Buchhandel

Buchhandel

Buchhandel, der Handel mit Büchern, im weiteren Sinne auch den Handel mit Musikalien, Kunstblättern, Manuscripten u. Autographen begreifend, zerfällt in 4 Geschäftszweige, von denen sich häufig 2, mitunter 3, seltener alle 4 in einer Handlung vereinigt finden. I. Die beiden Hauptzweige sind der Verl. ags- u. Sortimentsbuchhandel, an welche sich die Nebenzweige, der Commissionsbuchhandel u. das Antiquargeschäft anlehnen. A) Der Verlagsbuchhändler od. Verleger steht zu dem Sortimentsbuchhändler (Sortimenter) in einem ähnlichen Verhältniß wie der Fabrikant zum Detaillisten. Er nimmt Werke von Schriftstellern in seinen Verlag (eine ehemals allgemein, jetzt nur noch in SWDeutschland gebräuchliche Bezeichnung für Niederlage), d.h. er kauft dem Schriftsteller dessen Recht zur Vervielfältigung seines Geistesproductes ganz od. theilweise ab, druckt od. läßt das Werk drucken u. bietet die gewonnenen Exemplare dem Sortimenter zum Kauf an. Der mit dem Schriftsteller geschlossene Vertrag (Verlagscontract) stellt über den Kaufpreis (Honorar), welcher entweder für das ganze Manuscript od. nach Druckbogen berechnet wird, ferner über Zeit der Lieferung des Manuscriptes, Format, Druck, Papier, Zeit des Erscheinens der Schrift, mitunter auch über Ladenpreis u. Stärke der Auflage das Nähere fest. Das Letztere geschieht namentlich, wenn der Verfasser seine Rechte nicht ganz abtritt, sondern entweder am Gewinn mit dem Verleger participirt od. sich für die etwaige zweite u. folgenden Auflagen eine neue Honorarzahlung (gewöhnlich die Hälfte od. 2 Dritttheile des ursprünglichen Honorars) ausbedingt. An einem Werke, zu welchem der Verleger die Idee angegeben u. die er von mehreren Autoren ausführen ließ, haben diese keine Eigenthumsrechte. Ebenso hat auf der anderen Seite an einem Werke (Zeitschrift, Journal), welches ein od. mehrere Autoren, Universitäten, Akademien, Gelehrte Gesellschaften auf ihre Kosten drucken lassen u. herausgeben, der Verleger, welcher den Vertrieb (Debit) des Werkes besorgt, keinerlei Eigenthumsrecht. In diesem Falle ist er Commissionsverleger u. der od. die Autoren Selbstverleger. Der Erstere hat an den Letzteren bei der Abrechnung (4–6 Wochen nach der Ostermesse) den Preis für alle abgesetzten Exemplare nach Abzug seiner Auslagen zu entrichten u. macht sich für seine Mühe durch den Aufschlag bezahlt, mit welchem er das Werk an die Sortimenter abläßt. Unter den deutschen Verlegern sind die hervorragendsten Firmen: die Cottaische Buchhandlung in Stuttgart, F. A. Brockhaus, B. G. Teubner, Breitkopf & Härtel, B. Tauchnitzjun., W. Engelmann in Leipzig, Iust. Perthes in Gotha (namentlich in Bezug auf geographische Wissenschaften), Ferd. Dümmler, G. Reimer, Nicolai in Berlin, W. Braumüller in Wien, G. Manz in Regensburg, Vieweg & Sohn in Braunschweig. B) Der Sortimentsbuchhändler hält einen offenen Laden (Buchladen) u. verkauft die von den einzelnen Verlegern entweder baar od. zur nächsten Ostermesse zahlbar od. à Condition, d.h. unter der Bedingung, das nichtverkaufte Werk zurückgeben (remittiren) zu dürfen, bezogenen Werke an das Publicum. Neu erschienene Bücher werden ihm gewöhnlich, ohne daß er sie zu verlangen braucht, od., wenn er keine unverlangte Senduna zu haben wünscht, auf ausdrückliches Verlangen in einigen Exemplaren vom Verleger à Condition geliefert, damit er dieselben seinen Kunden zur Ansicht vorlegen kann. Doch findet diese oft gemißbrauchte Begünstigung des Sortimenters in anderen Ländern nur ausnahmsweise Statt. Außer dem Verkaufe beschäftigen sich auch einige Sortimenter mit dem Verleihen von Büchern u. Journalen (Leihbibliotheken, Lese- u. Journalzirkel) u. sammeln auf ein in Lieferungen erscheinendes Werk Subscribenten. Diese letztere Art des Bücherverkaufs wurde früher von den Verlegern direct betrieben, die auch wohl fertige Bücher colportiren, d.h. dem Publicum durch Agenten anbieten, ließen. Die bei derartigen Geschäften aber häufig vorgekommenen Betrügereien haben dieselben sehr in Mißcredit gebracht; auch sind dieselben, seitdem fast in jeder Stadt eine Buchhandlung sich befindet, in Deutschland wenigstens überflüssig geworden. C) Der Antiquarbüchhändler betreibt den Verkauf älterer Bücher, die er entweder in größeren Partien, gewöhnlich als Rest einer Auflage, von dem Verleger kauft od. in einzelnen Exemplaren von anderen Antiquaren od. vom Publicum erhandelt od. auch gegen andere Bücher eintauscht. Man unterscheidet gewöhnlich das eigentliche u. das moderne Antiquargeschäft. a) Das eigentliche Antiquargeschäft erfordert eine große Literatur- u. Bücherkenntniß, da es sich mit dem An- u. Verkauf meistens solcher Werke befaßt, welche in den ersten Jahrhunderten nach der Erfindung der Buchdruckerkunst erschienen sind, u. deren Werth sich nach der Seltenheit, nach dem wissenschaftlichen Interesse, welches sie gewähren, nach der typographischen u. künstlerischen Ausstattung etc. richtet. Namentlich gehören in dies Fach die Incunabeln (s.d.) od.[409] Wiegendrucke. Derartige Antiquare halten gewöhnlich ein großes Lager von Werken aus den verschiedensten Fächern u. in den verschiedensten Sprachen, über welches sie Kataloge mit beigefügten Preisen an Bücherfreunde ausgeben, wenn sie nicht die Verwerthung desselben mittelst Auctionen vorziehen. Antiquarbuchhandlungen von Bedeutung finden sich fast nur in größeren Städten, zu erwähnen sind: in Deutschland T. O. Weigel in Leipzig, Asher & Comp. u. Friedländer u. Sohn in Berlin, Butsch in Augsburg, I. M. Heberle in Köln, I. Baer in Frankfurt a. M. u. die Becksche Buchhandlung in Nördlingen. b) Das moderne Antiquariat befaßt sich mit dem Ein- u. Verkauf neuerer gangbarer Werke u. fügt dem eigentlichen Sortimentsbuchhandel durch Herabdrückung des Ladenpreises von einzelnen Büchern nicht selten großen Schaden zu.

Die Vermittelung zwischen Verlegern, Sortimentern u. Antiquaren besorgen D) die Commissionsgeschäfte (richtiger Speditionsgeschäfte), welche an den bedeutendsten Verlagsorten, Leipzig, Stuttgart, Berlin, Frankfurt a. M., Wien, Nürnberg, Augsburg u. einigen anderen, ihren Sitz haben. Die Ausbildung des Commissionsgeschäftes u. der dadurch organisirte buchhändlerische Verkehr ist ein großer Vorzug des deutschen B-s. Jeder deutsche Buchhändler ist mindestens in Leipzig durch einen Commissionsbuchhändler (Commissionär) vertreten. Dieser sammelt die für ihn eingehenden Packete zu einer Sendung u. vertheilt die von ihm an andere Buchhändler hergesandten Packete, Verlangzettel u. Briefe (letztere beiden durch Vermittelung der Bestellanstalt, auf welcher die Briefschaften sortirt werden) an die betreffenden Commissionäre. Bisweilen besorgt er auch die Essectuirung der eingehenden Bestellungen (die Auslieferung), wofern sein Committent eine Verlagsniederlage in Leipzig hält, andernfalls schickt er die Bestellzettel zur Essectnirung hinaus, d.h. nach dem Verlagsorte. Die übrigen oben erwähnten Commissionsplätze sind gegen Leipzig von geringer Bedeutung, da sie, je nach ihrer geographischen Lage, nur den buchhändlerischen Verkehr gewisser Districte vermitteln, Leipzig hingegen in Folge seiner großen Bücherproduction u. des Herkommens, daß dorthin alle Verleger ihre Sendungen frachtfrei senden, der Stapelplatz des deutschen Gesammtbuchhandels ist. Außerdem gibt der Umstand, daß die jährliche Abrechnung der Verleger u. Sortimenter (in den meisten Fällen von den Commissionären besorgt) zur Jubilatemesse auf der 1834–36 erbauten deutschen Buchhändlerbörse in Leipzig stattfindet, u. der briefliche Verkehr daselbst tagtäglich durch die Bestellanstalt vermittelt wird, sowie endlich die geographische Lage im Herzen Deutschlands dieser Stadt die Fähigkeit, den deutschen Buchhandel zu centralisiren. Übrigens halten nicht blos die deutschen Verleger u. Sortimenter in Leipzig einen Commissionär, sondern alle ausländischen Buchhandlungen, welche Bedarf an deutscher Literatur haben od. deren Werke auch in Deutschland größeren Absatz finden. Namentlich beziehen dänische, schwedische, russische, holländische, englische u. amerikanische, weniger französische, belgische, italienische Buchhändler ihren Bedarf an deutscher Literatur direct von Leipzig.

E) Außer der eigenthümlichen Organisation des geschäftlichen Verkehrs besitzt der deutsche Buchhandel noch manche andere Einrichtungen, die man im Auslande nicht antrifft. Dahin gehört die Fixirung der Ladenpreise. Damit diese Normalbücherpreise, für welche innerhalb Deutschland die Bücher überall zu beziehen sind, bestehen können, wird stets ein gewisser Abzug von der Kaufsumme (Rabatt) bewilligt. Er betrug ursprünglich bei gewöhnlichen Artikeln 1/3 (331/3 pCt.), bei Kupferwerken, Journalen etc. 1/4 (25 pCt.). Ersteres bezeich net man mit ordinär, letzteres mit netto. In neuerer Zeit werden indeß viel wenige Bücher als sonst mit 331/3 pCt. Rabatt, die meister nur mit 25 od. 30 pCt. gegeben. Sehr weit entfernte Buchhändler od. solche, die außerhalb Deutsch land wohnen, schlagen wegen der hohen Fracht trotz des ihnen oft bewilligten höheren Rabatts noch etwas auf den Ladenpreis. Die russischen Buchhandlungen pflegen für 1 Thlr. 1 Rubel Silber, die schweizerischen für 1 Thlr. 4 Frcs. u. die österreschischen je nach der Valuta einen etwas höhere Preis anzusetzen. Zur gegenseitigen Wahrung ihre Interessen sind die deutschen Buchhändler seit dem letzten Jahrzehnten zu größeren u. kleineren Vereinen zusammengetreten. Der wichtigste u. älteste Verein ist der 1825 gegründete Börsenverein, dessen Mitglieder allein das Recht haben, auf der Börse in Leipzig während der Jubilatemesse Zahlungen zu machen u. in Empfang zu nehmen. Das officielle Organ dieses Vereins, welchem alle größere Verleger u. viele Sortimenter angehören, ist das Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. Die meisten süddeutschen Buchhändler gehören außerdem dem Süddeutschen Buchhändlerverein, gegründet 1845, an, dessen Sitz Stuttgart ist. Daselbs rechnen die süddeutschen Buchhändler jährlich im Juni unter sich ab. Das officielle Organ dieses Vereins ist die Süddeutsche Buchhändlerzeitung. Außerdem gibt es noch einen Schweizerischen Buchhändlerverein, verschiedene sogenannte Kreisvereine, städtische Vereine (Gremium), Verle. gervereine u. einen 1836 gegründeten Verein zur Unterstützung hülfsbedürftiger deutscher Buchhändler, Buchhandlungsgehülfen, ihrer Wittwen u. Waisen. Der B. ist in den meisten Staaten ein freies Gewerbe u. kann, ohne daß es bes. nöthig ist, ihn ge. lernt zu haben, von allen Ständen betrieben werden; doch bedarf es zur Anlegung einer Buchhandlung Seiten des Staates einer Concession. In einigen Staaten verlangt man zu Begründung einer Buchhandlung die Nachweisung eines bestimmten Capitalvermögens, in anderen ist eine vorherige Prüfung in Bezug auf Geschäftskenntniß wie Preßgesetzeskunde erforderlich. So namentlich in Preußen seit 1851. Das geistige Eigenthum der Schriftsteller u. die daher abgeleiteten Verlagsrechte der Verleger sind jetzt in fast allen civilisirten Staaten anerkannt u. der Nachdruck nicht mehr gestattet (s. Nachdruck). Ebenso wird von vielen Staaten ein gegenseitiger Schutz der Autorenrechte, das Internationale Verlagsrecht (s.d.), gewährleistet.

F) Der Gang a) des deutschen B-s hat sich seit dem Frieden von 1815 wesentlich verändert. Statt daß bis gegen Ende des 18. Jahrh. das Tauschen der Bücher (Change, Tauschgeschäft), wo ein Buchhändler seine Verlagsartikel gegen die von gleichem Werthe eines anderen gab, das gewöhnliche Manöver des Verlegers u. Sortimentshändlers, die damals beide Geschäfte fast stets zusammen betrieben, war hat dies jetzt fast ganz aufgehört. Mit dieser Chang[410] stand das Lagerwesen in enger Verbindung. Jeder irgend bedeutende Sortimentshändler hielt nämlich stets einen Vorrath aller, od. doch der wichtigsten erschienenen Schriften (Lager); jetzt sind aber diese großen Lager fast ganz abgekommen u. nur noch bei größeren Geschäften, welche modernes Antiquariat führen, anzutreffen. Der Sortimentshändler nimmt nur noch eingeführte Schulschriften, Lexika, deutsche Klassiker, welche er in Partiepreisen wohlfeiler kauft u. sicher ist, abzusetzen, aufs Lager, da er fast alle anderen Werke vom Verleger à Condition beziehen u. auf diese Weise das Risico, ein unabgesetztes Buch behalten zu müssen, vermeiden kann. Der wesentliche Unterschied des deutschen B-s von dem anderer Länder beruht auf dem fast gänzlichen Mangel des Zwischenhandels, indem auch der kleinste Sortimenter seinen Bedarf an Büchern direct von dem Verleger bezieht u. nur Buchbinder od. auch Krämer an kleinen Orten ihre Bestellungen an größere Sortimentsbuchhandlungen abgeben. Dies Verhältniß findet im Auslande nicht Statt. b) In Frankreich concentrirt sich, wie das ganze geistige Leben der Nation, so auch der B. in Paris. Der Verlags-B. in den Provinzen ist fast ganz ohne Bedeutung u. beschränkt sich meistens auf Werke populärer Art u. localen Interesses. Der Verleger (Libraire-éditeur) ist in den meisten Fällen auch Sortimenter (Libraire-marchand) in Bezug auf die von ihm verlegten Werke, indem er dieselben direct an das Publicum verkauft. Er liefert seinen Verlag nur auf feste Rechnung od. gegen baar u. zwar mit viel geringerem Rabatt, als es in Deutschland üblich ist, weshalb von einem Ladenpreise, auch wenn er auf den Umschlag gedruckt ist, nicht die Rode sein kann u. das Publicum sich oft Übervertheilungen gefallen lassen muß. Die im französischen B. übliche Creditzeit ist 3, höchstens 6 Monate. Der Provinzialverleger gibt seine Verlagsartikel, wenn er auf größeren Absatz rechnet, einem Pariser Verleger in Commission u. der Provinzialsortimenter bezieht seinen Bücherbedarf von einem Commissionär in Paris gegen baar od. mit 3 Monate Ziel u. nur ausnahmsweise direct von den Verlegern, die ihm Credit eröffnet haben. Bücher, welche in der Provinz erscheinen, sind in Frankreich oft nur mit Mühe u. Kosten zu beschaffen u. kommen bisweilen gar nicht zur öffentlichen Kenntniß. Die renommirtesten Firmen Frankreichs sind: Firmin Didot frères, Hachette & Comp., Durand, Baillère & fils. Zur Bekanntmachung ihres Verlages benutzen die Verleger die wöchentlich erscheinende Bibliographie de la France. Der antiquarische B. ist in Frankreich bei weitem ausgedehnter als in Deutschland, was zum Theil mit in der mangelhaften Organisation des buchhändlerischen Verkehrs seinen Grund hat. Die großen Antiquare (Librairies anciennes) halten bedeutende Lager aller gangbaren u. vieler werthvollen Werke alter u. neuer Zeit, die sie in Auctionen erstehen od. von Privaten ankaufen. Gewöhnlich findet man in einer Handlung nur gewisse Literaturfächer vertreten, was in ähnlicher Weise auch bei den Verlegern der Fall ist. Von den Antiquaren zu unterscheiden sind die kleinen Büchertrödler (Bouquinistes), welche ohne bibliographische Kenntnisse auf gut Glück kaufen u. verkaufen. Ähnliche Verhältnisse finden c) beim B. in England Statt. Fast allebedeutenden Verleger (Publishers) wohnen in London, einige in Edinburg u. in den Universitätsstädten Oxford, Cambridge, Glasgow, sowie in der Hauptstadt Irlands, Dublin. Der Verkauf der Bücher an das Publicum wird von Sortimentern (Booksellers) betrieben, die zugleich Antiquare (Secondhand-booksellers) sind. Londoner Sortimenter versorgen zugleich auch die auswärtigen Buchhandlungen (Country-booksellers) mit ihrem Bedarf an Büchern, indem diese nur mit sehr wenigen Verlegern in directem Verkehre stehen. Bücherkrämer, die nur populäre Artikel führen, nebenbei aber Papier- u. Schreibmaterialienhandel treiben, heißen Stationers, eine Bezeichnung, die in früheren Zeiten für Buchhändler im Allgemeinen galt. Von ihr datirt der Name des Registers, in welches die englischen Verleger ihre Verlagswerke, um sie gegen Nachdruck zu schützen, eintragen lassen (Stationers Hall). Der Rabatt, welchen der englische Sortimenter vom Verleger erhält, schwankt zwischen 20 u. 30 pCt., die Creditzeit beträgt 6, selten 12 Monate. Von den großen Verlagsfirmen Englands verdienen Erwähnung: Longman Brown Green & Longmans, John Murray, Williams & Norgate, Bohn in London, Parker in Oxford. Seit dem Kriege mit Frankreich 1802–1815 wird der Hauptverkauf der neueren Bücher durch Auctionen (Trade-sales) gemacht, die ursprünglich durch den Versuch, die Reste der Auflage durch Partieverkäufe unter dem Hammer loszuwerden, entstand, bald aber auf neue Werke übertragen wurde. Die ersten Publishers in London stellen nämlich, meist Jeder einmal im Jahre, eine solche Auction an u. laden durch herumgesendete Kataloge, worin der alte u. neue zu verauctionirende Verlag, sein Preis pro Exemplar u. die Zahl der vorhandenen Exemplare verzeichnet ist, die ausgewähltesten Geschäftsfreunde unter den Booksellers dazu ein. Ein gutes Mahl beginnt das Geschäft, beim letzten Gange erscheint der Auctionator u. bietet jeden Artikel, von dem stets ein gebundenes Exemplar zur Ansicht bereit liegt, im Ganzen zu den im Katalog bemerkten Preisen aus. Will Niemand od. will nicht eine Gesellschaft mehrerer Booksellers den Artikel en bloc nehmen, so wird er in mehrere Partien getheilt u. einzelne Abnehmer gesucht. Führt auch dies zu keinem Ziel, so werden kleinere Partien gemacht, u. finden auch diese keine Ersteher, so werden die Versammelten eingeladen, selbst beliebig zu bieten, wo dann, wenn der Preis, welchen der Verkäufer wünscht, erlangt ist, zugeschlagen wird, im Gegentheile er aber das Buch zurücknimmt. Der antiquarische B. ist in Großbritannien von noch größerer Ausdehnung als in Frankreich. Dies rührt daher, weil die englischen Verleger den Rest einer Auflage, wie schon erwähnt, nach 1 od. 2 Jahren an einen od. mehrere Antiquare en bloc unter der Hand od. durch Auction zu verkaufen pflegen. Die hohen Preise wissenschaftlicher Werke, welche in England durch das höhere Honorar u. die übliche splendide Ausstattung bedingt werden, halten das große Publicum von der Anschaffung derselben ab. Man wartet daher gern, bis ein derartiges Werk von Leihbibliothekaren, welche oft Hunderte von Exemplaren beim Erscheinen ankaufen, od. von Antiquaren, welche den Rest einer Auflage erwarben, zu billigeren Preisen ausgeboten wird. Das Organ des englischen Buchhandels ist das Publishers circular. d) Der Nordamerikanische B. ähnelt am meisten dem englischen. [411] Boston, New-York, Philadelphia u. Hartfort sind die hauptsächlichsten Verlagsorte, an denen ebenfalls Trade-sales zu bestimmten Fristen abgehalten werden. Das bedeutendste Geschäft wird mit Nachdrucken englischer, französischer u. deutscher Werke gemacht; doch beginnt in neuerer Zeit sich auch der Originalverlag zu heben. Der Absatz an Büchern ist verhältnißmäßig enorm u. die Preise derselben ungewöhnlich niedrig. e) Der Niederländische B. zeichnete sich bes. vormals durch den Druck klassischer Werke aus u. war auch, als im 17. u. zu Anfang des 18. Jahrh. sich Alles, was in Frankreich nicht gedruckt werden durfte, hierher flüchtete, sehr belebt, wenigstens wurde Alles, was in Frankreich bei dem Staate, bei der Geistlichkeit od. bei Privaten Anstoß gefunden haben würde, unter der Firma Amsterdam u. à la Haye (Haag) an das Licht gebracht. Amsterdam ist noch immer der Mittelpunkt des holländischen B-s. Der Geschäftsverkehr ist dem deutschen ähnlich, wenn auch nicht so systematisch geordnet. f) Der Belgische B. hat seinen Mittelpunkt in Brüssel; der Hauptvertrieb erstreckte sich ehedem auf französische Nachdrucke. Seitdem aber seit 1854 französische Werke in Belgien gegen Nachdruck geschützt sind, hat die Bücherproduction hier bedeutend nachgelassen. g) In Dänemark, Schweden u. Norwegen bestehen ähnliche Einrichtungen wie in Deutschland. Auch ist der buchhändlerische Verkehr der drei scandinavischen Länder unter sich in neuerer Zeit erweitert u. geregelt worden. h) Der Italienische B. hat keinen Mittelpunkt, u. der Geschäftsverkehr liegt dort, wie in Spanien u. Portugal u. in den slawischen Ländern, noch sehr im Argen.

II. (Gesch.). In Staaten u. Ländern, wo Gelehrsamkeit ein Eigenbesitz gewisser Kasten war, gab es keinen B., so im Orient. Schon früih findet sich, des ganz unsichern Manuscriptenhandels bei den Hebräern zu geschweigen, in Athen ein Bücherhandel u. ein besonderer Büchermarkt, u. es wurden namentlich Bücher nach dem Pontos u. nach Thracien ausgeführt; doch sind darunter wohl unbeschriebene Bücher zu verstehen, u. Handel mit geschriebenen Büchern war zu Platons Zeit noch auffallend. Um 300 v. Chr. kommen Händler mit Büchern (Bibliopōlai) in Athen vor, doch ein wohleingerichteter B. blieb Griechenland fremd. Die Alexandrinischen Griechen hatten einen besonderen Platz zu Alexandrien, wo Bücher verkauft wurden. In Rom, wo bes. seit Augustus ein ausgebreiteter B. getrieben wurde, gab es Bücherverkäufer (Bibliopōlae), welche die Bücher abschrieben od. durch Sklaven abschreiben ließen (Librarii, u. wenn sie ältere Werke abschrieben, Antiquarii); dann hießen auch Librarii Buchhändler überhaupt, die schon zu Ciceros Zeit nach allen Provinzen des Römischen Reichs Bücher verschickten; so gab es z.B. Buchhändler in Lugdunum (Lyon), wo man des Plinius Briefe verkaufte. Sie hatten in den besuchtesten Straßen Roms (z.B. in den Sigillarien) Niederlagen u. Buden (Tabernae librariae). Horatius gedenkt der Familie der Sosier (Sosii) als Buchhändler zu seiner Zeit, Seneca des Dorus, welcher Ciceros Werke verkaufte, Quintilian des Trypho, welcher z.B. des Martial Epigramme verkaufte, u. A. Die Titel der zum Verkauf ausgestellten Werke waren an den Säulen der Hausflur od. an der Hausthür angeklebt. Die Buchläden waren ein Versammlungsort der Schriftsteller u. Bücherabschreiber; Erstere wurden oft von den Buchhändlern gewonnen, für sie zu schreiben, u. sie lasen auch die von Andern gemachten Abschriften durch, so daß dieselben correct waren; denn auf Correctheit wurde schon im Alterthum viel gegeben u. sogar Preise für Nachweisung von Fehlern versprochen. Die Preise der Bücher richteten sich nach der Celebrität des Autors; am theuersten wurden Autographen (s.d.) bezahlt. Zuweilen erlaubten sich die römischen Buchhändler auch von einem namenlosen Verfasser erschienenen Werken den Namen eines berühmten Schriftstellers vorzusetzen, um desto bessere Geschäfte zu machen. Im 8. Jahrh. machten sich bes. die Araber durch Liebe zur Literatur bemerklich, auch bei ihnen gab es Händler mit Handschriften, welche die Bibliotheken zu Bagdad, Tunis, Fez, Algier mit denselben versahen. Nach dem Verfall der Wissenschaften im Abendlande flüchteten sich der Buch- od. vielmehr Manuscriptenhandel in die Klöster, u. die Mönche waren die Abschreiber der Bücher u. zugleich die Händler, welche den Funken der Wissenschaft glimmend erhielten u. besonders in den Klosterbibliotheken die Handschriften niederlegten. Nach Errichtung der Hohen Schulen zu Bologna u. Paris im 12. Jahrh. siedelten sich dort Buchhändler an. Wie ein Statut der Universität zu Paris vom Jahre 1323 bekundet, unterschied man zwischen eigentlichen Buchhändlern, welche Werke für eigene Rechnung abschreiben ließen (Stationarii), verkauften od. verliehen, u. Büchermäklern (Librarii), welche sich mit dem Ein- u. Verkauf von verschiedenen Manuscripten befaßten. Auch zu Salerno u. Wien befanden sich Handschriftenmäkler u. auf Nichtuniversitätsstädten zu Nördlingen, Florenz, Mailand, Venedig, bes. zu Anfang des 15. Jahrh. Nach Erfindung der Buchdruckerkunst waren die Buchdrucker zugleich Buchhändler, wie schon Johann Faust u. Peter Schöffer durch den Vertrieb ihrer Druckwerke nach Paris u. anderen Orten auch als Buchhändler berühmt waren. Einer der thätigsten Verleger u. Buchdrucker war Anton Koberger 1473–1513 zu Nürnberg. Er hatte 24 Pressen u. 100 Arbeiter in Thätigkeit u. hielt in Frankfurt a. M., Venedig, Amsterdam u. Leipzig offene Läden od. Commissionslager, handelte auch schon mit dem Verlag anderer Verleger. Später ließen reiche Privatleute ausgezeichnete Werke auf ihre Kosten drucken, welche sie dann verkauften, u. andere, meist Abschreiber, welche ihre Nahrung durch die neue Erfindung verloren hatten, beschäftigten sich damit, die gedruckten Bücher an den Mann zu bringen. So entstanden die Verleger od. Verlagshändler u. die Sortimentshändler. Einer der ersten Verlagshändler war wohl J. Otto 1516 in Nürnberg u. Joh. Rynmannin Augsburg (von 1497–1522), welche beide ohne eine Druckerei zu besitzen, Bücher drucken ließen. Als die ersten Sortimentshändler werden H. Harscher, E. Rüwingern. B. Öfener zu Ulm schon 1480 genannt. In älteren Zeiten wurden die Bücher vorzüglich auf Jahrmärkten u. Messen an den Mann gebracht. Man verführte die Bücher dahin, was seit dem Ende des 15. Jahrhunderts, bes. seit 1519 zu dem Ausdruck Buchführer Anlaß gab. Bes. waren es Anfanas, wo die literarische[412] Productivität in Süddeutschland florirte, die Messen zu Frankfurt a. M., welche von deutschen u. seit 1526 auch von Buchhändlern aus der Schweiz, wie Joh. Froben, Chr. Froschauer, Oporin u. A., auch aus Frankreich (Henry Etienne [H. Stephanus] aus Paris), aus Belgien (Christ. Plantin aus Antwerpen) besucht wurden. Auch wurde der erste Versuch eines Meßkatalogs (s.d.) von Georg Willer, zu Augsburg verlegt u. zu Frankfurt 1564 gedruckt, daselbst gemacht. Mit der Frankfurter Messe ämulirte die Messe zu Leipzig, welche, da fast gleichzeitig mit Frankfurt, Leipzig ein Hauptstapelplatz des B-s wurde, u. wo schon 1514 u. 1520 Bücherverkäufe geschlossen wurden, 15462 nürnbergische Buchhändler, Steiger u. Boskopf, u. der Franzose Clement schon die Messe besuchten u. der Venetianer Pietro Valgrisi 1560 eine Filialhandlung errichtete, u. die bedeutendsten Buchhändler der Umgegend, wie zu Wittenberg, Dresden, Jena, Halle etc. besuchten schon damals die Leipziger Messen stets tausend u. verkaufend u. ihren Verlag in Change gebend, indem sie, wie fast alle damaligen Buchhändler Verleger u. Sortimenter zugleich waren. Die Universität in Leipzig unterstützte den dortigen B., die sächsische Regierung leistete, dessen Bedeutung in Zukunft ahnend, demselben gern Vorschub, u. so hatten denn die Leipziger Messen um 1600 fast gleiche Bedeutung wie die Frankfurter. Von 1616 an nahm der B. Leipzigs immer zu u. schon kamen 22 schweizer, 47 französische, 4 englische, 57 italienische, 38 holländische Verlagswerke auf die Leipziger Messe, u. seit 1594 war schon ein Leipziger Meßkatalog, als Nebenbuhler des Frankfurter, welcher auch die Bücher, welche in Frankfurt nicht zur Messe gekommen waren, umfaßte, in Leipzig erschienen u. wurde 1600 privilegirt. Zwar traten die Unruhen des Dreißigjährigen Krieges 1618–48 für den B. hemmend ein, aber bald erholte er sich nach dem Westfälischen Frieden. Auf den Leipziger Messen waren die französischen, italienischen u. englischen Buchhändler in der Mitte des 17. Jahrhunderts indessen ganz ausgeblieben, desto häufiger fanden sich holländische, schwedische u. dänische ein, die aber, so wie die deutschen, durch die Strenge der kaiserlichen Büchercommission in Frankfurt, einer Commission, welche unter eine Bücherfiscal für die pünktliche Vollziehung der auf Druck u. Vertrieb der Bücher gegebenen Gesetze wachte u. durch Visitirung der Läden nach verbotenen Büchern, Strenge der Censur u. ähnliche Tracasserien die Buchhändler verscheuchte, abgeschreckt wurden, seit der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts Frankfurt fast gar nicht mehr besuchten u. sich entschieden nach Leipzig zur Messe wendeten. Zwar war auch hier 1687 eine Büchercommission, bestehend aus einem Rathsdeputirten, einem ordentlichen Professor der Universität, einem Bücherinspector u. einem Actuarius, errichtet worden, allein da Leipzig nicht wie Frankfurt a. M. unmittelbar unter dem Kaiser stand, u. der sächsischen Regierung daran lag, den B. nach Leipzig zu ziehen, so wurde die Bücherpolizei weit milder geübt, u. eben deshalb besuchten die Buchhändler fast nur die Leipziger Messen, u. von den Frankfurter Buchhändlermessen blieb, bis in die 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, nur auf den Titeln die Angabe des Verlagsorts, Frankfurt u. Leipzig, übrig. Aber auch an den Leipziger Messen nahmen die deutschen Buchhändler nicht sämmtlich Theil, Österreich, Baiern u. Westfalen gingen ihren eigenen Gang, u. außerdeutsche Buchhändler kamen weder auf die Leipziger noch Frankfurter Messen. Endlich wurde diese um 1760, als die Forderungen in Frankfurt immer ärger wurden, die dortige Büchercommission die eigenen Privilegien nicht mehr schützte, sondern sogar Wucher damit trieb, gar nicht mehr besucht, der ganze deutsche B. wendete sich nach Leipzig, u. die Weidmannsche Buchhandlung war die letzte Leipziger, welche die Frankfurter Messen 1764 besucht hatte. Nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges, wo nach dem Hubertsburger Frieden neues Leben für den B. erwachte, wurde 1765 von dem leipziger Buchhändler Reich der Deutsche Buchhändlerverein zu Leipzig gegründet, von 55 leipzigern u. auswärtigen Buchhändlern unterzeichnet, welcher eine Corporation bilden, gegenseitig die Rechte des Andern schützen, gegen den Nachdruck wirken, in Correspondenz bleiben u. jede Ostermesse (denn diese waren die Hauptmessen, obschon die Michaels- u. Neujahrsmessen auch für Buchhändler bestanden, aber weniger, zuletzt gar nicht mehr besucht wurden) 2 Versammlungen halten sollte. Er bestand einige Jahre, ging aber dann ein. Vorzüglich steigerte sich aber im B. die geistige Thätigkeit in belletristischer Hinsicht; die Klassiker deutscher Nation erstanden zu dieser Zeit, 1764 die ersten Taschenbücher, 1770 die ersten Musenalmanachs, zu Anfang des 19. Jahrhunderts die ersten belletristischen Zeitschriften, u. auch das Ausland trat wieder zu den deutschen Buchhändlermessen, die 1789 in voller Blüthe waren. Leipzig war jetzt vollständig der Stapelplatz des deutschen B-s. Erst jetzt wurden die Honorarzahlungen allgemein; welche bis dahin fast noch nie Statt gefunden hatten. Wieland erhielt für seine 1. Ausgabe des Oberon nur 2 Thlr. pro Bogen. In der Ostermesse 1797 gründete der Buchhändler K. Chr. Horvath aus Potsdam, nach den Grundsätzen des früheren, einen neuen Buchhändlerverein, der das theologische Collegium, im Paulium zu Leipzig, zum Sitz der gegenseitigen Abrechnungen (denn nur diesen, nicht eigentlichen Verkauf, bezweckte jetzt die Anwesenheit der Buchhändler in Leipzig) hatte, u. 114 auswärtige Buchhandlungen traten demselben sogleich bei. Die Stürme des Revolutionskrieges 1792–1802, betrafen den deutschen B. weniger hart, als man denken sollte, arg aber 1804 das Aufhören der Zahlungen der dänischen Buchhandlungen, wegen des gänzlichen Sinkens der dänischen Bankzettel. Dagegen wirkten die französischen Invasionen 1805 bis 1813 u. die dadurch bewirkte Zwingherrschaft lähmend auf den deutschen B. ein, die Ostermesse 1813 fiel wegen des Kriegsgetümmels fast ganz aus, u. die österreichische Papiernoth u. das Herabsetzen der österreichischen Bancozettel 1811, wirkte hemmend auf die Zahlungen der österreichischen Buchhändler u. dadurch auf den ganzen deutschen B. ein. Das Erschießen Palms in Erlangen 1806, das Einkerkern Rud. Zach. Beckers in Gotha u. die scharfe Censur Napoleons mußte damals die Verleger politischer Schriften sehr entmuthigen. Desto mehr gedieh der B., als die Welt durch den Frieden 1815 beruhigt war. 1825 kam, auf Antrag von F. Campe in Nürnberg, in Berücksichtigung der neuen Gestaltung des B-s, eine Reform des Buchhändlervereins zu Stande.[413] Dieser nahm den Namen Börsenverein an, u. sollte den deutschen B. nach allen Richtungen fördern. Die Zahl der Mitglieder wuchs so schnell, daß das bisherige, obwohl schon vergrößerte Local nicht mehr zureichte, u. daß, da zugleich seit 1831 die Beschwerden mehrerer fremder Buchhandlungen immer lauter darüber geworden waren, daß sie in die Geschäftslocale der leipziger Buchhändler gehen müßten, um dort Abrechnung zu halten, Zahlung zu leisten u. zu empfangen, 1834 die Errichtung einer Deutschen Buchhändlerbörse beschlossen wurde, deren Bau, auf Actien, mit Unterstützung des Staates, bis 1836 beendigt war, u. zur Ostermesse 1836 wurden die ersten Versammlungen u. Abrechnungen hier gehalten. Über die später entstandenen buchhändlerischen Vereine, s. oben I. E). Seit Mitte des dritten Jahrzehnts steigerte sich die Production der Presse mit dem Lesebedürfniß des Volkes mehr u. mehr, wozu namentlich die Beschleunigung des Verkehrs durch die Eisenbahnen, die Milderung u. endlich gänzliche Aufhebung der Censur in den meisten Staaten u. die erhöhten Anforderungen, welche an die Bildung eines Jeden gemacht werden, beigetragen haben. 1820 stieg die Zahl der Buchhändler in Deutschland u. von Deutschen bewohnten ausländischen Orten auf 500, während es deren im Jahre 1788 nur 200 gab. 1840 zählte man schon 1480 u. 1857 über 2300 Firmen, die buchhändlerische Geschäfte, incl. Musikalien-, Landkarten- u. Kunsthandel treiben u. in Leipzig einen Commissionär halten. Deutschland, welches nach Erfindung der Buchdruckerkunst das an literarischen Erzeugnissen reichste Land war, wo bes. nach der Reformation die Schriftstellerei allgemeiner geübt wurde u. welches jährlich die größte Menge neuer Bücher erscheinen ließ, nimmt auch jetzt noch in Bezug auf die Menge der jährlich erscheinenden Bücher den ersten Rang ein. 1564 erschienen etwa 250 neue Werke, 1589 stieg die Zahl auf 362,1614 auf 731,1714 auf 828,1750 auf circa 1000, 1780 auf 2115, 1814 auf 2500, 1827 über 5000, 1840 über 7900 u. erreichte 1846 die höchste Höhe, nämlich 11,086,1849 sank sie auf 8500 herab, hob sich aber bis 1856 wieder auf 10,500. Nächst dem deutschen B. ist der französische, nächst ihm der englische der productivste. Anders stellt sich das Verhältniß, wenn man die Zahl der einzelnen Exemplare in Betracht zieht, die in den genannten Ländern jährlich producirt werden. Hier nimmt England bes. seit dem Aufkommen der billigen Ausgaben von Romanen, Novellen u. Schriften populären Inhalts (Shillingsbooks), wozu die Vereinigten Staaten das Beispiel gegeben, die erste Stelle ein; ihm folgt Frankreich, dessen Literatur im Auslande einen bei Weitem größeren Markt als jede andere hat. In Deutschland findet das größere Mißverhältniß zwischen Production u. Consumtion statt, ebenso in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, hier aber in umgekehrter Weise, indem der B. das vorhandene Lesebedürfniß nicht befriedigt. III. Der deutsche B. besitzt die vorzüglichsten literarischen Hülfsmittel zum Geschäftsbetriebe, wie man solche weder so vollständig, noch so genau in Frankreich od. England antrifft. Dahin gehören: Das Börsenblatt, das halbjährige Bücherverzeichniß der Hinrichsschen Buchhandlung, der Meßkatalog, Heinsius u. Kaisers Bücherlexikon, ersteres mit 1700, letzteres mit 1750 beginnend, dann Kirchhoffs Bücherlexikon, mit 1850 beginnend. An Hülfssbüchern zu Erlernung des Geschäftsbetriebes sind zu erwähnen: Höpstein, Vorschule für den deutschen B., 3 Bde., Lpz. 1842–43, u. Rottner, Lehrbuch der Buchhaltung für den deutschen B., ebd. 1852, u. Lehrbuch der Comptoirwissenschaft für den deutschen B., 1855. Für den praktischen Geschäftsbetrieb unentbehrlich ist: O. A. Schulz, Allgemeines Adreßbuch für den deutschen B., welches zu Anfang jeden Jahres in Leipzig herauskommt. Vgl. Fr. Metz, Geschichte des B-s u. der Buchdruckerkunst, Darmst. 1834–36,2 Abth.; Schwetschke, Codex nundinarius Germaniae literatae bisecularis, Halle 1850. Die Meßjahrbücher des deutschen B-s von dem Erscheinen des ersten Meßkatalogs im Jahre 1564 bis zu der Gründung des ersten Buchhändlervereins im Jahre 1765, Halle 1850; Kirchhof, Beiträge zur Geschichte des B-s, 3 Hefte, Leipzig u. Halle, 1851–54; Lempertz, Bilderhefte zur Geschichte des Bücherhandels, Köln 1857.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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