiten der Regierung bekundeten vorzugsweise der fortgeseßte Bau der Staatseisenbahnen u. die am 15. Mai eröffnete allgemeine österreichische Gewerbeausstellung in Wien (s.u. Industrieausstellungen). Daneben erwuchsen jedoch der Regierung bedeutende Verlegenheiten aus den Conflicten der verschiedenen Nationalitäten, welche am schärfsten ausgeprägt u. in bedenklichster Weise sich in Ungarn zeigten (s. Ungarn Gesch.). Eine neue Verwickelung entstand 1845 durch einen ernsten Zusammenstoß zwischen österreichischen Grenzern u. den türkischen Bosniern, nachdem räuberische Horden ans Bosnien sich mehrfacher Verletzungen des österreichischen Gebietes schuldig gemacht hatten; doch schlug die Regierung vermittelnde Wege ein, um jenen Mißständen abzuhelfen. Die italienischen Unruhen, namentlich im Kirchenstaat, beschäftigten die Regierung vielfach; in Folge davon übernahm auch die österreichische Besatzung des Castells von Ferrara interimistisch den Wachtdienst in der Stadt. Gegenüber dem Deutschkatholicismus schloß Ö. sein Gebiet gänzlich ab. Eine Petition der österreichischen Schriftsteller um Milderung der Censur wurde zurückgewiesen,[450] obschon die Regierung sich bereitzeigte, entsprechende Schritte in dieser Angelegenheit zu thun. Das wichtigste Ereigniß des Jahres 1846 bildete der von Krakau (s.d.) nach Galizien übergepflanzte Aufstand, welcher daselbst am 17. Febr. im Tarnower Kreise zum Ausbruche kam u. sich dann immer weiter nach Osten fortzupflanzen suchte. Die Anfangs zum Rückzug genöthigten österreichischen Truppen drangen bald wieder siegreich vor u. entrissen den Aufständischen Wiliczka u. Podgorze. Am verderblichsten für dieselben gestalteten sich die Dinge im Osten Galiziens, da die Bemühungen der Gutsbesitzer, um die Bauern für den Aufstand zu gewinnen, völlig fehlschlugen, u. die Unterthanen sich nun gegen die adeligen Besitzer wendeten. Darum blieb nach Unterdrückung der polnischen Erhebung u. der Besetzung Krakaus der Regierung die fast noch schwierigere Aufgabe, die Gegenrevolution zu dämpfen. Ein kaiserliches Patent vom 13. April verordnete, daß in den bäuerlichen Verhältnissen eine Erleichterung bezüglich der Frohnleistungen eintreten sollte. Nach der in Übereinstimmung mit Rußland u. Preußen durch Patent vom 11. Nov. erfolgten Besitzergreifung Krakaus (s.d.), erwuchsen nun aber auch nach außen hin der Regierung mannigfache Schwierigkeiten, da England u. Frankreich gegen jene Maßregel als eine Verletzung der Verträge von 1815 protestirten. Der hierauf bezügliche Notenwechsel zwischen den betreffenden Cabineten währte bis in das folgende Jahr hinein, ohne jedoch weitere Folgen nach sich zu ziehen. Auch Italien nahm die Aufmerksamkeit der Regierung in diesem Jahre in erhöhtem Grade in Anspruch, zumal nach der Thronbesteigung des Papstes Pius IX. die nationalen Bestrebungen dort einen neuen Aufschwung nahmen u. auch in der Lombardei u. in Venedig die Hoffnungen der Ultras wuchsen u. die Anzeichen revolutionärer Gelüste sich rasch mehrten, s.u. Lombardisch-Venetianisches Koeigreich (Gesch.); darum wurde eine Vermehrung der bewaffneten Macht in Oberitalien für nöthig erachtet. Nicht weniger hielten die Genfer Ereignisse das Cabinet in besorglicher Spannung u. veranlaßten eine Truppenverstärkung an der Worarlbergischen Grenze. In Böhmen traten die Regungen des czechischen Nationalitätsstrebens in einer ausgeprägteren Weise an den Tag. Handels- u. Schifffahrtsverträge schloß O. 1846 mit dem Königreich beider Sicilien u. mit Rußland. Nach Decret vom 18. Jan. 1847 wurde in Folge kaiserncher Entschließung vom 14. Dec. 1846 die Ablösung der Roboten u. Zehnten im ganzen Bereiche der Monarchie auf dem Wege gütlicher Vereinigung freigegeben, worauf mehrfach Verweigerungen dieser Abgaben vorkamen, namentlich in Niederösterreich u. Böhmen, welche militärisches Einschreiten nöthig machten. Hinsichtlich Galiziens wurde von der Regierung eine neue Organisation durchgeführt durch Theilung in Ost- u. Westgalizien als zwei abgesonderten Regierungsbezirken mit den Hauptstädten Krakau u. Lemberg; um die unsicheren Zustände dort nicht zu vermehren, wurde der dortigen Robotenablösung vorläufig Einhalt gethan. Die verschiedenen Landtage vertraten zum Theil den Fortschritt in noch bestimmterer Weise als früher, so beantragten die steyerischen Stände Öffentlichkeit des gerichtlichen Verfahrens in Criminalsachen u. die niederösterreichischen Veröffentlichung des Finanzetats, Verbesserung der Preßgesetze u. Reform des Städtewesens. Vorzugsweise trat in lkngarn, wo nach dem am 13. Jan. erfolgten Tode des Erzherzog-Palatin Joseph, dessen Sohn, Erzherzog Stephan, die Statthalterschaft zu großer Befriedigung des Volkes übernommen hatte, in diesem Jahre die Opposition mit einer außerordentlichen Heftigkeit auf (s.u. Ungarn). Am bedenklichsten jedoch gestalteten sich die Zustände in Italien für Ö., wo mit der Begeisterung für den Papst der Haß gegen die Deutschen wuchs; der passive Widerstand gegen die österreichische Regierung sprach sich planmäßig in Angriffen gegen die materiellen Interessen derselben aus, indem man durch Nichtannahme von österreichischen Banknoten u. Lotterieloofen, durch Enthalten vom Cigarrenrauchen etc. der Regierung in finanzieller Hinsicht Verlegenheit bereiten wollte (s. Lombardisch-Venetianisches Königreich, S. 480). Seit Beginn des Jahres 1848 mehrten sich die drohenden Anzeichen, u. auf. Radetzkys Andringen mußte sich die Regierung zu einer immer größeren Truppenverstärkung in Oberitalien entschließen u. den strengsten Ausnahmezustand daselbst verhängen. Durch Decret vom 11. Jan. 1848 wurde die Errichtung einer Censuroberdirection u. eines obersten Censurcollegiums angeordnet. So war denn, als die Märztage 1848 sich naheten, die Lage Ö-s eine mehr als mißliche, die Finanzen befanden sich in schlimmem Zustand, in den Provinzen war Verarmung eingetreten, Galizien lag verwüstet, in anderen slawischen Gebieten drohte ein Bauernkrieg gegen die Robot, Ungarn stand in Opposition, Oberitalien in fast schon offenem Aufstande.

Die Nachricht von den Pariser Februarereignissen traf Wien bereits in einer unruhigen Spannung. Die Verkündigung des Standrechtes in Mailand, Gerüchte von einer Intervention in der Schweiz, von einer nahen Kriegserklärung Sardiniens, von einer Anleihe in Rußland, von dem Anmarsche russischer Truppen gegen Galizien bewegten bereits die Gemüther ohne Aufhören. Als die Kunde kam, daß Frankreich Republik geworden war, entstand zunächst ein panischer Schrecken hinsichtlich der Geldverhältnisse; man drängte die Bank, um ihre Noten in Silber einzuwechseln, man zog das Metallgeld aus dem Verkehr, die Sparkassen wurden bestürmt, die Geschäftsthätigkeit im Großen ruhte plötzlich u. der kleine Verkehr litt bereits an den Stockungen des Umlaufsmittels. Die politische Bewegung richtete ihre Hoffnungen bezüglich umfassender. Concessionen zunächst auf die niederösterreichischen Stönde, welche am 13. März zusammentreten sollten. Aus dem Mittelpunkte der einzelnen, bisher in Wien bestehenden Vereine wurde 11. März eine Adresse an den Ausschuß der Stände mit einer Aufzählung der constitutionellen Garantien erlassen, welche die Bürger Ö-s verlangten. Zugleich richtete am 12. März eine Versammlung von mehr als 2000 Studenten eine Adresse mit der Petition um Aufhebung der Censur, um Lehrfreiheit, Bolkavertretung daheim u. bei dem Deutschen Bunde, Öffentlichkeit der Rechtspflege etc. an den Kaiser, u. da dessen Antwort darauf nicht befriedigte, so erfolgten tumultarische Auftritte, wobei das Ständehaus demolirt wurde. Während mehre Deputationen an den Kaiser abgegangen waren, kam es an einzelnen Orten in der Stadt zwischen Tumultuanten u. Militär zu einem blutigen Zusammenstoß, wobei das Militär allenthalben Sieger blieb. Inzwischen war es endlich gelungen, den [451] Befehl zum Ausrücken der Bürgergarde zu erlangen, u. Erzherzog Albrecht willigte ein, das Militär nach den Vorstädten zurückzuziehen. Aber der Tumult dauerte fort. Nun erklärte auf das laute Verlangen der Tumultuanten der Staatskanzler Fürst Metternich seinen Rücktritt, u. Erzherzog Ludwig bewilligte die verlangte Bewaffnung der Studenten aus dem Zeughause, welche sofort in den Vorstädten gegen Raub, Plünderung u. Gewaltthätigkeiten an Beamten durch das Proletariat einschritten. Am Morgen des 14. März bivouakirte das Militär auf dem Glacis; in der Stadt waren die meisten Posten durch Bürgergarden u. Studenten besetzt; nur noch an der Burg, der Bank u. den Hauptwachen standen militärische Wachen. Maueranschläge verkündeten die kaiserlichen Concessionen des vorhergehenden Abends: Bewaffnung der Studenten u. Verstärkung der Bürgergarde; sodann die Niedersetzung eines Comités aus ständischen u. anderen bürgerlichen Mitgliedern zur Erwägung des Zeitgemäßen. Die vor der Hand beruhigte Stimmung ging aber allmälig in neue Unruhe u. Aufregung über. Man wartete vergebens auf weitere Concessionen der Regierung. Dazu verbreitete sich die Kunde, daß an Stelle des abgetretenen Erzherzogs Albrecht der Fürst Windischgrätz das Commando der Truppen erhalten habe. Als die Anzeichen einer drohenden Stimmung sich wieder bedenklich mehrten, wurden von den Leitern der Bewegung neue Vorstellungen in der Hofburg gemacht, u. nun wurde die Nationalgarde u. Aufhebung der Censur bewilligt. Die Freude hierüber wurde wieder gedämpft durch die Nachricht, daß Fürst Windischgrätz alle nöthigen Vollmachten zur Wiederherstellung der Ruhe erhalten habe u. daß demselben alle Civil- u. Militärautoritäten untergeordnet seien. Hierin glaubte man die Absicht der Zurücknahme der Bewilligungen erkennen zu müssen. Und schon rief das Volk auch wieder nach einer neuen Concession, es verlangte eine Constitution. Doch ließ man sich für jetzt durch die im Namen des Kaisers abgegebene Erklärung des Fürsten Windischgrätz beschwichtigen, daß das. Gewünschte morgen geschehen werde. Am 15. März wurde die beschlossene Einberufung von slawischen, deutschen u. italienischen Ständeausschüssen kundgethan, zugleich aber Wien in Belagerungszustand erklärt. Die Möglichkeit einer Katastrophe war hiermit in nächste Nähe gerückt, aber in den höchsten Kreisen selbst war unterdessen ein Umschlag eingetreten, welcher dieselbe für jetzt noch abwendete. Von wesentlichem Einfluß hierauf schienen die eben eingelaufenen Nachrichten aus Ungarn (s.d.) gewesen zu sein, wo Kossuth bei der Ständetafel auf endliche Berathung seines am 3. März gestellten Antrages gedrungen hatte, wonach bes. noch im Laufe des gegenwärtigen Landtages ein verantwortliches ungarisches Ministerium, welches seinen Sitz im Lande habe, ernannt werden sollte; beide Häuser hatten sich auch zu dem Beschluß geeinigt, am nächsten Morgen durch eine Deputation, den Palatin an der Spitze, die Gewährung der Landeswünsche in Wien zu fordern. Daneben war dem Hofe eine getreue Schilderung der Stimmung in Wien zugegangen. Da zeigte sich der Kaiser plötzlich in offenem Wagen dem Volke. Er fand eine enthusiastische Begrüßung, u. von da an gewann eine ruhigere zuversichtliche Stimmung die Oberhand Nach der Ankunft des Palatin Stephan sammelte sich der kaiserliche Familienrath, u. darauf verkündete ein Herold vor der Burg das kaiserliche Patent, enthaltend die Anerkennung der Preßfreiheit, der Nationalgarde auf den Grundlagen des Besitzes u. der Intelligenz u. die wiederholte Einberufung von Abgeordneten der durch Bürger verstärkten Provinzialstände zum Behufe der beschlossenen Constituirung des Vaterlandes. Zugleich waren unbeliebte Personen von ihren Posten abgetreten. Als sich der Kaiser 6. März wieder öffentlich zeigte, wurde er wieder mit Freude empfangen u. am Abend die Stadt erleuchtet. Man war. völlig befriedigt. Von den Provinzen waren in diesen Tagen außer Ungarn nur Steyermark u. Böhmen in den Vordergrund getreten. In Prag, dem Mittelpunkte der schon seitgeraumer Zeit immer ausgeprägter hervortretenden czechischen Nationalitätsbestrebungen, bildete auch die Czechenpartei den Kern der Bewegung. Eine am 11. März gehaltene Bürgerversammlung einigte sich über ein Programm, welches außer den gewöhnlichsten Forderungen der Zeit auch Gleichstellung der beiden in Böhmen lebenden Nationalitäten in allen Ansprüchen u. Rechten u. dann die politische Vereinigung der vor Alters zusammengehörenden Kronlande Böhmen, Mähren u. Schlesien durch eine gemeinschaftliche volksthümliche Repräsentation verlangte. Die am 15. Abends durch den Grafen Stadion im Theater verkündigte Verleihung der Constitution durch den Kaiser rief in Prag große Freude hervor. In Grätz wurde die Bewegung durch die Ankunft des Erzherzogs Johann gemindert u. vollends durch die Verkündigung der kaiserlichen Concessionen niedergeschlagen.

Das für jetzt dringendste Bedürfniß für den Staat war die Bildung eines verantwortlichen Ministeriums, welches an die große Aufgabe gehen sollte, den völligen Neubau des Staates wenigstens zu beginnen. Das neue Ministerium bestand aus Graf Kolowrat als Präsidenten, Pillersdorf für das Innere, Ficquelmont für das Äußere, Kübeck für die Finanzen, Graf Taaffe für die Justiz; dazu kam dann Sommaruga für den Unterricht. Die Thätigkeit des Ministeriums nahmen zunächst die ungarischen Verhältnisse in Anspruch (s. Ungarn). Die Ungarn hatten auf dem Presburger Reichstage ihre 600jährige Feudalverfassung in die neue Form der Volksvertretung u. des Constitutionalismus umgewandelt. Das neue ungarische Ministerium (Batthyanyi, Deak, Kossuth etc.) wurde am 22 März bestätigt; wegen der Beitragspflichtigkeit der Ungarn zu den Staatsschulden u. zu den Personallasten des Krieges wurden die Stände aufgefordert, bis zur Entscheidung des nächsten Reichstages über den Beitrag Ungarns zu den Bedürfnissen des Gesammtstaates, vorläufig zur Unterhaltung des Hofstaates, der Diplomatie u. des Heeres, beizusteuern; hinsichtlich des Heeres erkannte der Kaiser dem Reichstag das Recht zu, über die Nationalwehrverfassung u. die etwaigen Kriegsbewilligungen zu beschließen, sprach aber die Hoffnung aus, die Stände würden einwilligen, daß die Verwendung der ungarischen Armee im Auslande, wie die in derselben nothwendigen Ernennungen von dem königlichen Beschluß abhängig seien. Mit der Ausgleichung dieses Zwiespaltes schloß der Ungarische Reichstag, welchen der Kaiser persönlich am 10. April auflöste. In Wien wurde ein Ausschuß aus Bürgern u. Ständemitgliedern[452] zur Vorberathung der Gesetze gebildet, am 21. März eine weitgehende Amnestie verkündigt, Tags darauf die von Windischgrätz verhängten Ausnahmemaßregeln aufgehoben, am 24. die Errichtung eines Unterrichtsministeriums beschlossen u. Graf Colloredo für Münch-Bellinghausen zum Bundestagsgesandten ernannt; am 25. erschien der freisinnige Erlaß auf die Prager Anträge u. die Anweisung an die Unterbehörden rücksichtlich der Behandlung der Polizeiangelegenheiten. Am 28. wurde den Kärntner Ständen die Aufnahme u. Betheiligung des Bürgerstandes an ihren Versammlungen empfohlen u. am 31. erschien das provisorische Preßgesetz. Dasselbe fand jedoch eine so entschieden ungünstige Aufnahme, daß das Ministerium sich zu dessen Zurücknahme veranlaßt sah. Darauf trat Graf Kolowrat aus dem Ministerium, welcher provisorisch durch Ficquelmont ersetzt wurde. Zugleich wurde auch der Staatsrath aufgehoben, wonach die Erzherzöge Albrecht u. Ludwig sich von den öffentlichen Angelegenheiten zurückzogen; gleichzeitig verließ Fürst Windischgrätz die Hauptstadt, um das Commando der Armee in Böhmen u. Mähren zu übernehmen. Am 6. April wurde das zurückgezogene Preßgesetz durch eine provisorische Verfügung gegen den Mißbrauch der Presse ersetzt, welche mehr befriedigte. Ein am 8. April erscheinender kaiserlicher Erlaß auf die erneuerten Vorstellungen der Czechen schien eine Begünstigung des slawischen Elementes vor dem deutschen zu enthalten. Dennoch bewies die am 9. erfolgte Ernennung v. Schmerlings zum Vertrauensmann für Frankfurt die Absicht der Regierung, mit Deutschland zu gehen, wie denn auch seit dem 2. April die deutsche Fahne auf dem Stephansthurme u. der Hofburg wehte. Endlich wurden auch am 15. April die Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung (in Frankfurt) für die deutschösterreichischen Provinzen ausgeschrieben, zugleich aber verwahrte sich die Regierung gegen jede unbedingte Unterwerfung unter die Bundesversammlung als unvereinbar mit den Anforderungen der österreichischen Sonderinteressen. Im Mai trat auch der Justizminister Taaffe aus, worauf Sommaruga auch die Justiz übernahm; Kübeck war schon am 3. April durch Kraus ersetzt. Am Geburtstage des Kaisers, dem 28. April, trat das Ministerium nun auch mit dem Verfassungsentwurfe hervor. So liberal derselbe jedoch auch war, so ließ sich doch im Volke keine Befriedigung erkennen, am meisten wohl hervorgerufen durch die Form der Octroyirung, wie durch die Zurückhaltung des Wahlgesetzes. Das Mißtrauen wurde genährt, als der Commandant der Nationalgarde, Graf Hoyos, auf der Auflösung des politischen Centralcomités dieser Garde bestand. Neue Veränderungen im Ministerium vermehrten das Gefühl der Unsicherheit der allgemeinen Zustände Die inzwischen neu errichteten Ministerien für Landbau, Handel u. Gewerbe u. für öffentliche Arbeiten wurden, das erstere durch Doblhoff, das andere durch Baumgartner besetzt. Am 8. Mai wurden durch kaiserliche Bestätigung die Orden der Jesuiten u. Redemptoristen aufgehoben. Am 9. Mai erschien das Wahlgesetz; die Bestimmungen desselben, wonach die erste Kammer nur für den hohen Adel zugänglich schien, sowie der hohe Census für beide Kammern, riefen neue Aufregung hervor. Als nun am 13. Mai die Auflösung des politischen Centralcomités der Nationalgarde von Neuem vom Grafen Hoyos befohlen wurde, verlangte am 15. Mai eine Studentendeputation von dem Minister von Pillersdorf die Zurücknahme dieses Befehls u. zugleich die gemeinschaftliche Besetzung der Wachen u. Thore durch Nationalgarde u. Truppen, endlich Abänderung der Verfassung dahin, daß nur Eine Kammer u. allgemeines Stimmrecht bestehe. Der Minister war außer Stande, eine sofortige Entscheidung hierüber zu geben, aber Graf Hoyos erklärte sich bestimmt gegen die Zurücknahme seines Tagesbefehls. Darauf zog die Akademische Legion, begleitet von Nationalgarden, gegen die Burg u. drang in den Schweizerhof ein. Jetzt wurden die Forderungen bewilligt, u. so war die Universität für jetzt die Siegerin des Tages. Aber als nun das Ministerium zurücktrat u. der Kaiser die Residenz am 17. Mai verließ u. nach Innsbruck ging, verbreitete sich eine allgemeine Bestürzung. Nationalgarde u. Akademische Legion unterstellten sich den Anordnungen der Regierung; der Centralausschuß der Nationalgarde wurde aufgelöst, an seine Stelle trat ein vom Magistrat bestellter Sicherheitsausschuß; das am 19. Mai erscheinende Verbot aller Zusammenrottungen fand willigen Gehorsam, dagegen widersetzte sich am 26. Mai die Akademische Legion ihrer durch das Ministerium befohlenen Auflösung u. sah sich von Arbeitern u. Nationalgarden bald so nachdrücklich unterstützt, daß das Militär sich zurückziehen mußte. In kurzer Zeit war ganz Wien mit Barrikaden bedeckt; die Sturmglocken hatten weitere Hülfsschaaren herbeigerufen, u. binnen wenigen Stunden lag das Regiment in den Händen der Studenten u. der Nationalgarden, welche nun einen provisorischen Ausschuß zu Unterhandlungen mit dem Ministerium wählten. Das Resultat derselben war, daß das Ministerium den Beschluß, die Legion aufzulösen, zurücknahm, die Zugeständnisse des 15. Mai neu bestätigte, die Zurückziehung der Truppen, wie die ausschließliche Besetzung der Thore durch Nationalgarde u. die Verwendung des Militärs nur auf deren Aufforderung zusagte. Da nun aus den Provinzen die entschiedensten Verwahrungen gegen die Vorgänge des 15. u. 26. Mai in Wien einliefen, so zögerte der Kaiser mit seiner Rückkehr nach Wien u. ernannte am 16. Juni den Erzherzog Johann zu seinem Stellvertreter für die Eröffnung des Reichstages, welcher nun allerdings ein constituirender sein sollte. Der Erzherzog kam am 24. Juni nach Wien; da aber die zur Eröffnung des Reichstages nöthige Abgeordnetenzahl noch nicht vollständig war, so verließ er auf kurze Zeit nochmals die Stadt, um nach Frankfurt zum Antritt der Reichsverweserschaft zu reisen. Vor seiner Abreise schieden noch Pillersdorf, Sommaruga u. Baumgartner aus dem Ministerium; das. neue Ministerium bildeten Doblhoff für das Innere, Wessenberg für das Äußere, Latour für den Krieg, Bach für die Justiz, Kraus für die Finanzen, Hornbostel für den Handel u. Schwarzer für die öffentlichen Arbeiten.

In den Provinzen waren inzwischen die Zustände in der Hauptstadt der Monarchie für Sonderinteressen reichlich ausgebeutet worden. In Prag constituirte sich eine förmliche provisorische Regierung (Graf Leo Thun, Rieger, Brauner, Borrosch u. And.) u. versammelte sich am 2. Juni ein Slawencongreß von mehr als 300 Czechen, Polen, Slowaken, Serbiern etc. auf welchem man sich über[453] folgende Hauptpunkte einigte: Abschluß eines slawischen Schutz- u. Trutzbündnisses mit dem Zwecke, daß Ö. ein Bundesstaat werde; die Slawen werden nie zugeben, daß die Souveränetät Ö-s durch Unterordnung unter eine andere Macht vernichtet werde; die Frankfurter Beschlüsse können niemals bindende Kraft für das Kaiserthum erhalten; sodann ging 11. Juni die Aufforderung an den Fürsten Windischgrätz, Gewehre u. Kanonen abzuliefern, u. da der Fürst dies verweigerte, entwickelte sich am 12. Juni aus einem Conflict zwischen Czechen u. Militär ein förmlicher Aufstand. Nach zweitägigem Kampfe zog der commandirende General seine Truppen aus der Alt- u. Neustadt nach der Kleinseite u. den beherrschenden Anhöhen u. beschoß am 15. u. 16. Juni die Stadt. Jetzt ermannten sich die Bürger, bewältigten die Aufständischen u. bewirkten die Übergabe der Stadt am 16. Der Slawencongreß zerstob, u. Prag wurde in Belagerungszustand erklärt. Ein anderer Herd slawischer Agitation war Agram; obgleich die Kroaten dem Liberalismus nicht huldigten, so waren die Bauern doch von Ungarn aus gereizt worden, so daß der Bau Jellachich in Kroatien u. Slawonien das Standrecht gegen die Aufwiegler erklärte. Von Kroatien aus dehnte sich die Bewegung über alle Mischvölker der Grenze aus; die Serben, Raizen, Walachen rotteten sich zu bewaffnetem Aufstande zusammen u. es gab Greuelscenen in Kikinda, Neusatz etc. Noch bedenklicher für Ungarn war die Bewegung in Siebenbürgen, bes. Seitens der Hermannstädter Sachsen, welche die Walachen gegen die Magyaren aufriefen, doch lenkten die Sachsen plötzlich wieder ein, u. der Siebenbürgische Landtag erklärte sich für die Vereinigung mit Ungarn. Inzwischen hatte auch Jellachich am kaiserlichen Hoflager zu Innsbruck sich zu einer Verständigung mit Ungarn bereit erklärt, doch kaum warer nach Agram zurückgekehrt, so wurde seine Sprache wieder eine drohende; deshalb wurde er am 10. Juni durch kaiserlichen Befehl seiner Würden u. Ämter entsetzt, die Vereinigung zwischen Ungarn u. Siebenbürgen dagegen bestätigt u. zugleich verordnet, daß alle Militärcommandos in Ungarn, Siebenbürgen u. seinen Nebenländern ausschließlich unter den Befehlen des ungarischen Kriegsministeriums in Pesth ständen (s.u. Ungarn). Diese günstige Wendung für Ungarn fiel in die Zeit der Unterdrückung des Panslawischen Aufstandes in Prag. Unterdeß nahm der Vernichtungskrieg an der Donau zwischen Serben u. Raizen einer- u. Magyaren u. Deutschen andererseits seinen grauenhaften Fortgang. Während die Ungarn vergebliche Anstrengungen zur Unterdrückung des Aufstandes machten, rüstete Jellachich, der seinen Posten nicht verlassen hatte, mit Macht. In Oberitalien hatten die Dinge für Ö. die ungünstigste Wendung genommen, nachdem Radetzky am 21. März Mailand geräumt, Venedig am 22. März sich frei erklärt u. Lombardei-Venedig sich im Mai durch allgemeinen Landesbeschluß an Sardinien angeschlossen hatte; auch waren die Waffen der Italiener im April u. Mai glücklich. Doch schon im Juni kehrte das Kriegsglück zu den Österreichern zurück; Radetzky stürmte die Außenwerke von Vicenza, Welden bezwang Treviso u. unterwarf die Terra Ferma von Venedig, während Karl Albert unthätig in seinen Verschanzungen bei Verona blieb, s.u. Lombardisch-Venetianisches Königreich.

Aus den verschiedensten, einander selbst feindlichen Nationalitäten, deren jede die Stamm- od. doch provinziellen Interessen zunächst im Auge hatte, zusammengesetzt, konnte der Reichstag hinsichtlich seines Hauptzweckes, der Gründung einer österreichischen Gesammtverfassung, schon von vornherein nur wenig Zuversicht erwecken. Bei der ersten vorbereitenden Sitzung, am 10. Juli, gruppirten sich die Parteien derartig, daß auf der Rechten nur einige Ultramontanen u. Aristokraten, im rechten Centrum viele Slawen, bes. Galizier, im linken Centrum theils Anhänger des Erzherzogs Johann, theils specifische Österreicher, u. auf der Linken viele städtische Abgeordnete, die meisten deutschen Bauern u. die gebildeten Galizier saßen, während die äußerste Linke von Literaten u. Czechen eingenommen wurde, welche Letzteren jedoch allmälig zur äußersten Rechten übergingen. Am 22. Juli fand die Eröffnung des Reichstages statt, auf dessen einstimmigen Wunsch der Kaiser am 12. Aug. nach Wien zurückkehrte. Zu den vornehmsten Berathungsgegenständen des Reichstages gehörte der am 8. Aug. eingebrachte Antrag auf endliche Aufhebung der Robot- u. Unterthänigkeitsverhältnisse, u. der Kaiser bestätigte das vereinbarte Gesetz bereits am 7. Septbr., u. so große Opfer dem Staate, welcher 1/3 der Entschädigungen dafür tragen sollte, auch damit auferlegt waren, so zeigte sich die heilsame Wirkung der kaiserlichen Entschließung auf das hierdurch befriedigte Landvolk doch schon bald in den nächstfolgenden Zeiten. Die von dem Finanzminister verlangte Einwilligung des Reichstages zu einer Anleihe von 20 Mill. Gulden wurde am 21. Aug. gegeben. Inzwischen hatte Kossuth bei dem siegreichen Vordringen der Serben auf dem Ungarischen Reichstage am 11. Juli das Vaterland in Gefahr erklärt u. 200,000 Mann Truppen nebst 42 Mill. Gulden verlangt, welche der Reichstag bewilligt hatte. Aber die Ende August verlangte Heimsendung der auswärts verwandten ungarischen Regimenter, die ernstliche Mitwirkung der kaiserlichen Truppen in Ungarn zur Herstellung der Ruhe, die Unterwerfung des Banus u. die Genehmigung zur Aushebung der bewilligten ungarischen Rekruten u. zur Ausgabe von 60 Mill. Papiergeld wurden zurückgewiesen. Ban Jellachich erklärte durch Proclamationen vom 7. Sept., daß er das Ansehen der Krone gegen die Aufwiegler vertheidigen werde, u. rückte bereits am 9. Septbr. über die Donau, worauf am 14. Septbr. der König alle ohne seine Genehmigung gefaßten Beschlüsse aufhob u. die Verpflegung der einrückenden kroatischen Truppen verlangte. Jetzt rief Kossuth, welcher nach dem Rücktritt des Ministeriums mit Bildung einer neuen Regierung beauftragt worden war, zu einer allgemeinen Erhebung auf, u. der Erzherzog-Palatin legte nach einem vergeblichen Versuche zu einer friedlichen Ausgleichung seine Würde am 24. Septbr. nieder u. verließ Ungarn. Inzwischen hatte eine Deputation aus Pesth in Wien versucht, mit dem österreichischen Reichstage in unmittelbare Verhandlung zu treten, war aber auf Betrieb der czechischen Majorität abgewiesen worden. Die letzte Verhandlung des österreichischen Reichstages betraf das Staatsbudget, welches in den letzten Tagen des Septembers vollständig vorgelegt wurde. Darüber einigten sich die Parteien dahin, daß die bisherigen Steuern nicht fortbestehen dürften, doch wurden die directen u. indirecten Steuern auf 6 Monate[454] verwilligt. Gleichzeitig mit dem Budget waren die liberalen Grundrechte eingebracht worden, wie sie der Verfassungsausschuß angenommen hatte. Ehe jedoch zu deren Berathung geschritten werden konnte, trat die Katastrophe ein, welche vorläufig jede weitere legislatorische Thätigkeit des Reichstages abschnitt.

Seit dem Frankfurter Aufstand vom 18. Sept. hatten die Wiener Parteiführer ihre revolutionären Pläne immer rücksichtsloser verfolgt, namentlich bemühten sie sich die Wiener zu Bundesgenossen Ungarns zu machen. In Ungarn war am 27. Sept. der vom Kaiser zum Statthalter ernannte Feldmarschalllieutenant Graf Lamberg in Pesth ermordet, also der offene Aufstand gegen die kaiserliche Gewalt erklärt worden; darauf wurde am 3. October der ungarische Reichstag für aufgelöst, das Land in Kriegszustand erklärt u. Ban Jellachich zum Oberbefehlshaber aller in Ungarn u. Siebenbürgen stehenden u. dahin zu sendenden Truppen, sowie zum kaiserlichen Stellvertreter daselbst ernannt. In Wien widersetzte sich am 5. Octbr. ein italienisches Bataillon dem Abmarsch nach Ungarn u. eine Volksversammlung im Odeon reizte andere Truppen zur Meuterei, u. in Folge davon brach der Aufstand vom 6. October in Wien aus. Die Stadt ward mit Barrikaden bedeckt, die Bastei von Nationalgarden u. Studenten besetzt, durch die Sturmglocken ohne Unterlaß neue Haufen von Vorstädtern herbeigerufen. Das Zeughaus ward von dem Militär gegen die Zusage des Reichstages, daß derselbe für die Sicherheit der Waffenvorräthe einstehen wolle, endlich geräumt; doch schon unmittelbar nach dem Abzuge erfolgte die völlige Plünderung des Hauses. Der Rest des Reichstags versammelte sich nun, erklärte sich für permanent u. ernannte einen Sicherheitsausschuß. Darauf verließ der Kaiser abermals Wien u. ging nach der Festung Olmütz, wohin ihm die Minister Wessenberg u. Bach folgten; auch Doblhoff u. Hornbostel, welche nach dem Beschluß des Reichstages mit Kraus die Geschäfte fortleiten sollten, zogen sich bald zurück, so daß nur der Finanzminister übrig blieb. Der Reichstag verhieß der Bevölkerung Österreichs eine friedliche Ausgleichung herbeizuführen. Hierzu schien jedoch wenig Aussicht vorhanden; der commandirende General, Graf Auersperg, behauptete seine drohende Stellung im Schwarzenbergischen Garten u. im Palast des Belvedere mit den treugebliebenen Truppen u. verließ dieselbe erst am 12. Octbr., um sich nach Enzersdorf zu wenden u. so eine Verbindung mit dem Heere des Banus Jellachich herzustellen; denn dieser hatte am 9. Oct., bereits bis unweit Raab vorgedrungen, kaum die Nachricht von den Wiener Ereignissen erhalten, als er sofort gegen die Hauptstadt aufgebrochen war, in deren Nähesein Vortrab schon am 11. eintraf. Zugleich rückten von Böhmen her 18,000 Mann unter dem Fürsten Windischgrätz, welcher dann das Obercommando über das bald auf 70,000 Mann gewachsene Heer erhielt. Inzwischen hatte man in Wien bereits ernstliche Vertheidigungsanstalten getroffen. Das Commando über die Nationalgarde führte seit 12. Octbr. Messenhauser, während der polnische General Bem die Leitung des Geschützwesens erhielt. Aber die Bemühungen der Aufständischen, das Landvolk in den Aufstand hineinzuziehen, schlugen fehl; die erhoffte Erhebung der Provinzen blieb, bis auf einige bald unterdrückte Bewegungen in Brünn, Grätz u. in Österreichisch-Schlesien, aus; die Unterstützung aus Deutschland beschränkte sich auf das am 17. Octbr. erfolgte Eintreffen einiger Frankfurter Abgeordneten (unter ihnen R. Blum), u. endlich lief auch noch die Nachricht ein, daß das bestimmt erwartete u. schon näher gerückte ungarische Heer am 18. sich wieder nach Ungarn zurückgewandt habe. Dagegen erklärte Windischgrätz am 20. Octbr. Stadt u. Umgebung in Belagerungszustand u. forderte zur Übergabe auf. Wien machte jetzt die äußersten Anstrengungen zur Vertheidigung; dazwischen fielen noch immer nutzlose Vorstellungen des Reichstages an Kaiser u. Regierung u. die ebenso nutzlosen Bemühungen der deutschen Reichsbevollmächtigten Welcker u. Mosle bei Windischgrätz u. dem Wiener Reichstage. Nachdem die Stadt bereits eng eingeschlossen war, wiederholte Windischgrätz am 23. Octbr. seine Aufforderung zur Unterwerfung u. stellte die Bedingung, unter denen dieselbe binnen 48 Stunden erfolgt sein müßte: die bewaffneten Corps u. die Studentenlegion sollten aufgelöst, die Vorsteher der Akademischen Legion u. 12 Studenten als Geiseln gestellt, Bem u. die Mörder Latours ausgeliefert u. alle Clubs geschlossen werden, übrigens wurde das Standrecht über Alle verhängt, welche sich den Maßregeln widersetzen od. mit den Waffen ergriffen würden. Wien wies die Bedingungen zurück, doch wurden von da die Vermittelungsversuche noch immer fortgesetzt; nach Olmütz ging noch eine Deputation, um die durch Decret vom 22. Octbr. verfügte Verlegung des Reichstages nach Kremsier als ungesetzlich darzustellen u. zugleich die kaiserliche Milde für Wien anzurufen. Windischgrätz setzte am 27. Octbr. nochmals eine 24stündige Frist, u. als diese wieder erfolglos verstrichen war, ließ er am 28. Octbr. Wien auf mehrern Punkten angreifen, u. bis Nachmittag 5 Uhr waren die Truppen auf allen Punkten siegreich vorgedrungen; die Vertheidiger Wiens setzten nur noch bis zum Einbruch der Nacht das Geschützfeuer von den Wällen der inneren Stadt fort. Endlich in der Nacht erklärte eine Deputation des Gemeinderathes dem Fürsten die Unterwerfung der Stadt, u. am 30. Octbr. rückten die Truppen von allen Seiten bis zum Glacis vor. Da wurde Nachmittags plötzlich die Ankunft der Ungarn vom Stephansthurm signalisirt; wirklich war es ein, freilich nicht bedeutender ungarischer Heerhaufen, welcher abermals die Grenze zur Entsetzung Wiens überschritten hatte; doch wurde derselbe noch am 30. bei Schwechat von den kaiserlichen Truppen zurückgeschlagen u. zum Rückzuge gezwungen. In Wien jedoch hatte die neu erregte Hoffnung sofort zum Bruche der Capitulation geführt; die Waffen waren wieder aufgenommen u. die Angriffe gegen die Belagerer erneuert worden, von denen nun die Vorstädte Wieden, Mariahilf u. Gumpendorf beschossen wurden. Am 31. Octbr. begann der Kampf von Neuem u. am 1. Novbr. war Wien vollständig von den Truppen besetzt. Sofort wurden nun alle zuvor angedrohten Maßregeln mit großer Strenge ausgeführt. Zunächst wurde die Vertagung des Reichstages erklärt; die Zahl der Verhaftungen stieg schon in den ersten Tagen bis auf 1500 u. es begannen standrechtliche Hinrichtungen der Hauptführer der Aufständischen, sowie die Verurtheilung der andern schwer Gravirten zu schwerer Kerkerstrafe. Unterdessen war der Versuch gemacht worden, die in Wien unterdrückte Revolution nach einem anderen Theile[455] der Monarchie, nach Galizien, zu tragen. Mit Verführung der dortigen kaiserlichen Truppen war der Anfang gemacht worden, u. am 1. November brach auch ein offener Aufstand in Lemberg aus; doch ließ der Commandant der Truppen am 2. die Stadt beschießen, worauf sich die Stadt unterwarf. Die galizischen Landleute hatten auch hierbei sich nicht auf die Seite der Aufständischen geschlagen.

Wien war besiegt, in anderen Theilen der Monarchie die Ruhe nicht weiter gestört; die italienischen Provinzen waren bis auf Venedig wieder unter österreichische Herrschaft gebracht u. mit Sardinien durch Radetzky ein Waffenstillstand geschlossen worden. So war die Regierung im Stande, mit um so größerem Nachdruck die Operationen gegen Ungarn aufzunehmen, das unterdessen Zeit gewonnen hatte, seine Streitkräfte außerordentlich zu verstärken. Kossuth, welcher Ende Sept. an die Spitze eines Ausschusses zur Landesvertheidigung getreten war, hatte seitdem die größte Thätigkeit entfaltet; die wichtigen Festungen Essegg, Peterwardein, Munkacz u. Komorn waren in ihre Hände gefallen. Inzwischen hatte es Seitens der Regierung noch immer nicht an Bemühungen, eine Versöhnung herbeizuführen, gefehlt; doch waren dieselben gänzlich ohne Erfolg geblieben. Ehe jedoch etwas Entscheidendes geschah, war in Ö. die Bildung eines neuen Ministeriums zu Stande gebracht worden, weshalb die Anfangs auf den 15. Nov. ausgeschriebene Eröffnung des Reichstages ausgesetzt wurde. Das neue Ministerium, mit Fürst Felix Schwarzenberg an der Spitze, legte nun dem am 22. Nov. eröffneten Reichstage zu Kremsier das Programm der hinfort zu befolgenden Politik Ö-s vor. Dasselbe enthielt auf der einen Seite die Zusage der Aufrechterhaltung der constitutionellen Monarchie unter freisinnigen Grundsätzen, wies aber auf der andern Seite bereits auf den Plan einer festeren Begründung des österreichischen Gesammtstaates, welcher sich wenigstens zuvörderst neben Deutschland zu gestalten habe, hin. Wenige Tage nachher, am 2. Dec., legte Kaiser Ferdinand zu Olmütz die Krone nieder, u. da sein Bruder, Erzherzog Franz Karl, der Nachfolge entsagte, so bestieg dessen ältester Sohn, Franz Joseph, den österreichischen Kaiserthron mit der Zusage, daß er die Verwilligungen seines Vorgängers als gültig anerkennen werde. Das Finanzgesetz war die erste Vorlage der neuen Regierung an den Reichstag, sie enthielt das Postulat von 80 Mill. Gulden, welches durch das feste Zusammenhalten der Czechen mit der Rechten u. dem Centrum bewilligt wurde. Dagegen begannen die ernstesten Differenzen zwischen Reichstag u. Ministerium bei der Berathung der Grundrechte, namentlich sogleich bei der des ersten Paragraphen, welcher den Grundsatz der Volkssouveränetät aussprach. Ungeachtet das Ministerium sich dahin aussprach, daß derselbe mit dem Rechtsbestande der Monarchie ganz unvereinbar sei, so wurde er doch von der Majorität festgehalten, die Abstimmung darüber aber bis auf die Berathung der Verfassung verschoben. Unterdessen hatte die Regierung in der deutschen Frage wieder eine Annäherung an Deutschland versucht, namentlich entschieden gegen einen Ansschluß aus Deutschland protestirt (s. Deutschland XIII. C) d). Die Dinge in Ungarn hatten inzwischen noch zu keiner entscheidenden Wendung geführt werden können. Nachdem die kaiserlichen Truppen sich bis Anfang Decbr. an den Grenzen gesammelt hatten u. dann der Feldzug sofort eröffnet worden war, hatten die Österreicher Anfangs zwar auf allen Seiten die entschiedensten Vortheile errungen u. selbst Ofen u. Pesth waren am 5. Jan. 1849 von den Ungarn ohne Schwertstreich geräumt; dagegen war der Sitz der revolutionären Regierung nach Debreczin verlegt worden u. der Aufstand hatte stets neue Nahrung erhalten. In Siebenbürgen hatten sich die Dinge für die legitime Regierung durch Bems Einfall sehr ungünstig gewendet, u. da Puchner Siebenbürgen nicht länger zu halten vermochte, rief er nach dem eigenen Verlangen der Deutschen u. Walachen die Russen zu Hilfe, welche von der Moldau her im Anfang Febr. Hermannstadt u. Kronstadt besetzten. Auf anderen Punkten war dagegen der Krieg meist mit günstigen Erfolgen für die Österreicher weitergeführt worden; selbst der Festungen Leopoldstadt. Essegg (13. Februar) hatte man sich bemächtigt; die Schlacht bei Kapolna am 26. u. 27. Februar hatte wenigstens den, wieder gegen die Hauptstadt vordringenden Feind aufgehalten. In Italien hatten dagegen die Verhältnisse wieder eine beunruhigendere Gestalt angenommen.

So war die Lage der Dinge, als das Ministerium trotzdem den Entschluß faßte, ein neues Wagniß zu unternehmen. Der Verfassungsausschuß des Reichstags, welcher immer feindseliger gegen das Ministerium aufgetreten war, hatte bis zum 26. Febr. seine Arbeiten vollendet, u. der Entwurf der Verfassung war dem Reichstage vorgelegt worden. Da trat das Ministerium mit Ertheilung einer octroyirten, vom Kaiser am 4. März ertheilten Verfassung u. am 7. März mit der Auflösung des Reichstages dazwischen. Die neue Verfassung wurde, nebst einer Verordnung über Ablösung der Roboten, gleichfalls am 7. März publicirt, u. derselben ein Gesetz, betreffend die Grundrechte des österreichischen Volkes, beigegeben; als solche waren aufgezählt Religionsfreiheit, Freiheit der Wissenschaft u. Lehre, Preßfreiheit, Petitionsrecht, Vereinsrecht, Schutz der persönlichen Freiheit u. Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses; weiter waren zu den Grundrechten zu rechnen einzelne Bestimmungen, welche die Verfassung im dritten Abschnitt, vom Reichsbürgerrechte, u. im 12. Abschnitte, von der richterlichen Gewalt, enthielt. Die Reichsverfassung vom 4. März selbst aber hob zunächst an mit Aufzählung der Länder, für welche sie gelten sollte. Das eigentliche Ungarn sollte von allen Nebenländern getrennt werden, also von Serbien, dessen Vereinigung mit einem Kronlande vorbehalten blieb, von Kroatien u. Slawonien mit dem Küstenlande u. Fiume, von Dalmatien, das mit Kroatien vereinigt werden würde, u. von Siebenbürgen; die Militärgrenze sollte in ihrer militärischen Organisation aufrecht erhalten u. als integrirender Theil des Reichsheeres der vollziehenden Gewalt unterstellt bleiben; das Verhältniß des Venetianisch-Lombardischen Kronlandes zum Reiche sollte ein besonderes Statut feststellen. Alle Kronländer sollten die freie, selbständige, untheilbare u. unauflösbare constitutionelle österreichische Erbmonarchie bilden. Den einzelnen Kronländern sollte ihre Selbständigkeit gewährleistet werden innerhalb jener Beschränkungen, welche die Reichsverfassung feststellte. Alle Volksstämme sollten gleichberechtigt sein u. ein jeder ein unverletzliches [456] Recht auf Wahrung u. Pflege seiner Nationalität u. Sprache haben. Das ganze Reich sollte ein Zoll- u. Handelsgebiet sein, Binnenzölle unter, keinem Titel bestehen dürfen. Der Kaiser sollte bei seiner Krönung die Verfassung beschwören, den Oberbefehl über die gesammte Macht entweder persönlich od. durch seine Feldherrn führen, über Krieg u. Frieden entscheiden, Gesandte empfangen u. schicken u. mit fremden Mächten Verträge schließen, die Minister ernennen u. entlassen, die Ämter in allen Zweigen des Staatsdienstes besetzen, das Reichsbürgerrecht im ganzen Staate ein allgemeines sein u. mit demselben sollte verbunden sein Freizügigkeit der Person innerhalb der Reichsgrenzen; Aufhebung der Leibeigenschaft u. des Hörigkeitsverhältnisses; Gleichheit vor dem Gesetz; Zugänglichkeit der öffentlichen Ämter für alle dazu Befähigten; Schutz des Eigenthums; das Recht, in allen Theilen des Reiches Liegenschaften zu erwerben u. jeden erlaubten Gewerbszweig auszuüben, Ablösbarkeit der Grundlasten. Der Gemeinde sollten als Rechte gewährleistet werden: Wahlen ihrer Vertreter, Aufnahme neuer Mitglieder in den Gemeindeverband, selbständige Verwaltung ihrer Anlegenheiten etc.; es sollten Bezirks- u. Kreisgemeinden zur Besorgung ihrer gemeinsamen inneren Angelegenheiten gebildet werden. In jeder einzelnen Provinz sollte ein Landtag mit der Competenz für Landesanlegenheiten eingerichtet werden, für die Monarchie ein Reichstag. Alle Verfassungen der einzelnen Kronländer, welche das Reich bilden, sollten im Laufe des Jahres 1849 in Wirksamkeit treten u. dem ersten allgemeinen Reichstage vorgelegt werden, welcher nach deren Einführung sofort berufen werden sollte. An der Gesetzgebung über die Reichsangelegenheiten sollten die Abgeordneten aus allen Kronländern Theil nehmen u. diese gemeinsame Theilnahme auch rücksichtlich der Gesetzgebung über das bürgerliche Recht, das Strafrecht, die Gerichtsverfassung u. das Gerichtsverfahren stattfinden. Der Reichstag sollte aus zwei Häusern, dem Ober- u. Unterhause, bestehen u. alljährlich vom Kaiser berufen werden. Zu jedem Gesetz sollte die Zustimmung des Kaisers sowie beider Häuser erforderlich sein. Die vollziehende Gewalt sollte dem Kaiser zustehn, welcher sie durch verantwortliche Minister u. die demselben untergeordneten Beamten ausüben würde. Ein Reichsrath sollte berathenden Einfluß in allen Angelegenheiten haben, in denen er von der vollziehenden Gewalt um sein Gutachten angegangen wurde; die Mitglieder, möglichst aus den verschiedenen Theilen des Reiches, sollten vom Kaiser ernannt werden. Hinsichtlich der Rechtspflege sollten die Patrimonialgerichte u. der bevorzugte Gerichtsstand aufgehoben, die Justiz von der Verwaltung getrennt, Öffentlichkeit u. Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens, in Strafsachen der Anklageproceß u. Schwurgerichte bei allen schweren Verbrechen, sowie bei politischen u. Preßvergehen eingeführt werden. Ein oberstes Reichsgericht sollte als Schiedsgericht bei Streitfragen zwischen dem Reich u. einzelnen Kronländern od. einzelnen Kronländern unter sich, als oberste Instanz bei Verletzung der politischen Rechte, als untersuchende u. oberstrichtende Behörde bei Anklagen gegen Minister u. Statthalter, bei Verschwörungen u. Attentaten gegen den Monarchen u. bei Hoch- od. Landesverrath fungiren. Alle Einnahmen u. Ausgaben sollten jährlich in einem Anschlage ersichtlich gemacht werden, der durch das Gesetz festzustellen wäre; die allgemeine Rechnung des Reichshaushaltes jedes Jahres nebst einer Übersicht der Staatsschulden dem Reichstage vorgelegt, Steuern u. Abgaben für Reichs- u. Landeszwecke durch Gesetze bestimmt werden. Die Staatsschuld sollte vom Reiche gewährleistet werden. Die Wehrpflicht sollte allgemein sein u. das Militär mit auf die Verfassung beeidigt werden. Noch im März erschienen mehre wichtige Gesetze für die Staaten, so das provisorische Gemeindegesetz vom 17. März, das jedoch auf Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien u. Slawonien, wie auf das Lombardisch-Venetianische Königreich keine Anwendung finden sollte, u. dann das Gesetz vom 20. März gegen Mißbrauch der Presse u. des Associationsrechtes.

Bevor Ö. an die umfassende Neugestaltung seines Staatswesens gehen konnte, mußten vor Allem die Waffen in Italien u. Ungarn die Möglichkeit hierzu bereiten. Der Muth der Lombarden hatte sich an den Erfolgen der Ungarn wieder aufgerichtet; Karl Albert kündigte den Waffenstillstand mit Ö. am 12. März; Radetzky griff, trotz der drohenden Stimmung in der Lombardei, den Feind sofort im eignen Lande an u. besiegte denselben nach mehren Gefechten (Gambolo, Mortara) in der entscheidenden Schlacht von Novara am 23.; Karl Albert legte die Krone nieder u. sein Nachfolger Victor Emanuel schloß am 26. März einen Waffenstillstand, dem am 6. August der für Ö. günstige Friedensschluß folgte (s. Lombardisch-Venetianisches Königreich). Die Lombardei hatte während Radetzkys sardinischem Feldzug kaum Zeit zu unruhigen Bewegungen gehabt u. Venedig unterwarf sich am 22. August. Eine um so bedenklichere Wendung hatte der Krieg in Ungarn genommen, wo die magyarischen Heere, bes. seit Anfang März, fast stets siegreich waren. Noch übler stand es für Ö. in Siebenbürgen, wo Bem am 11. März Hermannstadt gewann u. die Russen bis auf walachischen Boden zurückwarf, worauf er Kronstadt nahm u. Russen u. Österreicher auf türkisches Gebiet, zum Theil in die Bukowina trieb, so daß sich ganz Siebenbürgen in magyarischen Händen befand. Durch diese günstige Wendung des Kriegsglückes ließ sich Kossuth bestimmen, dem nach Debreczin berufenen Reichstage die Entthronung des Hauses Habsburg u. die Erklärung Ungarns zur Republik vorzuschlagen, welcher Antrag um 14. April zum Beschluß erhoben wurde. Auch hiernach begünstigte das Waffenglück die Ungarn; die Schlacht bei Komorn am 26. April entsetzte diese Festung u. ein zweiter Sieg bei Raab am 29. April nöthigte das österreichische Heer sich bis nach Presburg zurückzuziehen, während auch im Süden die Ungarn namhafte Erfolge errangen. Indeß trat bald darauf bei den Ungarn, obgleich sie am 21. Mai noch Ofen erstürmten, eine Entmuthigung ein, da die Russen zur Hülfe heranzogen. Die kaiserlichen Heere waren jetzt wieder fast stets siegreich. Ofen u. Pesth waren von Kossuth u. seiner Regierung schon am 19. Juni verlassen; Görgey wurde zum Rückzug bis an die Theiß getrieben; Bem wurde durch die Niederlagen bei Schäßburg am 31. Juli u. bei Großscheuern am 6. August der Früchte aller seiner Siege beraubt, Dembinski verlor 4. u. 9. August die Schlachten bei Szöred u. bei Temeswar u. endlich ergab sich Görgey am 13. Aug. bei Vilagos[457] an die Russen, worauf sich dann gleichfalls die eisten der noch übrigen ungarischen Heerführer unterwarfen. Mit der endlichen Übergabe Komorns am 27. Sept. 1849 war der Krieg als völlig beendigt anzusehen (das Nähere s.u. Ungarn).

Mit der Unterwerfung Ungarns erst war es der Regierung möglich geworden, mit ungetheilter Kraft die Verfassung ins Leben zu führen. Schon vorher hatte sie in den Verhältnissen zu Deutschland sich zu entscheidenden Schritten veranlaßt gesehen, durch Erlaß vom 5. April war die Abberufung der österreichischen Abgeordneten aus Frankfurt verfügt u. die Einladung Preußens wegen einzuleitender Verhandlungen über das deutsche Verfassungswerk u. über die Unionsvorschläge am 8. April u. 16. Mai abgelehnt worden; unter dem 27. Mai erfolgte ein Protest gegen eine einseitig gegründete Provisorische Centralgewalt, sowie gegen die ohne Ö-s Zustimmung aus den Berliner Conferenzen hervorgehenden Beschlüsse. Dafür wurden durch die im Sept. ergehenden Vorschläge über das zu errichtende Interim nun auch positive Schritte für Deutschlands Neugestaltung von Seiten Ö-s gethan (s.u. Deutschland Gesch. XIII. C) e) u. f). Was nun die Wirksamkeit der Regierung im Innern des Reiches anlangt, so zeigte sich dieselbe noch im Laufe des Jahres 1849 als eine sehr bedeutende. Der Kaiser genehmigte am 8. Juni die Organisation einer Gensdarmerie in 13 Regimentern, am 14. Juni die Grundzüge der neuen Gerichtsverfassung für das gesammte Reich u. am 26. Juni die der neuen Organisation für die Verwaltungsbehörden; danach ward die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung zur Ausführung gebracht; am 15. August erschienen die Grundzüge für Entlastung von Grund u. Boden; am 10. October das Patent wegen der neuen Steuereinrichtungen für 1850; ein Armeebefehl vom 16. October ordnete die Eintheilung der Armee in vier große Armeecommandos (Wien, Verona, Ofen u. Lemberg) an, jedoch ausschließlich der unter dem Banat stehenden Kronländer; übrigens war bereits unter dem 28. Juli ein theilweiser Wechsel im Ministerium erfolgt, Graf Stadion hatte das Ministerium des Innern an Bach übergeben u. Schmerling die Justiz u. Graf Leo Thun den öffentlichen Unterricht übernommen. Am 8. Sept. erfolgte die Aufhebung des Belagerungszustandes über Stadt u. Gebiet von Triest, Istrien, Görz u. Gradisca u. am 1. Octbr. die politische Neuorganisation der drei letztgenannten Gebiete. Die provisorische Verwaltungsorganisation für Ungarn wurde unter dem 17. Octbr. publicirt, wonach Kroatien u. Slavonien mit dem kroatischen Küstenlande, sowie Siebenbürgen mit dem Sachsenlande eigne Kronländer wurden u. die Serbische Wojwodschaft eine von Ungarn unabhängige Stellung erhielt. Die Grundzüge für die Reform der Justizorganisation für Ungarn erschien am 3. Novbr. Am 2. Dec. stiftete der Kaiser den Franz-Josephs-Orden (s.d.) für Verdienst jeder Art. Eine ganz besondere Thätigkeit entfaltete in dieser Zeit der Handelsminister von Bruck, welcher sich nicht allein durch seine freisinnige Handelspolitik um den allgemeinen Aufschwung des österreichischen Handels u. Gewerbfleißes große Verdienste erwarb, sondern auch die Voreinleitung zur Erzielung eines allgemeinen Privat-, See- u. Handelsrechtes traf, welches sich auch auf die deutschen Bundesstaaten erstrecken sollte, u. sich bestrebte eine allgemeine österreichisch-deutsche Zoll- u. Handelseinigung anzubahnen. Die schwierigste Aufgabe war jedoch dem Finanzminister gefallen. Außer den gesteigerten Zinsen für die Staatsschuld, die nach einer Veröffentlichung vom Decbr. beinahe 1000 Mill. Gulden betrug, waren die bedeutenden Summen aufzubringen, um ein günstigeres Verhältniß zwischen den Staatsfinanzen u. der Nationalbank herzustellen; dazu kam ein Zuwachs an Ausgaben durch die neue Gerichtsverfassuug, den umgestalteten Verwaltungsorganismus u. die beanspruchte Vermittelung des Staates zur Entschädigung für die Urbarial- u. Zehntbezüge. Zu den deshalb ergriffenen Maßregeln gehörte die Aufnahme eines freiwilligen Darlehns (bis zu 60 Mill.) u. Hinausgabe von dreiprocentigen Kassenanweisungen mit Zwangscurs; ferner die Aufnahme einer Anleihe von 60 Mill. Gulden durch Subscription, zweckmäßige Benutzung der sardinischen Kriegsentschädigung, ergiebigere Benutzung des Staatseinkommens eine Umwandlung der umlaufenden Kassenanweisungen, weitere Verminderung des Staatsaufwandes, namentlich in der Abtheilung der Armeeerfordernisse, Erhöhung der Staatseinnahmen u. Hinausgabe von 50 Mill. Gulden Reichsschatzscheinen. Mit dem Programm, nach welchem die Landesverfassungen ertheilt werden sollten, wurde am 30. Decbr. zugleich die Landesverfassung von Ö. unter der Enns publicirt, welcher dann unmittelbar die von Ö. ob der Enns, Salzburg, Kärnten u. Krain u. bis Ende Januar 1850 die für Mähren u. Steyermark folgten.

Im Jahre 1850 wurde die Thätigkeit des Ministeriums in noch erhöhtem Maße fortgesetzt. Am 17. Januar erfolgte die Publication der neuen Strafproceßordnung für die deutschen Länder des Kaiserstaates, welche am 1. Juli in Wirksamkeit treten sollte; dadurch gelangten die Grundsätze der Öffentlichkeit u. Mündlichkeit wie des Schwurgerichts zur Anwendung. Ein Erlaß des Finanzministers vom 11. Jan. (wirksam für alle Kronländer außer Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien u. Slawonien, die Wojwodschaft, Dalmatien u. das Lombardisch-Venetianische Königreich) machte die Vollziehungsvorschrift in Betreff der Einkommensteuer bekannt. Die Deutsche Wechselordnung wurde definitiv für Ö. angenommen. Daneben ließ es die Regierung auch nicht an anderen Wahrnehmungen fehlen; in dem freilich noch immer gährenden Ungarn, wo übrigens auch bereits am 26. Decbr. 1849 die neue Verfassung verkündigt worden war, währten die scharfen Maßregeln fort; die Presse wurde überall scharf überwacht, in kirchlicher Beziehung die Protestanten in Betreff der gemischten Ehen dem katholischen Clerus unterworfen, die Freiheit u. Selbständigkeit der Katholischen Kirche dagegen in vollem Umfange sichergestellt, wonach die Bischöfe in geistlichen Angelegenheiten ohne vorläufige Zustimmung der weltlichen Behörden sich um Entscheidung an den Papst wenden u. andern Theils über Gegenstände ihrer Amtsgewalt an Clerus u. Gemeinden Ermahnungen u. Verordnungen erlassen, Kirchenstrafen verhängen, Geistliche suspendiren od. absetzen dürften. Rücksichtlich der auswärtigen Politik hatte sich O. unter dem 13. März für die Münchner Ausarbeitungen in der deutschen Verfassungsfrage erklärt, durch Note vom 14. März dieselben auch den Theilnehmern des Berliner Bündnisses empfohlen. Am 6. [458] April kam der Postvertrag mit Preußen zu Stande u. am 25. Juli wurde das Übereinkommen über den Preußisch-Österreichischen Telegraphenverein abgeschlossen. Mit der Pforte fanden wegen der Internirung der nach der Türkei übergetretenen ungarischen u. polnischen Flüchtlinge, nachdem der Anfangs gänzlich abgebrochene diplomatische Verkehr wieder angeknüpft war, langwierige Verhandlungen Statt. Fürdas Lombardisch-venetianische Königreich wurde, da eine freiwillige Anleihe nicht zu Stande gekommen war, eine Zwangsanleihe von 40 Millionen angekündigt. Mit Toscana wurde 22. April ein Vertrag wegen eines dort aufzustellenden Truppencorps (welches erst im Jahre 1852 zurückgezogen wurde) u. mit Modena u. Parma ein Zollvereinsvertrag abgeschlossen. Am 7. Mai erschien das Patent, welches das Grundgesetz für die Kroatisch-slawonische u. Banatisch-serbische Militärgrenze enthielt, u. fast gleichzeitig wurde Ungarn, Siebenbürgen, die Serbische Wojwodschaft u. das Banat einer vorläufigen Einkommensteuer unterworfen, dagegen vom 1. Oct. an die Zwischenlinien zwischen Ö. u. Ungarn sammt seinen Nebenländern, jedoch noch unter gewissen Einschränkungen, aufgehoben; Begnadigungen traten in weitem Umfange ein. Seit 1. Juli wurden die neuen Landes- u. Bezirksgerichte für die deutschen Provinzen eingeführt, im August ein Gesetz über die Bildung des obersten Gerichts- u. Cassationshoses der Monarchie in Wien, die Öffentlichkeit der Staatsprüfungen u. die in Angriff genommene Umgestaltung des bürgerlichen Gesetzbuches von 1803 erlassen. Ende September wurde auch die Verfassung der Königreiche Galizien u. Lodomerien veröffentlicht, welche, den eigenthümlichen Verhältnissen des Landes Rechnung tragend, den bäuerlichen Abgeordneten das Übergewicht in der Vertretung gab. Da übrigens die allenthalben fortschreitende Grundentlastung in Galizien zu den gefährlichsten Conflicten geführt hatte, indem sich die Bauern unter dem Vorwand verjährter Rechte des Eigenthums der Gutsbesitzer mit Gewalt bemächtigten, so sah steh die Regierung genöthigt, die weitere Durchführung des Gesetzes vorläufig zu suspendiren. Die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung wurde durch Erlaß des Kriegsministers vom 20. Nov. als unthunlich für aufgehoben erklärt. Am 6. Dec. wurde Kübeck zum Präsidenten des Reichsrathes ernannt, welcher mit einer eigens dazu zu ernennenden Commission ein Statut über Einrichtung u. Wirkungskreis des Reichsrathes entwerfen sollte. Am 31. Decbr. endlich erschien die kaiserliche Verordnung über die politischen Verwaltungsbehörden des Lombardisch-Venetianischen Königreichs, welches in zwei Statthaltereien zu Mailand u. Venedig getheilt wurde. Über die österreichischen Verhältnisse zu Deutschland, wie sie namentlich in der zweiten Hälfte des Jahres 1850 den äußersten Grad der Verwickelung erreichten, über die Verhandlungen mit Preußen wegen des Interims u. die Einberufung des engeren Rathes, die Warschauer Conferenzen, die Kriegsrüstungen, die Olmützer Zusammenkunft u. endlich die Dresdner Conferenzen s.u. Deutschland XIII. C) f). Die Demobilisirung der österreichischen Armee erfolgte bereits von Anfang December an in rascher Weise. Die von Seiten der Vereinigten Staaten von Nordamerika offen an den Tag gelegten Sympathien für das Schicksal Ungarns hatten schon im Laufe dieses Jahres zu einer Spannung zwischen beiden Regierungen u. einem österreichischen Protest geführt. Ein neuer Erfolg der Sorge der Regierung für die materiellen Staatsinteressen wurde erreicht durch die am 15. Dec. erfolgende Eröffnung der erst im April von der ursprünglich ungarischen Actiengesellschaft an den Staat gebrachten u. nun rasch vollendeten ungarischen Staatsbahn. Überhaupt zeigte sich jetzt auf diesem Gebiete durch die vielseitigste Förderung des Verkehrs u. Handels eine ungemeine Regsamkeit; dahin gehörten die Anordnung von Straßenbauten, die Weiterführung des Eisenbahnbaues auf der Bahn nach Triest, von Prag nach der sächsischen Grenze (eröffnet den 6. April 1851), in Italien etc., die Erwerbung der Krakau-Oberschlesischen Bahn für Staatsrechnung, die Erleichterung der Flußschifffahrt durch Aufhebung der Elbzölle in Böhmen u. der Donauzölle, die angeordnete Regelung des Strombettes der Theiß, die Eröffnung neuer Postcurse, die Postverträge mit Deutschland u. der Schweiz, zu denen im Jahre 1851 die am 5. u. 7. März abgeschlossenen Postverträge mit Modena, Parma u. Toscana u. der am 1. März mit Griechenland abgeschlossene hinzukamen, das beständig an Ausdehnung über die ganze Monarchie gewinnende Telegraphennetz, endlich die Einführung von Handels- u. Gewerbekammern.

Mit Anfang des Jahres 1851 trat der Justizminister v. Schmerling von seinem Posten zurück u. wurde am 23. Jan. durch den Bruder des Finanzministers v. Kraus ersetzt. Die Gerichtsorganisation für das Lombardisch-Venetianische Königreich, wodurch Mündlichkeit u. Öffentlichkeit des Verfahrens zur Geltung kamen, erschien am 3. Januar. Mit der Pforte währten die Unterhandlungen wegen der in Kiutahia internirten ungarischen Flüchtlinge fort; gegenüber der Forderung Ö-s, daß wenigstens 14 namentlich bezeichnete Flüchtlinge (Kossuth, Batthyanyi etc.) noch zwei Jahre lang auf österreichische Kosten zurückbehalten würden, verstand sich die Pforte endlich nur dazu, bis zum 1. Sept. d.i. die Häupter der ungarischen Bewegung zu überwachen, während die übrigen Flüchtlinge am 8. Mai in Freiheit gesetzt wurden, um auf einem englischen Schiffe nach Amerika auszuwandern. Der im März stattfindende Besuch des Kaisers in Venedig wurde durch zahlreiche Begnadigungen, bes. aber durch die Wiedererhebung Venedigs zu einem Freihafen bezeichnet. Ein vom Handelsminister nach Wien berufener österreichischer Zollcongreß berieth über den vom Minister vorgelegten neuen Tarif mit niedrigen Zöllen. Mit dem 1. März trat das Tabaksmonopol der Regierung in seiner Ausdehnung auf Ungarn, Kroatien, Slawonien, Siebenbürgen, Serbien, Militärgrenze u. die Küstengebiete in Geltung, wonach vom 1. Juli ab die völlige Auflösung der ganzen Zwischenzolllinien erfolgte. Durch Patent vom 11. April wurde die vom Staate übernommene Verpflichtung zur Durchführung des Grundentlastungswerkes verbürgt, indem darin die Erhebung eines Steuerzuschlages in den betreffenden Kronländern vom 1. Nov. an verfügt wurde, ausschließlich bestimmt zu Verzinsung u. Tilgung des auf diese Länder fallenden Antheils der Entschädigung für die durch die Grundentlastung aufgehobenen Bezüge. Am 13. April erschien das Statut über den Reichsrath als eine neue, unmittelbar dem Kaiser untergeordnete u. dem Ministerium nebengeordnete Stelle. Nach Patent[459] vom 15. Mai sollte vor Allem das gesammte mit Zwangscurs in Umlauf befindliche Staatspapiergeld, so lange der Zwangscurs mit demselben verbunden sei, nicht über den Betrag von 200 Millionen Gulden vermehrt, die Nationalbank zur Deckung der Staatserfordernisse mit einer Vermehrung ihrer im Umlauf befindlichen Noten durchaus nicht in Anspruch genommen u. die wegen allmäliger Einziehung des mit Zwangscurs umlaufenden Staatspapiergeldes anhängigen Verhandlungen thätigst beschleunigt werden. Der Handelsminister v. Bruck wurde am 23. Mai durch Baumgartner ersetzt. Ende Mai traf der Kaiser Franz Joseph mit dem Kaiser Nikolaus von Rußland in Olmütz zusammen. Eine besondere Aufmerksamkeit wurde jetzt auch der Reform der österreich. Flotte zugewendet, die theils vermehrt wurde, theils in ihrer Oberleitung eine neue Organisation dahin erhielt, daß eine Centralbehörde für sie gebildet wurde, bestehend aus dem Marinecommandanten, welchem ein Admiralitätsrath in Triest zur Seite stehen solle. Die bereits seit 1849 in den römischen Delegationen stehenden u. immer weiter vorgeschobenen österreichischen Truppen hatten inzwischen wegen der beständig zunehmenden Räubereien auf 20,000 M. vermehrt werden müssen.

Am 20. Aug. trat ein Wendepunkt in der Entwickelung der inneren Zustände des Kaiserreiches ein durch den Erlaß von drei kaiserlichen Handschriften. Das erste bestimmte, daß fernerhin das Ministerium keiner anderen politischen Autorität als dem Monarchen verantwortlich sein sollte; das zweite, daß der Reichsrath von nun an nur als Rath des Kaisers u. der Krone anzusehen sei, Gesetz- u. Verordnungsentwürfe nun nicht mehr von dem Ministerium zu empfangen habe, welches dieselben jetzt stets an den Kaiser richten müsse, welcher sich vorbehalte, die Meinungen des Reichsrathes abzufordern; das dritte, daß die Frage über den Bestand u. die Möglichkeit der Vollziehung der Verfassung vom 4. März 1849 in Erwägung zu ziehen sei, u. daß der Ministerpräsident mit dem Reichstagspräsidenten über den Gang jener Untersuchung u. die Form der Berathung Rücksprache zu nehmen u. gemeinschaftliche Vorschläge zu erstatten habe, wobei stets das Princip u. der Zweck der Aufrechthaltung aller Bedingungen der monarchischen Gestaltung u. der staatlichen Einheit des Reichs unverrückt im Auge zu behalten u. als unabweisliche Grundlage aller Arbeiten anzusehen seien. Als Motive dieses Entschlusses wurde angegeben, daß die in Eile u. nach fremden Mustern gearbeitete Märzverfassung sich als undurchführbar bewiesen habe u. daß das Bestehen des Kaiserstaates unabweislich durch eine starke u. unbegrenzte monarchische Gewalt in den Händen des Hauptes der Dynastie bedingt werde. Hierauf erfolgte eine Verordnung vom 22. Aug. wegen Aufhebung der noch bestehenden Nationalgarden im ganzen Reiche, u. 30. Aug. Vorschriften wegen neuer Ersparungen im Staatshaushalte, die im nächsten Jahre bei den einzelnen Ministerien eintraten. Eine neue Anleihe von 80 Millionen wurde auf dem Wege der Subscription, def. im Inlande, effectuirt. Im Oct. wurde eine aus den Ministern Bach, Kraus u. Purkhardt gebildete Commission beauftragt, über die Feststellung des künftigen politischen Organismus des Kaiserstaates zu berathen u. neue Bestimmungen wurden über die Verwaltungsbehörden getroffen. Nach den letztern sollte der Kaiserstaat in 20 Statthaltereien getheilt werden, von denen die meisten in Bezirkshauptmannschaften zerfielen, u. zwar einige unmittelbar, andere zunächst in Kreise u. dann erst in Bezirkshauptmannschaften. Ungarn sollte in fünf Districte unter Obergespanen zerfallen. Am 18. Oct. 1851 wurde ein Zollvertrag mit Sardinien u. am 12. Novbr. ein Handelsvertrag mit der Pforte geschlossen. Am 25. Nov. wurde der neue österreichische Zolltarif für Ein-, Aus- u. Durchfuhr publicirt mit der Bestimmung, daß er am 1. Febr. 1852 in Kraft zu treten habe. Eine Reise des Kaisers im September durch die Lombardisch-Venetianischen Staaten u. im Octbr. nach Galizien hatte im Allgemeinen die Stimmung der Bevölkerung günstig gefunden. Der Finanzminister von Kraus trat am Ende des Jahres von seinem Posten zurück, welcher dann zugleich vom Handelsminister v. Baumgartner übernommen wurde. Am 31. Dec. 1851 erschienen endlich die kaiserlichen Patente über die Verfassung, welche dem Provisorium ein Ende machten u. das vollendeten, was die Cabinetsschreiben vom 20. Aug. angebahnt hatten. Das erste u. zweite der Patente enthielten die Aufhebung der Märzverfassung u. des gleichzeitig mit derselben veröffentlichten Gesetzes über die Grundrechte. Das vierte Patent stellte Grundsätze für organische Einrichtungen in den Kronländern des Österreichischen Kaiserstaates auf; die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, die Aufhebung des Hörigkeits- u. Unterthanenverbandes unter billiger Entschädigung der Berechtigten u. die Freiheit der anerkannten Religionsgesellschaften zu gemeinsamer öffentlicher Religionsübung waren in die neue Verfassung übergegangen. Vom 5. Jan. bis 20. April 1852 tagte in Wien die durch das Rundschreiben des Staatsministeriums veranlaßte Zollconferenz einer Anzahl deutscher Staaten, unter welchen sich aber namentlich Preußen nicht befand. Der Grundgedanke der österreichischen Vorschläge ging auf eine Vereinigung der einzelnen Zollgruppen vom Jahr 1859 an zu einem Zollgebiet, bis dahin Zoll- u. Handelsvertrag. Die österreichischen Vorschläge wurden von den betheiligten Staaten, jedoch mit wesentlichen Abänderungen, angenommen (s.u. Zollverein). Wegen der Aufnahme der ungarischen Flüchtlinge, bes. Kossuths, nach dessen Entlassung aus Kintahia, entstanden neue Differenzen mit England u. mit Nordamerika, die so weit führten, daß der dortige österreichische Geschäftsträger für kurze Zeit die diplomatischen Verbindungen abbrach (s.u. Nordamerikanische Freistaaten S. 66). Die bei dem britischen Cabinet erhobenenen Beschwerden fanden von Seiten desselben in der Note vom 15. Jan. unter Hinweisung auf die englischen Gesetze eine abweisende Erwiderung. Am 5. April starb der Ministerpräsident Fürst Schwarzenberg; für das erledigte Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten wurde der Graf Buol-Schauenstein berufen; der Posten des Ministerpräsidenten blieb unbesetzt. Anfang Juni trat der Kaiser eine sich bis zum 14. Aug. verlängernde Reise in seine ungarischen Staaten an, wo sich noch immer Zeichen der Unzufriedenheit der Bevölkerung kundgegeben hatten; der Erfolg der persönlichen Erscheinung des Monarchen wurde als befriedigend geschildert. Kurz darauf erfolgte die kaiserliche Entschließung, wonach die Wirksamkeit der ungarischen Kriegsgerichte bezüglich der Ereignisse von 1848 u. 1849 geschlossen wurde. Zugleich fanden wieder[460] zahlreiche Begnadigungen statt. Am 1. Juni trat der Postvertrag mit Modena in Kraft.

Inzwischen hatte die staatliche Umgestaltung, welche die kaiserlichen Patente vom 31. December 1851 bei Aufhebung der Märzverfassung angekündigt hatten, begonnen. Nachdem durch Patent vom 23. März das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch u. die westgalizische Gerichtsordnung sowie die Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Eherechts im Großherzogthum Krakau eingeführt worden waren, erschien die Verordnung vom 27. Mai, wonach eine neue Ausgabe des Strafgesetzbuches vom 1. Sept. an für den ganzen Umfang der Monarchie in Wirksamkeit treten sollte, während zugleich eine allgemeine strenge Preßordnung angekündigt wurde. Die Verwaltungsbehörden, Bezirksämter, Kreisbehörden u. Statthaltereien wurden durch kaiserliche Entschließung vom 14. Sept. umgestaltet. Am 1. Nov. eröffneten die neugeschaffenen Bezirks- u. Landgerichte in Siebenbürgen ihre Thätigkeit. Durch Patent vom 29. Nov. wurde das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch von 1811, allerdings mehrfach beschränkt, auch für die Kronländer Ungarn, Kroatien, Slawonien, für Serbien u. das Temeser Banat, als vom 1. Mai nächsten Jahres an wirksam, eingeführt u. zugleich die Aviticität (s.d.) abgeschafft. Eine neue Civiljurisdictionsnorm für alle Kronländer, mit Ausnahme von Ungarn, Kroatien, Dalmatien, Slawonien, dem Lombardisch-Venetianischen Königreich u. der Militärgrenze, war bereits 20. Nov. publicirt worden. Endlich war auch eine Civilproceßordnung für Ungarn, Kroatien, Slawonien u. das Temeser Banat erschienen, welche zu Anfang des nächsten Jahres in Wirksamkeit treten sollte u. viele veraltete Formen entfernte. Ein Vereinsgesetz vom 26. Nov. verbot alle polnischen Vereine u. machte die Bildung anderer von höherer Genehmigung abhängig Von besonderer Wichtigkeit für die Staatseinheit war es, daß Ungarn sammt seinen Nebenländern durch Einführung des österreichischen Zoll- u. Monopolgesetzes, sowie durch das Fallen der Zollschranken an den Grenzen der benachbarten Theile der Monarchie in eine innigere Verbindung mit dem Gesammtreiche gebracht wurde. In der zweiten Hälfte des Jahres that die Regierung noch weitere Schritte für Herbeiführung einer Zolleinigung mit Deutschland. Während die Regierungen der Darmstädter Coalition auf der am 30. Oct. wieder eröffneten Zollconferenz zu Wien schon über die Bedingungen eines allfälligen Zollanschlusses an Ö. zu verhandeln bereit waren, suchte die österreichische Regierung wiederholt eine Einigung mit Preußen zu erreichen, was auch dem deshalb im December nach Berlin gesandten früheren Handelsminister v. Bruck gelang. Mitte December unternahm auch der Kaiser persönlich eine Reise nach Berlin. Inzwischen waren österreichischer Seits auch Verträge mit anderen Staaten abgeschlossen worden, so ein Übereinkomm en mit Parma u. Modena am 9. August, wonach der Verkehr zwischen den betreffenden Staaten ganz freigegeben war u. die italienischen Herzogthümer den österreichischen Zolltarif, das Gefällsstrafgesetz, das Stempelgesetz etc. annahmen; mit Spanien am 30. April eine Schifffahrts- u. Postconvention u. endlich mit der Türkei ein erneuter Zoll- u. Handelsvertrag unter ermäßigten Tarifsätzen, bis zum März 1855 gültig. Auf kirchlichem Gebiet wurden mit dem Päpstlichen Stuhle wegen des Abschlusses eines Concordates, über das Klosterwesen u. die nothwendigen Ordensumgestaltungen Unterhandlungen gepflogen, u. als nächstes Resultat in letzter Beziehung, trotz allem Widerstreben der Ordensvorsteher, erzielt, daß der Papst eine Visitation der Klöster durch die Erzbischöfe von Prag u. Gran anordnete, um zunächst eine Übersicht über die vorhandenen Gebrechen zu gewinnen. Unter dem 9. Sept. war ein neues fünfprocentiges Staatsanlehen von 80 Mill. Fl. durch freiwillige Einzeichnung eröffnet worden, wovon 15 Mill. für Bankschuldenverminderung, 25 Mill. für Papiergeldeinziehung u. 20 Mill. für Eisenbahnbau bestimmt waren, u. die günstige Aufnahme, welche dasselbe in der europäischen Finanzwelt u. im Lande selbst fand, überhaupt das Fallen des Agio der edeln Metalle u. die feste Haltung der Staatspapiere sprachen dafür, daß sich das Vertrauen zu Ö-s Hülfsquellen im Laufe des Jahres gesteigert hatte. Hinsichtlich der militärischen Bauten war die Befestigung der Hauptstadt weiter ausgedehnt worden; hierzu kamen die Befestigungen der Minciolinie, ferner bei Verona u. in Venedig, in Ungarn u. in Dalmatien.

Das Jahr 1853 führte den Kaiserstaat in seiner Entwicklung ungesäumt weiter, u. es erschienen mehre der tiefsteingreifenden organisatorischen Verordnungen für Verwaltung u. Rechtspflege. Zunächst die am 10. Jan. sanctionirten Bestimmungen über die politische Organisation Ungarns, nach welcher das Land in fünf von einander unabhängige Verwaltungsgebiete unter gesonderten Statthaltereiabtheilungen zerfallen, während ein Civil- u. Militärgouverneur die Spitze der Statthaltereicentralverwaltung bilden sollte; dann am 19. Juni eine Ministerialverordnung zur Ausführung der kaiserl ichen Entschließungen vom 14. Sept. 1852 über die Einrichtung u. Amtswirksamkeit der Bezirksämter, Kreisbehörden u. Statthaltereien, sowie über die Ausführung der Organisirung für alle Kronländer mit Ausnahme von Ungarn, des Lombardisch-Venetianischen Königreichs u. der Militärgrenze; ferner am 16. Febr. eine Ciyiljurisdictionsnorm auch für Ungarn, Kroatien, Slawonien, Serbien u. das Temeser Banat; auch am 5. Mai ein Patent betreffs der inneren Einrichtung u. Geschäftsordnung sämmtlicher Gerichtsbehörden in den gesammten Kronländern, während unter dem 29. Juli eine neue Strafproceßordnung für den ganzen Umfang des Kaiserthums (beide mit Ausnahme der Militärgrenze) erlassen wurde; endlich die Patente vom 2. März für die Durchführung der Urbarialentschädigung u. Grundentlastung u. für die Regelung der zwischen den ehemaligen Grundherren u. Unterthanen zufolge des Urbarialverbandes obwaltenden Rechtsverhältnisse theils für Ungarn, Serbien u. das Temeser Banat, theils für Kroatien u. Slawonien. Im Kreise des Ministeriums ging insoweit eine Veränderung vor, als das Ministerium der Landescultur u. des Bergwesens aufgehoben u. unter dem 17. Febr. an die Ministerien des Innern u. der Finanzen überwiesen wurde; ebenfalls wurde Csorich seiner Dienstleistung als Kriegsminister enthoben u. Generalmajor Bamberg mit der Militäradministration betraut. Eine weitere kaiserliche Entschließung vom 12. Mai bestimmte dann, daß die Armeeverwaltung dem Armeeobercommando unter dem Vorsitze des Feldmarschalllieutenant Erzherzog Wilhelm anzugehören habe, das Armeeobercommando aber in vier Sectionen, für rein[461] militärische, für operative, für administrative Angelegenheiten u. für die Militärbildungsanstalten zerfalle. Am 18. Febr. machte der Ungar Johann Libényi (s.d.) einen Mordversuch gegen den Kaiser, welcher jedoch durch die Dazwischenkunft des kaiserl. Flügeladjutanten O'Donell (s.d. 5) vereitelt wurde. Fast gleichzeitig mit diesem Attentat wurde sowohl ein Complot in Ungarn entdeckt, in dessen Folge zahlreiche Verhaftungen stattfanden, als kam auch in Mailand ein Aufstand zum Ausbruch, indem daselbst am 6. Febr. eine bewaffnete Schaar einen Angriff auf die Hauptwache versuchte. Bald aber entdeckte man, daß dem Aufstand ein tief angelegter Plan u. ein weitverzweigtes Complot zu Grunde gelegen habe, u. namentlich wiesen alle Anzeichen auf eine Vorbereitung u. Unterstützung desselben im Canton Tessin hin, worauf alle Tessiner aus der Lombardei ausgewiesen u. eine strenge Grenzsperre gegen den Canton angeordnet, auch die Güter der Flüchtlinge, welche in Folge dieses Attentates die Lombardei verlassen hatten, mit Beschlag gelegt wurden. Wegen erster Maßregel kam es mit dem Schweizerischen Bundesrathe zu einer Differenz, in deren Folge die beiderseitigen Gesandten abberufen wurden (s.u. Lombardisch-Venetianisches Königreich S. 487) u. in Folge der verhängten Gütersequestration der Flüchtlinge, gegen welche die sardinische Regierung im Interesse der im Lande naturalisirten Emigranten Einspruch erhob, wurden die Verhältnisse zu dieser Regierung nur um so gespannter; die beiderseitigen Gesandten wurden gleichfalls abberufen, doch bei der festen Haltung Ö-s trieb die sardinische Regierung, welche ohne die von Frankreich erwartete Unterstützung blieb, die Streitfrage nicht zum Äußersten. Ungleich bedeutungsvoller als diese Verwicklungen mit auswärtigen Staaten war aber nun Ö-s Auftreten gegen die Pforte in diesem Jahre gewesen, um mehrfachen Beschwerden gegen dieselbe, als wegen der Mißhandlungen der bosnischen Christen, des Schutzes der ungarischen Flüchtlinge, der verkümmerten Benutzung der Seehäfen Sutorina u. Kleck im Adriatischen Meere, der nichtbeachteten Schuldforderungen österreichischer Unterthanen, des begonnenen Vernichtungskampfes gegen Montenegro, Abhülfe zu verschaffen. Zu diesem Zwecke ging Fürst Leiningen Ende Januar nach Constantinopel, um Ö-s Forderungen in nachdrücklichster Weise zu betreiben. Zugleich wurde ein starkes Beobachtungsheer zusammengezogen. Die Pforte fügte sich jedoch endlich u. nahm am 12. Febr. das Ultimatissimum des österreichischen Botschafters an. Als dagegen die nun auch von Rußland in Constantinopel erhobenen Forderungen die ernstesten Verwicklungen herbeiführten, bot Ö. nach allen Seiten hin die Hand zur Vermittelung. Doch blieb die vom 24. Juli an in Wien deshalb gehaltene Conferenz der Bevollmächtigten der europäischen Großmächte ohne Erfolg. Auch die persönlichen Zusammenkünfte, welche der Kaiser am 24. Sept. wiederholt in Olmütz u. am 2. Oct. in Warschau mit dem Kaiser von Rußland hatte, ließen keine Einwirkung auf eine Änderung der österreichischen Politik erkennen. Angesichts der drohendsten politischen Verwickelungen setzte die Regierung die bereits im Anfange des Jahres begonnene Verminderung des Heeresstandes fort. Endlich gerieth Ö. auch noch aufs Neue in eine Differenz mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika wegen der auf Befehl des österreichischen Generalconsuls zu Smyrna am 22. Juni vollzogenen Verhaftung des früheren ungarischen Insurgentenoffiziers Koßta, welcher bereits in Amerika die Absicht erklärt hatte, Bürger der Vereinigten Staaten werden zu wollen, u. dessen Auslieferung daher durch eine Bedrohung von Seiten des amerikanischen Kriegsschiffes St. Louis gegen die kaiserliche Brigg Hussar mit einem Angriff, um Koßta mit Gewalt zu befreien, erzwungen wurde. Es entspannen sich darüber lange diplomatische Verhandlungen, welche endlich die Differenz beilegten (s.u. Nordamerikanische Freistaaten S. 66 u. 67). In dem Verhältniß Ö-s zu dem übrigen Deutschland hatte dies Jahr zu dem wichtigen Ergebniß des Abschlusses eines Handels- u. Schifffahrtsvertrages mit Preußen geführt, welcher am 19. Februar, auf 12 Jahre gültig, zu Stande kam u. dem dann auch die übrigen zollvereinten Regierungen beitraten (s.u. Zollverein). Das neubegründete gute Einvernehmen mit Preußen aber erhielt durch die Besuche des Königs von Preußen in Wien, wie des Prinzen von Preußen in Olmütz u. Wien eine um so gewissere Bestätigung. Dem Bundestage gegenüber gab Ö. mehrfache Erklärungen über seine Stellung zur Orientalischen Frage ab (s. Deutschland XIII. D). Ein auf die Grundsätze des Deutsch-Österreichischen Postvereins gebauter Postvertrag mit Sardinien wurde am 28. Sept. abgeschlossen. Dem Lande gegenüber bewies der Kaiser seine Milde neben zahlreichen Amnestirungen bes. durch die Aufhebung des Belagerungszustandes über Wien, Prag u. die böhmischen Festungsstädte vom 1. Sept. an. Zugleich wurde der Belagerungszustand im Lombardisch-Venetianischen Königreiche gemildert, wie die der Stadt Mailand auferlegte Contribution bereits früher erlassen worden war. Auch einer Anzahl von lombardischen Emigranten wurde Begnadigung zu Theil. Am 8. Sept. wurde die am 1. Jan. 1849 durch die Magyaren fortgeführte ungarische Krone (s.u. Heilige Krone) u. Reichsinsignien bei Alt-Orsowa wieder aufgefunden, worauf die Kleinodien am 20. dem Kaiser durch den Militär- u. Civilgouverneur von Ungarn, Erzherzog Albrecht, überreicht u. am 21. zur Aufbewahrung in der kaiserlichen Burg zu Ofen dahin zurückgeführt wurden.

Auch im Jahre 1854 wurde, trotz der Sorge, welche die Regierung bei der Verwickelung der Orientalischen Frage den auswärtigen Verhältnissen widmen mußte, die innere Entwickelung des Staatswesens nicht versäumt. Namentlich wurde mit der Organisation der einzelnen Länder der Monarchie ohne Unterlaß vorgeschritten; die polnischen Landestheile erhielten eine neue administrativ-gerichtliche Verfassung, wonach Lemberg Sitz einer Statthalterei über 12 Kreise mit 120 Bezirken u. Krakau der zweite Verwaltungsbezirk mit sieben Kreisen wurde; Tyrol u. Vorarlberg wurde in vier Theile mit den Hauptorten Innsbruck, Brixen, Trient u. Bregenz getheilt; für das Kroatisch-Slawonische Königreich wurde Agram zum Sitz der Statthalterei u. der Banaltafel (Oberlandesgericht) erklärt u. das Land in fünf Comitate (Agram, Warasdin, Fiume, Pozega u. Essegg) eingetheilt; Mähren erhielt eine Eintheilung in sechs Kreise mit den Hauptorten Brünn, Olmütz, Iglau, Znaim, Hradisch u. Neutitschein, u. Schlesien wurde zu einer Landeshauptmannschaft mit 22 Bezirken, Troppau als Haupt ort, gemacht; Siebenbürgen ward in 10 Kreise getheilt[462] u. Hermannstadt Sitz des Statthalters u. des Oberlandesgerichtes. Im November traten dann die neuen unteren Verwaltungs- u. Justizbehörden in sämmtlichen Kronländern in Wirksamkeit. Die Aufhebung des Urbarialverbandes u. der Entlastung des Grundes u. Bodens in denjenigen Kronländern, in welchen sie nicht bereits vollendet war, machte wesentliche Fortschritte u. wurde unter dem 16. Juni auch für Siebenbürgen angeordnet. Im Juli erschienen auch die Grundzüge für die Herstellung berathender Landesversammlungen aus dem erblichen Grundadel, dem großen u. kleinen Grundbesitze u. der Industrie; jedes Kronland sollte danach seine besondere Vertretung haben, welche ihre Wirksamkeit theils in allgemeinen Landesversammlungen, theils in Landesausschüssen zu äußern hätte. Die größte Thätigkeit entwickelte sich aber auf dem Gebiete des Finanzwesens. Nachdem am 23. Febr. ein Übereinkommen mit der Nationalbank geschlossen worden war, wonach letztere das gesammte mit Zwangscurs umlaufende Papiergeld gegen Banknoten übernahm, wogegen die Staatsverwaltung jährlich bis zur Ausgleichung der Schuld 10 Millionen Gulden an die Bank zahlen u. diese durch Anweisung der Zolleinkünfte sicher gestellt, Papiergeld mit Zwangscurs aber überhaupt nicht mehr ausgegeben werden sollte: wurde am 3. März ein Staatsanlehen von 50 Mill. Fl. in vierprocentigen Staatsschuldverschreibungen eröffnet, danach aber am 26. Juli ein freiwilliges Anlehen im Betrage von mindestens 350 u. höchstens 500 Mill. Fl. im Inlande ausgeschrieben, wodurch die Landeswährung auf Metallwährung zurückgeführt u. die Mittel zur Deckung der außerordentlichen Staatsbedürfnisse beschafft werden sollten. Bis zum 31. August war die Summe von mehr als 500 Millionen gezeichnet. So konnten der Bank nach Ablauf des Jahres 281/2 Mill. Fl. zugewiesen u. in den beiden nächsten Monaten noch erheblichere Zahlungen an sie geleistet werden. Trotz der großen Nothstände des. Jahres war auch das Staatseinkommen gegen das des vorigen Jahres noch gestiegen. Am Jahresschluß endlich kam die Übereinkunft zwischen der Regierung u. einer österreichisch-französischen Capitalistengesellschaft zu Stande, wonach Letzter auf 90 Jahre die Verwaltung der Staatsbahnen von Bodenbach nach Olmütz, von Wien nach Pesth u. von Orowicza nach Backasch, u. als Besitzthum für immer die Kohlenlager bei Brandis, ein Theil des Kohlenlagers bei Fünfkirchen u. die gesammten Staatsgüter, Kohlengruben, Eisenwerke, Maschinenwerkstätten, Kanonengießereien nebst 120,000 Morgen Wald im Temeswarer Banat bei 30jähriger Abgabenfreiheit gegen Zahlung von 200 Mill. Francs in Gold u. Silber überlassen wurden. Somit war der Regierung schon augenblicklich ein reicher Zufluß von Silbermitteln zur Regelung der Valuta geboten, nicht minder aber auch die Aussicht auf einen Aufschwung für Industrie, Bergbau u. Landwirthschaft des Kaiserstaates gewonnen. Für die Finanzverwaltung des Staates selbst war insofern eine Veränderung eingetreten, als durch Verordnung vom 27. März eine Centralbehörde zur Staatscontrole über das gesammte Rechnungswesen eingesetzt worden war, die unmittelbar dem Monarchen unterstand, gleichen Rang mit den übrigen Ministerien erhielt u. in den Staatshaushalt Übersicht u. Zusammenfassung bringen, sowie das System der Ersparung erleichtern sollte, Auch dem Unterrichtswesen wendete sich die Aufmerksamkeit der Regierung in gesteigertem Maße zu. Durch Erlaß vom 26. Jan. wurde der gesammte Unterricht in allen katholischen Gymnasien der Aufsicht der Bischöfe unterstellt u. in Ungarn u. der Bukowina Anstregungen zur Hebung des Volksschulwesens gemacht. Der Presse des Landes wurde eine freiere Bewegung gestattet. Ein neues Berggesetz für die gesammte Monarchie vom 23. Mai trat mit dem 1. November in Kraft. Trotz der drohenden Weltlage wurde am 20. April der Kriegszustand in den ungarischen, am 1. Mai in den italienischen Ländern, ebenso in Galizien u. endlich am 15. December in Siebenbürgen aufgehoben.

Die hervorragendsten Momente in der äußeren Politik waren nach der Unterzeichnung des Wiener Conferenzprotokolls vom 13. Januar u. der Ablehnung der darin festgestellten Punkte von Seiten Rußlands, der Abschluß eines Schutz- u. Trutzbündnisses mit Preußen vom 20. April, welchem dann auch der Deutsche Bund beitrat, ferner der Vertrag mit der Pforte vom 14. Juni wegen der Besetzung u. militärischen Beschützung der Donaufürstenthümer, die Verhandlungen mit Rußland wegen der Zurückziehung der russischen Truppen aus denselben u. endlich der Allianzvertrag mit Frankreich u. England vom 2. December, vgl. Deutschland (Gesch.) XIII. D) S. 88. Hand in Hand damit gingen nun aber auch die kriegerischen Vorbereitungen im Lande. Schon Anfang Februar wurde die Aufstellung eines Armeecorps von 25,000 Mann in der Wojwodina u. dem Temeser Banat verfügt u. dasselbe unmittelbar darauf um noch 25,000 Mann zur vollen Wahrung der Südostgrenze des Reiches vermehrt. Unter dem 29. März wurde die ganze dritte Armee auf Kriegsfuß gesetzt. Je bedrohlicher aber im Laufe des Jahres die allgemein politischen Verhältnisse wurden u. je mehr im Besondern die Zustände in Serbien u. Montenegro (s.d.) eine unausgesetzte Aufmerksamkeit erforderten, um so mehr sah sich Österreich genöthigt, seine Truppenaufstellungen an der nordöstlichen u. südöstlichen Grenze zu verstärken, u. es wurde demgemäß 15. Mai eine neue Recrutirung von 95,000 Mann verordnet. Nachdem die Donaufürstenthümer am 18. Sept. von den Russen geräumt worden waren, erfolgte die Besetzung derselben durch die Österreicher unter Coronini (s.u. Walachei). Endlich verfügte ein kaiserlicher Tagesbefehl vom 2. November, daß die ganze Armee bis Ende Januar k. I. auf den Kriegsfuß gesetzt werde. Die Bucht von Cattaro wurde am 6. Mai zum Kriegshafen erklärt u. mit der Befestigung der strategisch wichtigen Punkte fortgefahren. Über die Marine, welche durch eine Fregatte u. zwei Dampfer verstärkt wurde, erhielt Erzherzog Ferdinand Maximilian das Obercommando, u. in Folge davon wurde der bisherige Admiralitätsrath aufgelöst. Mitten unter allenkriegerischen Aussichten u. Rüstungen hatte der Kaiser am 24. April seine Vermählung mit Prinzessin Elisabeth, Tochter des Herzogs Max in Baiern, gefeiert, woran sich eine weitumfassende Amnestie knüpfte. Rücksichtlich einzelner auswärtigen Beziehungen wurde der Conflict mit Tessin dem Austrag nahe gebracht u. am 16. Juni die Grenzsperre aufgehoben; in den griechischen Wirren aber schloß sich die Regierung den Vorstellungen Englands u. Frankreichs[463] an die griechische Regierung betreffs der Annahme der türkischen Forderungen in Gemeinsamkeit mit Preußen an. An Verträgen schloß die Regierung einen Handels- u. Schifffahrtsvertrag mit Belgien vom 2. Mai, Postverträge mit Sardinien u. Rußland, letztern vom 14. Juli, wie den Telegraphenvertrag mit Sardinien. Zum Zweck einer von Ö. bes. angestrebten Münzeinigung für die deutschen Staaten (gemäß dem 19. Artikel des Vertrags vom 19. Febr. 1853) versammelte sich am 18. Nov. eine Münzconferenz in Wien aus Bevollmächtigten der größeren deutschen Staaten, welche jedoch weder in diesem noch im nächsten Jahre zu irgend einem wesentlichen Ergebniß führte.

Das Jahr 1855 führte den Kaiserstaat seinem Ziele näher, wesentlich gefördert durch die veränderte Stellung, welche Ö. im Laufe des Jahres zu der Orientalischen Frage eingenommen hatte. Am Schlusse des vergangenen Jahres hatte Ö. ein Heer von 700,000 Mann aufgestellt, von denen in der östlichen Hälfte der Monarchie etwa 400,000 Mann versammelt u. zum Theil über die Grenze hinaus bis zu den Ufern des Pruth vorgeschoben waren. Zugleich bot die Regierung alle Mittel auf, eine theilweise Mobilmachung auch der gesammten deutschen Bundescontingente zu erreichen, indeß der Deutsche Bund ließ sich nur zu dem Beschlusse der Kriegsbereitschaft bewegen u. lehnte die ihm von Ö. empfohlene Annahme der vier Garantiepunkte gänzlich ab. Inzwischen waren auch die am 15. März in Wien wiederum eröffneten Friedensconferenzen ohne Erfolg geblieben; eine neue von Ö. ausgehende Aufstellung behufs einer Vereinigung zwischen den streitenden. Mächten hatte auch von Seiten Englands u. Frankreichs Zurückweisung erfahren. Von da an zog sich Ö. mehr u. mehr aus seiner bisherigen drohenden Stellung zurück (vgl. Deutschland [Gesch.] XIII. D) u. entließ im Laufe des Jahres den größten Theil seiner Truppen, so daß am Schlusse des Jahres die ganze österreichische Armee, mit Ausnahme des Occupationscorps in den Donaufürstenthümern, auf den Stand zurückgeführt war, welchen sie vor dem Ausbruche des Russisch-Türkischen Krieges gehabt hatte. Die Ergebnisse der inneren Politik in diesem Jahre waren trotz der ungeheueren Rüstungen bedeutend genug. Ein gänzlicher Umschwung in den Finanzverhältnissen des Staates war bereits durch den am 14. Januar erfolgten Rücktritt v. Baumgartens bedingt, wonach v. Toggenburg 23. Febr. das Handelsministerium u. am 13. März v. Bruck das Finanzministerium übernahm. Auf das Nationalanlehen waren bis Ende März über 164 Mill. Fl. eingezahlt. Als leitende Principien für die neue Finanzpolitik Bruck's stellten sich folgende Grundsätze heraus: Reducirung des Heeres; Beschränkung der Börsenspeculation mit den Capitalien der Bank; Verminderung des Notenumlaufes durch Abtragung der Zettelschuld bei der Bank; Beseitigung des Deficits der Staatseinnahmen. Demgemäß wurde bezüglich der Deckung der Schuld des Staates an die Nationalbank theilweis in der bisherigen Weise fortgefahren. Der durch die seit 1817 der Bank überwiesene Einlösung der Anticipationsscheine entstandene Schuldtheil, welcher bis auf 60 Mill. eingelöst war, sollte so weiter getilgt werden; der durch die Umwandelung der Reichsschatzscheine erwachsene zweite Schuldtheil war durch die Nationalsubscriptionen gedeckt; zur Deckung des dritten Schuldtheils aber, der dem Staate gemachten Vorschüsse im Belaufe von 155 Mill. Fl., sollten der Bank vom Staate Staatsgüter bis zur Höhe dieses Werthes überlassen werden, wodurch einestheils die Banknoten einen Realwerth durch vollständige Deckung erhielten, anderntheils die Ertragsfähigkeit der Staatsgüter durch den Übergang ihrer Verwaltung in Privathände bedeutend gehoben zu werden versprach (Publication vom 26. Octbr.). Ein zweiter Hauptpunkt der Finanzoperation mit der Nationalbank bestand in einer neuen Emission von Bankactien im Betrage von 20 Mill. Fl. Silber, behufs der Vermehrung des Silbervorrathes. Zugleich wurde hiermit laut Erlaß vom 21. Octbr. das Statut der Bank durch Annexion einer Hypothekenbank zur Hebung u. Erleichterung des landwirthschaftlichen Betriebes erweitert. Im Dec. wurde ein Allgemeines Creditinstitut für Handel u. Gewerbe mit 644 Mill. Fl. gegründet. Zugleich war man nun aber auch von Seiten der Regierung dem Grundsatze der Überlassung von Bergwerken u. Eisenbahnen an Privatgesellschaften weiter gefolgt. Eine Belgisch-französische Gesellschaft erhielt die Concession zur Durchforschung verlassener bergmännischer Arbeiten in verschiedenen Provinzen des Reiches, eine Englisch-sardinische zur Anlegung einer Verbindungsbahn zwischen den österreichischen u. sardinischen Staatsbahnen, endlich wurde auch Anfang August eine Deutsch-österreichische Zoll- u. Handelscommission constituirt, deren Aufgabe die Beaufsichtigung der Handhabung des Februarvertrages sein sollte. Auch auf dem Gebiete der politischen Organisationen that sich vielfach ein Fortschritt kund. Ein Erlaß des Justizministeriums vom 7. Jan. verkündete, daß im Lombardisch-Venetianischen Königreiche am 15. April zugleich mit der neuen Strafproceßordnung das Institut der Staatsanwaltschaft in Kraft treten solle; unter dem 15. Juli wurde die Wiederberufung der Lombardisch-Venetianischen Congregationen angeordnet u. dem Königreiche somit die seit 1848 außer Wirksamkeit getretene Landesvertretung zurückgegeben. Daneben wurde die Ausarbeitung der Statuten für die verschiedenen Landesvertretungen in den einzelnen Kronländern betrieben. Für Ungarn wurde zu Ende des Jahres das oberste Urbarialgericht, sowie in den verschiedenen ungarischen Verwaltungsbezirken die Urbarialobergerichte constituirt. Zur Ausführung der neuen Gerichtsorganisation in den deutschen Kronländern gehörte die Inkraftsetzung einer neuen Notariatsordnung vom 1. Aug. an. Über die fortgesetzte Grundentlastung erfolgten neue Ministerialverordnungen vom 31. Juli, sowie Ende Januar die Publication eines neuen Militärstrafgesetzbuches, nachdem bereits das Spießruthenlaufen u. Krummschließen in der Armee abgeschafft worden war. Ein weiterer kaiserlicher Erlaß vom 25. Juli gab ein neues Pensionirungsnormale. Von besonderer Wichtigkeit war endlich, was in dem Jahre 1855 nach der kirchlichen Seite hin zu Stande gebracht worden war. Die schon seit längerer Zeit mit dem Päpstlichen Stuhle wegen des Abschlusses eines Concordates gepflogenen Unterhandlungen waren nun wirklich so weit gediehen, daß am 18. Aug. die Unterzeichnung desselben durch die betreffenden Bevollmächtigten, den Cardinal Viale Prela u. den Erzbischof von Wien, von Rauscher, in Wien vollzogen werden konnte, worauf, nachdem am 25. Sept. die Auswechslung der Ratificationen stattgefunden hatte, die Publication[464] des Concordats am 23. Nov. erfolgte (s. Concordat I. N). Die Ausführung der einzelnen Bestimmungen des Übereinkommens blieb übrigens Gegenstand der weiteren Verhandlungen mit dem Römischen Stuhle, u. man sah in dieser Hinsicht bes. näheren Feststellungen über die Eheverhältnisse u. den Unterricht der katholischen Jugend mit Erwartung entgegen. Auch die Evangelische Kirche fand Berücksichtigung bei der Regierung. In Siebenbürgen wurde derselben ein Statut zugesichert, welches ihr Selbstverwaltung u. die freie Wahl der Vertreter ihrer Angelegenheiten gewähren sollte, u. evangelische Geistliche u. Schulmänner Ungarns waren als Vertrauensmänner vom 17. Mai an in Wien versammelt, um unter dem Vorsitz des Cultusministers die Vorberathung einer Gesetzvorlage zu pflegen, welche die Regelung der kirchlichen Verhältnisse der Evangelischen in Ungarn herbeiführen sollte. Während dann das dort Vereinbarte weiteren Erörterungen im Ministerium vorlag, erschien schon im Juli ein kaiserlicher Erlaß, wonach zunächst die Oberaufsicht über evangelische Privatschulen den Händen der katholischen Geistlichen entzogen u. den evangelischen übertragen war. Außerdem ertheilte die Regierung Anfang August die Erlaubniß zur Errichtung einer Lehranstalt in Pesth zur Bildung evangelischer Theologen. Bezüglich des allgemeinen Studienwesens wurden durch Erlaß vom 29. Sept. die Grundbestimmungen über die Einrichtung der rechts- u. staatswissenschaftlichen Studien festgestellt. Bei der am 5. März erfolgten Entbindung der jungen Kaiserin von einer Prinzessin wurde abermals eine Amnestie für Alle ertheilt, welche wegen des Verbrechens der Majestätsbeleidigung, der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses etc. in Untersuchung od. bereits in Strafe genommen worden waren. Calamitäten erfuhr das Land bes. durch Überschwemmungen, namentlich in Ungarn, in Tyrol u. Vorarlberg, wo große Strecken verwüstet u. mehre Ortschaften vertilgt wurden. Die Regierung verwandte große Summen für Wasserbauten u. Flußregulirungen. Besonders aber galt ihre Aufmerksamkeit dem Eisenbahnbau. Die Linie zwischen Triest u. Laibach, wie die Galizische Bahn, wurden weiter geführt; die von Linz nach Wien u. von Wels nach Salzburg in Angriff genommen; in Ungarn wurde an der Bahn zwischen Szolnok, Großwardein u. Debreczin gearbeitet u. die von Debreczin über Tokai nach Szerencs vorbereitet. Übrigens war auch durch eine Ministerialverordnung vom 25. Jan. jedes Hinderniß der Übersiedelung aus anderen Theilen der Monarchie nach Ungarn aufgehoben. Bezüglich des Telegraphenwesens begann seit 15. Juni ein directer Verkehr zwischen Ö. u. Rußland; Bregenz wurde zu einem Staatshafen u. Pola zur Reichsfestung erhoben; zufolge eines in Mailand abgeschlossenen Vertrages vom 7. April fand eine vollständige Ausgleichung der Differenzen mit der Schweiz bezüglich Tessins statt, wonach die Tessiner sich wieder frei in der Lombardei niederlassen konnten.

Im Jahre 1856 war es neben der kirchlichen Frage vorzugsweise die auswärtige Politik, welche die Regierung beschäftigte. In der Orientalischen Frage trug Ö-s Festhalten an der einmal eingeschlagenen Politik wesentlich zur Wiederherstellung des europäischen Friedens bei. Nachdem noch am 12. Jan Ö. gegenüber den russischen Vorschlägen sein Beharren bei dem westmächtlichen Ultimatum erklärt hatte, traf schon Mitte des Monats die Nachricht ein, daß Rußland dasselbe annehme, worauf am 1. Febr. in Wien der Zusammentritt der Repräsentanten der Türkei u. der Großmächte, mit Ausnahme Preußens, erfolgte, um einen Präliminarentwurf anzunehmen, welchem der Pariser Friede vom 30. März folgte (s.u. Russisch-Türkischer Krieg), welcher am 15. April auch durch den Kaiser von Ö. unterzeichnet wurde. An demselben Tage fand aber auch der Abschluß eines Sonderbündnisses zwischen Ö., Frankreich u. Großbritannien statt, welches die Aufrechthaltung der Unabhängigkeit u. Unverletzbarkeit des Türkischen Reiches bezweckte. Die Verzögerung der Ausführung der Friedensbedingungen von Seiten Rußlands ließen erst gegen Ende des Jahres eine völlige Ausgleichung zwischen den betheiligten Mächten zu Stande kommen u. brachten Ö. zu einem engeren Anschluß an England. Deshalb ließ auch Ö. die Besetzung der Donaufürstenthümer, obschon der dortige Truppenstand seit Mitte Mai bis auf 16,000 Mann herab gemindert worden war, noch fortwähren. Nicht minder beschäftigte die Italienische Frage die österreichische Regierung. Der fortgesetzten Agitation des Turiner Cabinets gegen Ö., welche bes. aus der, durch eine vom Kaiser für die lombardische Emigration erlassene allgemeine Amnestie neu angeregten Sequestrationsfrage Nahrung zog, wurde österreichischer Seits Mäßigung u. fester Ernst entgegengesetzt. In der Neapolitanischen Frage endlich blieb Ö. bei einer vermittelnden Stellung u. schloß sich einer Reihe von Forderungen, welche Frankreich u. Großbritannien bezüglich zeitgemäßer Reform an das Cabinet von Neapel gestellt hatten, in der Form von Rathschlägen an; gegen eine bewaffnete Demonstration aber protestirte es in Paris u. London. Gegenüber den neuen Schritten Dänemarks bezüglich Holsteins u. Lauenburgs, namentlich hinsichtlich der Domänenfrage, trat Ö. gemeinsam mit Preußen in die Schranken. In der inneren Politik wurde mit der zunehmenden Gewißheit eines Friedensschlusses auch die Verminderung des Heerbestandes fortgesetzt. Eine der ersten Maßregeln nach der Wiederherstellung des Friedens bestand in einer Herabsetzung der Zölle für die wichtigsten Einfuhrartikel meist noch unter den Zollvereinstarif herab, wodurch die Zolleinkünfte gemehrt u. der Anschluß an den Zollverein wieder weiter angebahnt wurde. Als Frucht der Verhandlungen eines Eisenbahncongresses in Wien kam am 1. März zwischen der Regierung u. Rothschild nebst dem Herzog von Galliera ein Vertrag wegen der Überlassung der italienischen Staatsbahnen gegen den Betrag von 25 Mill. Fl. u. einen Gewinnantheil zu Stande. Durch Erlaß vom 8. Febr. wurde eine allgemeine Amnestie für die lombardische Emigration verkündigt unter Zusicherung straffreier Rückkehr, Wiedererlangung des Staatsbürgerrechtes u. der Rückgabe der mit Beschlag belegten Güter, wenn bis Ende des Jahres hierum nachgesucht worden sei. Auch die zweite Entbindung der Kaiserin von einer Erzherzogin wurde durch eine weitere Amnestie, wie durch die Aufhebung der Vermögensentziehung für eine Anzahl der in Ungarn u. Siebenbürgen durch die letzte Revolution Compromittirten bezeichnet. Im Militärwesen erschien ein Recrutirungsgesetz, wonach das bisherige Loskaufen vom Dienste nicht mehr gestattet sein u. Herabsetzung[465] der wirklichen Dienstzeit von acht auf fünf Jahre, mit zweijähriger Reservepflicht, eintreten sollte. Auf die Vermehrung der Seemacht im Mittelmeere wurde auch 1856 ernstlich Bedacht genommen, indem zwei Schraubenfregatten u. ein Linienschiff neu gebaut, der Grund zu einer Marineakademie in Fiume gelegt u. eine Vermehrung der Seeoffiziere u. Flottenmannschaften angeordnet wurde. Der Eisenbahnbau schritt schnell vorwärts, u. wegen der sich nach Baiern u. Tyrol ausstreckenden Elisabethbahn wurde unter dem 21. April ein Staatsvertrag über deren Anschluß an die baierischen Bahnen abgeschlossen. In der kirchlichen Frage endlich wurde nichts unterlassen, um eine baldige Ausführung des Concordates zu ermöglichen. Unter dem 25. Jan. berief ein Schreiben des österreichischen Cultusministers sämmtliche Erzbischöfe u. Bischöfe der Monarchie zu gemeinsamen Conferenzen über die Vollziehung des Concordates nach Wien, welche dann vom 7. April bis zum 16. Juni abgehalten wurden. Den Protestanten wurde gestattet, ihre Bethäuser mit Thürmen u. Glocken zu versehen, auch auf abgetheilten Friedhöfen die Leichenbestattung ganz nach ihrem Cultus vorzunehmen u. die Glocken dabei zu benutzen. In Bezug auf die auswärtige Politik beharrte die österreichische Regierung, gegenüber dem Andrängen Rußlands u. Frankreichs, auf der Besetzung der Donaufürstenthümer, weil die Friedensbedingungen des Pariser Tractates noch nicht vollständig ausgeführt, namentlich die Grenzfrage noch unerledigt u. die Ordnung der staatlichen Verhältnisse der Donaufürstenthümer, deren Divan noch nicht einmal einberufen worden, nicht gesichert sei. Zugleich lag der fortgesetzten Occupation aber auch die Abneigung Ö-s gegen eine, bes. von Frankreich u. Rußland betriebene Vereinigung der Fürstenthümer zu Grunde, welche es mit der großbritannischen Regierung theilte, wie überhaupt die Beziehungen zu dieser vorzugsweise inniger wurden, während sich die Tendenz zu einer vollständigen Trennung von Rußland immer schärfer hervorstellte. Nach der auf der zweiten Pariser Conferenz bewiesenen Nachgiebigkeit von Seiten Nußlands begann Ö. die Fürstenthümer Anfang 1857 allmälig zu räumen. In der Neuenburger Frage ergriff die Regierung bezüglich des eigentlichen Differenzpunktes die Partei Preußens u. sprach sich für die sofortige Freigebung der Gefangenen u. die Beseitigung des im Canton herrschenden widernatürlichen Zustandes aus; doch je drohender die Verhältnisse wurden, eine um so lauere Theilnahme legte Ö. an den Tag, bestand statt einer kriegerischen Entscheidung auf Beilegung durch einen Congreß der Unterzeichner des Londoner Protokolls von 1852 u. suchte dem bewaffneten Vorgehen Preußens durch die Behauptung Hindernisse zu bereiten, daß der Durchmarsch preußischer Truppen durch die südlichen Bundesländer der vorbergängigen Genehmigung des Bundestages bedürfe. Dies führte zu angelegentlichen Verhandlungen zwischen den beiden betreffenden Cabineten, bis die Nachgiebigkeit der Schweiz diese Differenz von selbst ausglich. Das letzte wichtige Ereigniß des Jahres war die Reise des Kaisers nach Oberitalien. Vorangegangen war derselben die kaiserliche Verordnung vom 2. Novbr. bezüglich der Bedingungen über den Wirkungskreis u. die Geschäftsbehandlung der Centralcongregationen im Lombardisch-Venetianischen Königreiche; die neue Feststellung erhielt namentlich eine erhöhte Bedeutung durch den eingeräumten Einfluß der Centralcongregation auf die Verwaltung der Landesfonds. Am 17. Nov. trat der Kaiser in Begleitung seiner Gemahlin die Reise nach Venedig an, traf hier am 25. ein, erreichte Verona am 7. Jan. 1857, Brescia am 11. u. hielt endlich am 15. seinen Einzug in Mailand (s. Lombardisch-Venetianisches Königreich). In Folge dieser Reise wurden einer Anzahl von Städten ihre rückständigen Schuldbeträge erlassen, viele wegen politischer Vergehen Verurtheilte begnadigt, die Güter aller Flüchtlinge von dem Sequester befreit u. endlich am 25. Januar von Mailand aus eine allgemeine Lombardisch-Venetianische Amnestie verkündigt, wonach alle politisch Verurtheilten freigelassen u. die Processe niedergeschlagen werden sollten.

Von da an fing wieder die Finanzlage an, die Regierung mehr zu beschäftigen u. man hoffte namentlich viel von der Besetzung des Finanzministeriums mit von Bruck. Die Ausgaben hatten in Folge der Zeitereignisse u. der neuen Einrichtungen im Staatsorganismus von 1848 an bis mit 1855 mehr als die Einnahmen betragen, 674 Mill. Gulden; rechnet man dazu noch 142 Millionen, welche für Eisenbahnen u. Telegraphen ausgegeben worden waren, so hatte sich, mit Hinzurechnung des Verlustes bei der Versilberung der Anleihen, die Schuldenlast um ungefähr 900 Mill. u. der Betrag der zu zahlenden Zinsen um jährlich 45 Mill. vergrößert. Trotz wiederholten Kundgebungen zu Gunsten der Sparsamkeit von Seiten des Kaisers stieg das Ausgabebudget; man setzte daher zunächst die Ausgaben fürs Heer (216 Mill. im J. 1655) auf 120 Mill. für 1856 u. auf 100 Mill. für 1857 herab Außerdem sollten durch Hebung u. Belebung von Handel, Gewerbe u. Landwirthschaft die Steuerkraft erhöht u. die Einnahme vermehrt werden. Indessen traten in Folge der Politik des französischen Kaisers die äußern Verhältnisse sehr bald wieder in den Vordergrund. Schon während der Pariser Conferenzen im März 1856 hatte die Sprache Sardiniens erkennen lassen, daß tiefer angelegte Pläne gegen Ö. vorhanden waren. Die französische Politik hatte die politische Solidarität Ö-s, Preußens u. Rußlands aufgehoben u. namentlich zwischen Ö. u. Rußland Zwietracht gesät, welches letztere von nun an mit Frankreich gegen Ö. handelte; ebenso konnte man eine Spannung zwischen Ö. u. Preußen wahrnehmen. Auch England fand es zur Verfolgung u. Erreichung seiner politischen u. Handelszwecke gerathener, gegen Ö. mit Frankreich gemeinschaftlich zu wirken. Im Osten bildet O. einen Damm gegen Rußlands Eroberungsgedanken; im Westen kann Frankreich die ersehnten Rheinländer nicht gewinnen, bevor Ö. nicht niedergeworfen ist, u. durch die Verdrängung der österreichischen Zolllinie u. Industrie aus Italien eröffnet sich für England ein neuer Markt. Es bedurfte nur noch eines offenen Zwiespaltes in Deutschland, um Ö. gänzlich zu vereinsamen u. seine Niederlage gewiß zu machen, worauf die Agenten der französischen Diplomatie in Wien u. Berlin hinarbeiteten. Der nächste Angriff drohte von Italien aus, u. die österreichische Regierung erklärte nicht nur öffentlich durch ihre Organe, daß Sardinien den Gedanken hege, durch Revolutionirung Italien zu erobern, sondern suchte auch schon zu Anfange des Jahres 1857 in diesem Kampfe Deutschland solidarisch mit sich zu[466] verbinden. Während u. nach der Reise des Kaisers in Venetien u. der Lombardei wurde das Benehmen der sardinischen Regierung so feindselig, daß sich Ö. genöthigt sah, den diplomatischen Verkehr abzubrechen (16. März 1857). Im Laufe des Monats März räumten die österreichischen Truppen die Moldau u. Walachei, die Regierung aber fuhr fort gegen Rußland, Preußen, Frankreich u. Sardinien die Vereinigung der beiden Fürstenthümer, welche sie zum Vortheil Rußlands glaubte, zu hintertreiben zu suchen. Am 7. Oct. kam zwischen den souveränen Donauuferstaaten zur Regelung der freien Schifffahrt auf der Donau ein Vertrag zu Stande, gegen welchen, als zum Geschäftskreis der Pariser Conferenzen gehörig, Frankreich Bedenken erhob, welche Ö. zwar nicht anerkannte, jedoch zu einer Abänderung zu Gunsten der Freiheit der Schifffahrt seine Zustimmung gab. Mit der Türkei schloß Ö., zugleich im Namen Preußens, Baierns u. anderer deutschen Staaten, einen Vertrag zur Regelung des telegraphischen Verkehrs; mit Modena wurde der Zollvereinsvertrag erneuert. Hand in Hand mit Preußen gehend, beschäftigte sich die österreichische Diplomatie viel mit der Angelegenheit der Bundesstaaten Holstein u. Lauenburg, u. da Dänemark den sehr gemäßigten Anforderungen nicht genügte, übergaben Ö. u. Preußen gemeinschaftlich die Sache dem Deutschen Bunde zur Entscheidung. An den Conferenzen mehrer deutschen Bundesstaaten zur Feststellung eines Deutschen Handelsgesetzbuches, welche am 15. Jan. 1857 in Nürnberg eröffnet wurden, nahm auch Ö. Theil, u. am 24. Jan. kam zwischen Ö. u. den Staaten des Deutschen Zollvereins ein Münzvertrag zur Herstellung eines gemeinschaftschaftlichen Münzfußes zu Stande, welcher bald darauf ins Leben trat (s. Münzconvention g). Im Innern wurde zur Verminderung der Ausgaben die Reduction des Heeres weiter fortgeführt, die Triest-Laibacher Bahn durch den Kaiser selbst eröffnet, eine neue Paßeinrichtung zur Erleichterung der Reisenden in der Art getroffen, daß die Pässe nur noch an der Grenze untersucht werden sollen, vom 9.–17. Mai in Wien eine Landwirthschaftliche Ausstellung veranstaltet u. die Grundverhältnisse in Slawonien u. Kroatien durch kaiserliches Patent geordnet. Eben so wohlwollende Maßregeln wie für das Lombardisch-Venetianische Königreich hatte der Kaiser auch für Ungarn vorbereiten lassen. Die Reformirten u. Evangelisch-Lutherischen Ungarns u. Siebenbürgens hatten eine Deputation nach Wien geschickt, um dem Kaiser persönlich die Bitte um Zusammenberufung einer allgemeinen Synode vorzutragen, welche eine endgültige Organisation ihrer Kirchen berathen u. beschließen sollte; dieselbe ward mit der Versicherung aufgenommen, daß die Regierung die Rechtegesetzlich anerkannter Confessionen achten werde. Am 4 Mai begab sich das kaiserliche Paar selbst nach Ungarn, wo der Kaiser eine Generalamnestie für alle politischen Verbrecher in der ganzen Monarchie mit Ausnahme des Lombardisch-Venetianischen Königreichs gewährte. Durch einen zweiten Gnadenact wurden alle mit Beschlag belegten Güter im Betrage von 40 Mill. Gulden den Amnestirten zurückgegeben. In Bezug auf die im Auslande befindlichen Flüchtlinge wurde bestimmt, daß auf ihre Begnadigungsgesuche der Kaiser besondere Entschließung fassen werde. Der ungarische Adel benutzte die Gelegenheit, um seine Wünsche vorzutragen, welche dahin gingen, daß alle gerichtliche u. höhere Beamtenstellen in Ungarn mit. Ungarnbesetzt, daß die Ungarische Sprache im amtlichen Verkehr erlaubt u. daß nebst Regulirung des Steuerwesens eine ständische Verfassung den Ungarn gewährt werden möge. Dagegen sprach sich der Kaiser in einem Handschreiben an den Generalgouverneur Ungarns vom 9. Septbr. dahin aus, daß er an den Grundsätzen der organischen Decrete vom 31. Dec. 1851 festhalten werde, welche jedoch nützliche Reformen nicht ausschlössen. Die Regierung bemühte sich auch in Ungarn Kenntnisse u. Bildung zu verbreiten. In den Volksschulen wurde nun ungarisch gesprochen, aber die Schüler der höheren Bildungsanstalten mußten auch Deutsch lernen. Die Angelegenheit der Donaufürstenthümer sollte durch eine Übereinkunft vom 8. Aug. 1858 in Paris von den Bevollmächtigten der Vertragsparteien des Pariser Friedens geregelt werden, worin die Moldau u. Walachei die Vereinigten Fürstenthümer genannt wurden, wovon eine jede einen besondern Hospodaren habensollte. Die Geldkrisis von 1857–58 ließ auch Ö. nicht unberührt; die Dampfschifffahrtsgesellschaft des Lloyd hatte aber, trotz der Einrichtung neuer Linien zwischen Triest u. Barcelona u. zwischen Corfu u. Messina u. Malta, immer noch eine nicht unbedeutende Mehreinnahme. Gegen Ende des Jahres 1858 waren die Verhältnisse in den an Ö. grenzenden Provinzen der Türkei unter französischem u. russischem Einflusse bereits so verwickelt, daß die österreichischen Interessen darunter litten u. ein Bruch mit Frankreich wahrscheinlich wurde. Der Kaiser hatte am 25. Dec. 1858 unter Befehl des Generals Coronini Truppen an die serbische Grenze rücken lassen, mit der Weisung, den türkischen Pascha in Belgrad gegen einen etwaigen Angriff der Serben zu schützen. Dagegen legte die französische Regierung Verwahrung ein als im Widerspruch stehend mit dem Pariser Vertrag von 1856. Die russische Regierung hatte den zwischen Rußland u.ö. bestandenen Seeschifffahrtsvertrag seit Ende October gekündigt u. dagegen mit Sardinien eine Übereinkunft wegen einer russischen Seestation im Hafen Villafranca am Mittelmeer getroffen.

Als der Kaiser der Franzosen am Neujahrstag 1859 zu dem österreichischen Botschafter von Hübner die für eine solche Gelegenheit außergewöhnlichen Worte sprach, er bedaure, daß zwischen seiner u. der österreichischen Regierung über wichtige Fragen wenig Übereinstimmung stattfände, u. alsbald darauf eine vom Moniteur empfohlene Brochure unter dem Titel: Napoleon III. u. Italien, als Nothwendigkeit hinstellte, Italien von fremdem (d.h. österreichischem) Einflusse zu befreien: war es der österreichischen Regierung nicht mehr zweifelhaft, daß der Krieg mit Frankreich wegen Italien nahe bevorstehe, u. bereits am 7. Jan. 1859 gingen die ersten Verstärkungen zum österreichischen Heere in Italien ab, welches im März die Stärke von 200,000 M. erreicht hatte. In einem Rundschreiben an die deutschen Staaten zweiten Ranges vom 5. Febr. hielt es die österreichische Regierung an der Zeit, sich darüber zu vergewissern, welche Maßregeln diese Staaten im Falle eines Krieges ergreifen würden. Eine Depesche vom 22. Febr. an Preußen drang darauf, die deutschen Bundesfestungen kriegsbereit zu machen, u. an die Ernennung von Befehlshabern der vereinten deutschen Heere zu denken.[467] In einer Note vom 25. Februar an den österreichischen Gesandten in London wurden die sardinischen Plane beleuchtet u. erklärt, daß der Kaiser von Ö. geneigt sei, sich mit Frankreich über eine gleichzeitige Räumung des Kirchenstaates zu verständigen, u. nur zu den Waffen greifen werde, um unbestreitbare, auf anerkannten Verträgen beruhende Rechte zu vertheidigen. Am 6. März ersuchte die österreichische Regierung Preußen, sein Heer in Kriegsverfassung zu setzen. Unter diesen Umständen schlug Rußland vor, die Italienische Frage auf einem Europäischen Congreß zur Entscheidung zu bringen (21. März 1859), während ein englischer Gesandter nach Wien ging, um diesen Vorschlag zu unterstützen. Ö. willigte ein, an einem solchen Congresse theilzunehmen, jedoch nur unter der Bedingung, daß Sardinien vorher entwaffne. Zu gleicher Zeit reiste Erzherzog Albert nach Berlin, um für den Fall, daß die Unterhandlungen zu keinem Ziele führten, gemeinschaftliche Maßregeln mit Preußen zu vereinbaren. Aber noch während seiner Anwesenheit in Berlin sandte die österreichische Regierung einen Stabsoffizier nach Turin, um die sardinische Regierung aufzufordern, binnen drei Tagen das Heer auf den Friedensfuß zu bringen u. die italienischen Freiwilligen zu entlassen, od. des Krieges gewärtig zu sein. Erzherzog Maximilian, Generalgouverneur des Lombardisch-Venetianischen Königreichs, wurde zurückgerufen u. Graf Gyulay mit dem Oberbefehl betraut. Als Sardinien der Aufforderung nicht nachkam, gab der Kaiser seinem Heere Befehl, den Tessin zu überschreiten u. in Piemont einzudringen. Mit den österreichischen Truppen gleichzeitig waren die französischen in Piemont angekommen, u. der Krieg zwischen Ö. u. Frankreich ausgebrochen. Am 2. Mai erstattete der österreichische Gesandte Bericht über die Ereignisse in der Deutschen Bundesversammlung, u. am 6. wurde das Lombardisch-Venetianische Königreich in Kriegszustand erklärt u. für diese Provinzen eine Zwangsanleihe von 75 Mill. Gulden ausgeschrieben. Nachdem die Donauuferstaaten noch am 5. März zu Wien eine Zusatzacte zu dem Vertrage vom 7. Nov. in Bezug auf die freie Schifffahrt auf der Donau mit Berücksichtlgung der von England u. Frankreich ausgesprochenen Wünsche unterzeichnet hatten, wurden die Pariser Conferenzen nochmals am 7. April eröffnet, um die Angelegenheit der Donaufürstenthümer zum Abschluß zu bringen, jedoch durch den Beginn des Krieges unterbrochen. Schon am 13. Maibeschloß der Kaiser selbst sich an die Spitze des Heeres zu stellen u. übertrug in seiner Adwesenheit dem Erzherzog Rainer die Ausfertigungen, u. um eine Verständigung mit Rußland anzubahnen, trat Buol-Schauenstein aus dem Ministerium des Äußeren u. an seine Stelle der bisherige Bundespräsident Rechberg-Rothenlöwen, während Kübeck Bundespräsident wurde. Die unglückliche Schlacht bei Montebello (20. Mai) war geschlagen, als der Kaiser am 30. Mai in Verona ankam. Die Schlacht bei Magenta (den 4. Juni) hatte die Räumung der Lombardei zur Folge. Am 9. Juni zog Ö. seine Truppen aus den Römischen Legationen zurück, weil Frankreich die Neutralität des Kirchenstaates verletzte. Am 22. Juni erklärte sich Ö. in einer Depesche an den Gesandten in Berlin gegen eine preußische Vermittelung u. sprach den Wunsch aus, daß Preußen unmittelbar für Ö. Partei ergreifen möge, da es als Mitglied des Deutschen Bundes Verpflichtungen habe, welche jeden Augenblick mit seiner Vermittlerrolle unvereinbar werden könnten. Allein schon am 24. Juni ging die Hauptschlacht bei Solferino verloren, welche zum Abschluß eines Waffenstillstandes (8. Juli) u. bei der persönlichen Zusammenkunft des österreichischen u. französischen Kaisers zu Villafranca am 11. Juli zum vorläufigen Abschluß des Friedens führte, wonach Ö. die Lombardei mit Ausnahme Peschieras u. Mantuas an Frankreich abtrat, s.u. Lombardisch-Venetianisches Königreich. In einem Tagesbefehl vom 12. Juli machte der Kaiser bekannt, daß er von seinen Verbündeten verlassen, den ungünstigen politischen Verhältnissen nachgegeben habe, u. in einem Manifest vom 12. Juli an seine Völker, daß er ernstlich damit beschäftigt sei, durch Verbesserung in der Gesetzgebung u. Verwaltung die Wohlfahrt Ö-s auf festen Grundlagen aufzurichten. Das italienische Generalgouvernement wurde aufgelöst u. der Betrag der Zwangsanleihe für Venetien u. die übrig gebliebenen Theile der Lombardei auf 30 Millionen festgestellt. Bezüglich der italienischen Ereignisse erfolgte eine unbeschränkte Amnestie.

Am 22. Aug. ernannte der Kaiserden Grafen Rechberg zum Ministerpräsidenten, Minister des Äußeren u. des kaiserlichen Hauses, von Hübner zum Polizeiminister u. den Grafen Goluchowski zum Minister des Innern. Das Handelsministerium wurde aufgelöst, um in die verschiedenen Zweige der Verwaltung den nöthigen Einklang zu bringen u. die Verbesserungen, welche das kaiserliche Manifest in Aussicht stellte, ins Werk zu setzen. Es waren meist unter Vorsitz des Kaisers von den Ministern unter Zuziehung anderer Staatsmänner Berathungen über die wichtigsten Angelegenheiten gepflogen worden, namentlich über die Finanzlage, das Bedürfniß die Ausgaben in sämmtlichen Zweigen der Civil- u. Militärverwaltung einer wirksamen Controle zu unterziehen; den gesetzlich anerkannten Religionsgenossen Autonomie u. freie Religionsübung zu sichern; die Stellung der Israeliten in zeitgemäßer Weise, aber mit Berücksichtigung örtlicher od. provinzieller Verhältnisse zu regeln; das Gemeindegesetz mit Beihülfe von Vertrauensmännern aus allen Klassen in den Provinzen ohne Aufschub den eigenthümlichen Verhältnissen der Kronländer anzupassen, u. was ganz bes. wichtig erscheinen mußte, einen wesentlichen Theil der Geschäfte, welche jetzt von landesfürstlichen Behörden besorgt wurden, wo möglich autonomen, den Betheiligten selbst angehörigen Organen zu übertragen, sodann nach Lösung dieser Aufgaben ständische Vertretungen in den verschiedenen Kronländern ins Leben zu rufen. Mehre zu diesem Zwecke noch von dem abgetretenen Ministerium ausgearbeitete Gesetzentwürfe lagen vor, andere wurden vorbereitet. Den Vertretern der öffentlichen Blätter eröffnete der Polizeiminister, daß sie sich über innere Verhältnisse ganz frei aussprechen sollten, u. daß er überhaupt Alles thun werde, ihre schwere Aufgabe zu erleichtern. Ein Gemeindegesetz, wodurch den Gemeinden die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten überlassen wurde, hatte die Regierung schon am 24. April gegeben, allein die Ausführung war wegen der Verschiedenheit provinzieller Verhältnisse auf Hndernisse gestoßen. Am 10. Septbr. erschien ein Patent, betreffend die Ordnung der Angelegenheiten der Protestantischen Kirche für Ungarn u. Nebenländer wodurch denselben Selbständigkeit u. Freiheit gegeben[468] wurde, auf dem Grundsatze beruhend, daß die ganze christliche Gemeinde die Kirche bildet. Allein die Ungarn verlangten ihre alte Kirchenverfassung zurück, wie überhaupt die ungarischen Verhältnisse anfingen Verlegenheiten zu bereiten. Hübner, vorzugsweise als Reformminister betrachtet, machte in dieser Hinsicht Vorschläge, welche nicht genehmigt wurden, worauf er am 22. Oct. seine Entlassung nahm. An seine Stelle trat ohne Änderung des ministeriellen Programms von Thierry. Am 20. Dec. erschien ein kaiserliches Patent, womit eine im Wesentlichen auf Gewerbefreiheit beruhende Gewerbeordnung für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme Venetiens u. der Militärgrenze, erlassen wurde, welche die Gewerbe in freie u. vierzehn concessionirungspflichtige eintheilt. Die Zünfte sollten darnach durch Genossenschaften ersetzt u. das Gesetz vom 1. Mai 1860 an in Wirksamkeit treten. Durch Handschreiben vom 7. Sept. setzte der Kaiser eine Immediatcommission für die Reform der directen Besteuerung ein, damit die Vertheilung der öffentlichen Lasten der Zahlungsfähigkeit der Staatsangehörigen angepaßt u. insbesondere auch die Verwaltung der directen Steuern einfacher u. minder kostspielig eingerichtet werde. Großes Aufsehen in allen Finanzkreisen machte eine amtliche Kundmachung vom 10. Oct., wonach das Nationalanlehen von 1854, im Betrage von 500 Millionen ausgeschrieben, auf die Summe von 611,571,300 Gulden sich gesteigert hatte, also um 1111/2 Millionen mehr als die Schuld ursprünglich veranschlagt war. Diese Überschreitung erfolgte zum Zweck der Zahlungsfähigmachung der Bank, ließ aber doch die Bestellung eines zuverlässigen Finanzcontrolausschusses als dringend nothwendig erscheinen. Ein kaiserliches Patent vom 25. Dec. übertrug daher die Feststellung des dermaligen Standes des Staatsschuldenwesens einer Staatsschuldencommission, welche in ihrer Zusammensetzung die Gewähr der Tüchtigkeit u. Vertrauenswürdigkeit bieten sollte. Bereits am 11. Nov. hatte der Kaiser dem Finanzminister zu erkennen gegeben, Alles aufzubieten, um die Mehrausgaben zu vermeiden u. das Gleichgewicht im Staatshaushalte herzustellen. Eine bes. dazu ernannte Commission erhielt die Aufgabe, das Budget vorläufig zu prüfen u. es zur endgültigen Feststellung im März jedes Jahres dem Reichsrath zuzuweisen, welcher zu dem Ende durch Vertrauensmänner aus den verschiedenen Kronländern u. Ständen verstärkt werden sollte. Es wurde diese Gelegenheit zugleich benutzt, um den bisherigen Reichsrath in einen Reichssenat umzuwandeln, welcher außer den bisherigen Mitgliedern künftig auch aus Ausschüssen der Landesvertretungen bestehen sollte; vor der Hand wurde jedoch der Reichsrath aus den Notabeln der Provinzen verstärkt. Der kaiserliche Wille, in allen Zweigen der Staatsverwaltung Ersparnisse zu erzwecken, wurde auch auf die Hofhaltung ausgedehnt. Mit England wurde ein Vertrag wegen der Telegraphenverbindung über Corfu-Alexandria u. mit Rußland ein Handelsvertrag abgeschlossen. Wegen der Donaufürstenthümer wurden die Pariser Conferenzen am 6. Sept. nochmals eröffnet, u. man kam überein, die Doppelwahl des Fürsten Cusa nur für dies Mal gelten zu lassen. Am 10, Nov. wurden endlich von den Bevollmächtigten Ö-s, Frankreichs u. Sardiniens in Zürich die Friedensverträge unterzeichnet, welche auf den Grundlagen der Besprechungen von Villafranca abgeschlossen waren, soweit sie Ö. zum Nachtheil gereichten, was aber über die Wiedereinsetzung der Fürsten in Toscana u. Modena, von der Errichtung eines Italienischen Bundes u. dem Eintritt Ö-s in denselben gesagt worden war, blieb unerfüllt. Über die deutsche Reformbewegung äußerte sich die österreichische Regierung in einer Note vom 6. Sept. an alle deutsche Regierungen, mit Ausnahme der preußischen, dahin: dieselbe sei zwar noch in den Anfängen begriffen, doch greise sie um sich, so daß die Regierungen ihr auf das Entschiedenste entgegen zu treten hätten. Der Übereinkunft mehrer deutschen Staaten vom 21. Oct. 1850 wegen Gebrauchs von Paßkarten trat Ö. bei, so daß vom 1. Jan. 1860 auch in Ö. der Gebrauch der Paßkarten u. die Gültigkeit der deutschen Paßkarten eingeführt ist, In der kurhessischen Verfassungsfrage trat Ö. der preußischen Auffassung in einer Denkschrift entgegen. Die Voranschläge des Budgets ergaben für das Jahr 1861 Einnahme 299,554,300 Gulden, also 38,725,104 Gulden mehr als 1859, Gesammtausgabe 339,619,900 Gulden, also 201,833,584 weniger als 1859, aber immer noch einen Ausfall von 40,065,600 Gulden mit den Ausfällen der Vorjahre aber 280,939,213 Gulden. Die gesammten Staatsschulden betrugen zu Anfang des Jahres 1860 2268,071,532 Gulden. Der Aufwand für das Heer war auf 100 Millionen, der für die Seemacht auf 6 Millionen veranschlagt, wobei das Heer im Frieden, ohne die Garden, auf 298,703 Mann u. auf dem Kriegsfuß zu 632,013 berechnet war.

Der einflußreichste Schritt für die Neugestaltung Ö-s, von welchem die Lösung aller übrigen innern Fragen abhing, war die Berufung des verstärkten Reichsraths (5. März 1860), indem der Kaiser anordnete, daß zu dem bereits bestehenden Reichsrath nicht nur von ihm dazu ernannte Personen, sondern aus der Mitte der Landesvertretungen noch 38 Mitglieder hinzutreten sollten, welche jedoch für dies Mal, da noch keine Landesvertretungen bestanden, der Kaiser ernannte. Zu ihrem Geschäftskreise sollte gehören die Feststellung des Budgets, die Prüfung der Staatsrechnungsabschlüsse u. die Vorlagen der Staatsschuldencommission, die Berathung wichtiger Gesetzgebungsangelegenheiten, namentlich der den Landesvertretungen zu machenden Vorlagen. Aus der Staatskasse sollten die außerordentlichen Reichsräthe keine Bezüge haben. Die Ausführung stieß anfänglich auf den Widerstand einer mächtigen Partei in Ungarn, welche Wiederherstellung des früheren ungarischen Staatsrechtes verlangte u. auf keine Verhandlungen eingehen wollte. Daneben verwickelten sich die Verhältnisse immer mehr, theils durch die Politik Englands u. Frankreichs, welche in Italien Ö., welches gegen die Vereinigung Mittelitaliens mit Sardinien protestirte, entschieden feindlich gegenüber traten; theils durch die Wühlereien in Venetien, welche die Regierung zwang, in Verona den Belagerungszustand zu erklären u. aus der ganzen Provinz eine Menge notorisch als Unruhstifter bekannte Männer in Festungen gefangen zu halten; theils durch die Stimmung, welche sich in der Menge verbreitete, als Unterschleife in der Militärverwaltung entdeckt wurden, denen man das Mißlingen des. Feldzuges von 1859 mit zuschreiben zu müssen glaubte, als der Vorgesetzte der Militärökonomieabtheilung im Obercommando, General von Eynatten, als Schuldiger[469] verhaftet wurde (24. Febr.). Die Aufregung stieg, als mehre Lieferanten deshalb in Untersuchung gezogen wurden, General Eynatten nach Ablegung eines vollständigen Geständnisses seiner Schuld im Gefängniß sich entleibte u. hierauf (9. März) der Kaufmann Richter, Mitvorstand der österreichischen Creditanstalt, wegen Verleitung v. Eynattens zum Mißbrauch der Amtsgewalt verhaftet wurde. Außerdem begannen unruhige Bewegungen in Ungarn, die zuerst von den Studirenden ausgingen u. mit dem Auslande in Verbindung standen. Die Regierung schritt auf dem Wege der Ersparungen fort, pensionirte eine Menge Beamte, deren Arbeiten nunmehr auf die Selbstverwaltung der Gemeinden, Kreise u. Kronländer übergehen sollten, gab auch für die Beamten ein neues Disciplinargesetz, ließ Staatsobligationen im Betrage von 140 Mill. Gulden vernichten, darunter 281/2 Mill. vom Nationalanlehn. Bei alledem schien aber der Staatscredit nicht sich heben zu wollen. Eine von dem Finanzminister ausgeschriebene fünfprocentige Anleihe von 200 Millionen, bei deren Einzahlung die Schuldscheine des Nationalanlehns für vollangenommen werden sollten, hatte am Schluß nur 76,177,800 Gulden ergeben. Unter diesen Verhältnissen verbreitete sich das Gerücht, daß der Finanzminister von Bruck selbst an den Eynattenschen Unterschleifen Theil genommen hätte, was dadurch Bestätigung zu erhalten schien, daß derselbe am 22. April Abends vom Kaiser entlassen wurde u. Tags darauf eines freiwilligen Todes starb. Verdächtig aussehende, im Grunde aber vollständig loyale Geschäfte mit der Creditanstalt hatten Veranlassung gegeben, ihn im Eynattenschen Proceß als Zenge vernehmen zu lassen. Die weitere Untersuchung entfernte jeden weiteren Verdacht u. ließen seine That an sich nur als Folge gekränkten Ehrgefühls erscheinen. An seine Seelle wurde v. Plener mit der Leitung des Finanzministeriums betraut. Wegen der unruhigen Bewegungen in Ungarn entband der Kaiser den Erzherzog Albrecht von der Leitung der politischen Verwaltung u. vom Landesgeneralcommando u. betraute den Feldzeugmeister von Benedek damit, indem er zugleich seine Absicht verkündete, für die politische Verwaltung wieder den jetzigen Zeitverhältnissen angepaßte Comitatsverwaltungen einzuführen u. nach dem Inslebentreten der Gemeindeordnung u. der Comitatsverfassung einen ungarischen Landtag einzuberufen (19. April). Nach einer Entschließung vom 22. April zur Vollziehung des Patentes über die Verhältnisse der Lutherischen u. Reformirten wurde für diese Angelegenheiten im Cultusministerium eine besondere Abtheilung mit drei nichtkatholischen Räthen gebildet. Die Regierung gab auch die Erlaubniß jährlich einmal in den evangelischen Kirchen für den Gustav-Adolfverein zu sammeln u. stellte beim Heere evangelische Garnisonsprediger beider Bekenntnisse an.

Die Einberufung u. Eröffnung des verstärkten Reichstages verzögerte sich, weil einige vom Kaiser ernannte ungarische Mitglieder die Berufung ausschlugen, wofür andere gewählt werden mußten; sie fand am 31. Mai durch den vom Kaiser ernannten Präsidenten Erzherzog Rainer statt. Am 1. Juni empfing der Kaiser im Thronsaale stehend die Gesammtcorporation u. verlas eine Rede, worin außer den wichtigen Vorlagen, welche dem Reichsrathe zur Berathung unterbreitet werden sollten, den Kronländern Provinzialautonomie, jedoch ohne Bevorzugung einzelner Länder vor den andern u. ohne Benachtheiligung der Reichseinheit zugesichert u. mitgetheilt wurde, daß, obwohl die wohlthätigen Folgen der Einschränkungen im Staatshaushalte sich nicht gleich bemerklich machten, doch in allen Zweigen der Staatsverwaltung nicht unbedeutende Ersparnisse gemacht worden seien, während gleichzeitig die Einnahmen sich vermehrten. Zur Prüfung des vorgelegten Budgets ernannte der Reichsrath einen Ausschuß von 21 Mitgliedern. Am 31. Mai vermehrte auch der Kaiser die politischen Rechte der Centralcommission des Lombardisch-Venetianischen Königreiches, indem er die Berechtigung zur berathenden Theilnahme an den organischen u. legislativen Angelegenheiten des Landes, sowie Selbstverwaltung der Landesangelegenheiten ihr einräumte. Nach dem dem Reichsrathe vorgelegten Budget sollte die Ausgabe im Jahre 1861 339,619,900 Gulden betragen, also 201,833,584 Fl. weniger als 1859, u. die Einnahme 299,554,300 Fl. od. 38,725,104 Fl. mehr als 1859, so daß überhaupt der Ausfall nur 40,065,600 Fl. sein würde, welchen jedoch der Finanzminister ebenfalls durch den Restbetrag der lombardischen Staatsschuldenentschädigung mit 21 Millionen u. durch den Restbetrag der Einzahlung auf das letzte Lottoanlehen mit 16 Millionen zu decken hoffte, so daß noch 6 Millionen übrig bleiben konnten. Die Staatsschuld wurde zu 2268,596,675 Fl. angegeben, außer der italienischen Schuld von 71,461,087 Fl. Die Ausgaben für das Heer waren mit 100 Millionen Fl. veranschlagt, obwohl die Festungen in Venetien u. der Lombardei wegen der drohenden äußeren Verhältnisse noch bedeutend fester gemacht worden waren u. wurden. In Bezug auf die Militärverwaltung machte die Regierung bekannt, daß die militärgerichtliche Untersuchung, welche bezüglich der von Eynatten bei der ihm 1859 anvertraut gewesenen Militärverwaltung verursachten Unterschleife geführt worden waren, ergeben habe, daß außer seiner Person keinem der ihm beigegebenen Dienstorgane eine Betheiligung an seiner Schuld beigemessen werden könne. In den Berathungen des Reichrathes, welche vollständig zur Öffentlichkeit gelangten, gewannen die ungarischen Mitglieder mehr u. mehr entscheidenden Einfluß, auf deren Antrag beschlossen wurde, die Competenz des Reichsrathes, in der Gesetzgebung mitzuwirken, so lange ruhen zu lassen, bis die großen grundsätzlichen Fragen über Centralisation u. Decentralisation u. über die Competenz des Reichsrathes u. der einzelnen Landesvertretungen von der Versammlung erledigt worden seien.

Nebenbei gestalteten sich die Verhältnisse in Venetien u. Ungarn immer beunruhigender. Der Plan ging im Einverständniß mit ausländischen Revolutionären u. ungarischen Flüchtlingen dahin zuvörderst Kroatien wieder mit Ungarn zu ver einigen, sodann die Entrichtung aller Steuern u. Abgaben zu verweigern, um die Regierung zu Zwangsmaßregeln zu veranlassen, welche als Vorwand zu einem Aufstande in Ungarn in Verbindung mit Aufruhr in Venetien u. Wien dienen sollten. Indeß ließ der Kaiser sich dadurch nicht irre machen in seinem Entschlusse, dem Reiche verfassungsmäßige Freiheiten zu gewähren, u. ging hierin einen Schritt weiter vorwärts, indem er durch Handschreiben vom 19. Juli festsetzte, daß fernerhin die Einführung neuer Steuern u. Auflagen,[470] die Erhöhung der bestehenden Steuern u. Taxen u. die Aufnahme neuer Anlehen nur mit Zustimmung des verstärkten Reichsrathes geschehen solle. Am 24. Juli reiste der Kaiser mit dem preußischen Gesandten nach Teplitz zu einer Zusammenkunft mit dem Prinzregenten von Preußen, welcher die Zusammenkunft mit dem französischen Kaiser in Baden-Baden kurz vorher zu einer Kundgebung deutscher Einigkeit nach Außen benutzt hatte. Wurde dieses Ereigniß in Preußen als ein freudiges begrüßt, wenn für ein Zusammengehen die haltbaren Grundlagen, die Bedingungen, welche jedem Theile gerecht werden, gefunden u. auf beiden Seiten mit ernster Aufrichtigkeit angenommen werden könnten, so geschah von der anderen Seite Alles, um diesen Voraussetzungen zu entsprechen, so daß beide Theile von dem Ergebniß der Verhandlungen befriedigt waren, u. die österreichische Regierung in einem Rundschreiben an ihre diplomatischen Vertreter erklärte, daß für die großen politischen Fragen, welche Europa im Augenblicke bewegten, in Baden u. Teplitz ausreichende Grundlagen zu einer gemeinsamen deutschen Politik geschaffen worden seien. In demselben Sinne sprach sich auch der Kaiser bei der feierlichen Betriebseröffnung der neuen Elisabethwestbahn von Wien nach München über Salzburg (11. Aug.) aus, wobei zugleich ein erhebender Austausch vaterländischer Gefühle zwischen Österreichern u. Baiern stattfand. Die in jüngster Zeit viel besprochene Angelegenheit der Geschäftssprache der Gerichte u. Staatsanwaltschaft bei dienstlicher Berufung mit den Parteien wurde durch Verordnung (23. Juli) so geregelt, daß im ganzen Königreiche Ungarn die Ungarische u. Deutsche, in einigen Gegenden die Slawische, in anderen die Rumänische od. Ruthenische Sprache gebraucht werden solle. Im Unterrichtswesen wurde getadelt, daß nicht nur viele Gymnasien den Jesuiten anvertraut worden seien, sondern daß man auch Privatunterrichtsanstalten der Jesuiten die Befugnisse von Staatsanstalten eingeräumt hatte. Die Verhandlungen im Reichsrathe erhoben sich zu politischer Wichtigkeit, als die Führer der ungarischen Partei im Namen des gewählten Ausschusses einen Antrag einbrachten, welcher von dem Satze ausgehend, daß eine wahrhaft conservative Politik an das geschichtlich Gegebene im Volke anknüpfen müsse, nichts Geringeres verlangte, als Wiederherstellung des früheren Gebietsumfanges von Ungarn mit dessen Nebenländern, Anbahnung der Neugestaltung Ungarns durch eine provisorisch einzusetzende ungarische Hofkanzlei, welche die Aufgabe hätte, die Organisation des. Landtags auf früherer Grundlage, jedoch mit Berücksichtigung der neuen Verhältnisse zubewirken. Der so ins Leben tretende Landtag sollte insofern ein constituirender sein, als es seine Aufgabe sein würde, die Reorganisation Ungarns u. seiner Nebenländer, sowie ihres Verbandes mit dem Gesammtstaate in gesetzlicher Form zu vollführen. Im Allgemeinen sollten bei der Centralgewalt nur die Finanzen, Zölle u. das Kriegswesen bleiben, dagegen die innere Verwaltung, die Justiz u. der öffentliche Unterricht den einzelnen Ländern überlassen werden, weil die Kräftigung u. gedeihliche Entwickelung der Monarchie die Anerkennung der historisch-politischen Individualität der einzelnen Länder erheische, innerhalb welcher die naturgemäße Entwickelung u. Forderung der verschiedenen Nationalitäten zur Geltung zu bringen sei, ferner die Verknüpfung dieser Anerkennung mit den Anforderungen u. Bedingungen des gesammtstaatlichen Verbandes erforderlich sei, demnach bei principieller Gleichstellung aller Länder der Monarchie, sowohl die Begründung ihrer Autonomie in der Verwaltung u. innern Gesetzgebung, als auch die definitive Feststellung, Sicherung u. Vertretung ihres gemeinsamen Verbandes. Diesem föderalistischen Programm, welchem die große Mehrheit im Ausschusse anhing, stand ein mehr centralistisches einer Minderheit des Ausschusses gegenüber, welche im Wesentlichen wünschte, daß der Kaiser aus eigner Machtvollkommenheit Einrichtungen ins Leben rufen möchte, welche bei möglichster Entwickelung des Selbstverwaltungsrechts in allen Kronländern u. bei vollständiger Wahrung der Einheit des Reichs u. der Gesetzgebung, sowie der Executivgewalt der Regierung, dann bei wirksamer u. unabhängiger Controle des Staatshaushaltes alle Interessen der Bevölkerung in der Gemeinde, in den Landtagen u. im Reichsrath geeignete Vertretung finde. Ein Bericht des Finanzministers über die Finanzen des Reichs brachtedie beruhigende Versicherung, daß der Staat allen Verpflichtungen seinen Gläubigern gegenüber nachkommen werde, gestand aber zu, daß die Deckung des Finanzausfalles von der Gestaltung der äußeren Verhältnisse abhänge. Die Schuld des Staates an die Bank anlangend, welche am 31. Aug. 1860 nur noch 260 Mill. betrug, so hoffte der Minister, daß das Inslebentreten zeitgemäßer politischer Institutionen die allein mögliche Bürgschaft der Festigung des öffentlichen Vertrauens geben werde, um die Verminderung des Notenumlaufs u. eine Vermehrung des Metallschatzes zu ermöglichen. In Folge der drohenden Haltung Sardiniens u. der in Venetien herrschenden Aufregung, sowie der inneren, mehr an den Tag kommenden Wühlereien in Ungarn, stand das Heer in Kriegsbereitschaft u. wurden mehre Regimenter auf Kriegsfuß gesetzt. Die Verbrüderung der Südslawen mit den Ungarn schien ziemlich weit gediehen zu sein; von Bukarest aus wurden Aufrufe in Ungarn verbreitet, zu den Waffen zu greifen u. keine Steuern mehr zu zahlen. In Mantua verhaftete man fremde Ingenieure, welche die Verhältnisse der Festung an Sardinien zu verrathen im Begriff standen; es gingen daher Verstärkungen nach Italien ab. Um den Weg durch Tyrol den Feinden zu versperren, wurde Südtyrol stark befestigt. Nachdem der Reichsrath die Budgetberathungen vollendet hatte, ging er zu den von der Mehrheit u. Minderheit seines Ausschusses gestellten Anträgen über; es wurde dabei freiheitliche Regelung der Verhältnisse der Presse, sowie Befriedigung der Völker in Bezug auf die Sprachenfrage vom Reichsrathe als ein unabweisliches Bedürfniß anerkannt, u. schließlich der Antrag der Mehrheit des Ausschusses von 35 Stimmen, der der Minderheit mit 16 angenommen. Von den außerordentlich berufenen Reichsräthen stimmten 25 mit der Mehrheit, 13 mit der Minderheit.

Als der Kaiser am 29. Sept. die Reichsräthe verabschiedete, drückte er seine Befriedigung über die wiederholten Äußerungen aus, in welchen dieselben die Gefühle ihrer Vaterlandsliebe u. Unterthanentreue so patriotisch geschildert hätten, u. versprach die baldige Verleihung volksthümlicher Institutionen. Schon am 5. Octbr. hörte die Censur in ihrer bisherigen Form auf u. am 21. Octbr, erschien ein [471] Manifest des Kaisers zur Einführung eines Diploms, auf Grundlage der Pragmatischen Sanction erlassen, für die Regierungsnachfolger bindend, bei jedem Thronwechsel an die Landesregierungen auszufertigen u. in die Landesgesetze aufzunehmen; darnach soll die Gesetzgebende Gewalt künftighin nur unter Mitwirkung des Reichsrathes u. der Landtage ausgeübt werden; die Zahl der von den Landtagen zu entsendenden Reichsräthe wird auf 100 erhöht; die Ministerien der Justiz, des Unterrichts u. des Innern werden als allgemeine Centralstellen aufgehoben; die Hofkanzlei für Ungarn ist wiederhergestellt u. die Errichtung einer solchen für Siebenbürgen angeordnet; die Angelegenheiten der übrigen Kronländer werden durch einen Staatsminister im Rathe des Kaisers vertreten; für das Unterrichtswesen ist eine eigene Behörde anzustellen, die Justiz wird im Ministerrathe, mit Ausnahme Ungarns, durch den Präsidenten des Cassationshoses vertreten; das Handelsministerium ist wiederhergestellt; die finanziellen Attribute des Reichsrathes werden bedeutend erweitert, indem zu denselben die Aufnahme neuer Anlehen, die Convertirung bestehender Schulden, die Belastung u. Veräußerung des unbeweglichen Eigenthums des Staates, das Zollwesen, das Münz-, Geld- u. Creditwesen, die Grundsätze des Zettelbankwesens, die Posten, Telegraphen u. die Eisenbahnen gehören; die übrigen Gegenstände der Gesetzgebung sind der Competenz der einzelnen Landtage zugewiesen; zu Behandlnug gemeinsamer Angelegenheiten der Kronländer außer Ungarn sind die Reichsräthe dieser Länder berufen; die möglichst schnelle Berufung der Landtage ist anbefohlen; in Ungarn sind die früheren Verfassungseinrichtungen wiederhergestellt, jedoch bleiben die Vorrechte des Adels aufgehoben; der Gebrauch der Ungarischen Sprache bei den Gerichten u. in den höheren Ver. waltungszweigen ist anerkannt; die Einberufung des ungarischen Landtags soll bald erfolgen, dann die Krönung des ungarischen Königs u. die Ausfertigung des Inauguraldiploms stattfinden; die Beziehungen Ungarns zu Kroatien sind einer beiderseitigen Verhandlung zwischen den Ständeversammlungen beider Länder anheimgegeben. Zugleich schieden die Minister Thun, Nadasdy u. Thierry aus dem Ministerium aus, dagegen traten ein: Degenfeld als Kriegsminister, Mecsery von Thoor als Polizeiminister, Szecsen von Temerin als Minister ohne Portefeuille, Lasser von Zollheim als interimistischer Leiter der Justiz u. Nikolaus Vay als ungarischer Hofkanzler. Benedek wurde zum Heercommandanten in Italien ernannt. Am folgenden Tage reiste der Kaiser nach Warschau zu einer Zusammenkunft mit dem Kaiser von Rußland u. dem Regenten von Preußen, welche bis zum 26. Octbr. dauerte, ohne daß über die Ergebnisse etwas bekannt geworden wäre. In einer Depesche an ihre diplomatischen Vertreter sagte die Regierung über die neuen innern Einrichtungen: sowohl durch ihre Vertretung im Reichsrathe, als durch ihre Landesverfassungen würden die Länder des Deutsch-österreichischen Bundesgebietes dadurch eine politische Stellung einnehmen, welche, weit entfernt den Aufgaben u. Verpflichtungen Ö-s als deutsche Bundesmacht Eintrag zu thun, in jeder Hinsicht nur dazu beitragen werde, den innigen Verband dieser Länder mit dem deutschen Gesammtvaterlande u. dadurch das alle Deutsche vereinigende Nationalband zu erhalten u. immer mehr zu befestigen.

Trotz aller beschwichtigenden Maßregeln stieg die Aufregung. In Ungarn wurde die Wiederherstellung der alten Verhältnisse weit über die gesteckten Grenzen hinaus getrieben; alle deutschen Beamten, ja selbst die von der Regierung angestellten Ungarn, mußten ihre Stellen verlassen; Volkshaufen durchzogen in mehren Städten die Straßen u. rissen alle kaiserlichen Insignien herunter; endlich schritt man planmäßig zur Steuerverweigerung, wogegen nun militärische Maßregeln angeordnet werden mußten. Die nach u. nach erscheinenden Verfassungen für die Kronländer entsprachen den Erwartungen nicht, zum großen Theil aus Unkunde der constitutionellen Gesetzessprache. Zu derselben Zeit begannen vor dem Landgerichte zu Wien die öffentlichen Verhandlungen in dem Proceß des verhafteten Directors der Creditanstalt, Richter. Er wurde schließlich wegen 20,000 Fl., welche er dem General von Eynatten nach Abschluß seiner Geschäfte mit ihm geschenkt hatte, zu einmonatlichem Gefängniß u. Erlegung dieser 20,000 Fl. zum Wiener Armenfond verurtheilt. Nach achtmonatlicher Hast sofort freigelassen, legte er dagegen Berufung ein, starb aber bald darauf. Am 15. Decbr. übernahm von Schmerling das Ministerium des Innern an der Stelle des. Grafen Goluchowski u. bezeichnete in einem Rundschreiben an die Behörden als seine Aufgabe, das Manifest des Kaisers vom 21. Octbr. voll u. unverkürzt ins Leben einzuführen durch eine zeit- u. landesgemäße Verfassung auf der Grundlage der persönlichen u. Gewissensfreiheit, des Schutzes der Nationalitäten, der Gestattung freier Vereine, der Trennung der Justiz von der Verwaltung, der Öffentlichkeit u. Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens, der Gleichheit vor dem Gesetz. Zugleich drang er auf schleunige Vollendung der Gemeinderathswahlen nach dem Gesetz von 1849, damit die Wahlen zum Reichsrath aus den Abgeordneten zu den einzelnen Landtagen vorgenommen werden könnten. Die Zahl der Mitglieder des Reichsrathes wurde auf 300 vermehrt. Den Wünschen der Ungarn, nach ihrem Wahlgesetze von 1848 die Abgeordneten zu ihrem Landtage zu wählen, wurde nachgegeben; ebenso genehmigte der Kaiser die Wiedervereinigung der Wojwodina u. des Banats mit Ungarn, sendete aber zugleich zwei Armeecorps zur Herstellung der Ruhe dorthin. Durch die Steuerverweigerung in Ungarn sah sich die Regierung genöthigt, zu verfügen (28. Decbr.), daß die Banknoten auf die Dauer der außerordentlichen Verhältnisse in Venetien Zwangscurs haben u. daß die Bezahlung der Nationalanleihezinsen in Banknoten mit entsprechendem Aufgeld erfolgen sollte. Trotz dieser mißlichen Verhältnisse wurde außer der Elisabeth-Westbahn die Bahnstrecke bis Udine dem Betriebe übergeben, die Strecke bis Cormons beinahe vollendet, der Bau der Bahn von Linz nach Passau begonnen u. ein Telegraphentau, welches die Insel Cherso mit dem Festlande verbindet, gelegt. Nach einem Notenaustausch zwischen Ö. u. Preußen über die Wiederanknüpfung von Verhandlungen zwischen Ö. u. dem Zollvereine erklärte Preußen, daß es in der Lage sein würde, den Abschluß einer Zolleinigung zwischen dem Zollvereine u.ö. bestimmt abzulehnen. Am 19. Novbr. wurden die unter Vorsitz Ö-s in Nürnberg abgehaltenen Conferenzen geschlossen, nachdem die drei Bücher des Handelsrechts u. ein Buch über das Seerecht vollendet worden waren.[472] Am 29. Decbr. veröffentlichte die Regierung den mit Rußland abgeschlossenen Handels- u. Schifffahrtsvertrag. Auf dem Gebiete der äußeren Verhältnisse war für Ö. das Wichtigste die fortdauernde feindselige Politik Frankreichs u. Englands, welche die mit dem Frieden von Villafranca in Widerspruch stehenden Ereignisse in Italien geschehen ließ od. guthieß, Sardinien zu immer verletzenderen Schritten ermunterte u. die Aufregung in Ungarn u. Venetien nährte; deshalb unterließ Ö. nicht dem Schweizer Bundesrath mitzutheilen, daß es die Ansprüche der Schweiz auf Chablais u. Faucigny, wenn sie auf einem Congresse zur Sprache kämen, energisch unterstützen würde, u. machte der französischen Regierung eine ähnliche Eröffnung. In der Syrischen Angelegenheit ging Ö. mit England u. sandte drei Kriegsschiffe an die Küste Syriens. Als von Paris aus der Gedanke angeregt wurde, daß Ö., um einem Kriege vorzubeugen, Venetien an Sardinien verkaufen möge, erklärte die österreichische Regierung, daß sie niemals an den Verkauf einer Provinz denken werde, u. als ein sardinischer Generalgouverneur in einer Verordnung Triest als einen Theil Italiens bezeichnete, brachte die österreichische Regierung dies zur Kenntniß der deutschen Bundesregierungen. (8 Decbr.). Unter diesen Umständen ordnete die Regierung die Beschleunigung der Aushebung der Kriegsmannschaft für 1861 an, welche im Jahre 1860 zur Sicherung des Landes erlassen worden war.

Vgl. M. Herrgott, Genealogia diplomatica augustae gentis Habsburgicae, Wien 1737, 3 Bde., Fol.; S. von Birken, Spiegel der Ehren des Erzhauses Ö., Nürnb. 1668, Fol.; von Weingarten, Fürstenspiegel od. Monarchie des Erzhauses Ö., Prag 1672, Fol.; M. Fuhrmann, Altes u. neues Ö., Wien 1734–37, 4 Bde.; I. P. Reinhard, Entwurf einer Historie des Erzhauses Ö., Ansb. 1752; F. F. von Schrötter, Österreichische Geschichte, fortgesetzt von A. Rauch u. F. de Lucca, Wien 1779, 3 Bde.; F. Dischendörffer, Kritische Staatsgeschichte von Ö., ebd. 1783, 2 Bde.; G. A. Griesinger, Denkwürdigkeiten aus der Geschichte der österreichischen Monarchie, ebd. 1804; A. Janitsch, Geschichte der Entstehung u. des Wachsthums der deutsch-österreichischen Monarchie, ebd. 1805–7, 9 Bde.; W. Coxe, History of the house of Austria etc., Lond. 1807, 3 Bde. (deutsch von Dippold u. Wagner, Lpz. 1817, 4 Bde.); F. von Grezmiller, Geschichte Ö-s, Wien 1809–10, 2 Bde.; I. Genersich, Gesch. der Österreichischen Monarchie, ebd. 1815–17, 8 Bde.; Pölitz, Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates, Lpz. 1817 f., 2 Bde.; I. von Mailath, Geschichte Ö. s, Hamb. 1834–50, 5 Bde.; I. B. Schels, Militärisch-politische Geschichte der Länder des Österreichischen Kaiserstaates, Wien 1819–27, 9 Bde.; Lichnowsky, Geschichte des Hauses Habsburg, Wien 1836–44, 8 Bde.; M. Koch, Chronologische Geschichte Ö-s (bis zu Karl VI.), Innsbr. 1846; Vehse, Geschichte des österreichischen Hofes etc., Hamb. 1850–52, 11 Bde.; M. Büdinger, Österreichische Geschichte bis zum Ausgang des 13. Jahrh., Lpz. 1858; Tomek, Handbuch der österreichischen Geschichte, Prag 1858 f., 2 Bde.; Fontes rerum Austriacarum, Wien 1849 ff.; Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen, ebd. 1848 ff.; K. Schmit Ritter von Tavera, Bibliographie zur Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates, ebd. 1857 ff.; Waldau, Geschichte der Protestanten in Ö., Ansb. 1784, 2 Bde.; A. Klein, Geschichte des Christenthums in Ö. u. Steyermark, Wien 1840–42, 2 Bde.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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