- Zopf
Zopf, 1) (Haarzopf), das lange, zusammengeflochtene od. zusammengebundene Haupthaar. Bei den Mannspersonen wurde sonst der Z. mit schwarzem Band (Zopfband) umwunden, u. dazu das Haar des Hinterkopfes, später nur das Nackenhaar (Zopfhaar) genommen. Die germanischen Völker trugen einen Z. auf dem Wirbel, u. ebenso noch jetzt mehre wilde Völker der Südsee. Einen ähnlichen Z. tragen die Chinesen, indem sie das Haar auf dem Wirbel zusammenbinden u. dann herabhängen lassen. Beim Militär, bes. bei der Cavallerie, war der Z. ein Schutzmittel gegen Hiebwunden in den Nacken. Er war sonst ein wesentliches Zeichen des Militärs u. unter Ludwig XIV. u. später bei anderen Armeen aufgekommen.[696] Zuerst wurde er bei den Franzosen in der Revolutionszeit, 1805 bei. den Schweden, 1807 bei den Preußen, Russen u. Österreichern u. dann in den übrigen Armeen abgeschafft, zuletzt unter den Kurhessen, 1821 nach Wilhelms I. Tode. In der letzten Periode der Zöpfe trug man meist nicht echte Zöpfe, sondern falsche, nur eingebundene Patentzöpfe. 2) Die Äste eines Baumes, daher Zopfende, das Ende eines Baumes, wo die Äste sind, u. Zopfstärke, der Durchmesser eines Baumes am Zopfende; 3) das obere Ende einer Pflanze, bes. wenn viele Neben- od. Deckblätter bei einander u. über od. zwischen den Blumen stehen; 4) Lehmstrohbänder zum Doppeln, s.d. 4); 5) in Sachsen ein aus zwei Striemen Teig geflochtenes Gebäck; 6) scherzhaft u. verächtlich für etwas Veraltetes, nicht Zeitgemäßes, Geschmackloses etc.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.