- Schweden [1]
Schweden (Sverige), die größere, mildere, weniger hohe südöstliche Hälfte der über 13,809 QM. großen, rauhen u. gebirgigen Skandinavischen Halbinsel, erstreckt sich zwischen 55°20' u. 69°3'21'' nördl. Breite u. 28°46' u. 41°50' östl. Länge von Ferro, umfaßt ein Areal von 8025,81 (3865,494 schwedischen) QM. nach A. Hahr u. wird im Südosten von dem Skagerrak, Kattegatt u. Öresund od. Sund, im Süden u. Osten von der Ostsee u. dem Bottnischen Meerbusen bespült, im Nordosten durch die Flüsse Torneå, Muonio u. Köngärnä von dem russischen Finnland getrennt u. im Norden, Nordwesten u. Westen von Norwegen begrenzt. Die größte Länge von Norden nach Süden beträgt 229 u. die größte Breite von Osten nach Westen 60 Meilen. S. ist zwar kein eigentliches Bergland, jedoch zu einem großen Theile gebirgig, mit einer vorherrschend von Nordwesten nach Südosten streichenden Abdachung, wald- u. wasserreich. Von seiner Gesammtfläche liegen 8 Procent mehr als 2000 (schwedische) Fuß, 30 Proc. zwischen 800 u. 2009 Fuß, 29 Proc. zwischen 300 u. 800 Fuß u. 33 Prve. weniger als 300 Fuß über dem Meeresspiegel. Der nördliche Theil (Norrland) steigt terrassenförmig von dem Bottnischen Meerbusen gegen das sogen. Skandinavische Gebirge auf u. senkt sich südlich gegen das große im Süden durch die bewaldeten Höhenzüge Kolmården, Tylö Skog u. Tiveden begrenzte Landseenassin im mittleren S., welches den Hauptbestandtheil des eigentlichen Schwedenlandes od. Schwedenreiches (Svealand od. Svea Rike) bildet. Von den Küsten aus wieder terrassenförmig aufsteigend bildet das Land nun die Gothische Ebene, welche sich im Osten u. Süden des Wettersees zu dem Plateau von Småland erhebt. Der südlichste Theil, die Landschaft Schonen (Skåne), ist ein eigentliches Flachland. Das Skandinavische Gebirge, welches gar keinen gemeinschaftlichen Namen hat, sondern Fjell. d.i. Gebirge, in Norwegen auch wohl Heidi (Heide) u. Widder (Weiten) genannt wird, dessen nördlicher, theilweise zu S u. theilweise zu Norwegen gehöriger Theil aber oft Kölen od. Kjölen, d.i. der Kiel, heißt, ist nicht ein Kettengebirge mit einem deutlich ausgeprägten Kamm, sondern vielmehr ein weites, 10, 20, ja 40 Meilen breites, 3500 bis 4000 Fuß hohes Hochland, welches den ganzen Westen der Halbinsel, also bes. Norwegen erfüllt, gewöhnlich in diesem Lande seine größte Höhe erreicht u. schroff u. wild gegen das Arktische u. Atlantische Meer abfällt. Auf schwedischer Seite erheben sich einzelne Gipfel desselben nahe bis zu 6000 Fuß. Der höchste Punkt, Sulitelma, in der Luleå Lappmark, ist 5796 pariser (6311 schwedische) Fuß hoch; um einige hundert Fuß niedriger sind Syltopparne od. Sylfjell u. Skarsdörrssjell, welche mit dem Helagssjell auf der Grenze zwischen Herjeådalen u. Jemtland zusammenhängen; die isolirte Åreskula (4500 Par. Fuß) im westlichen Jemtland, das Skrebrosjell u. der Svukuslöt (5400 Fuß); der aus Eisenerz bestehende Taberg, der höchste Punkt des Plateaus von Småland, erhebt sich 1024 u. der Kinnekulle am Wenersee, 855 Par. Fuß. Wie man überhaupt die ganze Skandinavische Halbinsel als einen ungeheuren zu Tage getretenen Fels betrachten kann, so drängen sich auch in S., mit Ausnahme des südlichen Theiles von Schonen, fast allenthalben nackte Steinmassen hervor; man findet fast überall schroffe Thalwände, wilde Schluchten u. Spalten, plötzliche jähe Abgründe u. Abstürze, welche[537] dem niedrigen Berglande S-s dieselbe zerrissene Gestalt verleihen, die im norwegischen Hochlande vorherrschend ist, u. selbst im tiefsten Flachlande bleibt den Landschaften derselbe Charakter. Aus den dem Anbau gewidmeten Flächen erheben sich häufig nackte Felsen, die Flüsse fließen in Felsenbetten dahin, erweitern sich häufig zu großen Seen mit Klippenufern u. bilden zuweilen inmitten weiter Ebenen bedeutende Stromschnellen u. Katarakte. Erratische Blöcke finden sich dazu über das ganze Land verbreitet. Als eine fernere Eigenthümlichkeit des Landes ist hervorzuheben, daß seine Ostlüfte von Kalmar bis Torneå ein langsames Emporsteigen von 1' bis 4' über die Meeresfläche zeigt, während die südlichste Küste im Sinken begriffen zu sein scheint. Dieselbe Erscheinung der Hebung des Landes bemerkt man auch an der südwestlichen Küste S-s. In geologischer Beziehung hat S. den gleichen Charakter mit Norwegen (s.d.), Der Boden besteht durchgehends aus Ur- u. Übergangsgebirgen, in denen vorzugsweise Granit, Gneis, Glimmerschiefer u. Trapp vorherrschend sind; Trapp u. Gneis sind die Lagerstätten jener reichen Metalladern, bes. an Eisen u. Kupfer, wegen deren S. so berühmt ist. Es kommen neben jenen Urgebirgsarten wohl auch Flötzbildungen vor, jedoch gehören dieselben fast ausschließlich der ältesten Periode an, so daß sie weder Steinkohlen (mit einziger Ausnahme in Schonen), noch Steinsalz einschließen. Die Landschaften Dalarna, Jemtland, Nerike u. Ostgothland sind mit Ablagerungen der unteren Grauwackengruppe bedeckt, welche in Thonschiefer u. dichten Kalkstein übergehen u. an die Urfelsarten sich anlehnen; die der secundären Periode angehörtgen Kalkstein- u. Kreideformationen sind nur in Schonen vertreten. Die Küsten S-s sind im Allgemeinen felsig u. keinesweges einladend; unmittelbar hinter denselben aber breiten sich oft fruchtbare Ebenen aus; fast überall, Schonen u. Halland ausgenommen, sind diese Küsten, bes. in der Gegend von Stockholm, von zahllosen Inseln u. Riffen, den sogenannten Scheeren (Skär), umgeben, eine Wehr der Natur gegen die Meerstürme, wie gegen feindliche Flotten. Von der fast 900 Meilen langen Küstenentwickelung der Skandinavischen Halbinsel kommt zwar nur die kleinere Hälfte auf S., da die schwedische Küste bei Weitem weniger zerrissen ist, namentlich der tief einschneidenden Fjorde Norwegens gänzlich entbehrt, gleichwohl fehlt es auch hier nicht an zahlreichen Buchten; die bedeutendsten sind: der Svinesund u. der Idefjord, der Gullmars- u. der Kongsbackafjord, die Laholms Bucht, der Skelder Wik, die Bucht von Karlskrona, der Slätbaken, Bråviken u.v.a. Von den Vorgebirgen sind die bedeutendsten: Kullen im Norden u. Falsterbo Ref im Süden des Oresund, Sandhammar im Süden, Hornslandet u. Storön im Osten, Von den zahlreichen zu S. gehörigen Inseln sind Öland u. Gotland die größten. Überaus reich ist S. an Gewässern; man rechnet auf alle Flüsse u. Seen 774,578 QM., also beinahe den zehnten Theil des Flächengebaltes. Von den Flüssen (ein größerer heißt Elf, ein kleinerer Å) sind die bemerkenswerthesten: die Torneå-, Kalix-, Råneå-, Luleå-, Piteå-, Skellesteå-, Umeå-, Ångermanna-, Indals-, Ljusna-, Dal- u. Motala-Elf, sämmtlich an der östlichen Abdachung; die zuletzt genannte der Abfluß des Wettersees. An der Westseite ist nur die Klara-Elf anzumerken, welche dem Wenersee zuströmt u. als deren Fortsetzung die durch den prachtvollen Trollhättafall berühmte Göthaelf, der Abfluß des Wenersees, betrachtet werden kann. Alle Flüsse bilden mehrfach Stromschnellen u. Wasserfälle, sind daher trotz des theilweisen Wasserreichthums nicht schiffbar. Erst durch die Anlage vieler, sehr großartiger Kanal bauten, vermittelst deren dir Stromschnellen u. Katarakten umgangen werden u. zahlreiche Binnenseen mit einander verbunden worden sind, ist die Binnenschifffahrt ermöglicht worden; vorzugsweise ist das System des Göthakanals (s.d.), durch welchen nebst dem damit in Verbindung stehenden Trollhättakanäle Nord- u. Ostsee mit einander verbunden werden, von großer Wichtigkeit; von den übrigen Kanälen sind zu nennen: der Södertelgekanal zwischen Mälar- u. Ostsee, der Hjelmarkanal zwischen Hjelmar- u. Mälarsee, der Strömsholmskanal zwischen Barken- u. Mälarsee, der Waddökanal zur Verkürzung der Schifffahrt zwischen Norrtelge u. Östhammar, der Kindakanal zur Verbindung mehrer Landseen in Östergothland, der Åkers-, Wermdö-, Karlbergs- u. Thiergartenkanal in der Nähe von Stockholm, der Seffle- u. Karlstadskanal, so wie mehre Kanäle in der Gegend von Philipstad in Wermland u.a. Außer diesen sind noch mehre projectirt. Von den zahlreichen Seen S-s sind die bedeutendsten: der Wener (der größte, 95 QM.), Wetter, Mälar, Hjelmar, Siljan, Rume, Storsjö, Hornafvan, Storafvan, Luleå-Vatten u. Torneå-Träsk. Das Klima S-s, obwohl ein kaltes, ist doch im Ganzen ein gesundes u. weniger rauh, als es der nördlichen Lage des Landes nach sein könnte. Die große Ausdehnung des Landes u. die verschiedene Erhebung über das Meeresniveau bedingen eine große Verschiedenheit der Temperatur, so daß, während in Schonen u. auf Gotland (welche in klimatischer Hinsicht dem nördlichen Deutschland ganz gleich sind) der Weinstock, der Maulbeer- u. Wallnußbaum reife Früchte tragen, man im höchsten Norden kaum einige Zwergbirken wahrnimmt. Die Luft ist meist hell u. trocken, die Niederschläge sind verhältnißmäßig gering, die Sommer heiß, die Winter sehr streng. Nach der Vegetation unterscheidet man drei Zonen. Südschweden bis etwa zum 60° gehört der kälteren gemäßigten Zone an, welche durch das Auftreten prachtvoller Wiesen bezeichnet ist, zu denen herrliche Laub- u. Nadelwälder, oft auch ausgedehnte Ericafelder den Gegensatz bilden; der Ackerbau liefert reichlich, selbst zu bedeutender Ausfuhr, alle Arten von Getreide, der Anbau von Gemüsepflanzen ist lohnend u. Obstbäume werden überall gezogen. Der zweite subarktische Gürtel reicht von dem vorigen nordwärts bis zum 64.° nördl. Breite; man kann ihn im Allgemeinen als einen Wald mit einzelnen Ackerplätzen bezeichnen; er ist die Heimath der Nadelhölzer, der Birke u. der Weide, welche mit üppigen Wiesen, aber auch hier mit Haiden abwechseln, während die Felsen mit Moosen u. Flechten bekleidet sind. Der Ackerbau liefert bes. Roggen, Gerste, Hafer u. Flachs, daneben tritt eine ausgedehnte Viehzucht auf; die Benutzung der Wälder, sowie bes. im Süden der zahlreichen Bergwerke, bildet die Hauptbeschäftigung der Einwohner. Endlich der dritte, der arktische Gürtel, nördlich des 64. Breitengrades; hier ist die Grenze des Getreidebaues u. des Baumwuchses; in den inneren höheren Gegenden verleihen nur Zwergbäume u. Sträucher nebst ungeheuren Strecken von Moosen u. Flechten; welche dem hier[538] heimathlichen Rennthiere Nahrung gewähren, der Erdoberfläche während des kurzen Sommers Leben, darunter das Rennthiermoos, welches weiß wie Schnee, nur wenig das winterliche Ansehen verändert, während an der Küste u. in den unteren Landschaften noch bis über den Polarkreis hinaus der Ackerbau mit ziemlichem Erfolge getrieben wird u. Gerste u. Roggen reisen, wenn nicht Frostnächte im August (eiserne Nächte [Jernnätter] genaunt), den Jahreswuchs zerstören, was freilich bisweilen geschieht, so daß in Norrbotten die Ernte in jedem fünsften Jahre fehlschlägt. Die Polargrenze der Buche ist der 571/2°, der Eiche 60° (sporadisch 62°), der Ulme u. Linde 61°. In der südlichsten Zone beträgt die mittlere Jahrestemperatur 51/2° bis 8°, der subarktischen 2° bis 51/2° u. in der arktischen von – 2° bis + 2°. Die mittlere Wintertemperatur beträgt in Lund + 1°, in Stockholm – 2,4°, in Umeå_– 9,21°; die mittlere Sommerwärme in Lnnd + 16,7°, in Stockholm + 15,8°, in Umeå + 14,16°. In den nördlichen Gegenden jenseit des 92.° gefriert oft das Quecksilber; in Stockholm aber sinkt das Thermometer selten unter. – 20°; die stärkste beobachtete Kälte daselbst war –32° am 29. Jan. 1814 u. die größte Wärme + 36° am 3. Juli 1811, die Angaben sämmtlich nach dem hundertgradigen Thermometer. Die Grenze des ewigen Schnees, welche unter dem 61.° bei 5200 schwedischen Fuß beginnt, senkt sich unter 621/2° auf 4860 Fuß; unter 64° auf 4400 Fuß u. unter 67° auf 3600 Fuß herab.
Die Einwohner wurden am Schlusse d.J. 1860 zu 3,859,728 Köpfen gezählt, es kommen mithin 481 auf eine geograph. QM. Die dichteste Bevölkerung hatten Malmöhuslän mit 3336, Göthehorgslän mit 2353 u. Blekinge mit 2181 Ew. auf 1 QM., am schwächsten bevölkert waren Westerbotten, Jemtland u. Norrbotten mit bezüglich 76, 67 u. 35,7 Einw. auf je 1 QM. Der überwiegende Theil der Einw. bewohnt das Platte Land, da die städtische Bevölkerung nur 434,519, mithin wenig über 1/9 der Gesammtbevölkerung betrug. Der Abstammung nach gehört der bei Weitem größte Theil der Bewohner der schwedischen Rationalität an. Diese Nation ist aus zwei germanischen Volkszweigen zusammengewachsen, aus den eigentlichen Schweden im mittleren u. den Gothen im südlichen Theile des Landes (s. Schweden [Geich.] S. 548). Sie bewohnt das ganze weite Land u. bildet selbst in den Lappmarken die bei Weitem überwiegende Zahl. Im Äußeren tragen die Schweden den germanischen Stempel, sie haben meist blaue Augen u. blonde od. braune, fast nie schwarze Haare. Die Hauptzüge ihres Charakters sind Gutmüthigkeit, kalter Ernst mit Hang zur Fröhlichkeit gemischt, Mäßigkeit, Arbeitsamkeit, Geselligkeit u. Gastfreiheit, Freiheits- u. Vaterlandsliebe, Muth u. Tapferkeit. Unter den Landleuten, welche fern von größeren Städten leben, herrscht noch große Einfachheit des Sinnes u. der Sitten, sowie große Anhänglichkeit an alte Bräuche, obgleich auch viel Aberglauben, welcher zum Theil noch Folge der aus der Heidenzeit überkommenen Überlieferungen ist. Im Allgemeinen sind die Schweden ein sehr kräftiger Menschenschlag, u. das weibliche Geschlecht ist von großer Anmuth, häufig Schönheit. Sie sind von der Natur zumeist mit guten Anlagen zu Kunstfertigkeiten ausgestattet u. mit trefflichen Geistesfähigkeiten u. Talenten begabt, In Übereinstimmung mit dem strengen Klima u. der ernsten Physiognomie der Landschaften findet man bei den Schweden nicht sowohl die blendenden Eigenschaften eines beweglichen Geistes, als vielmehr einringenden Scharfsinn, bedächtige, klare Urtheilskraft u. tiefen Forschungsgeist. Dabei sind die Schweden im Allgemeinen sehr religiös, besuchen fleißig die Kirche u. halten ihre Geistlichen in hohen Ehren. Die Lebensweise der Schweben hat aber nur theilweise auf dem Lande ihre Eigenthümlichkeiten bewahrt, während die fortschreitende Cultur u. der Einfluß ausländischer Sitten, namentlich in den größeren Städten u. an den Heerstraßen, jenes eigenthümliche Gepräge mehr u. mehr verwischt haben. Die Schweden leben im Essen u. Trinken gut, wenigstens reichlich. In vornehmeren Häusern nimmt man vor der Mahlzeit vor einem besonderen Tische stehend einen Imbiß: Butterbrod, Caviar, Anschowen, Sardellen, Häring, Käse u. dgl., nebst einem Schnaps (Sup) u. darauf setzt man sich erst zu der Mahlzeit, bei welcher die Suppe erst nach dem Gemüse, bei Gastmählern erst beim dritten od. vierten Gange erscheint. Das schwedische Bier (Öl) ist dick u. stark wird aber jetzt überall von dem baierischen, sowie von Porter verdrängt; das Dünnbier (Svagdricka) ist dem deutschen Weißbier ähnlich. Außerdem trinkt man in vielen Häusern Milch u. zu Abend auch wohl Bierkäse (Ölost, gekocht aus Milch u. Schwachbier, in welchem erstere überwiegend ist); altes, saures Bier mit Zucker gehört zu den beliebtesten Leckereien; Meth (Mjöd) wird nur wenig bereitet:; doch ist es Sitte, ihn bei Alt-Upsala auf den Königshügeln aus einem Horne zu trinken; Kaffee u. Thee sind beliebte Getränke. Tabak wird geraucht, noch mehr aber geschnupft u. gekaut; ja die unteren Klassen kauen oft sogar Schnupftabak, welchen sie zwischen die Lippe u. die Vorderzähne legen. Die Wohnungen sind in den verschiedenen Theilen des Landes verschieden, nur in Stockholm u. Götheborg durchgehends, in anderen größeren Städten über nur zum kleineren Theile von Stein; in den kleineren Städten u. auf dem Lande mit Ausnahme der Wohnhäuser auf großen Gütern von Holz mit auf einander gelegten, zusammengefügten Balken aber geräumig u. bequem; der Fußboden wird stets reinlich gehalten u. in ärmlicheren Häusern wohl mit Fichten- u. Tannenspitzen, nie aber mit Sand belegt. Das Decken der Gebäude mit Stroh kommt selten u. nur im Süden vor, auch die ehemals häufigen Rasendächer verschwinden immer mehr u. machen den Ziegel- u. Schieferdächern Platz. Vergnügungen sind Tänze, Kartenspiele, Feier des Weihnachtsfestes (Jul), bei welchem Weihnachtsgeschenke (Julklappar) mit vielen Scherzen am Weihnachtsabende ausgetheilt werden, u. welches man am 20. Tage (13. Jan.) mit Tanz beschließt, des 1. Mai u. des Johannisfestes (Midsommar), welches im Freien geschieht mit Tanz um eine mit Laub u. Bändern geschmückte sogenannte Maistange (Majstång). Merkwürdig sind auf dem Lande die Hochzeitsgebräuche, bei welcher die Bräute sehr geschmückt mit Kranz u. Krone erscheinen; Theile derselben sind das Kronabtanzen u. der Kampf um die Braut. In den Städten müssen die Bräute sich vor der Trauung in ihrem Staate vor der gaffenden Menge zeigen. Auch Begräbnißschmäuße (Graföl) sind gebräuchlich. In einigen Landschaften, bei, im Norden z.B. Dalarna sind die Kommnäche (wie[539] die Kiltgänge der Schweizer) noch gebräuchlich, u. dennoch ist dort die Zahl der unehelichen Geburten nicht bedeutend. Eigenthümliche Nationaltrachten findet man noch in allen Theilen des südlichen Schwedens auf dem Lande, in Norrland aber nicht, u. in den Städten ist ganz die deutsch-französische Modetracht angenommen. Eigenthümlich ist es, daß es unter dem Volke auf dem Lande u. auch in den kleinen Städten keine Familiennamen gibt, sondern jedes Kind bei der Taufe nur einen Namen erhält u. nun den Namen des Vaters mit dem Zusatze »son« od. »dotter« (Sohn od. Tochter) hinzufügt, z.B. Karl Jobansson, Anna Johansdotter, d.h. der Sohn od. die Tochter des Johan; Karls Kinder nennen sich Karlsson u. Karlsdotter; auch behalten in manchen Provinzen, z.B. Dalarna, die Frauen ihre Namen nach der Verheirathung; ohne Schwierigkeit kann jedoch jeder einen Familiennamen annehmen od. verändern. In S. spricht man Schwedisch (s. Schwedische Sprache), Deutsch u. Französisch, auch Englisch verstehen die Meisten aus den gebildeten Ständen. Außerdem leben im mittleren u. nördlichen Theile noch einige als Colonisten eingewanderte Finnen (s.d.), dem besonderen Stamme der Kwänen (Quänen) angehörig (vielleicht gegen 12,009); sie haben sich jedoch vielfach mit den Schweden vermischt u. sind dadurch ihrer nationalen Eigenthümlichkeit großentheils ichon entkleidet; ferner die zu der Tschudischen Familie gehörigen Lappen (s.d.), 1855 im Ganzen 5685, welche in den inneren gebirgigen Theilen von Norrland (in den Lappmarken) wohnen. Anderen europäischen Nationen gehören etwa 5000 Einw. an, von denen die meisten Deutsche sind. Juden gibt es (1855) 935, davon in Stockholm 433 u. in Götheborg 382.
Die Hauptbeschäftigungen der Schweden sind Ackerbau u. Viehzucht, Bergbau, Waldwirthschaft u. in den Küstengegenden am Kattegatt u. Skagerrak Fischerei, welche zwar auch in der Ostsee u. in den Binnengewässern betrieben wird, aber nur zu den Nebenbeschäftigungen gerechnet werden kann. Dazu kommt noch ein in manchen Zweigen nicht unbedeutender Gewerbfleiß nebst Handel u. Schifffahrt. Der Ackerbau erzeugt bes. Weizen, Roggen, Gerste, Mengkorn, Hafer, Erbsen u. Kartoffeln; Roggen ist im Süden das Hauptproduct u. das Brodkorn, im Norden aber Gerste, doch werden auch überall die andern Getreidearten gebaut; Hauptgegenstand der Ausfuhr ist der Hafer; Kartoffeln werden im ganzen Lande bis jenseit des Polarkreises gebaut, Flachs u. Hanf (doch unzureichend) in Ångerman- u. Helsingland, so wie in Elfsborgslän, Hopfen bes. in Södermanland, Tabak meist in der Nähe der Städte, Ölfrüchte nur in Schonen; der Obstbau ist nur in den südlichen Provinzen (bis zum 60°) von Bedeutung; im Norden ersetzt die Natur denselben durch eine Fülle verschiedener wilder Beeren, wie Erd-, Him-, Heidel-, Preißel-, Moos-, Brombeeren. Seit 1820 producirt S. jährlich mehr Getreide, als es für den eigenen Bedarf nöthig hat, u. in den letzten 10 Jahren sind alljährlich über 1; Millionen Tonnen ausgeführt worden. Der Ertrag wurde 1855 officiell auf über 16 Mill. Tonnen angegeben, ist aber jetzt gewiß auf über 30 Mill. Tonnen zu veranschlagen. Das Acker- u. Wiesenland S-s berechnet Hahr auf 364 u. 324 deutsche QM., also auf über, 1/12, des Ganzen Zur Hebung des Ackerhaeus haben nicht wenig die Bestrebungen der Privaten, namentlich auch durch Veranstaltung der in jedem Län befindlichen landwirthschaftlichen Vereine u. der großen landwirthschaftlichen Versammlungen, mehr aber wohl die Regierung beigetragen, indem dieselbe in Stockholm eine landwirthschaftliche Akademie, so wie in allen Län landwirthschaftliche Institute stiftete (z.B. in Ultuna bei Upsala) u. die in diesen Anstalten gezogenen Schüler besserer Landbaumethoden über das ganze Land verbreiteten. Die Viehzucht ist bei der großen Ausdehnung des Wiesenlandes sehr bedeutend, vermag aber dennoch bei dem durch unvollkommene Behandlung bewirkten geringen Ertrage derselben die Bedürfnisse des Landes nicht zu befriedigen. Man rechnet officiell (aber gewiß zu niedrig) 1855 im ganzen Lande gegen 400,000 Pferde, fast 2 Mill. Stück Rindvieh, 1,600,000 Schafe, über 1/2 Mill. Schweine, 173,099 Ziegen u. im hohen Norden 87,000 Rennthiere, Zur Hebung der Viehzucht unterhält dar Staat Veterinärschulen in Stockholm u. Skara, Stutereien bei Strömsholm, Valby, Ottenby u. Flyinge, ebenso sind Stammschäfereien angelegt bei Degeberg, Ottenby, Ullavi, Årup, Djursholm u.a.; zur Hebung der Rindviehzucht dienen mehre vom Staate angelegte Stammholländereien. Die Benutzung u. Bearbeitung der ausgedehnten Wälder (man schätzt die Fläche des für den Waldbau dienlichen Bodens auf wenigstens 4600 QM., von welcher nach Abzug der Lappmarken u. unzugänglicher Theile über 2300 QM. wirklich von Wald bestanden sind) gibt ebenfalls sehr vielen Bewohnern Nahrung, indem sie für den Handel Planken u. Breter, Bauholz, Kohlen, Pottasche, Pech, Theer etc. liefern. In Folge der geringen Sorgfalt jedoch, mit welcher die Wälder bewirthschaftet worden sind, verbunden mit der allzu starken Ausbeutung derselben, sind sie dermaßen gelichtet worden, daß in vielen Gegenden schon Holzmangel eingetreten ist u. in andern vor der Thür steht. Erst unter König Karl XIV. Johan hat man den Wäldern einige Fürsorge zugewendet u. durch Anlage des Forstinstitutes in Stockholm eine rationelle Bewirthschaftung angestrebt, so wie durch Waldanpflanzungen, z.B. Eichen auf der Insel Wisingsö im Wetter, Fichten auf den Flugsandfeldern in Schonen u. Halland etc., für den Neuwuchs gesorgt, auch besteht seit 1859 eine eigene höchste Behörde, die Forstregierung (Skogsstyrelsen). Die Jagd, überall frei, ist im Süden unbedeutend, im Norden jedoch durch den Ertrag an Pelzwerk u. Geflügel kein ganz unbedeutender Erwerbzweig. Bedeutender ist die Fischerei in den zahlreichen Binnengewässern des Landes (Lachse, Forellen etc.) u. an der weiten Meeresküste, Hauptnahrungszweig jedoch nur in Bohuslän, woselbst sie sich bes. auf Häringe, Kabeljaue, Makrelen, Hummern, Krabben u. Austern bezieht. Der Häringsfang, welcher 1786–99 auf jährlich 3 Mill. Tonnen berechnet wurde, hatte zwar zu Anfang des Jahrhunderts fast ganz aufgehört, ist jedoch in den letzten Decennien wieder etwas gestiegen, so daß jährlich 60–100,000 Tonnen gefangen werden. Der Bergbau ist nächst dem Ackerbau S-s wichtigster Nahrungszweig. Die Bergwerke sind zumeist auf Eisen. Der Eisenstein liegt so nahe an der Oberfläche, daß man ihn in Gruben, welche zu Tage gehen, wie in einem Steinbruch, fördern kann. In 14 Län wurde 1860 auf Eisen gebaut; am meisten jedoch in den Län Kopparberg, Wermland, Örebro u. Westmanland. Aus 207 namhaft angeführten u.a. Gruben wurden 91/3 Mill. Centner Eisenerz u. in 6 Län über [540] 1/2 Mill. Centner Sumpfeisen zu Tage gefördert. Daraus wurden bei 229 Hochöfen 4,373,370 Ctnr. Roheisen gewonnen. Die Production des Stabeisens betrug bei 1322 Essen 2,235,205 Ctnr. u. die des Stahls u. der Eisenmanufacturen 572,604 Centner. In den Eisengruben waren 5249, bei den Hochöfen, Essen, Manufacturwerken u. Gießereien aber 10,885 Arbeiter beschäftigt. Auch Kupfer wird in ansehnlicher Menge gewonnen; ehemals war der große Kupferberg bei Falun die bedeutendste Fundgrube, jetzt aber, da der Ertrag derselben auf 1/6 des früheren gesunken ist (10,000 Ctnr.), ist das bedeutendste Kupferwerk in Åtvidaberg in Östergothland (gegen 16,000 Ctnr.); der ganze Ertrag der 17 Kupferwerke war 37,251 Ctnr. Gold ist kaum nennenswerth; etwas wichtiger ist der Gewinn des Silbers (bes. bei Sala), im Ganzen 50121 Mark. Von den übrigen Erzeugnissen der schwedischen Bergwerke sind zu nennen: Kobalt (Södermanland), Nickel (Kopparbergs- u. Jöuköpingslän), Blei (bei Sala u. in Örebrolän), Zink (orebrolän), Vitriol, Alaun, Steinkohlen (nur bei Höganäs in Malmöhuslän über 200,000 Tonnen), Porphyr, Marmor u. Schiefer. Die Zahl der sämmtlichen Arbeiter, welche beim Bergbau u. den damit verbundenen Werken beschäftigt waren, betrug 20,359. Die Industrie S-s hat sich in den letzten Jahrzehenden außerordentlich gehoben u. leistet in einigen Zweigen Vortreffliches, namentlich in der Maschinenfabrikation, Tuch-Zeug- u. Papiermannfactur u.a. Am bedeutendsten ist die Eisenfabrikation; die übrigen Zweige des Gewerbfleißes, welche, abrikmäßig betrieben werden, sind Branntweinbrennerei, Leinweberei, Baumwollenspinnerei u. Weberei, Segeltuch- u. Bandfabrikation, Seidenweberei, Kattundruckerei u. Färberei, Zucker- u. Tabaksfabrikation, Gerbereien, Seifensiedereien, Brauereien, Ziegeleien etc. Der Werth der bei 2514 Fabriken mit etwa 31,000 Arbeitern angefertigten Fabrikate wurde 1860 berechnet auf über 69 Mill. Rthlr. Reichsmünze, ungerechnet die Branntweinbrennereien (welche an den Staat über 8 Mill. Rthlr. bezahlen müssen) u. die Eisenwerke. Die größten Eisenhammerwerke u. Schmelzöfen sind in Löfta, Österby, Forsmark, Harg, Motala, Nyköping u. Götheborg; große Ankerschmieden in Söderfors u. Karlskrona; große Stahl-, Eisen- u. Gewehrfabriken in Eskilstuna u. Husqvarna, bedeutende Kanonengießereien in Finspång, Staffjö u. Åher. Die bedeutendsten Fabrikstädte sind Stockholm, Götheborg u. Norrköping. Überdies verfertigen beinahe überall die Landleute im Winter ihre Geräthe, Werkzeuge, Kleider u. Kleiderstoffe selbst, ja schicken die Erzeugnisse ihres Hausfleißes sogar zum Verkauf in die Städte; so wurden in Elfsborgslän gegen 231/2 Mill. Fuß meist baumwollener Zeuge u. 11/2 Mill. Stück baumwollener Tücher, so wie in den Län Gefleborg, Wester-Norrland, Halland u.a. 5,150,000 Fuß leinener u. wollener Zeuge verfertigt, auch beschäftigen sie sich zum Verkauf mit der Anfertigung von Schmiedearbeiten, Wand- u. Taschenuhren, Wagen, Ackergeräth, Möbeln u. Hausgeräth, Drechslerarbeiten, Weberkämmen, Böttcherarbeiten, Treppen u. Schleifsteinen, Band, Strümpfen, Jacken, Garn, Zwirn, Spitzen, Matten, Decken, Korbarbeiten etc. Die Zahl der sämmtlichen Handwerker betrug 51,125, davon 26,093 in den Städten u. Flecken. Der Handel im Lande selbst wird durch die Natur wenig begünstigt, da die Flüsse meist gar nicht od. doch wenig schiffbar u. die Straßen durch das gebirgige Land meist beschwerlich sind. Nur dir südlichen Provinzen haben günstigere Verhältnisse, u. hier hat die menschliche Thätigkeit noch durch Anlegung bedeutender Kanäle, guter Landstraßen u. Eisenbahnen nachgeholfen. Der Handel zwischen den nördlicheren Landestheilen ist meist auf die Seestraße angewiesen, ebenso der mit Norwegen. Für den auswärtigen Handel ist die Lage des Landes günstig. Ausfuhrartikel sind Eisen u. Stahl, roh u. verarbeitet, Kupfer, Alaun, Mühlsteine, Getreide, Bau- u. Schiffsholz, Planken, Breter, Theer, Pech, Pottasche etc. Der Werth der gesammten Ausfuhr betrug 1860861 Mill. Rthlr. Dem Werthe nach am meisten betheiligt waren Großbritannien (fast die Hälfte), Frankreich, Dänemark, Lübeck, Norwegen, Spanien, Niederlande, Nordamerika u. Preußen. Eingeführt wird bes. Hanf, Flachs, Wolle, Baumwolle, Seide u. aus diesen Stoffen verfertigte Waaren, Lein-, Hanf- u. Baumöl, Glas, Wein, Spirituosen, Tabak, Colonialwaaren, Salz u. Steinkohlen. Der Werth der Einfuhr betrug 1860 821/2 Mill. Rthlr. Am meisten betheiligt an der Einfuhr waren die Hansestädte (26 Mill.), Großbritannien (161/2 Mill.), Nordamerika, Dänemark, Norwegen u. Brasilien. Die schwedische Handelsflotte zählte 1860 3200 Fahrzeuge mit einer Tragfähigkeit von 154,342 Lasten, wovon 1275 Schiffe mit 115,052 Lasten im überseeischen Handel beschäftigt waren. Zwar ist die Kauffahrteiflotte seit 1859 in Abnahme begriffen, dafür aber mehren sich von Jahr zu Jahr die Dampfschiffe. Man zählte 1850 67 Dampfschiffe mit 2939 Pferdekräften, 1860 aber 203 mit 9332 Pferdekräften, ungerechnet alle kleinen von unter 10 Pferdekräften, welche auf den vielen Binnengewässern u. in den Städten die Communication unterhalten, von denen Stockholm allein (1862) 36 hat u. außerdem wohl noch 59 vorhanden sein mögen. Die Zahl der sämmtlichen mit dem Handel beschäftigten Personen war 186015,120. Die überseeische Schifffahrtsbewegung in sämmtlichen schwedischen Häfen betrug 1860 für die Ankunft 5480 u. für den Abgang 7340 Schiffe, u. die inländische für die Ankunft 24,239 u. für den Abgang 22,464 Schiffe. Der auswärtige Handel ist nur gewissen (jetzt 35) Städten, Stapelstädte genannt, gestattet. Außer Stockholm u. Götheborg, den beiden bedeutendsten Handelsstädten, sind diese Stapelstädte Strömstad, Uddevalla, Marstrand, Kongelf, Warberg, Halmstad, Helsingborg, Landskrona, Malmö, Ystad, Christianstad mit Åhus, Sölvesborg, Karlshamn, Karlskrona, Kalmar, Oscarhamn od. Döderhultsvik, Westervik, Wisby, Söderköping mit Mem, Norrköping, Nyköping, Gefle, Söderhamn, Hudiksvall, Sundsvall, Hernösand, Umeå, Piteå, Luleå, Haparanda, Wenersborg, Karlstad u. Jönköping, von denen die drei letzten am Wener- u. Wettersee liegen. Gewerbfleiß u. Handel haben sich außerordentlich gehoben, einerseits durch die Beseitigung des Zunftzwanges (1846), andererseits durch den Abschluß von Handelsverträgen (mit Mecklenburg, den Niederlanden, Italien, Rußland etc.), so wie durch Vermehrung u. Verbesserung der Communicationsmittel, den Bau von Eisenbahnen u. Telegraphenleitungen, die Errichtung von Privatbanken u. Hypothekenvereinen u. die Einrichtung regelmäßiger Dampfschifffahrten. Eisenbahnen hat man erst seit 1851 angefangen zu bauen, ja mit den Staatseisenbahnen begann man erst 1855. Jetzt (1852) ist von den letzteren die sogen. westliche Stammbahn zwischen Stockholm u. Götheborg (über 60 deutsche Meilen) als fertig zu betrachten, indem dieselbe in ihrer ganzen Länge noch vor Ablauf des Jahres eröffnet werden wird; die südliche Stammbahn, von der vorigen bei Fahlköping ausgehend über Jönköping nach Malmö, ist von den beiden Endpunkten ebenfalls schon auf bedeutende Strecken in Betrieb u. wird bald vollendet sein; eben so ist von der westlichen bei Halsberg ausgehend eine Zweigbahn nach Örebro (31/5 Ml.) eröffnet, welche sich an die Privatbahn zwischen Örebro u. Arboga (71/2 Ml.) mit Seitenbahn nach Nora u. Ervalla (21/3 Ml.) anschließt. Andere Privatbahnen sind zwischen Gefle u. Falun (121/2 Ml.), zwischen Hudiksvall u. Forssa (11/2 Ml.), zwischen Söderhamn u. dem See Bergviken (21/6 Ml.), zwischen dem See Marmarn u. Sandarae (11/3 Ml.), zwischen Norberg u. dem Strömsholmskanal (21/6 Ml.), zwischen den Seen Weßman u. Barken (28/5 Ml.), zwischen Christinehamn u. dem See Bergsjö (18/5 Ml.), so wie als Fortsetzung noch 5 Pferdebahnen zwischen Landseen in der Gegend von Philipstad (zusammen 5 Meilen), ferner zwischen dem Glafsfjord dei Arvika u. dem See Ränken (3/5 Ml), zwischen der Klaraelf u. dem See Fryken (über 1 Ml.), zwischen Åmmeberg am Wetter nach den Zinkgruben (13/5 Ml.), zwischen Åtvidaberg u. den Kupfergruben von Bersbo (11/3 Ml.), zwischen Norrköping u. dem See Glan (3/4 Ml.) u.a. Projectirte Staatsbahnen sind: die östliche von Kathrineholm an der westlichen über Norrköping u. Linköping nach Nässjö in der Nähe von Jönköping an der südlichen, die nördliche von Stockholm im Norden des Mälar nach Arboga u. Falun, die nordwestliche von Porla an der westlichen über Christinehamn u. Karlstad an die norwegische Grenze zur Verbindung Stockholms mit Christiania u.a.m. Auch die elektrischen Telegraphen haben in S. lange Zeit auf sich warten lassen, obschon die optischen Telegraphen nächst Frankreich hier zuerst zur Einführung gelangt waren. Erst 1853 begann man mit der Linie Stockholm-Upsala, u. Ende 1860 betrug die Länge der Linien 688 u. die der Drähte 913,4 Meilen, erstreckte sich über das ganze Land u. stand mit norwegischen, dänischen u. russischen Telegraphen in Verbindung. Gasbeleuchtung ist ebenfalls seit 1853 zur Einführung gelangt u. zwar in den Städten Stockholm, Götheborg, Norrköping, Malmö, Christianstad, Gefle, Jönköping, Örebro u. Upsala.
Der Buchhandel hat sich in neuerer Zeit so bedeutend gehoben, daß nicht allein der Sortiments-, sondern auch der Verlagsbuchhandel verhältnißmäßig sich ganz mit dem anderer Länder messen kann. In den größeren u. mittleren Städten befinden sich gut assortirte Buchläden. 1860 erschienen 1515 Schriften. Die Tagespresse hat verhältnißmäßig große Verbreitung, am meisten Aftonbladet (s.u. Zeitungen u. Zeitschriften). 1860 kamen in 60 Städten 127 Zeitungen u. 45 Zeitschriften heraus. Auch in der Kunst haben sich die Schweden ausgezeichnet; als Maler sind zu nennen: Klöcker von Ehrenstrahl, Pasch, Wertmüller, Breda, Fahlcrantz, Westin, Krafft, Hörberg, Mörner, Södermark, Wickenberg, Palm, Stäck, Amalia Lindegren u.a.; als Bildhauer Sergel, Byström, Fogelberg, Molin, Avarnström; als Kupferstecher Forsell, als Medailleur Salmson, als Architekten Tessin, de la Vallé u. Hårieman, als Musiker u. Componisten Häffner, Crusell, Nordblom, Geijer, Lindblad, Berwald, Brendler, Josephson, Wennerberg, Norman u.a. Von gelehrten Gesellschaften bestehen die Akademie der Wissenschaften, die Akademie der schönen Wissenschaften, der Geschichte u. Alterthümer, die Schwedische Akademie für schwedische Dichtkunst, Beredtsamkeit u. Sprache, die Akademie der freien Künste, die Musikalische Akademie, die Landwirthschaftliche Akademie, die Akademie der Kriegswissenschaften, die Gesellschaft für die Herausgabe von skandinavischen Urkunden, sämmtlich in Stockholm, die Societät der Wissenschaften in Upsala (s.u. Akademie S. 238), die Physiographische Gesellschaft in Lund, die Gesellschaft für Wissenschaft u. Künste in Götheborg etc. Die Unterrichtsanstalten stehen unter dem Kanzlerscollegium; Universitäten gibt es in Upsala u. Lund, beide mit mancherlei Nebenanstalten; wie Botanische Gärten, Observatorien etc. Ihre Verfassung u. Organisation ist von den deutschen Universitäten verschieden; unter dem Kanzler besorgt die akademische Verwaltung u. Jurisdiction der Rector theils allein, theils mit dem großen Universitätcollegium, theils mit dem kleinen, d.h. den sämmtlichen ordentlichen Professoren u. einem Ausschuß derselben; jede der beiden Universitäten hat ihre Constitution, welche auch die Gesetze für die Studirenden enthält; das Finanzielle verwaltet eine Inspectura aerarii. Die Universitäten haben liegende Gründe u. bedeutende Schenkungen die Semester werden mit Prüfungen begonnen u. geschlossen; diese bestehen für die Privatpromotionen, sowie für den Eintritt in die Staatsämter. Es gibt drei akademische Promotionen: die Candidatur, die Licentiatur, das Doctorat. Die Lehrer sind Professoren, Adjuncten u. Privatdocenten. Dir Lehrer sind in Naturalbezügen, Grundstücken u. in Geld besoldet; einige der theologischen Facultät haben Präbendenpfarreien. Die Studenten treten in Landsmannschaften od. sogenannten Nationen zusammen, die gewöhnlich wohleingerichtete, mit wissenschaftlichen u. Kunstapparaten versehene Häuser haben u. deren Senioren sehr oft Professoren sind, s.u. Universität. Anstatt der ehemaligen 13 Gymnasien bestehen jetzt combinirte Gymnasien, gelehrte u. Apologistschulen, hier uneigentlich Elementarschulen genannt, welche mit deutschen Gymnasien u. Pädagogien ungefähr auf gleicher Stufe stehen u. denen jetzt auch das Dimissionsexamen zur Universität bewilligt ist; dergleichen gibt es (1860) 22 vollständige mit je 7 od. 8 Klassen u. 335 Lehrern, nämlich 12 in den Bischofssitzen, 2 in Stockholm u. je 1 in Gefle, Örebro, Falun, Jönköping, Malmö, Karlskrona, Christianstad, Östersund u. Umeå, u. 7 Schulen nur in der Reallinie vollständige (außer 2 vorbereitenden) mit 4 bis 6 Klassen, ferner 12 Schulen mit je 5 Klassen in beiden Linien, 11 mit je 3 bis 5 Klassen, 16 mit je 2 Klassen u. 31 Pädagogien, welche zwischen den höheren u. den Volksschulen in der Mitte stehen. Die Zahl der Volksschulen ist 4241, davon 2422 feste u. 1819 ambulatorische, in welchen gewöhnlich die Bell-Lancastersche Methode eingeführt ist. Jeder Schwede kann lesen u. die Meisten können auch schreiben, u. die Eltern selbst unterrichten ihre Kinder zur Winterzeit; s.u. Schule. Öffentliche Töchterschulen, in welchen eine höhere Bildung beigebracht wird, gibt es nicht. Für besondere Zwecke bestehen: 9 Navigationsschulen in [541] Stockholm, Götheborg, Gefle, Malmö, Kalmar, Hernösand, Westervik, Wisby u. Karlshamn, ein Landwirthschaftliches Institut in Ultuna u. 23 landwirthschaftliche Schulen, ein Technologisches Institut in Stockholm, Handwerksschulen in Stockholm u.a. Städten, eine Kriegsakademie in Karlberg, eine höhere Artillerielehranstalt in Marieberg (beide bei Stockholm), ein Medico-chirurgisches Institut, ein Pharmaceutisches Institut, Schulen für Hebammen, ein Forstinstitut u. mehre Forstschulen, eine Bergschule in Falun, eine Schiffbauschule in Karlskrona, ein Taub- u. Blindeninstitut in Stockholm, 13 Seminarien in den 12 Bischofssitzen u. in Stockholm u.a. Bibliotheken gibt es in Stockholm, den beiden Universitäten u. in den Bischofssitzen.
Die Staatsreligion ist in S. die Lutherische Confession, u. es ist zur Erlangung eines öffentlichen Amtes unerläßliche Bedingung ein Lutheraner zu sein, doch herrscht jetzt übrigens völlige Religionsfreiheit u. der Übertritt zu einer fremden Lehre wird nicht mehr, wie noch vor Kurzem, mit der Landesverweisung bestraft. Auch die Israeliten (935) dürfen sich überall im Reiche aufhalten. Die Zahl der Katholiken, Reformirten, Mormonen, Baptisten u. überhaupt der Dissenters ist gering; bedeutender aber dürfte die Zahl der sogenannten Leser (Läsare), d.h. der Bekehrten sein, welche sich jedoch nicht eigentlich von der Landeskirche abgesondert haben. Auch die Lappen sind jetzt dem Namen nach lutherische Christen, doch herrschen unter ihnen noch viele heidnische Gebräuche. Der Bischof von Upsala ist stets Erzbischof u. Primas des Reiches; mit ihm gibt es zwölf Bischöfe (in den Stiftern zu Upsala, Linköping, Skara, Strengnäs, Westernås, Wexiö, Lund, Götheborg, Kalmar, Karlstad, Hernösand, Wisby) mit guter Dotation. In den acht ersten Stiftern ist nächst dem Bischofe der Dompropst der höchste Geistliche, in den vier letzten aber gibt es keinen solchen; in allen Stiftern bestehen Consistorien od. Domkapitel, in den beiden Universitätsstädten zusammengesetzt aus den Professoren der Theologie, in den übrigen aus Lectoren an den gelehrten Schulen, worin der Bischof Präses u. der Dompropst Vicepräses ist. Außer diesen bestehen noch zwei Consistorien in Stockholm, das Hof- u. das Stadtconsistorium, ersteres unter Präsidium des Oberhofpredigers zusammengesetzt aus den Hofpredigern u. den Pastoren bei den Regimentern, letzteres unter Präsidium des Erzbischofes u. Vicepräsidium des Pastor Primarius an der Nicolaikirche bestehend aus den Pastoren bei den Territorialkirchen der Hauptstadt nebst denen bei der deutschen u. finnischen Kirche. Jedes Stift zerfällt in eine Anzahl Contracte od. Propsteien, deren es im Ganzen 174 gibt. Unter den Pröpsten stehen die Pastoren (Kyrkoherde, Plur . Kyrkoherdar d.i. Kirchenhirten), deren jeder eins od. mehre Kirchspiele seelsorgerisch versieht. Die Pastoren, selbst an den kleineren Pfarreien, haben reichliche Einkünste, welche in Naturalien (Tonnen Geneide) entrichtet od. nach einem für jedes Jahr festgesetzten Mittelpreis eingelöst werden. In vielen Pastoraten sind als untere Geistliche Comminister, welche gleich den Pastoren ihren Amtshof haben, doch ist dieser kleiner u. die Einkünfte sind überhaupt geringer. Außerdem kann ein Pastor, wenn er alt ist, sich einen Adjuncten halten; dies ist ein junger Geistlicher, welcher nach abgelegtem erstem Examen ordinirt ist u. für einen geringen Lohn die Amtsgeschäfte verrichten muß. Ganz S. enthält (1862) 1261 Pfarreien u. 2509 Kirchspiele (von diesen 104 u. 26 Kapellengemeinden in den Städten u. 2295 nebst 84 Kapellengemeinden auf dem Lande). Die gewöhnliche Tracht aller Geistlichen ist ein schwarzer bis oben zugeknöpfter Rock mit kleinem Kragen, ähnlich der altdeutschen Tracht, nebst den Häppchen; bei der Predigt u. andern Amtsverrichtungen außerdem ein hinten herabfallender schwarzer Mantel; vor dem Altare aber das katholische Meßgewand. Die Bischöfe tragen überdies ein goldenes Kreuz auf der Brust u. bei feierlichen Gelegenheiten u. Amtsverrichtungen Bischofsmantel, Bischofsmütze u. Hirtenstab. Jedes Kirchspiel hat seinen Kirchenvorsteher, seine Kirchenpolizei (Sexmän) u. in den Städten seinen Kirchenrath (Kyrkoråd), welcher aus dem Pfarrer u. einigen von der Gemeinde gewählten Deputirten besteht u. nur für die Erhaltung der Kirchengebäude zu sorgen hat; übrigens aber muß über alle Angelegenheiten die Gemeinde in eigenen Zusammenkünften. (Sockenstämma) vernommen werden.
Staatsverfassung. An der Spitze der nach ihrer geschichtlichen Ausbildung von jeher beschränkten Erbmonarchie steht der König, unter dessen Scepter auch das, übrigens ganz von S. unabhängige, nach eigener Verfassung, eigenem Rechte, Gesetz u. Volksvertretung regierte Norwegen (s.d.) durch Reichsacte (in Norwegen angenommen am 31. Juli, in S. am 6. August 1815) vereinigt ist. Der Titel des Königs ist: S-s u. Norwegens, der Gothen, Wenden etc. König. Die Krone ist nach der Linealfolge u. dem Erstgeburtsrechte in dem Mannsstamme des jetzt regierenden Hauses Ponte Corvo (Bernadotte) erblich, nach dessen Erlöschen das Wahlrecht der Stände (gemeinschaftlich mit Norwegen) wieder eintritt. Gegen diese Thronfolge hat beim Regierungsantritte der Könige Oscar I. u. Karl XV. der Prinz Gustav Wasa aus der 1809 des Thrones entsetzten Dynastie Holstein-Gottorp protestirt. Der König, dessen Person heilig u. unverletzlich ist, wird mit dem 18. Lebensjahre mündig, muß sich zur Lutherischen Confession bekennen u., obwohl allein regierend, das Gutachten des Staatsrathes (s. unten) einholen über alle Angelegenheiten, mit Ausnahme der ministeriellen, welche das Verhalten S-s zu andern Mächten, u. der Commandoangelegenheiten, welche das Heer u. die Flotte betreffen; auch muß jede Verfügung des Königs, um Gültigkeit zu erhalten, von einem Staatsminister contrasignirt sein, welcher dann dafür der Nation verantwortlich ist. Der König übt das Recht des Kriegs u. Friedens nur nach Anhörung eines außerordentlichen Staatsraths aus, führt aber den höchsten Befehl über die Land- u. Seemacht, übt das Begnadigungsrecht aus (doch darf er den Urtheilsspruch nicht völlig abändern, auch den Verurteilten nicht wieder anstellen), verleiht den Adelsstand u. bezieht für sich u. die Königin eine Civilliste von 630,000 Rthlrn. Reichsmünze = 236,250 Rthlr. (die Civilliste für das ganze königliche Haus beträgt 1,278,400 Rthlr. Reichsmünze = 479,400 Rthlr.). Der König muß bei dem Regierungsantritte schwören, daß er die Verfassung erhalten will, u. wird gekrönt von dem Erzbischof. Während des Königs Unmündigkeit, Krankheit od. Abwesenheit führt der Staatsrath (in letzterem Fall vier vom König ernannte Mitglieder desselben, worunter der Justizminister) die Regierung u. Verwandschaft (doch hat bei der Regierung des Königs Karl XIV. Johan auch der damalige Kronprinz Oscar einigemal die Regentschaft geführt, u. bei der letzten Krankheit des Königs Oscar I. ist der Kronprinz Karl von den Reichsständen mit voller königlicher Machtvollkommenheit bekleidet gewesen). Der Regierungsnachfolger heißt Kronprinz; jeder von den übrigen Prinzen erhält vom Könige den herzoglichen Titel über eine schwedische Landschaft, ohne dadurch irgend ein Recht zu od. Einkünsten von dieser Landschaft zu erhalten; doch wird allen königlichen Prinzen u. Prinzessinnen, so wie auch den königlichen Wittwen von den Reichsständen eine Apanage bestimmt. Die Prinzen dürfen sich nicht ohne des Königs Einwilligung vermählen, nicht die Tochter eines schwedischen od. ausländischen Privatmannes heirathen u. können in keinem ausländischen Staate regieren (dies Alles bei Verlust des Thronfolgerechts für sich u. ihre Nachkommen). Der König residirt gewöhnlich in dem Residenzschlosse zu Stockholm; Luftschlösser sind in der Umgegend der Hauptstadt: Drottningholm, Haga, Ulriksdal, Svartsjö, Gripsholm, Tullgarn u. Rosersberg; außerdem gibt es noch königliche Schlösser in Strömsholm, Upsala, Westerås, Linköping, Örebro, Gefle, Halmstad u. Kalmar; das Schlößlein Rosendal im Thiergarten ist eine Privatbesitzung des Königs; das Schloß Karlberg ist jetzt zur Kriegsakademie eingerichtet. Die vier jetzt mit den späterhin getroffenen Abänderungen geltenden Grundgesetze des Reichs sind die Regierungsform vom 6. Juni 1809, die Reichstagsordnung vom 10. Febr. 1810, die Successionsordnung vom 26. Septbr. 1810 u. die Drucksreiheitsverordnung vom 16. Juli 1812, zu welchen noch als fünftes die Reichsacte kommt (s. oben), welche aber nicht in S., wohl aber in Norwegen als Grundgesetz gilt (vgl. Nordenflycht, Die schwedische Staatsverfassung in ihrer geschichtlichen Entwickelung, Berl. 1821). Die Staatsbürger theilen sich in vier repräsentirte Stände (doch ist 1/3 der Bewohner nicht repräsentirt): a) Adel, welcher in Herren (Grafen u. Barone) u. Ritter zerfällt. Im Ganzen gibt es 1117 adelige Familien, darunter 108 gräfliche u. 315 freiherrliche; mehre derselben sind jedoch ausgestorben, so daß jetzt nur 860 vorhanden sind, davon 69 gräfliche u. 160 freiherrliche. Fürsten hat S. außer den Prinzen des königlichen Hauses nicht. Der Adel ist factisch sehr bevorzugt, denn obschon alle Stände Anrecht auf Stellen haben, so bekleidet er doch ausschließlich alle Hofstellen (die niedrigsten ausgenommen) u. ebenso fast alle höheren u. Civilstellen. Nur in der Geistlichkeit u. bei der Justiz sind die meisten Stellen mit Bürgerlichen besetzt. Obgleich aber nach Forsell von den sämmtlichen 85,220 Hufen (Hemman) in S. 21,424, u. zwar die werthvollsten u. besten, adeligen Gütern angehören, so sind davon sehr viele längst durch Kauf in die Hände Unadeliger übergegangen. b) Geistlichkeit, welche den zweiten Stand auf den Reichstagen bildet. Den Erzbischof u. die Bischöfe ernennt der König aus drei vorgeschlagenen Candidaten, die Pastoren aber theils der König, theils die Consistorien u. theils die Patrone einzelner Pfarreien; c) Bürgerstand. in den Städten, in denen sich seit alten Zeiten eine eigenthümliche Gemeindefreiheit mit großer corporativer Selbständigkeit entwickelt hat; d) Bauernstand, der zahlreichste, am meisten belastete, nichts, desto weniger aber das meiste Vermögen an liegenden Gütern repräsetirende Stand. Die Güter der Bauern, sämmtlich persönlich von jeher frei, theilen sich in Skattehemman, Güter, mit denen der Besitzer schalten kann, wie er will; Kronohemman, ursprünglich der Krone gehörige, als Erbpacht zu betrachtende Güter; u. Frālsehemman, freie (sonst adelige) Güter mit zu empfangenden Handdiensten. Manche Bauern sind auch grundpflichtig, zahlen an adelige Güter Abgaben u. leisten Frohnen. Die Bauerngüter dürfen nur bis auf einen gewissen Grad zerschlagen werden. Die alle drei Jahre gesetzlich auf drei, höchstens auf vier Monate (gewöhnlich aber wenigstens ein Jahr u. darüber zusammenbleibende) regelmäßig auf dem Reichstage versammelte Landesvertretung, welche aber auch außerordentlich vom Könige berufen werden kann, theilt sich in vier abgesondert berathende u. abstimmende Curien, von denen wenigstens drei zu einem Reichstagsbeschlüsse übereinstimmen müssen, wozu aber der König seine Zustimmung unbedingt verweigern kann. Sie sind: a) die Ritterschaft nach der Ritterhausordnung, von welcher das Familienhaupt jeder der 860 Adelsgeschlechter (d.h. der Älteste an Jahren aus dem ältesten Zweig eines gleichen Namen u. Wappen führenden Geschlechts), sobald es 25 Jahre alt ist, auf dem Reichstag erscheinen u. mit stimmen kann; allein da sie keine Diäten erhalten, kommen meist nur 4–500 u. diese Zahl vermindert sich bald auf 40–50. Grundbesitz od. sonstiges Vermögen braucht der Adelige nicht zu haben, um auf dem Reichstag zu erscheinen. Den Landmarschall der Ritterschaft ernennt der König für jeden Reichstag. b) Die Geistlichkeit; Mitglieder schon von wegen ihres Amtes sind der Erzbischof, die 11 Bischöfe u. der Pastor primarius von Stockholm; als gewählte Mitglieder sind zum Erscheinen noch berechtigt 44 Abgeordnete der Pastoren aus den 12 Stiftern, 2 Abgeordnete von den weltlichen Facultäten jeder der beiden Universitäten u. von der Akademie der Wissenschaften zu Stockholm. Auch dürfen die Comminister in jedem Stifte u. in Stockholm (also 13) einen Abgeordneten wählen, wenn sie wolten. c) Zu dem Bürgerstande schickt Stockholm 10, Götheborg 3, die Städte erster Klasse (Norrköping, Gefle u. Malmö) je 2, die Städte zweiter Klasse (Karlskrona, Upsala, Kalmar, Wisby u. Westerås) je 1, mit dem Rechte 2 zu senden, die 19 Städte dritter Klasse je 1; von den 59 Städten der dritten, vierten u. fünften Klasse kann jede ebenfalls einen Repräsentanten schicken, doch dürfen sich zwei, höchstens drei von einem Abgeordneten vertreten lassen; außerdem schickt jeder der 6 Bergwerks- u. Fabriksdistricte einen Abgeordneten. d) Der Bauerusstand, vertreten durch die Abgeordneten der Besitzer von Bauerhöfen der 227 Härader (Districte) der 18 südlichen u. der 95 Tingslag (Gerichtssprengel) der 6 nördlichen Län, von denen jedes berechtigt ist einen Abgeordneten zu schicken, doch treten gewöhnlich mehre zusammen u. schicken nur einen. Der Abgeordnete muß Besitzer eines Bauerngutes sein, darf kein Staatsamt bekleidet haben od. bekleiden u. niemals Reichstagsmann in einem andern Stande gewesen sein. Die Geistlichen, die Bürger u. die Bauern müssen ihren Deputirten die Diäten zahlen. Die Sprecher (Talman, Plur. Talmän) u. Vicesprecher der Stände, sowie der neben dem Sprecher sitzende[542] rechtskundige Secretär des Bauernstandes werden vom Könige ernannt; doch im Stande der Geistlichkeit ist der Erzbischof de jure Sprecher. Jeder Reichsstand muß protestantischer Confession, darf nicht im Concurs begriffen, nicht wegen eines entehrenden Verbrechens bestraft u. wenigstens 25 Jahre alt sein. Die Reichsstände (Riksens Ständer) haben das alleinige Recht der Aufsicht über die Bank u. über das Reichsschuldencontor, so wie der Besteuerung u. gemeinschaftlich mit dem Könige das Recht der Gesetzgebung u. der Abänderung od. Aufhebung bestehender Gesetze. Jeder Stand u. jedes einzelne Mitglied hat, wie der König, die Initiative zum Vorschlag von Gesetzen. Über einen Vorschlag zu einer Veränderung in den Grundgesetzen darf nicht gleich abgestimmt werden, sondern er muß bis zum folgenden Reichstag ruhen; wird er dann allgemein angenommen, so tritt er nach Genehmigung des Königs in Kraft. Der Berathung der Reichsstände über einen Gegenstand geht eine Erörterung desselben durch Ausschüsse aus allen vier Ständen voraus. Die Ausschüsse sind: der Constitutionsausschuß, 24 Mitglieder, zur Prüfung der Anträge auf Abänderung in den Grundgesetzen, so wie der Protokolle des Staatsrathes u. zur Entscheidung, ob der Staatsrath vor das Reichsgericht zur Verantwortung gezogen werden soll; der Staatsausschuß, 36 Mitglieder, zur Prüfung des Staatshaushaltes u. des Staatsschuldenwesens; der Bewilligungsausschuß, 48 Mitglieder, zur Vertheilung der für öffentliche Zwecke bewilligten Gelder; der Bankausschuß, 36 Mitglieder, zur Controle der Staatsbankverwaltung; der Gesetzgebungsausschuß, 16 Mitglieder, zur Prüfung des vom Justizsachwalter (s. unten) eingereichten Berichtes, so wie der Vorlagen wegen Verbesserung der Civil-, Criminal- u. Kirchengesetze; der Beschwerden- u. Ökonomieausschuß, 48 Mitglieder, zur Prüfung der Haushaltungsanstalten u. alles dessen, was zu Staatsanstalten aller Art gehört (Erziehungs- u. Armenwesen, Landwirthschaft, Bergwerke etc.); der Expeditionsausschuß, 12 Mitglieder, zur Aufsetzung der vom Reichstag ausgehenden Schriften. Außerdem kann der König einen geheimen Ausschuß, 12 Mitglieder, verlangen, um ihm über geheimzuhaltende Angelegenheiten zu rathen, u. endlich kann jeder Stand einen eigenen Ausschuß zur Ausarbeitung ihrer eigenen Beschwerden u. Angelegenheiten einsetzen. Von den Ausschüssen werden die betreffenden Angelegenheiten an jeden Stand gebracht u. dort durch Stimmenmehrheit entschieden. Stehen zwei Stände gegen zwei, so verfällt die Frage für den bestehenden Reichstag, od. wenn sie von der Beschaffenheit ist, daß sie nicht verfallen kann, so wird der betreffende Ausschuß auf 30 Mitglieder von jedem Stande verstärkt u. dann entscheidet Stimmenmehrheit. Außerdem wählen die Reichsstände zu Anfang jedes Reichstages eine Jury (Opinionsnämd) von 48 Mitgliedern aus, um zu untersuchen, ob das höchste Gericht seine Pflichten erfüllt habe; auch wählen sie einen ihnen allein verantwortlichen Justizsachwalter (Rikets Ständers Justitiä Ombudsman), welcher in den Zeiten, da der Reichstag nicht versammelt ist, über den Rechtsgang u. die Art, wie die Beamten Gesetze u. Verordnungen befolgen, wacht u. deshalb den Zugang zu den Sitzungen, Protokollen u. Acten der Behörden hat, auch als Wortführer in einer Commission von sechs Sachverständigen über die Preßfreiheit wacht. Nach einer königlihen Verfügung von 1844 kann keine Zeitschrift mehr ohne Weiteres verboten, wohl aber actionirt werden. Kein Repräsentant darf gefänglich eingezogen werden, ohne daß 5/6 seines Standes damit einverstanden sind. Wer einen Repräsentanten während des Reichstages od. auf der Reise dahin, so wie von dort nach Hause mit Wort od. That beleidigt, ist des Verbrechens gegen die öffentliche Sicherheit schuldig. Ohne ständische Bewilligung kann keine Steuer erhöht, keine Staatsanleihe gemacht, kein Gebietstheil abgetreten od. veräußert, die Münze nicht an Schrot u. Korn verändert werden. Die Stände haben mit dem König gemeinschaftlich die Macht Gesetze zu geben, zu verändern, aufzugeben u. zu interpretiren. Alljährlich muß der Justizsachwalter den Zustand der Verwaltung der Gesetze durch den Druck bekannt machen Die Presse ist frei; jeder hat das Recht, mit Beobachtung bestehender Vorschriften, gegen den Mißbrauch der Presse in Betreff der inneren Ruhe u. der äußeren Sicherheit des Staates, so wie der damit verbundenen Heiligkeit des höchsten Wesens, der Obrigkeit, der Mitbürger u. der Sitten, seine Gedanken über alle Gegenstände, mögen dieselben S. od. andere Länder betreffen, auf jede beliebige Art u. Weise durch den Druck bekannt zu machen, ohne dafür gestraft werden zu können, außer wenn nach dem Urtheile einer Jury, die für jeden Fall besonders gewählt wird u. zu welcher der Kläger, der Beklagte u. der Richterstuhl je 3 Personen ernenuen, die Schrift einem deutlichen Gesetze widerspricht.
Die Staatsverwaltung, hat ihren Hauptsitz in dem nur aus Schweden lutherischen Glaubens gebildeten Staatsrath (Statsråd) aus 10 Mitgliedern, als 1 Justiz-Staatsminister, welcher zugleich beständig Mitglied des höchsten Tribunals des Königs sein soll, 1 Staatsminister für das Auswärtige u. 8 Staatsräthen, von denen 5 mit Portefeuilles u. 3 berathend sind. Die 5 Staatsräthe mit Portefeuilles sind die des Innern, der Finanzen, des Kriegs, der Marine u. der kirchlichen Angelegenheiten Für die norwegischen Angelegenheiten treten, im Fall von Norwegen die Rede ist, 1 norwegischer sich beim König befindender Staatsminister u. 2 norwegische Mitglieder, als Norwegischer Rath, ein (s. Norwegen, Geogr. S. 121). Der König läßt sich im Staatsrathe vortragen u. werden daselbst alle Regierungsangelegenheiten abgemacht, außer den ministeriellen od. den auswärtigen u. den Commandosachen, welche der König unmittelbar besorgt. Der König darf keinen Beschluß über etwas fassen, worüber der Staatsrath gehört werden muß, wenn nicht 3 Mitglieder desselben u. der betreffende Staatssecretär zugegen sind. Alle Staatsräthe erklären ihre Meinung, doch steht dem König der endliche Beschluß frei. Jeder vom König ausgehende Befehl muß von dem Vortragenden contrasignirt werden. Streitet der Beschluß gegen die Reichsverfassung, so muß dessen Vortragender im Staatsrathe hiergegen Vorstellungen machen u. sein Amt niederlegen, bis die Reichsstände sein Verhalten geprüft haben. Die Staatsräthe, Minister etc. sind für ihren Rathschlag od. dessen Unterlassung verantwortlich u. können vom Constitutionsausschüsse an das Reichsgericht zur Bestrafung überwiesen werden. Die 2 Staatsminister u. 5 Staatsräthe haben zugleich die Stellung von Departementschefs in dem 7 Expeditionsbureaux der Regierung, welche[543] man die Kanzlei des Königs nennt. Die Commandosachen bestimmt der König in Gegenwart der damit von ihm beauftragten Personen, welche unter Verantwortlichkeit dafür ihre Ansicht darüber zu Protokoll geben od. auf Berufung eines Kriegsraths von zwei od. mehrern höhern Militärpersonen antragen, an deren Beschluß jedoch der König nicht gebunden ist. Die höhern Verwaltungsbehörden sind außer der erwähnten Kanzlei des Königs: das Kriegscollegium, die Verwaltung der Marineangelegenheiten, das Kammercollegium, das Staatscontor, das Commerzcollegium, das Kammergericht, das Medicinalcollegium, das Obergericht der Seeversicherung, die Seraphinengilde zur Aufsicht über alle Spitäler, das Oberintendanturamt für Bausachen, die Generalpostdirection, die Telegraphendirection, die Generalzolldirection, das Generallandvermessungscontor, die Direction des Gefängnißwesens, die Forstdirection, die Direction der Staatseisenbahnen, die statistische Tabellencommission, die Oberdirection der Stutereien u. Stammholländereien, das Comité für Salpeterangelegenheiten. Von den Reichsständen allein abhängig sind die Bank, das Reichsschuldencontor, die Ritterhausdirection, die Kanzleidirectionen der drei übrigen Reichsstände. Jedem der 24 Regierungsbezirke (Län) steht ein Landshauptmann (Landshöfding) vor, welcher am Orte seines Sitzes eine Kanzlei (7 Personen) zur Seite hat. Die Hauptstadt Stockholm gehört keinem Län an, sondern steht unter einem eigenen Oberstatthalter; die übrigen Städte aber gehören zu dem Län, in welchem sie liegen; ihre Angelegenheiten werden von Magistraten verwaltet, bestehend aus Bürgermeister u. Rath. Die Landdistricte sind getheilt in Vogteien (Fögderi, Plur. Fögderier), im Ganzen 111, u. in Länsmansdistricte, im Ganzen 457; auch ist in den 18 südlichen Län die Eintheilung in Härader (Districte), im Ganzen 227, welche aber in den 6 nördlichen Län nicht vorkommt. Beamte in diesen sind die Kronvögte, Häradsschreiber, Länsmän u. Fjerdingsmän. Der Kronvogt bildet die eigentliche Obrigkeit, der Häradsschreiber ist der Steuereinnehmer, welcher die Gefälle alljährlich an das Rentamt des Landshauptmannes abliefern muß.
Rechtspflege: Das höchste Gericht ist das Tribunal des Königs, welches seine Beschlüsse im Namen desselben mit dessen Unterschrift od. unter dessen Secret ausfertigt, die höchste Instanz bei wichtigen Nachsuchungen ist u. seine Erklärung über die rechte Meinung des Gesetzes in streitigen Fällen abgibt. Das Tribunal besteht aus 12 vom Könige ernannten sachkundigen Männern (Justizräthen). Der König hat zwei Stimmen in der Sache, bei deren Vortrag er zugegen zu sein für gut findet, eben so bei allen Fragen um Auslegung eines Gesetzes, auch wenn er nicht persönlich zugegen ist; doch wohnt in der Regel der König den Sitzungen nicht bei. Über die Controle des höchsten Gerichts durch den Opinionsnämed s. oben S. 542. Appellationsgerichte bilden die drei Hofgerichte, deren jedes eine bestimmte Anzahl Ober- od. Kreisämter (Domsaga, Plur. Domsagor), im Ganzen 101, denen ein Kreisamtmann (Lagman od. Häradshöfding) vorsteht, getheilt ist, welcher in den verschiedenen Gerichtssprengeln Tingslag), im Ganzen 328, an eigenen Gerichtsstellen (Tingställen), im Ganzen 299, zu bestimmten Zeiten Gericht (Ting) halten muß. Die Hofgerichte sind: Das schwedische (Svea Hofrätt) in Stockholm über ganz Svearike, Norrland u. die Insel Gotland mit 44 Domsagor; das gothische Hofgericht (Götha Hofrätt) in Jönköping über den größten'Theil von Götharike mit 43 Domsagor) u. das Hofgericht über Schonen u. Blekinge (Hoträtten äter Skåne och Blekinge) in Christianstad über die beiden genannten Provinzen od. drei Län mit 15 Domsagor. In unterster Instanz urtheilen in den Städten, von denen die meisten auch ein Polizeiamt haben, die 87 Rathhausgerichte, auf dem Lande aber in den verschiedenen Domsagor u. Tingslag die Landgerichte. Der Vorsitzer derselben (Lagman od. Häradshöfding) kann einige Gesetzkundige zum Beistand rufen, hat aber außerdem seine 12 von den Bauern aus ihrer Mitte gewählte Beisitzer (Nämedemän) zur Seite, welche, wenn sie einstimmig sind, sein Urtheil aufheben können; ist aber nur ein einziger mit ihm gleicher Ansicht, so gilt seine Entscheidung. Diese Landgerichte treten an bestimmten Tagen, gewöhnlich dreimal des Jahres, zusammen, um Alles, was bis dahin eingekommen ist, zu entscheiden; doch wird bisweilen, wenn irgend ein grobes Verbrechen begangen ist, wohl ein außerordentliches Gericht (Urtima Ting) gehalten. Die Tingstellen sind gewöhnlich bei einem Stationshause (Gästgifvaregård), wo ein Wirthshaus ist u. wo Reisende mit Pferden versehen werden. Von den Gerichten erster Instanz kann darauf an die Hofgerichte appellirt werden; bei peinlichen Sachen aber erhält das Urtheil erster Instanz erst Gültigkeit durch die Bestätigung des betreffenden Hofgerichts. Über das Militär richtet in höchster Instanz das Kriegshofgericht. Die Aufsicht über alle u. jede Gerichte führt der Instizsachwalter. Rechtsverfassung: In alten Zeiten bestanden mehre Schwedische u. Gothische Landrechte (s.u. Schwedische Literatur). Die allgemeine Norm bildet das 1442 gesammelte (von Messenius Stockh. 1614 lateinisch herausgegebene), 1734 revidirte (lat. Stockh. 1743, deutsch 1735) u. 1772 verbesserte Civil- u. Criminalgesetzbuch (Sveriges Rikes Landslag). Über die Auslegung des Gesetzes in streitigen Fällen durch das höchste Tribunal s. oben. Über den gegenwärtigen Rechtszustand s.u. Schwedische Literatur S. 579 f.) Vgl. Schlyter, Über S-s älteste Eintheilung in Landschaften u. den Ursprung der Gesetzbücher für dieselben, Upsala 1835; Derselbe, Über das Studium der Rechtsgeschichte, ebd. 1835.
Finanzen: Nach dem von dem Reichstag für die dreijährige Finanzperiode vom 1. Jan. 1861 bis dahin 1864 festgestelltem Budget betrugen die jährlichen Staatseinnahmen: 28,971,500 Riksdaler Riksmynt, u. zwar ordentliche Einnahmen 8,171,100 Riksdaler; diese bestehen in Einkünften vom Boden n. Immobilien, als Zinsen u. Lasten, darunter die sogenannten Communalabgaben (zu Anlegung u. Unterhaltung der Wege u. öffentlicher Häuser, zur Einquartirung, Armenversorgung etc.), ferner in der Kopfsteuer (Mantalspenningar) u. endlich in den von andern Nahrungszweigen als dem Ackerbau (Zinsen vom Bergbau, Handelsabgaben etc.) eingehenden Einkünften; u. außerordentliche Einnahmen 20,800,400, diese kommen aus Zöllen 11,100,000, der Accise 400, der Post 1,400,000, den Stempelgebühren 1,300,000 u. der Branntweinsteuer 7,000,000 Riksdaler. Die jährlichen Staatsausgaben betragen: 26,911,710 Riksdaler; diese vertheilen sich auf: Civilliste 1,278,400, Justiz[544] 2,198,570, Auswärtiges 479,200, Armee 8,727,720, Marine 3,305,100, Inneres 2,206,950, Finanzen 4,270,450, Cultus u. öffentlichen Unterricht 3,276,400, Pensionen (Almänna indragningsstaten) 1,168,920 Riksdaler. Es ist also ein Überschuß der Einnahmen von 2,059,790 Riksdalern; doch betrugen die Extraausgaben für die drei Budgetjahre 26,444,917 Riksdaler (darunter 8,876,000 Riksdaler zur Bestreitung der Zinsen u. der Amortisation der Eisenbahn anlehen von den Jahren 1858 u. 1861), zu deren Bestreitung außer den jährlichen Überschüssen des Budgets u. denen der Nationalbank (für 1860 = 1,560,040 Rthlr. u. für 1861 = 2,099,123 Rthlr.) u.a. Anweisungen des Reichstags, noch die allgemeinen Bewilligungen (Almänna bevillningen) des Reichstags kommen, welche aus der persönlichen Schutzsteuer, Abgaben für Besoldung u. von charakterisirten Personen bestehen. Auch eine Extrastatsreglering für unvorhergesehene Fälle pflegt der Reichsrath zu bewilligen. Vor 1857 hatte S. keine auswärtige Staatsschuld. Damals wurde wegen der Handelskrisis eine Anleihe von 12 Mill. gemacht, die jedoch längst abgetragen ist; doch von den 1858 u. 1860 gemachten Anleihen zum Ban der Eisenbahnen waren am 31. Dec. 1861 nach Abzug der im Reichsschuldencontore befindlichen Mittel noch über 331/2 Mill. Schulden übrig. Zu bemerken ist hier, daß durch die Direction der Wege- u. Wasserbauten von 1840 bis Juni 1862 gegen 75 Mill. verausgabt sind, nämlich 521/2 für Staatseisenbahnen, 7 zur Unterstützung bei der Anlage von Privatbahnen (theils Staatsanschlag, theils Anleihe) u. das übrige zu Wegeverbesserungen u. Weganlagen, Kanal- u. Schleusenanlagen, Hafenbauten, Seeabzapfungen etc. Die schwedische Armee besteht aus drei besonderen Abtheilungen: den gewordenen (värfvade), den eingetheilten (indelta) Truppen, welche beiden Gattungen das stehende Heer bilden, u. der Beväring, d.i. Bewehrung od. Landwehr. Die geworbenen Truppen haben sich gewöhnlich zu sechsjähriger Dienstzeit verpflichtet u. bestehen aus 2 Gardeinfanterieregimentern, jedes zu 2 Bataillonen à 4 Compagnien, 1 Jägerregiment (in Wermland), 1 Leibgarderegiment zu Pferde (mit den beiden Garderegimentern zu Fuß zu einer Brigade vereinigt) von 4 Escadronen, 1 Husarenregiment zu 6 Escadronen, 3 Artillerieregimentern, von denen das erste aus 7, das zweite aus 6 u. das dritte aus 4 reitenden Batterien besteht, 1 Ingenieurcorps nebst der Sappeurcompagnie u. 1 Weg- u. Wasserbaucorps, zusammen 7692 Mann ohne die Offiziere. Die eingetheilten Truppen bestehen aus 1 Dragonercorps u. 1 Husarencorps des Leibregiments, 3 Husarenregimentern, 1 Dragonerregiment, 1 reitendes Jägercorps, sowie 20 Regimentern u. 6 Corps Infanterie. Die Benennung kommt von dem Indelningsverk (Eintheilungswerk) her, welches Karl XI. veranstaltete, indem er nach der sogen. Reduction von den vom Adel eingezogenen Krongütern den Offizieren Wohnstellen (Bostellen) anwies, von deren Ertrage nebst einigen Zuschuß an Geld sie leben können, zum Unterhalte der Soldaten aber mit den Gutsbesitzern u. Bauern Contracte abschloß, so daß dadurch S. ein über das ganze Land verbreitetes Heer besitzt, welches dem Staate nichts kostet, keinen eigenen Stand bildet, sondern mit zu dem Volke gehört. Ein Gut, welches einen Fußsoldaten unterhält, heißt Rothåll (an der Küste, wo die Bemannung der Flotte wohnt, Båtmanshåll) u. ein solches, das einen Reiter hält, Rusthåll. Der Soldat bewohnt ein Häuschen (Torp), u. besitzt ein Stück Land u. Wiese; der Rothalter leistet ihn bei der Bestellung einige Hülfe u. liefert ihm Uniform u. Waffen, gibt ihm auch wohl noch etwas Geld. In Friedenszeiten, wenn der Soldat nicht zur Übung od. (was oftmals geschieht) zu öffentlichen Arbeiten berufen ist, hilft er seinem Rot- od. Rusthalter gegen Bezahlung beim Ackerbau. Der eingetheilte Soldat dient so lange, als er dienstfähig ist; wird er verabschiedet, so übernimmt der Rothalter die Sorge für ihn u. seine Familie. Nach seinem Tode geht das Corp auf einen andern Soldaten über, welcher gewöhnlich von dem Rothalter ein Handgeld erhält. Die Bostellen u. Rotar einer Provinz bilden zusammen einen Regimentsbezirk u. die Offiziere u. Soldaten sind nach Compagnien eingetheilt; für das Regiment, wie für die Compagnien sind Sammelplätze bestimmt. Jährlich im Juni werden die eingetheilten Truppen nebst den übrigen Truppenkörpern in Lagern versammelt u. drei Wochen in den Waffen geübt. Das Avancement der Offiziere geht durch das ganze Heer. Die Zahl der eingetheilten Armee beträgt 33,405 Mann. Zu der dritten Abtheilung der bewaffneten Macht, der Beväring, ist jeder Schwede vom 20.-25. Jahre verpflichtet; die Mannschaft wird in zwei Sommern jedesmal 15 Tage in den Waffen geübt u. bildet die Kriegsreserve. Stellvertretung ist erlaubt, auch darf in Friedenszeiten die Hälfte der Mannschaft sich für je 100 Rthlr. von den Waffenübungen freikaufen, ohne aber dadurch im Falle eines Krieges von der Einstellung entbunden zu sein. Diese Bewehrung würde, wenn alle approbirt werden könnten, wenigstens 160,000 Mann betragen, in der That aber bestand sie 1860 aus 77,342 Mann Infanterie, 3751 Mann Cavallerie n. 1553 Mann Artillerie. Dazu kommt noch die Nationalbewehrung der Insel Gotland, 8237 M., welche nur zur Vertheidigung der Insel verpflichtet ist. Die Matrosen der Handelsflotte werden nicht zu den Übungen einberufen, sind aber bis zu ihrem 35. Jahre zum Dienst bei der Flotte verpflichtet. Bei den beiden erstgenannten Abtheilungen, welche das stehende Heer bilden, sind gegen 5000 Mann Cavallerie, 3000 Artillerie u. 130 Ingenieurtruppen, die Übrigen Infanterie. Oberbefehlshaber der gesammten Streitkräfte ist der König. Die Verwaltung ist dem Kriegsminister übertragen, welcher in Fragen der Disciplin u. Organisation der Armee zugleich als Oberbefehlshaber fungirt. Dem Könige zur Seite stehen die persönlichen Adjutanten u. der Generaladjutant mit dem Generalstabe u. dem Topographischen Corps. Den Dienst der Artillerie leitet ein Generalfeldzeugmeister u. den der Leibgarde-Brigade ein Brigadechef (jetzt der Herzog von Östergöthland). Übrigens ist S. in fünf Militärdistricte eingetheilt; in jedem District leitet ein Generalbefehlshaber die militärischen Angelegenheiten: 1) die Län Malmöhns u. Christianstad; 2) Kronoberg, Kalmar, Jönköping, Ostergothland u. Södermanland; 3) Halland, Göthaborg u. Bohus, Elfsborg, Skaraborg u. Wermland; 4) Stadt Stockholm u. die Län Stockholm, Upsala, Örebro, Kopparberg u. Westmanland; 5) Gefleborg, Jemtland, Westernorrland, Westerbotten u. Norrbotten. Die verschiedenen Abtheilungen der Armee (Regimenter, [545] Corps u. Bataillons) sind innerhalb ihrer Waffengattung numerirt (29 Infanterie-, 8 Cavallerie- u. 3 Artillerie-, dazu das Leibbewebrungsregiment, das Ingenieurcorps, das Wege- u. Wasserbaucorps u. die Militärcorps der Stockholmer Bürgerschaft ohne Nummern), führen aber auch nach ihrer Dienstbestimmung od. der Provinz, welche ihnen zum Standquartier dient, besondere Namen. Die Bewaffnung ist bei der Infanterie noch ein glattläufiges Bayonnetgewehr, nur die Scharfschützen der Regimenter haben Büchsen; doch werden jetzt neue gezogene Gewehre angefertigt u. nach u. nach an die gesammte Infanterie ausgetheilt, was bis 1865 vollständig geschehen sein wird. Die Offiziere tragen Säbel mit Stahlscheiden, die Husaren Säbel, die Dragoner u. Artillerie Pallasche. Die Artillerie steht im Begriff gezogene Geschütze einzuführen. Die Uniform der Infanterie ist dunkelblauer Waffenrock mit zwei Reihen Knöpfen u. gelben (bei den Grenadierregimentern rothen od. weißen) Aufschlägen u. graumelirte Beinkleider; die Jäger tragen Jacken, die Husaren dunkelblaue Dolmans, die Dragoner theils blaue, theils weiße Röcke, die Leibgarde hellblaue Dolmans, die reitenden Jäger dunkelgrün; die Artillerie ist dunkelblau, das Ingenieurcorps hellblau uniformirt. Der Mantel ist bei allen grau. Ein Unterlieutenant hat an jeder Seite des Kragens, sowie auf jedem Epaulet, einen goldenen Stern, ein Premierlieutenant zwei, ein Capitän od. Rittmeister drei; ebenso hat von den höheren Offizieren nebst Treffen am Kragen u. Fransen an den Epaulets der Major einen Stern, der Oberstlieutenant zwei u. der Oberst drei auf Kragen u. Epaulets. Übrigens ist die Uniform der Offiziere die der Regimenter nebst blauen u. gelben Schärpen. Die Militärrechtspflege wird bei jedem Regiment durch ein Militärtribunal besorgt, welches aus einem Stabsoffizier, mehren Offizieren u. dem Regimentsauditeur, welcher Lieutenantsrang hat, besteht. Er erhält mit der Zeit eine Civilanstellung. Jedoch sind Verbrechen höchst selten, besonders bei der eingetheilten Armee. Das Medicinalwesen steht unter dem, von mehren Militär- u. Civilärzten gebildeten Gesundheitscollegium in Stockholm. Jedes Regiment hat 1 Ober- (Regiments-)arzt u. 2 Bataillonsärzte u. Chirurgen; die Lazaretheinrichtung, bes. in Stockholm, ist gut. Die eingetheilten Soldaten können sich in ihren Wohnungen od. im Regimentsspital heilen lassen. Der Gottesdienst der Armee wird von dem Regimentsgeistlichen pünktlich u. streng gehalten; außerdem tritt jede Abtheilung, welche zusammen ist, Morgens u. Abends zum Gottesdienst (Chorum), singt einen Choral, u. Einer der Abtheilung spricht laut das Gebet u. den Segen. Militärische Unterrichtsanstalten: Corporalschulen, zur Bildung von Corporalen aus den Gemeinen, bestehen bei allen Corps; die Kriegsakademie in Karlberg soll die Zöglinge zum Offiziersexamen bei der Infanterie u. Cavallerie, Artillerie u. Flotte vorbereiten; eine seit 1818 bestehende, 1832 organisirte Artillerie- u. Ingenieurschule in Marienberg. Eine Schießschule befindet sich in Drottningholm; ein Centralinstitut leitet die Gymnastik in der Armee u. die Akademie der Kriegswissenschaften soll die Fortbildung aller Zweige des Wissens u. Könnens, welche auf die Kriegsführung von Einfluß sind, vermitteln. Die Festungen: Die Centralfestung ist Karlsburg (unvollendet); an der Küste sind die bedeutendsten: Waxholm nebst Rindön zum Schutze des Seeweges nach Stockholm (Frederiksborg u. Dalarö haben aufgehört Festungen zu sein), Karlskrona mit Kungsholm u. Drottningskär, Elfsborg bei Götheborg, Karlsten dei Marstrand u. Euböinien bei Slite auf Gotland. Gewehrfabriken: königliche in Karl-Gustavstad bei Eskilstuna u. die Privatfabriken in Nortelge u. Husqvarna; die schwedische Armee hat über 100,000 Gewehre in den Depots; eine Klugenfabrik ist in Eskilstuna; Geschützgießereien sind in Åker, Torsebro u. Fliseryd. Seit 1860 ist von der Nation die von England ausgegangene Idee der allgemeinen Nationalbewaffnung mit Begeisterung aufgefaßt worden: überall in den Städten u. auf dem Lande haben sich Scharfschützencompagnien gebildet u. in allen Schulen wird die Jugend im Exerciren u. in der Führung der Waffen geübt.
Die Marine zerfällt in die Hochbords- u. die Scheerenflotte u. besteht (1860) aus 10 Linienschiffen von 62 bis 74 Kanonen (darunter 2 Schraubendampfer), 6 Fregatten von 50 bis 32 Kanonen, 5 Corvetten, 4 Briggs, 4 Schooner, 3 Dampfcorvetten, 8 kleineren Dampfern, 4 Dampfkanonenschaluppen, 52 Bombenkanonenschaluppen, 12 Kanonenschaluppen, 12 Landsteigungskanonenschaluppen. 122 Kanonenjollen, 12 Bataillonschefsfahrzeugen, 8 Mörserfahrzeugen, 21 Kanonenschooner, 2 königl, Fahrzeugen, 21 Chefs- u. Avisofahrzeugen, 3 Kochschaluppen u. 613 Ruderfahrzeugen u. Booten, zusammen 913 Fahrzeuge mit 1256 Kanonen. Auf die Erklärung eines Repräsentanten 1860, daß dir schwedische Flotte den Anforderungen unserer Zeit nicht entspräche u. nicht im Stande wäre sich gegen eine fremde zu vertheidigen, ist auf den Antrag der Reichsstände von der Regierung ein Comité verordnet, um diese wichtige Angelegenheit zu erforschen, u. da das Gutachten dieses Comités, gestützt auf die neueste Erfahrung, die Untauglichkeit der jetzigen schwedischen Flotte bestätigt u. die gänzliche Umbildung derselben anräth, so ist beim nächsten Reichstag, welcher am 15. Oct. (1862) zusammentritt, zu erwarten, daß Mittel zu diesem Zwecke angewiesen werden. Das Offizierpersonal der Marine besteht (1862) aus 1 Admiral (vacant), 2 Vice- u. 4 Contreadmiralen, 1 Oberst u. Secundchef, 5 Commandeure, 25 Commandeurcapitäne, 39 Capitänlieutenants; das des mechanischen Corps aus 13 Offizieren, das des Marineregiments aus 1 Oberst u. Secundchef, 1 Oberstlieutenant, 1 Major u. 10 Capitänen. Die ganze Besatzung besteht aus etwa 9000 Mann, zu denen rotirte Bootsmänner (s. oben S. 544) 6571, die Bewehrung von gewissen Districten von 20–25 Jahren, und die Seeleute der Kauffahrteiflotte von 20–35 Jahren verwendet werden, so daß Schweden über 31,500 Mann geübter Seeleute zur Bemannung seiner Kriegsflotte verfügen kann. Die Kriegshäfen sind in Karlskrona (für die Hochbordsslotte), Stockholm u. Gothenburg (für die Scheerenflotte), das Hauptarsenal in Karlskrona. Das Seecadetteninstitut ist mit bei der Militärakademie in Karlberg. Flagge: Staatsflagge: blau mit gelbem rechtwinkligem Kreuz, läuft in drei Zungen aus, deren odere u. untere blau, die mittlere gelb ist. Die obere innere Abtheilung an der Stange enthält die Unionsflagge (die schwedischen u. norwegischen Farben), bestehend aus einem stehenden Kreuz, dessen senkrechter Sirich blau ist mit weißen Rändern, der horizontale aber[546] gelb; die dadurch gebildeten vier Felder werben durch Diagonalen in acht abwechselnd blau u. rothe Dreiecke getheilt. Die Handelsflagge ist ebenso, nur daß sie nicht in Zungen ausläuft. Landesfarben: gelb u. blau; das Feldzeichen: gelb.
Orden: der Seraphinen-, Schwert-, Nordstern-, Wasa- u. Karls XIII. Orden (s.d.a.); der St. Olafsorden (s.d.) ist norwegisch. Militärebreuzeichen: die Medaille für Tapferkeit von Gold für die Offiziere, von Silber für die Unteroffizere u. Gemeinen, für Civil goldene u. silberne Medaillen von verschiedener Größe für lobenswerthe Thaten. Das vereinigte Wappen von S. u. Norwegen ist ein vertikal in zwei Hälften getheilter Schild, von denen die linke, horizontal in zwei Theile getheilte auf blauem Grunde oben das alte Wappen von Svearike, drei Kronen, u. unten das Wappen von Gölbarike, einen gekrönten, goldenen, über drei weiße Ströme springenden Löwen, die rechte Hälfte aber auf rothem Grunde das norwegische Wappen, einen aufgerichteten, gekrönten, goldenen Löwen, welcher in den Vordertatzen die Hellebarde des St. Olaf trägt, enthält. Das Herzschild enthält die Wappen der Familie Wasa u. Pontecorvo; der Schad ist bedeckt mit der königlichen Krone, umgeben mit der Kette der königlichen Orden u. wird gehalten von zwei aufrecht stehenden Löwen, gekrönt mit königlichen Kronen, mit rückwärts gewendeten Köpfen, offenen Rachen, ausgestreckten Zungen u. aufwärts geschwungenen Schwänzen. Als Umschrift wild noch wohl der Wahlspruch des jedesmaligen Königs hinzugefügt. Der des jetzigen ist: Land skall med lag byggas (Land soll mit Gesetz gebaut werden). Das eigentliche schwedische Wappen ist ein blauer Schild, quadrirt durch ein schmales susgerundetes goldenes Kreuz; in dem ersten u. vierten Felde ist das schwedische Wappen, drei Kronen, in dem zweiten u. dritten das gothische, her üder drei Ströme springende Löwe; Herzwappen u. Verzierungen wie bei den Unionswappen.
Münzen, Maße u. Gewichte. In S. wurde gerechnet seit 1773 nach Reichs- (Species-) Thalern (Riksdaler) zu 48 Schillingen (Skillingaar), früher à 12 Rundstücken (Rundstyken, Ören od. Pfennigen), jetzt in 2/4, 1/3 u. 1/6 Schilling in Species-Valuta (Riksdaler-Species), der Silberwährung od. in Papiergelde. Der Zahlwerth der Silberwährung war von 1773–1830 9,093 Stück Species = 1 Feine Mark, 1 Species = 1 Thlr 16 Sgr. 2,17 Pf. preuß., seit Münzgesetz vom 25. Juni 1839 9,16215 = 1 Feine Mark, 1 Species = 1 Thlr. 15 Sgr. 10,089 Pf. preuß. Cour. Geprägte Münzen waren: a) in Gold: Ducaten 7256/121 Aß an Gewicht 23,5/12 Gran sein, 69,3265 = 1 Feine Mark Gold, im gesetzlichen Werth auf 94 Schilling Species bestimmt; b) in Silder: Species-Reichsthaler zu 48 Schill., 2/3 zu 32, 1/3 zu 16, 1/6 zu 8, 1/12 zu 4, 1/24 zu 2 Schill. Species; seit 1830 Species-Reichsthaler zu 48, 1/2 zu 24, 1/4 zu 12, 1/8 zu 6, 1/12 zu 4, 1/16 zu 3 Schill. Species; c) in Kupfer: die Atbogaklippinger, nach der Verordnung Gustav Adolfs 1625 zum vollen Werth in quadratischer Form ausgeprägt; Stanten zu 3 u. doppelte zu 0 Rundstück, später Schillinge, 1/2, 1/4, 1/12, dann Schillinge, 1/2, 1/4, 1/6 u. 2 Schillinge Banco, 1, 2/3, 1/3, 1/6 Schilling Banco. Diese Münzen bleiben zwar bis auf Weiteres noch im Curs u. behalten ihren vollen Werth, doch stellt die königliche Verordnung vom 3. Febr. 1855 über die Riksmynt als Rechnungseinheit den vierten Theil des früheren Riksbalers als Riksdaler Riksmynt fest, welche einem Riksdaler Reichsschuld od. 32 Schillingen Banco entspricht u. in 100 Öre eingetheilt ist. Die Riksdaler Riksmynt sind zu 12 Loth sein ausgeprägt, im Gewicht von 34,006 Grammes, 36,61 auf die Feine Mark also 1 Riksdaler Riksmynt = 11 Sgr. 5 Pf. preuß. u. 100 Riksdaler Riksmynt = 75,66 Mark Banco Hamb. Geprägt werden Münzen zu 4, 2, 1, 1/2, 1/4, u. 1/10, Riksdaler Riksmhut. Von Gold werden einfache, doppelte u. vierfache Ducaten ausgeprägt, einfache Ducaten 125 Stück aus 1 Skalpund seinen Goldes, die anderen im Verhältniß. Früher rechnete man nach Daler (Thaler) zu 32 Öre à 4 Örlein in Silber od. Kupfer-Valuta, 1 Daler (nicht etwa Reichsthaler) Silber = 3 Daler Kupfer, 4 Mark Silber, 8 Schilling Species, 12 Mark Kupfer, 32 Öre Silber, 96 Öre Kupfer, 128 Örlein Silber, 384 Örlein Kupfer u. 768 Pfennige; 1 Daler Kupfer 11/3 Mark Silber. Das Papiergeld zerfiel in zwei Gattungen in Banco-Sedlar (Bankzettel) u. in Riksgälds-Sedlar (Reichsschuldzettel), nach jenen rechnete man im Handel u. allen öffentlichen Geschäften, sie waren in Zetteln zu 8,12, 16, 32 Schill., zu 2, 3, 62/3, 10, 162/3, 331/3, 50, 100, 500 Reichsthalern vorhanden, nach den Riksgälds-Sedlar aber meist im kleinen Verkehr, 2 Reichsthaler in Bankzetteln waren 3 Reichsthaler in Reichsschuldzetteln, 4 Reichsthaler Silber = 102/3 Reichsthaler Bankzettel, 1 Reichsthaler Bankzettel = 164/5 Sgr., 21 Reichsthaler Bankzettel od. 4 Reichsthaler Reichsschuldzettel = 1 Reichsthaler Silbergeld. Außer der Reichsbank in Stockholm (mit Abtheilungen in Götheborg, Malmö u. Wisby u. mehren Filialbanken) befinden sich in S. noch 12 Privatbanken, deren Noten von 5–100 Reichsthalern gleich den Reichsbankzetteln angenommen werden, nur nicht bei den Landesabgaben u. dem Zoll; doch deponiren diese Banken gewöhnlich eine hinlängliche Summe in Bankzetteln, so daß ihre Noten ebenfalls angenommen werden. Überhaupt cursirt in S. fast nur Papiergeld. Seit 1855 werden keine Zettel in Banco mehr ausgegeben, sondern in Reichsmünze à 1, 5, 10, 50, 100, 500 u. 1000 Rthlr. Ein Reichsthaler Reichsmünze (Riksmynt) wird in 109 Ore getheilt; 3 derselben sind gleich 2 Rthlr. Banco; 4 = 3 Mark Hamburger Banco, 8 = 3 Rthlr. preuß. Courant. Maße: Längemaße: der Fuß (Fot) hat 12 Zoll (Tum) à 12 Linien (Linier), bei den königlichen Ingenieuren 10 Zoll à 10 Linien à 10 Punkte, = 131,615 alte Par. Linien od. 296,901 Millimeter: 100 Fuß = 94,6 preuß. Fuß od. 29,69 Meter; 10 Fuß = 1 Ruthe od. Stange (Stång), 10 Ruthen = 1 Ref (Schnur); der Faden (Famn) hat 6, die Elle (Aln) 2 Fuß, 100 Ellen = 89,03 preuß. Ellen od. 59,38 Meter; die schwedische Meile hat 18,000 Ellen = 10,688,44 Meter, ist also fast 11/2 mal so groß als die deutsche; 102/5 Meilen = 1 Grad des. Äqnätors. Flächenmaß: 1 Quadratref ist 100 Quadratstänger od. 10,000 Quadratfuß, die Tonne Landes (Tunland) hat 14.000 Quadratellen (56,000 Quadratfuß od. 5,6 Quadratrefvar) = 49,3641 französische Aren = 1,933 Magdeburger Morgen; die schwedische Quadratmeile ist = 23,1426/7 Tunland = 2,08 deutsche od. geographische Quadratmeilen. Flüssigkeitsmaß: die Kanne (Kanna) zu 2 Stop à 4 Quarter à Jumfrur hat 100 schwedische[547] Cubikdecimalzoll = 2,617188 Liter, 100 Kannen = 228,58 preuß. Quart; 1 Oxhoft (Oxhufvud) hat 11/2 Ohm (Am), 6 Anker (Ankare) od. 90 Kannen. Fruchtmaß: die Tonne (Tunna) ist in 4 Viertel od. Schäppen (Skäppa) à 8 Kappen (Kappar) gestrichene Maß; die Tonne soll viereckig u. 53/4, schwedische Cubikfuß groß sein u. beim Messen entweder gehäuft gemessen (fast mål) od. abgestrichen (löst mål) werden, dann muß aber bei Getreide 4, Malz 6, Kalk u. Salz 2 Kappar Zugabe gegeben werden. 1 Tonne Erd- u. Baumfrüchte, Kohlen etc. von 56 Kannen = 146,563 Liter, für Getreide von 63 Kannen = 164,883 Liter, für Malz von 661/2 Kannen = 174,043 Liter, für Kalk u. Salz von 591/2 Kannen = 155,723 Liter. Gewichte: Victualien- od. Schalgewicht, womit die meisten Waaren gewogen werden; das Schiffspfund (Skeppund) hat 20 Ließpfund (Lispund) à 20 Pfund; 1 Pfund (Skålpund) hat 32 Loth (Lod) à 4 Quentchen (Quintin), es wiegt 425.08 Gramm; 100 Pfund = 42,508 Kilogramm = 90,94 preuß. Pfd. = 85,016 deutsche Zollpfund. Cisengewicht (Stapelstädter od. Ausschiffungsgewicht), das Pfund wiegt 340,272 Gramm. Berggewicht, has Pfund = 375,826 Gramm; die Mark Landstädter Gewicht, welche in den Upstädten u. auf dem Lande im Gebrauch ist, 1 Pfund = 375,958 Gramm; der Centner ist 120 Pfund Victualiengewicht u. beide ersten Arten kommen nur im Handel vor. Gold-, Silber- u. Münzgewicht ist die Mark von 16 Loth od. 64 Quentchen od. 4384 schwedische Aß (gleich den holländischen) u. wiegt 210,6394 Gramm, 100 Mark = 90,07 preuß Mark, die Mark Gold u. Silber haben dieselbe Eintheilung wie in Deutschland. Das Medicinalpfund mit der in Deutschland gewöhnlichen Eintheilung, es wiegt 356,437 Gramm. 1 Last fremdes Bier, Pech, Lüneburger Salz etc. hat 12, spanisches u. französisches Salz 18, Theer u. nordischer Thran 13, gepackte Häringe u. Fische 13 Tonnen; 1 Tonne Hopfen, Talg, Flachs, Hanf u. Tauwerk ist 6 Schiffspfund Victualiengewicht; 1 Wahl (Val) sind 80,1 Kast 4 Stück, 1 Zwölftel (Tolfi) Breter sind 12 Stück.
Eintheilung des Landes: vom historisch-geographischen Standpunkte zerfällt S. in drei Haupttheile: a) das Gothenland od. Golbenreich (Göthaland od. Götbarike) im Süden, 1784,491 QM., davon 242,135 Gewässer, 2,272,687 Ew., 1274 auf 1 QM., mit 10 Landschaften: Schonen (Skåne), Blekinge, Småland, Ostergöthland, Halland, Westergöthland, Dalsland, Bohuslän, Öland u. Gotland, von denen die beiden letzen Inseln in der Ostsee sind: b) das Schwedenland od. Schwedenreich (Svealand od. Svearike) in der Mitte, 1536,215 QM., davon 147,228 Gewässer, 4,422,390 Ew. 731 auf 1 QM., mit 6 Landschaften: Upland, Södermanland, Westmanland, Nerike, Wermland u. Dalarna (d.i. die Thäter, deutsch gewöhnlich Dalekarlien genannt); c) Norrland im Norden, 4705,104 QM., davon 385,215 Gewässer, 464,651 Ew., 99 auf 1 QM., mit 8 Landschaften: Gestrikland, Helsingland, Medelpad, Ångermanland, Herjeådalen, Jemtland, Westerbotten u. Lappland od. die Lappmarken Lappland, 2393,41 QM., davon 205,815 Gewässer, 30,743 Ew., 121/2 auf 1 QM., pflegt wohl disweilen als eigener Theil angeführt zu werden. In administrativer Hinsicht zerfällt S. in die Oberstatthalterschaft Stockholm u. in 24 Län, nämlich: a) Götharike: Län: Malmöhus (85,255 QM., 284,4.40 Ew.), Christianstad (117,242 QM., 209,581 Ew.), Blekinge od. Karlskrona (54,039 QM., 117,875 Ew.), Kronoberg od. Wexiö (170,973 QM., 152,225 Ew.), Jönköping (202,385 QM., 171,011 Ew.), Kalmar (206,8 QM., 221,029 Ew.), Ostergöthland od. Linköping (195.1 QM., 240,917 Ew.), Halland od. Halmstad (89,063 QM., 119,578 Ew.), Skaraborg od. Mariestad (155,346 QM.,222,240 Ew.), Elfsborg od. Wenersborg (231,684 QM., 269,322 Ew.), Göthebörgs- u. Bohuslän (91,088 QM., 214,342 Ew.) u. Gotland od. Wisby (57,062 QM., 50,137 Ew.); dazu die Landseen Wener (94,777 QM.) u. Wetter (33,677 QM.); b) Svearike: Oberstatthalterschaft Stockholm (0,391 QM., 112,391 Ew.), Län: Stockholm (134,235 QM., 121,737 Ew.), Upsala (93,068 QM.,92,536 Ew.), Södermanland od. Nyköping (120,977 QM., 126,705 Ew.), Westmanland od. Westerås (118,133 QM., 103,300 Ew.), Örebro (160,648 QM., 151,651 Ew.), Wermland od. Karlstad (306,88 QM., 247,171 Ew.) u. Stora Kopparberg od. Falun (570,831 QM., 166,899 Ew.); dazu die Landseen Mälar (22,232 QM.) u. Hjelmar (882 QM.); c) Norrland: Län: Gefleborg (356,84 QM., 136,061 Ew), Westernorrland od. Hernösand (426,808 QM., 116,669 Ew), Jemtland od. Östersund (906,595 QM., 61,218 Ew), Westerbotten od. Umeå (1074,279 QM., 81,478 Ew.) u. Norrbotten od. Luleå, ehemals Piteå (1940,582 QM., 69,225 Ew.). Die einzige auswärtige Besitzung S-s ist die kleine westindische Insel St. Barthelemy. Vgl. Djurberg, Urförlig Geographie öfver Sverige, Stockh 1806–8, 3 Bde.; Dessen Geographiskt Lexikon öfver Ska ndinävien, Örebro 1818; Tuneld, Geographie ofver Konungariket Sverige, Stockh. 1827–33, 4 Thle.; Forsell, Statistik öfver Sverige, ebd. 1830, 4. Aufl. 1814 (deutsch von Freese, Lübeck 1835); Rudbeck, Försök tillbeskrifning öfver Sveriges städer etc, Stockb. 1857; Bergbaus, S., Norwegen u. Dänemark, Berl. 1858; Friich, Schweden, 3. Aufl. Berl. 1860; Dessen Handbuch der Geographie u. Statistik, über Dänemark, S.u. Norwegen, Lpz. 1862, in Steins Handbuch der Geographie u. Statistik, 7. Aufl.; Löffler, Den skandina viske Haivö, Kopenh. 1860; Agardh u. Ljungberg, Försök till en statsekonomisk statistik öfver Sverige, Karlst. 1853–61, 3 Bde.; Hogner u. Thomée, Historiskt. geografiskt och stati stikt lexic. öfver Sven ige, Stockh 1861,28 Hefte; Edlund, Meteorologiska aktagelser i Sverige. ebd. 1860; Agardh, Inledning till Sveriges fysiska geograti, ebd. 1858; S. Laing, Reisen nach S.u. Norwegen, aus dem Englschen von W. Lindan, Dresd. 1843, 2 Bde; A. G. F. Fieese, Reisehandbuch durch S.u. Norwegen, Berl. 1844: Taylor, Nordische Reise; Sommer- u. Winterbilder in S. etc., aus dem Engl., Lpz 1858; Brandes, Ausflug nach S., Lemgo 1859; s. außer dem Schwedische Literatur S. 579; Karten von Forsell (bis zum 64. nördl. Breite), Stockb. 1815–26: von Habr, in 8 Bl., 1860; zugleich militärisch u. statistisch von Hagelstam, 1820, u. Hahr, 1848; die Karte des Topographischen Corps im Maßstab von 1: 100000, auf 233 Blatt berechnet: damit in Verbindung stehen Länskarten im Maßstab von 1: 200000 u. eine auf 1:1 Null reducirte Generalkarte von S.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.